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   BVerfG, 22.01.1982 - 2 BvR 1506/81   

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https://dejure.org/1982,425
BVerfG, 22.01.1982 - 2 BvR 1506/81 (https://dejure.org/1982,425)
BVerfG, Entscheidung vom 22.01.1982 - 2 BvR 1506/81 (https://dejure.org/1982,425)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Januar 1982 - 2 BvR 1506/81 (https://dejure.org/1982,425)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine verfassungsrechtliche Verpflichtung zur Begründung einer letztinstanziellen Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsstaatsprinzip - Grundrecht auf rechtliches Gehör - Gerichtliche Entscheidung - Begründung

Besprechungen u.ä.

  • strafverteidigervereinigungen.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zur Gewährleistung rechtlichen Gehörs im Revisionsverfahren (Prof. Dr. Wolfgang Wohlers)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 925
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 22.01.1982 - 2 BvR 1506/81
    Es ist verfassungsrechtlich auch unbedenklich, daß die Höhe der Strafsanktion auf der Grundlage schuldangemessener Strafzumessung auch durch den Aspekt der Generalprävention beeinflußt werden kann (vgl. BVerfGE 45, 187 C253H).
  • BVerfG, 10.05.1957 - 1 BvR 550/52

    Strafvorschriften gegen männliche Homosexualität verstoßen nicht gegen

    Auszug aus BVerfG, 22.01.1982 - 2 BvR 1506/81
    Daß das Landgericht im vorliegenden Fall wegen der Berücksichtigung generalpräventiver Gesichtspunkte den strafrechtlichen Grundsatz außer acht gelassen hätte, daß jede Strafe in einem gerechten Verhältnis zum Verschulden des Täters zu stehen habe (BVerfGE 6, 389 [439]; 28, 386 [391]), ist weder vorgetragen noch ersichtlich.
  • BVerfG, 09.06.1970 - 1 BvL 24/69

    Kurzzeitige Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 22.01.1982 - 2 BvR 1506/81
    Daß das Landgericht im vorliegenden Fall wegen der Berücksichtigung generalpräventiver Gesichtspunkte den strafrechtlichen Grundsatz außer acht gelassen hätte, daß jede Strafe in einem gerechten Verhältnis zum Verschulden des Täters zu stehen habe (BVerfGE 6, 389 [439]; 28, 386 [391]), ist weder vorgetragen noch ersichtlich.
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Regelmäßig müssen den Instanzenzug abschließende, keinem ordentlichen Rechtsmittel unterliegende Gerichtsentscheidungen von Verfassungs wegen nicht näher begründet werden (vgl. BVerfGE 50, 287 ; BVerfG Vorprüfungsausschuß>, NJW 1982, S. 925).
  • BVerfG, 30.06.2014 - 2 BvR 792/11

    Verwerfung der Revision in Strafsachen auch ohne mündliche Verhandlung möglich

    Durch diese Verfahrensweise wird dem Anspruch des Revisionsführers auf rechtliches Gehör ausreichend Rechnung getragen (vgl. BVerfG, Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Zweiten Senats vom 22. Januar 1982 - 2 BvR 1506/81 -, NJW 1982, S. 925; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. April 1989 - 1 BvR 1415/86 -, juris, Rn. 12; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Januar 2002 - 2 BvR 1225/01 -, NStZ 2002, S. 487 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. August 2005 - 2 BvR 1066/05 -, NJW 2006, S. 136; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07 -, juris, Rn. 22).
  • BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05

    Revisionsgrenzen bei Rechtsfolgenzumessung

    Ungeachtet des Grundsatzes, wonach letztinstanzliche Entscheidungen nicht begründet werden müssen (vgl. u.a. BVerfGE 50, 287 ; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Januar 1982 - 2 BvR 1506/81 -, NJW 1982, S. 925), ist in solchen Fällen angesichts des gerade in der Strafzumessung zum Ausdruck kommenden sozial-ethischen Unwerturteils über Tat und Täter ( BVerfGE 96, 245 ) eine Begründung geboten.
  • BVerfG, 21.01.2002 - 2 BvR 1225/01

    Zur gebotenen Substantiierung der strafprozessualen Revisionsrüge der Verwertung

    Verfassungsrechtlich unbedenklich ist es weiter, den die Revision verwerfenden Beschluss (vgl. Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Januar 1982 - 2 BvR 1506/81 -, NJW 1982, S. 925; Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juni 1984 - 2 BvR 692/84 -, EuGRZ 1984, 442; vgl. auch BVerfGE 50, 287 zu § 544 b ZPO) und selbst den Antrag der Staatsanwaltschaft nur kurz zu begründen (vgl. Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Januar 1982 - 2 BvR 1506/81 -, NJW 1982, S. 925; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 1987 - 2 BvR 677/86 -, NStZ 1987, S. 2219).
  • BVerfG, 23.08.2005 - 2 BvR 1066/05

    Entscheidung über die Annahme einer Verfassungsbeschwerde; Auslegung des Begriffs

    Durch dieses Verfahren ist ausgeschlossen, dass die Entscheidung über das eingelegte Rechtsmittel auf Gründen beruht, zu denen der Angeklagte sich nicht äußern konnte (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Januar 1982 - 2 BvR 1506/81 -, NJW 1982, S. 925).
  • BVerfG, 02.05.2007 - 2 BvR 2655/06

    Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde gegen eine

    Denn dann ergeben sich die für die Verwerfung der Revision wesentlichen Gründe aus dem Inhalt des Verwerfungsantrags der Staatsanwaltschaft in Verbindung mit den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts - Vorprüfungsausschuss - vom 22. Januar 1982 - 2 BvR 1506/81 -, NJW 1982, S. 925; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Januar 2002 - 2 BvR 1225/01 -, NStZ 2002, S. 487 ; Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 15. Februar 1994 - 5 StR 15/92 -, NStZ 1994, S. 353).
  • BGH, 13.03.1997 - 4 StR 455/96

    Zulässige Nachholung der Urteilsgründe im Bußgeldverfahren unter Einhaltung der

    bb) Auch das Argument, daß durch spätere Änderungen des Urteils dem Rechtsmittel des Beschwerdeführers die Grundlage nicht entzogen werden darf (vgl. BGH JZ 1989, 860; BGH bei Miebach/Kusch NStZ 1991, 121; BayObLG JR 1992, 172, 173), liefert keinen überzeugenden Grund, die nachträgliche Begründung des Urteils in einer Fallgestaltung wie hier nicht zuzulassen: Daß die nachträgliche schriftliche Urteilsbegründung im Bußgeldverfahren in bestimmten Fällen zulässig ist und dadurch der Rüge, das (zunächst) zugestellte Urteil enthalte keine Entscheidungsgründe, "der Boden entzogen" wird (OLG Celle aaO), ist eine - verfassungsrechtlich unbedenkliche (vgl. BVerfGE 40, 276, 286; 50, 287, 289, 290; BVerfG NJW 1982, 925) - Entscheidung des Gesetzgebers.
  • BGH, 28.08.2007 - 5 StR 72/07

    Entbehrlichkeit einer Beschlussbegründung zu Verfahrensrügen

    Vielmehr muss ein Beschluss, mit dem eine Revision nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen wird, grundsätzlich keine weitere Begründung enthalten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Mai 2002 - 2 BvR 667/02; BVerfG NJW 1982, 925; BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 7).
  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvR 1957/98

    Wegen ungenügender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen eine

    Der Beschwerdeführer hat sich mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der die Gerichte nicht verpflichtet sind, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen, namentlich nicht bei letztinstanzlichen, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbaren Entscheidungen (vgl. BVerfGE 50, 287 ; 65, 293 ; BVerfG, NJW 1982, S. 925), nicht einmal ansatzweise auseinandergesetzt.
  • BGH, 03.02.2004 - 5 StR 359/03

    Nachholung rechtlichen Gehörs; Beschlussverfahren (Begründung; offensichtliche

    Diese Verfahrensweise ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG NJW 1982, 925; NStZ 2002, 487; NJW 2002, 814).
  • BGH, 12.10.2000 - 5 StR 414/99

    Zum Begriff der Offensichtlichkeit in § 349 Abs. 2 StPO; Gegenvorstellung;

  • BAG, 07.02.2012 - 8 AZA 53/11

    Letztinstanzliche Gerichtsentscheidung - Begründungserfordernis -

  • BVerfG, 26.01.2006 - 2 BvR 1401/05

    Recht auf den gesetzlichen Richter (Divergenzvorlage; Großer Senat für

  • OLG Brandenburg, 08.08.2005 - 1 Ss 63/05

    Berufungsurteil: Unschädlichkeit eines sachlich rechtlichen Fehlers bei

  • BVerfG, 27.05.2002 - 2 BvR 667/02

    Erschöpfung des Rechtswegs bei Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs

  • BGH, 18.06.2003 - 1 StR 150/03

    Rechtliches Gehör im Beschlussverfahren nach § 349 Abs. 2 StPO (Antrag auf

  • BVerfG, 11.01.2002 - 2 BvR 1328/00

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen Handeltreibens mit

  • BGH, 10.10.2007 - 2 StR 169/07

    Unbegründete Anhörungsrüge

  • BVerfG, 21.01.2002 - 2 BvR 2119/01

    Keine Grundrechtsverletzung durch Revisionsverwerfung mittels nichtbegründeten

  • BVerfG, 24.05.2001 - 2 BvR 746/01

    Verfassungsbeschwerde - Revisionsverwerfungsbeschluß - Strafprozessualer Beschluß

  • BVerfG, 18.08.2000 - 2 BvR 1052/00

    Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung

  • BVerfG, 14.04.1999 - 2 BvR 538/99

    Wegen ungenügender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen eine

  • BSG, 05.04.2022 - B 2 U 33/21 C

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anhörungsrüge gem § 178a SGG - Darlegung einer

  • BGH, 14.04.2011 - 3 StR 36/11

    Unbegründete Anhörungsrüge; kein Anspruch auf Revisionshauptverhandlung

  • BVerfG, 28.05.2003 - 2 BvR 584/03

    Mangelnde Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung

  • BGH, 15.02.1994 - 5 StR 15/92

    Anforderungen an einen Verwerfungsbeschluss bezüglich der Revision -

  • BGH, 01.09.1998 - 4 StR 253/98
  • BVerfG, 21.03.1989 - 2 BvR 162/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO

  • OLG Brandenburg, 17.02.2009 - 1 Ss 94/08

    Gehörsverstoß: Revisionsverwerfung ohne Begründung im Beschlussverfahren

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