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   OLG Köln, 11.11.1981 - 3 Ss 704/81 408   

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OLG Köln, 11.11.1981 - 3 Ss 704/81 408 (https://dejure.org/1981,2558)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.11.1981 - 3 Ss 704/81 408 (https://dejure.org/1981,2558)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. November 1981 - 3 Ss 704/81 408 (https://dejure.org/1981,2558)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eignung einer Handlung (hier: Abdruck einer Karikatur über Maria und Josef) zur Störung des öffentlichen Friedens; Begriff des Beschimpfens; Begriff des Verbreitens von Schriften; Schutzzweck des § 166 Strafgesetzbuch (StGB)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Maria und Josef

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 657
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 07.01.1955 - 6 StR 185/54

    Nachfolgeorganisation der SRP - Erklärung einer Organisation, ausschließlich im

    Auszug aus OLG Köln, 11.11.1981 - 3 Ss 704/81
    Der Begriff des Beschimpfens erfaßt nicht schon jede herabsetzende Äußerung, sondern nur nach Form und Inhalt besonders verletzende Äußerungen der Mißachtung (BGHSt 7, 110 zu § 96 StGB ; Dreher-Tröndle StGB 39. Aufl. § 166 Rdn. 3 i.V.m. § 90 a Rdn. 3; Heimann-Trosien in LK 9. Aufl., § 166 Rdn. 9; Rudolphi in SK § 166 Rdn. 9).

    Das besonders Verletzende kann äußerlich in der Rohheit des Ausdrucks oder inhaltlich in dem Vorwurf eines schimpflichen Verhaltens oder Zustands liegen (BGHSt 7, 110 zu § 96 StGB ; Rudolphi a.a.O.).

    Ob eine Äußerung besonders verletzend ist, hängt wesentlich von den Beständen des Einzelfalls ab (BGHSt 7, 110).

  • BGH, 20.06.1979 - 3 StR 131/79

    Verurteilung wegen Verbreitens von Propagandamitteln einer verfassungswidrigen

    Auszug aus OLG Köln, 11.11.1981 - 3 Ss 704/81
    Ob die Handlung danach geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, unterliegt der tatrichterlichen Würdigung (vgl. BGHSt 29, 26).

    Auch eine Handlung gegenüber einem Einzelner kann geeignet sein, den öffentlichen Frieden zu stören, wenn nach den konkreten Umständen damit zu rechnen ist, daß der Angriff einer breiten Öffentlichkeit bekannt wird (BGHSt 29, 26).

  • OLG Hamburg, 18.06.1980 - 1 Ss 37/80
    Auszug aus OLG Köln, 11.11.1981 - 3 Ss 704/81
    Das friedliche Nebeneinander verschiedener Bevölkerungsgruppen kann sowohl dadurch gestört werden, daß das berechtigte Vertrauen der Betroffenen in die Respektierung ihrer Überzeugung beeinträchtigt wird, als auch dadurch, daß eine Äußerung geeignet ist, bei Dritten die Intoleranz gegenüber den Anhängern des beschimpften Bekenntnisses zu fördern (vgl. Lenckner a.a.O.; Rudolphi in SK § 166 Rdn. 15; vgl. auch zu § 130 StGB : OLG Celle NJW 1970, 2275; OLG Hamburg NJW 1975, 1088 und MDR 1981, 71; OLG Koblenz MDR 1977, 334; OLG Schleswig MDR 1978, 333; vgl. ferner zu § 140 StGB : BGH NJW 1978, 58 [BGH 09.08.1977 - 1 StR 74/77] und OLG Braunschweig NJW 1978, 2046).
  • BGH, 09.08.1977 - 1 StR 74/77

    Schilderung von Verbrechen in grausamer oder sonst unmenschlicher Weise -

    Auszug aus OLG Köln, 11.11.1981 - 3 Ss 704/81
    Das friedliche Nebeneinander verschiedener Bevölkerungsgruppen kann sowohl dadurch gestört werden, daß das berechtigte Vertrauen der Betroffenen in die Respektierung ihrer Überzeugung beeinträchtigt wird, als auch dadurch, daß eine Äußerung geeignet ist, bei Dritten die Intoleranz gegenüber den Anhängern des beschimpften Bekenntnisses zu fördern (vgl. Lenckner a.a.O.; Rudolphi in SK § 166 Rdn. 15; vgl. auch zu § 130 StGB : OLG Celle NJW 1970, 2275; OLG Hamburg NJW 1975, 1088 und MDR 1981, 71; OLG Koblenz MDR 1977, 334; OLG Schleswig MDR 1978, 333; vgl. ferner zu § 140 StGB : BGH NJW 1978, 58 [BGH 09.08.1977 - 1 StR 74/77] und OLG Braunschweig NJW 1978, 2046).
  • OLG Köln, 02.04.1979 - 3 Ss 24/79

    Fehlerhafte Auslegung des "Zueigenmachens einer Verunglimpfung des Staates" durch

    Auszug aus OLG Köln, 11.11.1981 - 3 Ss 704/81
    Es ist grundsätzlich Aufgabe allein des Tatrichters, den Sinn von Äusserungen im Wege der Auslegung zu ermitteln (BGHSt 3, 69, 70; 21, 371, 372; Senatsentscheidung NJW 1979, 1562; OLG Köln MDR 1954, 631).
  • BGH, 25.06.1952 - 5 StR 509/52
    Auszug aus OLG Köln, 11.11.1981 - 3 Ss 704/81
    Es ist grundsätzlich Aufgabe allein des Tatrichters, den Sinn von Äusserungen im Wege der Auslegung zu ermitteln (BGHSt 3, 69, 70; 21, 371, 372; Senatsentscheidung NJW 1979, 1562; OLG Köln MDR 1954, 631).
  • BayObLG, 26.05.1978 - 3 ObOWi 38/78
    Auszug aus OLG Köln, 11.11.1981 - 3 Ss 704/81
    Das friedliche Nebeneinander verschiedener Bevölkerungsgruppen kann sowohl dadurch gestört werden, daß das berechtigte Vertrauen der Betroffenen in die Respektierung ihrer Überzeugung beeinträchtigt wird, als auch dadurch, daß eine Äußerung geeignet ist, bei Dritten die Intoleranz gegenüber den Anhängern des beschimpften Bekenntnisses zu fördern (vgl. Lenckner a.a.O.; Rudolphi in SK § 166 Rdn. 15; vgl. auch zu § 130 StGB : OLG Celle NJW 1970, 2275; OLG Hamburg NJW 1975, 1088 und MDR 1981, 71; OLG Koblenz MDR 1977, 334; OLG Schleswig MDR 1978, 333; vgl. ferner zu § 140 StGB : BGH NJW 1978, 58 [BGH 09.08.1977 - 1 StR 74/77] und OLG Braunschweig NJW 1978, 2046).
  • OLG Schleswig, 14.12.1977 - 1 Ss 706/77
    Auszug aus OLG Köln, 11.11.1981 - 3 Ss 704/81
    Das friedliche Nebeneinander verschiedener Bevölkerungsgruppen kann sowohl dadurch gestört werden, daß das berechtigte Vertrauen der Betroffenen in die Respektierung ihrer Überzeugung beeinträchtigt wird, als auch dadurch, daß eine Äußerung geeignet ist, bei Dritten die Intoleranz gegenüber den Anhängern des beschimpften Bekenntnisses zu fördern (vgl. Lenckner a.a.O.; Rudolphi in SK § 166 Rdn. 15; vgl. auch zu § 130 StGB : OLG Celle NJW 1970, 2275; OLG Hamburg NJW 1975, 1088 und MDR 1981, 71; OLG Koblenz MDR 1977, 334; OLG Schleswig MDR 1978, 333; vgl. ferner zu § 140 StGB : BGH NJW 1978, 58 [BGH 09.08.1977 - 1 StR 74/77] und OLG Braunschweig NJW 1978, 2046).
  • BGH, 14.07.1955 - 1 StR 728/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Köln, 11.11.1981 - 3 Ss 704/81
    Eine Beschimpfung kann sowohl in der Behauptung schimpflicher Tatsachen (vgl. BGH GA 1956, 316) als auch in besonders abfälligen Werturteilen gesehen werden (Rudolphi a.a.O.; Heimann-Trosien in LK, 9. Aufl. zu § 166 Rdn. 9; Lenckner in Schönke-Schröder, StGB 10. Aufl., § 166 Rdn. 9).
  • OLG Hamburg, 18.02.1975 - 2 Ss 299/74

    Volksverhetzung durch rassistischen Leserbrief

    Auszug aus OLG Köln, 11.11.1981 - 3 Ss 704/81
    Das friedliche Nebeneinander verschiedener Bevölkerungsgruppen kann sowohl dadurch gestört werden, daß das berechtigte Vertrauen der Betroffenen in die Respektierung ihrer Überzeugung beeinträchtigt wird, als auch dadurch, daß eine Äußerung geeignet ist, bei Dritten die Intoleranz gegenüber den Anhängern des beschimpften Bekenntnisses zu fördern (vgl. Lenckner a.a.O.; Rudolphi in SK § 166 Rdn. 15; vgl. auch zu § 130 StGB : OLG Celle NJW 1970, 2275; OLG Hamburg NJW 1975, 1088 und MDR 1981, 71; OLG Koblenz MDR 1977, 334; OLG Schleswig MDR 1978, 333; vgl. ferner zu § 140 StGB : BGH NJW 1978, 58 [BGH 09.08.1977 - 1 StR 74/77] und OLG Braunschweig NJW 1978, 2046).
  • BGH, 15.11.1967 - 3 StR 4/67

    Verurteilung wegen Volksverhetzung durch heimliche Abänderung eines Wahlspruchs -

  • OLG Koblenz, 11.11.1976 - 1 Ss 524/76
  • BGH, 21.04.1961 - 3 StR 55/60

    Einziehung der Schrift "Die Bankierverschwörung von Jekyl Island" - Einordnung

  • AG Lüdinghausen, 23.02.2006 - 7 Ls 31/05

    Straftaten gegen Religion und Weltanschauung: Beschimpfung des Islam

    Hierfür genügt es nämlich, dass das Beschimpfen nach Inhalt und Art der Äußerung und nach den konkreten Fallumständen die begründete Befürchtung rechtfertigt, dass das Vertrauen der Betroffenen in die Respektierung ihrer religiösen und weltanschaulichen Überzeugung erschüttert oder jedenfalls beeinträchtigt werden kann oder das bei Dritten die Intoleranz gegenüber Anhängern des beschimpften Bekenntnisses gefördert wird (vgl. z. B. OLG D NJW 1986, 1276, OLG L NStZ 1986, 363, OLG L2 NJW 1982, 657).
  • OLG Nürnberg, 23.06.1998 - Ws 1603/97

    Beschimpfung von religiösen Bekenntnissen im Internet

    Ob eine Handlung geeignet ist, eine solche Störung zu bewirken, muß nach den konkreten Umständen des Einzelfalls beantwortet werden (OLG Köln NJW 82, 657; Zipf NJW 69, 1944).

    Es genügt, daß berechtigte Gründe für die Befürchtung vorliegen, der Angriff werde das Vertrauen in die öffentliche Rechtssicherheit erschüttern (BGHSt 29, 26; 34, 329; OLG Köln NJW 82, 657; OLG Celle NJW 70, 2257 und NStE Nr. 1 zu 5 166 StGB).

    Es genügt die begründete Befürchtung, daß das friedliche Nebeneinander verschiedener, jeweils durch ein gemeinsames Bekenntnis verbundener Bevölkerungsgruppen gestört wird und zwar entweder dadurch, daß das berechtigte Vertrauen der Betroffenen in die von der Rechtsordnung geschützte Respektierung bzw. Tolerierung ihre Überzeugungen beeinträchtigt wird oder dadurch, daß bei Dritten die Intoleranz gegenüber Anhängern des beschimpften Bekenntnisses gefördert wird (OLG Köln NJW 82, 657; OLG Karlsruhe NStZ 86, 363).

    Unerheblich ist, ob die tatsächliche Störung des öffentlichen Friedens erst durch die Reaktion der Angegriffenen, hier also der Katholischen Kirche und ihre Gläubigen, verursacht worden ist; denn der Schutzzweck des § 166 StGB ist es ja gerade, solche Reaktionen zu verhindern (OLG Köln NJW 82, 657).

  • VG Mainz, 11.01.2018 - 1 K 577/17

    Unterlassungsklage südkoreanischer Freikirche gescheitert

    Der strafrechtliche Schutz des § 166 StGB erfasst nicht schon jede herabsetzende Äußerung, sondern nur nach Form und Inhalt besonders verletzende Äußerungen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 11. November 1981 - 3 Ss 704/81 -, NJW 1982, 657 [657 f.] m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.12.1996 - 11 A 11503/96

    Theaterstück; Untersagung; Religiöses Bekenntnis; Beschimpfung; Öffentlicher

    Dabei ist entscheidend, welchen Eindruck das Werk nach seinem objektiven Sinngehalt auf einen künstlerisch aufgeschlossenen oder zumindest um Verständnis bemühten Menschen macht (vgl. OLG Köln, Urteil vom 11. November 1981, NJW 1982, 657, 658; OLG Karlsruhe, aaO; Schönke/Schröder, aaO, § 166 Rdnr. 10).
  • OLG Celle, 08.10.1985 - 1 Ss 154/85

    Rechtmäßigkeit einer Geldstrafe wegen Beschimpfung von religiösen Bekenntnissen

    Diese Beurteilung unterliegt der tatrichterlichen Würdigung (BGH 29, 26; OLG Köln NJW 1982, 657) und enthält keinen Rechtsirrtum.
  • BayObLG, 05.03.1996 - 2St RR 8/96
    Danach ist unter Verbreiten die mit einer körperlichen Weitergabe der Schrift verbundene Tätigkeit zu verstehen, die darauf gerichtet ist (finales Element), diese ihrer Substanz nach einem größeren Personenkreis zugänglich zu machen, wobei dieser nach Zahl und Individualität unbestimmt oder jedenfalls so groß sein muß, daß er für den Täter nicht mehr kontrollierbar ist (vgl. BGHSt 13, 257, 258; BayObLG OLGSt § 186 S. 5, 7; OLG Köln NJW 1982, 657, 658 und OLGSt § 186 S. 11, 14; Schönke/Schröder/Lenckner StGB 24. Auflage § 184 Rn. 57; SK/Horn StGB § 74 d Rn. 5).
  • OLG Köln, 04.07.1995 - Ss 219/95
    In den Fällen des § 166 StGB ist es Sache des Tatrichters, die beanstandete Äußerung oder Darstellung auszulegen und festzustellen, ob sie als Beschimpfung zu werten ist und, wenn ja, ob sie geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören (vgl. RGSt 64, 121, 124; OLG K., 3. Strafsenat, NJW 1982, 657).
  • OLG Köln, 15.01.1988 - Ss 576/87

    Aufforderung zum "Boykott" der Volkszählung durch Verteilung eines Flugblattes;

    1 Z 82/80">NJW 81, 1280; 82, 657; NStZ 81, 183; JMBlNRW 83, 36; vgl. zuletzt Senatsentscheidungen vom 6.10.87 - Ss 292/87 und 20.10.87 - Ss 486-487/87).
  • OLG Köln, 20.10.1987 - Ss 486/87

    Verurteilung wegen übler Nachrede durch Aufstellen einer unwahren Behauptung

    Grundsätzlich ist die Auslegung von Äußerungen, Erklärungen und Urkunden eine Tatsachenwürdigung, die nur dem Tatrichter zusteht (vgl. OLG Köln NJW 1981, 1280 [OLG Köln 28.10.1980 - 1 Ss 650/80] ; 1982, 657 [OLG Köln 11.11.1981 - 3 Ss 704/81] ; NStZ 1981, 183; StV 1985, 113).
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