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   BAG, 09.07.1981 - 2 AZR 788/78   

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https://dejure.org/1981,288
BAG, 09.07.1981 - 2 AZR 788/78 (https://dejure.org/1981,288)
BAG, Entscheidung vom 09.07.1981 - 2 AZR 788/78 (https://dejure.org/1981,288)
BAG, Entscheidung vom 09. Juli 1981 - 2 AZR 788/78 (https://dejure.org/1981,288)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Befristeter Arbeitsvertrag - Fußballspieler

  • spiegel.de (Pressebericht, 20.07.1981)

    Armenhaus halbiert

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 36, 112
  • NJW 1982, 738
  • NJW 1982, 788
  • MDR 1982, 258
  • BB 1982, 368
  • DB 1982, 121
  • JR 1982, 352
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 19.12.1974 - 2 AZR 565/73

    Bedingung - Einzelvertrag - Rechtswirksamkeit - Bestandsschutz - Beendigung des

    Auszug aus BAG, 09.07.1981 - 2 AZR 788/78
    Die auflösende Bedingung ist gemäß § 134 BGB wegen der objektiven Umgehung des § 626 BGB nichtig (vgl. auch BAG AP Nr. 3 zu § 620 BGB Bedingung für den vergleichbaren Fall eines bedingten Aufhebungsvertrages als Ersatz für eine außerordentliche Kündigung).

    Die Vorschriften des § 626 BGB über die außerordentliche Kündigung und die des Kündigungsschutzgesetzes sind aber zwingend und können nicht durch besondere Vertragsgestaltungen ausgeschlossen werden (vgl. für § 626 BGB: BAG AP Nr. 14, Nr. 27 zu § 626 BGB; BAG AP Nr. 1, Nr. 2 zu § 626 BGB Kündigungserschwerung; und für § 1 KSchG: BAG AP Nr. 3 zu § 620 BGB Bedingung m. zust. Anm. von G. Hueck; BAG AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

  • BGH, 29.01.1964 - V ZR 39/62
    Auszug aus BAG, 09.07.1981 - 2 AZR 788/78
    a) Die rechtliche Bedeutung und die Auswirkungen eines außergerichtlichen Vergleichs auf einen trotz der vergleichsweisen Regelung des Streitgegenstandes geführten Rechtsstreit werden in der Rechtsprechung und im Schrifttum unterschiedlich beurteilt (RG, RGZ 142, 1 = JW 1934, 92 mit abl. Anm. von Lent; RGZ 161, 350; BGH, JZ 1964, 257; BAG AP Nr. 21 zu § 794 ZPO mit krit. Anm. von J. Blomeyer; Rosenberg/Schwab, aaO., S. 784 - 785; Stein/Jonas/Münzenberg, aaO. § 794 II 9 und Stein/Jonas, aaO., vor § 128 C XI 5 a und § 271 I 3).

    Falls der angebliche außergerichtliche Vergleich bei Ermittlung des Parteiwillens ein "Prozeßfortsetzungsverbot" enthalten sollte, ist es jedenfalls vom Kläger nicht befolgt worden, so daß eine außergerichtliche Einigung sich nur auf die materielle Rechtslage auswirken könnte (BGH, JZ 1964, 257).

  • RG, 29.09.1933 - I 77/33

    1. Wie wirkt der außergerichtliche Vergleich auf den schwebenden Rechtsstreit? 2.

    Auszug aus BAG, 09.07.1981 - 2 AZR 788/78
    a) Die rechtliche Bedeutung und die Auswirkungen eines außergerichtlichen Vergleichs auf einen trotz der vergleichsweisen Regelung des Streitgegenstandes geführten Rechtsstreit werden in der Rechtsprechung und im Schrifttum unterschiedlich beurteilt (RG, RGZ 142, 1 = JW 1934, 92 mit abl. Anm. von Lent; RGZ 161, 350; BGH, JZ 1964, 257; BAG AP Nr. 21 zu § 794 ZPO mit krit. Anm. von J. Blomeyer; Rosenberg/Schwab, aaO., S. 784 - 785; Stein/Jonas/Münzenberg, aaO. § 794 II 9 und Stein/Jonas, aaO., vor § 128 C XI 5 a und § 271 I 3).

    Nach der Entscheidung des RG (RGZ 142, 1) soll er der durch den außergerichtlichen Vergleich begünstigten Partei aber eine Möglichkeit geben, mittelbar auch prozessual auf ein Gerichtsverfahren einzuwirken , weil die außergerichtliche Einigung zugleich die Verpflichtung enthalte, den Prozeß (durch Klagerücknahme oder Rechtsmittelverzicht) zu beenden.

  • RG, 12.10.1939 - V 34/39

    1. Zur Wirkung des Rechtsmittelverzichts auf die Stellung von Streitgenossen. 2.

    Auszug aus BAG, 09.07.1981 - 2 AZR 788/78
    a) Die rechtliche Bedeutung und die Auswirkungen eines außergerichtlichen Vergleichs auf einen trotz der vergleichsweisen Regelung des Streitgegenstandes geführten Rechtsstreit werden in der Rechtsprechung und im Schrifttum unterschiedlich beurteilt (RG, RGZ 142, 1 = JW 1934, 92 mit abl. Anm. von Lent; RGZ 161, 350; BGH, JZ 1964, 257; BAG AP Nr. 21 zu § 794 ZPO mit krit. Anm. von J. Blomeyer; Rosenberg/Schwab, aaO., S. 784 - 785; Stein/Jonas/Münzenberg, aaO. § 794 II 9 und Stein/Jonas, aaO., vor § 128 C XI 5 a und § 271 I 3).

    Das ist aus folgenden Gründen abzulehnen : Das sich aus der oben dargestellten Rechtsprechung ergebende Folgeproblem, ob ein aus einem außergerichtlichen Vergleich abzuleitendes Prozeßfortsetzungsverbot revisionsrechtlich wie jede andere negative Prozeßvoraussetzung zu behandeln ist, hat das RG bereits in der weiteren Entscheidung vom 12.10.1939 (RGZ 161, 350, 353 f.) differenziert entschieden.

  • BAG, 28.09.1972 - 2 AZR 506/71

    Betriebsstockung - Strumpffabrik - Betriebsrisiko

    Auszug aus BAG, 09.07.1981 - 2 AZR 788/78
    Wenn und solange es dem Verein trotz fehlender Beschäftigungsmöglichkeit nach den Grundsätzen des Betriebsrisikos zumutbar ist, das Gehalt weiterzuzahlen, besteht noch kein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung (BAG AP Nr. 28 zu § 615 BGB Betriebsrisiko).
  • RG, 05.01.1912 - VII 266/11

    Anfechtung eines Prozessvergleichs; Zuständiges Gericht

    Auszug aus BAG, 09.07.1981 - 2 AZR 788/78
    Soweit der Gesamtvergleich wegen der übrigen Verfahren nicht nur eine Verpflichtung zur Rücknahme der Klage oder eines Rechtsmittels enthält (vgl. dazu BAG AP Nr. 1 zu § 256 ZPO 1977), werden durch den gerichtlichen Gesamtvergleich auch die übrigen von ihm erfaßten gerichtlichen Verfahren unmittelbar beendet, ohne daß es dazu weiterer Prozeßhandlungen der Parteien bedarf (h.M.; vgl. Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 39. Aufl., Anh. § 307 Anm. 2 B; Bonin, Der Prozeßvergleich, 1957, S. 36; Esser, Festschrift für Heinrich Lehmann, 1956, Bd. II, S. 713 f., insbes. 723 ff.; Stein/Jonas/Münzenberg, ZPO, 19. Aufl., § 794 II 3 a; RG vom 5.1.1912, RGZ 78, 286, 290; KG vom 20.3.1937, JW 1937, 1086).
  • BAG, 17.05.1962 - 2 AZR 354/60

    Auflösend bedingter Arbeitsvertrag - Begrenzung - Mutterschutz

    Auszug aus BAG, 09.07.1981 - 2 AZR 788/78
    a) ... Der erkennende Senat hat im Urteil vom 17.5.1962 (AP Nr. 2 zu § 620 BGB Bedingung) ausgeführt, auch auflösend bedingte Arbeitsverträge seien zulässig, wenn für die Bedingung ein sachlicher Grund vorgelegen habe.
  • BAG, 21.10.1954 - 2 AZR 40/53

    Probezeit eines Arbeitsverhältnisses - Tarifliche Beschränkung - Begrenzung des

    Auszug aus BAG, 09.07.1981 - 2 AZR 788/78
    Bei der Prüfung, ob eine wegen der Ungewißheit der Dauer der Beschäftigungsmöglichkeit des Arbeitnehmers vereinbarte Befristung oder Bedingung sachlich gerechtfertigt ist, kommt der vom Senat bereits in dem Urteil vom 21.10.1954 (AP Nr. 1 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) betonte Grundsatz zum Tragen, daß die Befristung nicht dazu dienen darf, das Unternehmerrisiko (Beschäftigungsrisiko) einseitig auf den Arbeitnehmer abwälzen (vgl. auch KR-Hillebrecht § 620 BGB Rz. 166).
  • BAG, 27.01.1961 - 1 AZR 311/59

    Vertreter der Kreishandwerkerschaft - Unzulässige Berufung - Vertreter einer

    Auszug aus BAG, 09.07.1981 - 2 AZR 788/78
    Darüber hinaus ist ein neuer Sachvortrag in der Revisionsinstanz nur dann zulässig, wenn er die Fragen betrifft, ob die Prozeßvoraussetzungen und die Prozeßfortsetzungsbedingungen erfüllt sind (BAG AP Nr. 26 zu § 11 ArbGG 1953; AP Nr. 3 zu § 337 ZPO).
  • BGH, 18.12.1963 - IV ZR 263/63

    Revision in Ehesachen

    Auszug aus BAG, 09.07.1981 - 2 AZR 788/78
    Anderenfalls handelt es sich bei dem Hinweis auf den Inhalt eines außergerichtlichen Vergleiches nur um eine dem sachlichen Recht angehörende Einrede gegen die Fortsetzung des Rechtsstreits und nicht um einen stets revisionsrechtlich beachtlichen Verfahrensvorgang (BGH, NJW 1964, 549 f. für eine angeblich nach Abschluß des Berufungsverfahrens zugesagte Rücknahme der Klage).
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