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   LSG Baden-Württemberg, 27.11.1981 - L 4 KR 483/80   

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https://dejure.org/1981,3146
LSG Baden-Württemberg, 27.11.1981 - L 4 KR 483/80 (https://dejure.org/1981,3146)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.11.1981 - L 4 KR 483/80 (https://dejure.org/1981,3146)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. November 1981 - L 4 KR 483/80 (https://dejure.org/1981,3146)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostentragung für Medikamente bei Durchführung einer geschlechtsumwandelnden Maßnahme; Vorliegen von Transsexualität bei Abweichung des Verhältnisses von seelischem und körperlichem Zustand von dem eines gesunden Menschens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 718
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 11.10.1978 - 1 BvR 16/72

    Transsexuelle I

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.11.1981 - L 4 KR 483/80
    Der Transsexuelle wird im Gegensatz zum Zwitter (Hermaphroditen) nicht den somatischen (körperlichen) Intersexen zugerechnet, die weder ganz zum einen noch ganz zum anderen Geschlecht gehören (so das Bundesverfassungsgericht - BVerfG - in BVerfGE 49, 286, 287) [BVerfG 11.10.1978 - 1 BvR 16/72].

    Zur rechtlichen (personenstandsrechtlichen) Anpassung hat im übrigen inzwischen der Gesetzgeber einen Beitrag geleistet, indem er im Anschluß an die Entscheidung des BVerfG (BVerfGE 49, 286 [BVerfG 11.10.1978 - 1 BvR 16/72]) das Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz - TSG) vom 10. September 1980 (BGBl. I S. 1654) erlassen hat.

  • BSG, 20.10.1972 - 3 RK 93/71

    Ersatz der vollen Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.11.1981 - L 4 KR 483/80
    Als Krankheit ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ein regelwidriger Körper- oder Geisteszustand anzusehen, der ärztlicher Behandlung bedarf oder - zugleich oder ausschließlich - Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat (BSGE 35, 10, 12 mit Nachweisen).
  • OLG Frankfurt, 05.12.2001 - 7 U 40/01

    Rücktritt des Krankenversicherers wegen Verschweigens gefahrerheblicher Umstände:

    Wenn nämlich einerseits gilt, dass transsexuelle Personen als Versicherte berechtigterweise erwarten dürfen, dass Behandlungen, die infolge ihrer Transsexualität erforderlich werden, vom Versicherer als Heilbehandlungskosten getragen werden (vgl. dazu OLG Köln VersR 95, 447, LSG Stuttgart NJW 1982, 718), muss auch gelten, dass sie ein solches Risiko, das auch nach erfolgter Geschlechtsumwandlung in der fortdauernd erforderlichen Behandlung mit einem Hormonmedikament Ausdruck findet, vor Vertragsschluss auf entsprechende Fragen dem Versicherer anzeigen.
  • OLG Karlsruhe, 30.11.2000 - 3 Ws 173/99

    Justizvollzug; Kosten einer Transsexualitätsbehandlung ; Psychotherapeutische

    Sie ist daher weder unnötig, unwirtschaftlich noch unzweckmäßig (vgl. § 12 Abs. 1 SGB V; Calliess/Müller-Dietz, a.a.O., § 61), so dass die Kosten der Behandlung, wenn die Störung Krankheitswert aufweist und daher medizinisch indiziert ist, sowohl von der gesetzlichen als auch der privaten Krankenversicherung in vollem Umfang übernommen werden (BSGE 62, 83 ff.; LSG Baden-Württemberg NJW 1982, 718; OLG Köln VersR 1995, 447; LG Köln VuR 1995, 206 ff.; einschränkend: LSG Sachsen, Beschluss vom 03.02.1999 - L 1 KR 31/98 - bezüglich einer ergänzenden MammaAugmentationsplastik einer Mann-zu-Frau Transsexuellen; Corell NJW 1999, 3376; Spengler NJW 1978, 1192 f.; Marx VR 1994, 152 ff.).
  • OLG Köln, 12.01.1994 - 22 W 44/93

    Streitwert bei einseitiger Erledigungserklärung

    Andererseits kann sich der Senat auch nicht der vom Bundesgerichtshof vertretenen Auffassung (zuletzt BGHZ 106, 359, 366 f. = NJW 89, 2885 ff., und NJW 1990, 3147/3148; ihm folgend u.a. OLG Köln WRP 86, 117 (6. ZS); VersR 89, 66 (7. ZS) VersR 92, 518 (19. ZS), OLG Hamm VersR 92, 514; OLG Nürnberg FamRZ 90, 1225; Zöller-Vollkommer, ZPO, 18. Aufl., § 91 a RN 48 m.w.N.; vgl. auch die weiteren Nachweise bei Schneider, Streitwertkommentar, 10. Aufl., 1992, RN 1506) anzuschließen, wonach der Streitwert nach einseitiger Erledigungserklärung regelmäßig auf den Betrag der bis zur Erledigungserklärung entstandenen Kosten zu begrenzen ist, sofern nicht ausnahmsweise das Interesse an der Feststellung der ursprünglichen Erfolgsaussicht der Klage anders geartet sei (z.B. für Ehrenschutz BGH NJW 82, 718).
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