Rechtsprechung
   BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78   

Naßauskiesung

Art. 14 GG, Enteignung, Primärrechtsschutz, Neuordnung eines Rechtsgebiets, kein Wahlrecht des Bürgers zwischen Anfechtung und Schadensliquidierung bei rechtswidrigen Maßnahmen;

Verfassungsmäßigkeit von §§ 1a, 2, 3, 6, 17 WHG;

Art. 100 GG, § 80 BVerfGG, zur Möglichkeit einer Umdeutung der Vorlage;

(Aktenzeichen des Verfahrens beim BGH, der die vorliegende BVerfG-Entscheidung eingeholt hat: III ZR 28/76, abschließende Entscheidung am 3.6.82)

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ingokraft.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    System der Klassifizierung eigentumsrelevanter Regelungen - Flurbereinigung und gesetzliche Leitungsrechte: Inhaltsbestimmung oder Enteignung? (Dr. Ingo Kraft; BayVBl 1994, 97)

Sonstiges (2)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zusammenfassung von "Baugenehmigung durch einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO" von RA und FAVerwR Frank Maaß, Mag. rer. publ., original erschienen in: NVwZ 2004, 572 - 574.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zusammenfassung von "Drohende Planungsschäden als Hindernis einer modernen städtebaulichen Planung?" von Dr. Jens Wahlhäuser, original erschienen in: BauR 2003, 1488 - 1504.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 58, 300
  • NJW 1982, 745
  • MDR 1982, 543
  • DVBl 1982, 340
  • DB 1982, 595
  • DÖV 1982, 543
  • NVwZ 1982, 242 (Ls.)
  • ZfBR 1982, 80



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Wird zitiert von ... (420)  

  • BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91  

    Altlasten

    Eine verfassungswidrige Inhaltsbestimmung stellt nicht zugleich einen "enteignenden Eingriff" im verfassungsrechtlichen Sinn dar und kann wegen des unterschiedlichen Charakters von Inhaltsbestimmung und Enteignung auch nicht in einen solchen umgedeutet werden (vgl. BVerfGE 52, 1 ; 58, 300 ; 79, 174 ; 100, 226 ).
  • BVerwG, 16.03.1989 - 4 C 36.85  

    BBerfgG §§ 1, 3, 6, 48, 52, 55, 56, 71, 110, 114, 171; GG Art. 14 Abs. 1

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  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91  

    Denkmalschutz

    Dies geschieht entweder durch ein Gesetz, das einem bestimmten Personenkreis konkrete Eigentumsrechte nimmt - Legalenteignung -, oder durch behördlichen Vollzugsakt aufgrund gesetzlicher Ermächtigung zu einem solchen Zugriff - Administrativenteignung - (vgl. BVerfGE 52, 1 ; 58, 300 ; stRspr).

    Zu einem Entschädigungsanspruch führen sie von Verfassungs wegen nicht (vgl. BVerfGE 58, 300 ).

    Läßt er ihn bestandskräftig werden, so kann er eine Entschädigung auch als Ausgleich im Rahmen von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG nicht mehr einfordern (vgl. BVerfGE 58, 300 ).

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