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   BAG, 09.12.1981 - 5 AZR 512/79   

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BAG, 09.12.1981 - 5 AZR 512/79 (https://dejure.org/1981,1557)
BAG, Entscheidung vom 09.12.1981 - 5 AZR 512/79 (https://dejure.org/1981,1557)
BAG, Entscheidung vom 09. Dezember 1981 - 5 AZR 512/79 (https://dejure.org/1981,1557)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Politische Treuepflicht - Angestellter Lehranwärter - Übertragenes Amt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 36, 344
  • NJW 1982, 2396
 
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Wird zitiert von ... (29)

  • BAG, 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79

    Verfassungstreuepflicht eines Lehramtsanwärters

    Es genügt, wenn er gegenüber Staat und Verfassung eine gleichsam neutrale Haltung einnimmt und nicht zu erwarten ist, daß er im Unterricht die Grundwerte der Verfassung in Zweifel ziehen wird (Bestätigung des Urteils des Fünften Senates vom 9.12.1981 - 5 AZR 512/79).

    Bei der Prüfung, ob dem Kläger ein Anspruch auf Einstellung in den Schuldienst des beklagten Landes zusteht, ist das Landesarbeitsgericht von den Grundsätzen ausgegangen, die das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung entwickelt hat (BAG 28, 62; BAG vom 9. Dezember 1981, aaO. und BAG vom 29. Juli 1982 - 2 AZR 1093/79 -).

    Nach der ständigen Rechtsprechung (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975, BVerfGE 39, 334; BAG AP Nr. 6 zu Art. 33 Abs. 2 GG und BAG vom 9. Dezember 1981, aaO.) gelten hier folgende Grundsätze :.

    Bereits in seinem Urteil vom 22. Mai 1975 (aaO., zu C IV 2 der Gründe) haben das Bundesverfassungsgericht und im Anschluß hieran auch das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 9. Dezember 1981 - 5 AZR 512/79 -) unmißverständlich klargestellt, daß der Staat einen nicht diskriminierenden Vorbereitungsdienst bereitzustellen hat, der zu demselben Ausbildungsziel führt wie der beamtete Vorbereitungsdienst, wozu insbesondere gehört, daß der Lehramtsanwärter in zeitlich begrenztem Umfang selbständig Unterricht erteilt.

    b) Da der Vorbereitungsdienst beim beklagten Land Ausbildungsstätte im Sinne von Art. 12 Abs. 1 GG ist, ist mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts davon auszugehen, daß an die Verfassungstreue eines Lehramtsanwärters im Vorbereitungsdienst geringere Anforderungen zu stellen sind als an die Verfassungstreue eines angestellten Lehrers (BAG vom 9. Dezember 1981 -- 5 AZR 512/79 --; BAG vom 9. Dezember 1981 -- 5 AZR 576/79 -- nicht veröffentlicht).

    Denn damit würde er bereits nicht den Mindestanforderungen genügen, die nach der ständigen Rechtsprechung (BVerfGE 39, 334; BAG vom 9. Dezember 1981, aaO.) auch an einen Lehrer in einem nicht beamtenrechtlich ausgestalteten Vorbereitungsdienst zu stellen sind.

    Zu diesen Mindestanforderungen gehört, daß der Bewerber nicht darauf ausgeht, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder gar zu beseitigen (vgl. BAG vom 9. Dezember 1981 -- 5 AZR 512/79 -- zu III 1 c und 4 der Gründe) .

    Damit steht das formale und allgemeine Bekenntnis der DKP zum Grundgesetz und seinen demokratischen Prinzipien nach wie vor in einem unauflösbaren Widerspruch zu den politischen Zielen dieser Partei (vgl. BAG vom 9. Dezember 1981, aaO.).

    bb) Der MSB-Spartakus, den die DKP als eine ihr freundschaftlich verbundene marxistische Jugendorganisation bezeichnet, die sie unterstütze und für die sie sich besonderes einsetze (vgl. These VI des DKP-Programms) verfolgt die gleichen Ziele wie die DKP selbst (BAG vom 9. Dezember 1981, aaO.).

    aa) Der Fünfte Senat hat in den beiden Urteilen vom 9. Dezember 1981 - 5 AZR 512/79 - und - 5 AZR 576/79 - (aaO.) angenommen, auch Tatsachen wie Mitgliedschaft und Aktivitäten für eine verfassungsfeindliche Partei bzw. Organisation könnten bei vernünftiger Würdigung bereits ausreichen, um ernsthaft vertretbare Zweifel an dem von einem Bewerber für den Vorbereitungsdienst zu fordernden Mindestmaß an Verfassungstreue zu begründen.

    Dem hat der Fünfte Senat in der Entscheidung vom 9. Dezember 1981 (aaO.) im Grundsatz auch entsprochen, indem er für den Vorbereitungsdienst eine gleichsam neutrale Einstellung zu Staat und Verfassung hat genügen lassen.

  • BAG, 01.10.1986 - 7 AZR 383/85

    Anspruch auf Abschluss eines privatrechtlichen Ausbildungsvertrages zwecks

    Es genügt, wenn er gegenüber Staat und Verfassung eine gleichsam neutrale Haltung einnimmt und nicht zu erwarten ist, daß er im Unterricht die Grundwerte der Verfassung in Zweifel ziehen wird (im Anschluß an BAGE 36, 344 = NJW 82, 2396 und 40, 1 = NJW 83, 779).

    Das Bundesarbeitsgericht hat in ständiger Rechtsprechung in Fällen der vorliegenden Art einen wie hier formulierten Klageantrag als hinreichend bestimmt angesehen (vgl. BAGE 28, 62, 65 f. [BAG 31.03.1976 - 5 AZR 104/74] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter I der Gründe; BAGE 36, 344, 347 = AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter A der Gründe; BAGE 40, 1, 7 [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79] = AP Nr. 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter II 1 der Gründe; BAGE 39, 180, 184 = AP Nr. 20 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter A der Gründe).

    Im Anschluß an diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die den juristischen Vorbereitungsdienst betraf, hat das Bundesarbeitsgericht wiederholt entschieden, daß diese Grundsätze auch für den Lehrerberuf gelten und der Staat demzufolge auch hierfür einen Vorbereitungsdienst außerhalb eines Beamtenverhältnisses anbieten muß, damit auch solche Bewerber, die die für einen Beamten zu fordernde Gewähr jederzeitigen Eintretens für die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht bieten, ihre Berufsausbildung abschließen können (BAGE 36, 344, 349 f. = AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu B III 2 der Gründe; BAGE 40, 1, 9 f. [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79] = AP Nr. 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu III 1 der Gründe; Urteil vom 9. Dezember 1981 - 5 AZR 576/79 -, zu B III 2 der Gründe, nicht veröffentlicht).

    Für angestellte Lehrer an öffentlichen Schulen hat das Bundesarbeitsgericht allerdings das gleiche Maß an Verfassungstreue verlangt, wie sie von beamteten Lehrern gefordert wird (BAGE 33, 43, 49, 50 = AP Nr. 6 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu B II 1 b der Gründe; Urteil vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - AP Nr. 15 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu B II 2 der Gründe; BAGE 36, 344, 348 = AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu B III 1 b der Gründe).

    Es genügt, wenn er gegenüber Staat und Verfassung eine gleichsam neutrale Haltung einnimmt und nicht zu erwarten ist, daß er im Unterricht die Grundwerte der Verfassung in Zweifel ziehen wird (BAGE 36, 344; 40, 1 = AP Nr. 16 und 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG).

  • BAG, 28.09.1989 - 2 AZR 317/86

    Beurteilungskriterien für die soziale Rechtfertigung der Kündigung eines im

    Gemessen an diesen Kriterien ist allerdings vom Bundesarbeitsgericht auch von Lehrern und Erziehern im allgemeinen die Einhaltung einer - jedenfalls bei Daueranstellung - gesteigerten politischen Treuepflicht verlangt worden (so BAGE 28, 62, 71 [BAG 31.03.1976 - 5 AZR 104/74] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu III 1 e der Gründe; BAG Urteil vom 9. Dezember 1981 - 5 AZR 512/79 - AP Nr. 16, aa0, zu III 1 der Gründe; BAGE 40, 1, 10 [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79] = AP Nr. 18, aa0, zu III 1 b der Gründe; BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu II 2 a cc der Gründe).

    Dabei sind die Mitgliedschaft des Klägers in der DKP, seine Kandidatur für diese Partei bei der Kommunalwahl am 27. September 1981 und die Annahme des Ratsmandats im Oktober 1983 zunächst einmal als Indizien dafür zu werten, daß der Kläger sich auch von den für verfassungsfeindlich erachteten Zielen dieser Partei (so ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts: vgl. etwa BAGE 28, 62 [BAG 31.03.1976 - 5 AZR 104/74]; 33, 43; 34, 1; 36, 344; 40, 1; 39, 180 = AP Nr. 2, 6, 9, 16, 18 und 20 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung und des Bundesverwaltungsgerichts: vgl. BVerwGE 73, 263, 280 m.w.N.; Urteil vom 1. Februar 1989 - 1 D 2.86 - DVBl 1989, 763; dies gelte auch (noch) unter den gewandelten Umständen der letzten Zeit: Niedersächs.

  • BAG, 12.03.1986 - 7 AZR 20/83

    Rechtswirksamkeit einer während der Probezeit ausgesprochenen ordentlichen

    Daß die DKP und der MSB Spartakus als eine ihr freundschaftlich verbundene marxistische Jugendorganisation, die sie unterstützt und für die sie sich besonders einsetzt, Ziele verfolgen, die mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sind, ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung wiederholt festgestellt und eingehend begründet worden (vgl. BAG 28, 62, 74 ff. = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter IV der Gründe; BAG 36, 344, 355 = AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter B IV 2 der Gründe; BAG 39, 180, 187 = AP Nr. 20 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter C II 2 b der Gründe; BVerwGE 73, 263 = NJW 1982, 779 [BVerwG 29.10.1981 - 1 D 50/80]).

    Ähnlich einem Lehrer oder Sozialpädagogen (vgl. dazu BAG 28, 62, 71, aaO; BAG 36, 344, aaO; BAG Urteil vom 15. Juli 1982 - 2 AZR 887/79 - BAG 39, 180, 184 = AP Nr. 20 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter B II der Gründe) muß er deshalb auch ein positives Verhältnis zu den Grundwerten der Verfassung haben und diese den seiner Fürsorge anvertrauten Hilfsbedürftigen glaubwürdig vermitteln (BAG Urteil vom 15. Juli 1982 - 2 AZR 774/79 - unveröffentlicht, unter B I 2 c der Gründe).

  • BAG, 15.05.1987 - 7 AZR 664/85

    Rechtsanspruch auf Einstellung als Angestellter in den Vorbereitungsdienst zur

    Im Anschluß an diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die den juristischen Vorbereitungsdienst betraf, hat das Bundesarbeitsgericht wiederholt entschieden, daß diese Grundsätze auch für den Lehrerberuf gelten und der Staat demzufolge auch hierfür einen Vorbereitungsdienst außerhalb eines Beamtenverhältnisses anbieten muß, damit solche Bewerber, die die für einen Beamten zu fordernde Gewähr jederzeitigen Eintretens für die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht bieten, ihre Berufsausbildung abschließen können (BAGE 36, 344, 349 f. [BAG 09.12.1981 - 5 AZR 512/79] = AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu B III 2 der Gründe; BAGE 40, 1, 9 f. [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79] = AP Nr. 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu III 1 der Gründe;Urteil vom 9. Dezember 1981 - 5 AZR 576/79 -, zu B III 2 der Gründe, nicht veröffentlicht; zuletzt:Senatsurteil vom 1. Oktober 1986 - 7 AZR 383/85 -, zu II 1 der Gründe, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Für angestellte Lehrer an öffentlichen Schulen hat das Bundesarbeitsgericht allerdings das gleiche Maß an Verfassungstreue verlangt, wie sie von beamteten Lehrern gefordert wird (BAGE 33, 43, 49, 50 [BAG 05.03.1980 - 5 AZR 604/78]= AP Nr. 6 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu B II 1 b der Gründe;Urteil vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - AP Nr. 15 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu B II 2 der Gründe; BAGE 36, 344, 348 [BAG 09.12.1981 - 5 AZR 512/79] = AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu B III 1 b der Gründe).

    Es genügt, wenn er gegenüber Staat und Verfassung eine gleichsam neutrale Haltung einnimmt und nicht zu erwarten ist, daß er im Unterricht die Grundwerte der Verfassung in Zweifel ziehen wird (BAGE 36, 344; 40, 1 [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79]= AP Nr. 16 und 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG; ebenso das bereits erwähnteSenatsurteil vom 1. Oktober 1986 - 7 AZR 383/85 -).

    Das Bundesarbeitsgericht hat in ständiger Rechtsprechung in Fällen der vorliegenden Art einen wie hier formulierten Klageantrag als hinreichend bestimmt angesehen (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 1. Oktober 1986, aaO, unter I 2 der Gründe; BAGE 28, 62, 65 f. [BAG 31.03.1976 - 5 AZR 104/74] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter I der Gründe; BAGE 36, 344, 347 [BAG 09.12.1981 - 5 AZR 512/79] = AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter A der Gründe; BAGE 40, 1, 7 [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79] = AP Nr. 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter II 1 der Gründe; BAGE 39, 180, 184 [BAG 15.07.1982 - 2 AZR 887/79] = AP Nr. 20 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter A der Gründe).

  • BAG, 15.05.1987 - 7 AZR 785/85

    Vorbereitungsdienst für Lehramt an Volksschulen - Anforderungen an die

    Im Anschluß an diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die den juristischen Vorbereitungsdienst betraf, hat das Bundesarbeitsgericht wiederholt entschieden, daß diese Grundsätze auch für den Lehrerberuf gelten und der Staat demzufolge auch hierfür einen Vorbereitungsdienst außerhalb eines Beamtenverhältnisses anbieten muß, damit solche Bewerber, die die für einen Beamten zu fordernde Gewähr jederzeitigen Eintretens für die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht bieten, ihre Berufsausbildung abschließen können (BAGE 36, 344, 349 f. [BAG 09.12.1981 - 5 AZR 512/79] = AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu B III 2 der Gründe; BAGE 40, 1, 9 f. [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79] = AP Nr. 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu III 1 der Gründe;Urteil vom 9. Dezember 1981 - 5 AZR 576/79 -, zu B III 2 der Gründe, nicht veröffentlicht; zuletzt:Senatsurteil vom 1. Oktober 1986 - 7 AZR 383/85 -, zu II 1 der Gründe, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Für angestellte Lehrer an öffentlichen Schulen hat das Bundesarbeitsgericht allerdings das gleiche Maß an Verfassungstreue verlangt, wie sie von beamteten Lehrern gefordert wird (BAGE 33, 43, 49, 50 [BAG 05.03.1980 - 5 AZR 604/78]= AP Nr. 6 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu B II 1 b der Gründe;Urteil vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - AP Nr. 15 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu B II 2 der Gründe; BAGE 36, 344, 348 [BAG 09.12.1981 - 5 AZR 512/79] = AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu B III 1 b der Gründe).

    Es genügt, wenn er gegenüber Staat und Verfassung eine gleichsam neutrale Haltung einnimmt und nicht zu erwarten ist, daß er im Unterricht die Grundwerte der Verfassung in Zweifel ziehen wird (BAGE 36, 344; 40, 1 [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79]= AP Nr. 16 und 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG; ebenso das bereits erwähnteSenatsurteil vom 1. Oktober 1986 - 7 AZR 383/85 -).

    Das Bundesarbeitsgericht hat in ständiger Rechtsprechung in Fällen der vorliegenden Art einen wie hier formulierten Klageantrag als hinreichend bestimmt angesehen (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 1. Oktober 1986, aaO, unter I 2 der Gründe; BAGE 28, 62, 65 f. [BAG 31.03.1976 - 5 AZR 104/74] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter I der Gründe; BAGE 36, 344, 347 [BAG 09.12.1981 - 5 AZR 512/79] = AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter A der Gründe; BAGE 40, 1, 7 [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79] = AP Nr. 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter II 1 der Gründe; BAGE 39, 180, 184 [BAG 15.07.1982 - 2 AZR 887/79] = AP Nr. 20 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter A der Gründe).

  • BAG, 15.05.1987 - 7 AZR 337/86
    Im Anschluß an diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die den juristischen Vorbereitungsdienst betraf, hat das Bundesarbeitsgericht wiederholt entschieden, daß diese Grundsätze auch für den Lehrerberuf gelten und der Staat demzufolge auch hierfür einen Vorbereitungsdienst außerhalb eines Beamtenverhältnisses anbieten muß, damit solche Bewerber, die die für einen Beamten zu fordernde Gewähr jederzeitigen Eintretens für die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht bieten, ihre Be rufausbildung abschließen können (BAGE 36, 344, 349 f. = AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu B III 2 der Gründe; BAGE 40, 1, 9 f . = AP Nr. 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu III 1 der Gründe; Urteil vom 9. Dezember 1981 - 5 AZR 576/79 -, zu B III 2 der Gründe, nicht veröffentlicht; zuletzt: Senatsurteil vom 1. Oktober 1986 - 7 AZR 383/85 -, zu II 1 der Gründe, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Für angestellte Lehrer an öffentlichen Schulen hat das Bundesarbeitsgericht allerdings das gleiche Maß an Verfassungstreue verlangt, wie sie von beamteten Lehrern gefordert wird (BAGE 33, 43, 49, 50 = AP Nr. 6 zu Art. 33 Abs. 2 G G , zu B II 1 b der Gründe; Urteil vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - AP Nr. 15 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu B II 2 der Gründe; BAGE 36, 344, 348 = AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu B III 1 b der Gründe).

    Es genügt, wenn er gegenüber Staat und Verfassung eine gleichsam neutrale Haltung einnimmt und nicht zu erwarten ist, daß er im Unterricht die Grundwerte der Verfassung in Zweifel ziehen wird (BAGE 36, 344; 40, 1 = AP Nr. 16 und 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG; ebenso das bereits erwähnte Senatsurteil vom 1. Oktober 1986 - 7 AZR 383/85 -).

    Das Bundesarbeitsgericht hat in ständiger Rechtsprechung in Fällen der vorliegenden Art einen wie hier formulierten Klageantrag als hinreichend bestimmt angesehen (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 1. Oktober 1986, aaO, unter I 2 der Gründe; BAGE 28, 62, 65 f . = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter I der Gründe; BAGE 36, 344, 34? = AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter A der Gründe; BAGE 40, 1, 7 = AP Nr. Iß zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter II 1 der Gründe; BAGE 39, 180, 184 = AP Nr. 20 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter A der Grün de).

  • BAG, 01.10.1986 - 7 AZR 41/85

    Einstellungsanspruch eines Lehrers im Vorbereitungsdienst - Fragliche Treue zur

    Das Bundesarbeitsgericht hat in ständiger Rechtsprechung in Fällen der vorliegenden Art einen wie hier formulierten Klageantrag als hinreichend bestimmt angesehen (vgl. BAGE 28, 62, 65 f. [BAG 31.03.1976 - 5 AZR 104/74] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter I der Gründe; BAGE 36, 344, 347 = AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter A der Gründe; BAGE 40, 1, 7 [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79] = AP Nr. 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter II 1 der Gründe; BAGE 39, 180, 184 = AP Nr. 20 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter A der Gründe).

    Im Anschluß an diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die den juristischen Vorbereitungsdienst betraf, hat das Bundesarbeitsgericht wiederholt entschieden, daß diese Grundsätze auch für den Lehrerberuf gelten und der Staat demzufolge auch hierfür einen Vorbereitungsdienst außerhalb eines Beamtenverhältnisses anbieten muß, damit auch solche Bewerber, die die für einen Beamten zu fordernde Gewähr jederzeitigen Eintretens für die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht bieten, ihre Berufsausbildung abschließen können (BAGE 36, 344, 349 f. = AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu B III 2 der Gründe; BAGE 40, 1, 9 f. [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79] = AP Nr. 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu III 1 der Gründe; Urteil vom 9. Dezember 1981 - 5 AZR 576/79 -, zu B III 2 der Gründe, nicht veröffentlicht).

    Für angestellte Lehrer an öffentlichen Schulen hat das Bundesarbeitsgericht allerdings das gleiche Maß an Verfassungstreue verlangt, wie sie von beamteten Lehrern gefordert wird (BAGE 33, 43, 49, 50 = AP Nr. 6 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu B II 1 b der Gründe; Urteil vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - AP Nr. 15 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu B II 2 der Gründe; BAGE 36, 344, 348 = AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu B III 1 b der Gründe).

    Es genügt, wenn er gegenüber Staat und Verfassung eine gleichsam neutrale Haltung einnimmt und nicht zu erwarten ist, daß er im Unterricht die Grundwerte der Verfassung in Zweifel ziehen wird (BAGE 36, 344; 40, 1 = AP Nr. 16 und 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG).

  • BAG, 01.10.1986 - 7 AZR 141/85

    Einstellungsanspruch eines Lehrers im Vorbereitungsdienst im Wege der

    Das Bundesarbeitsgericht hat in ständiger Rechtsprechung in Fällen der vorliegenden Art einen wie hier formulierten Klageantrag als hinreichend bestimmt angesehen (BAGE 28, 62, 65 f. [BAG 31.03.1976 - 5 AZR 104/74] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter I der Gründe; BAGE 36, 344, 347 = AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter A der Gründe; BAGE 40, 1, 7 [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79] = AP Nr. 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter II 1 der Gründe; BAGE 39, 180, 184 = AP Nr. 20 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter A der Gründe).

    Im Anschluß an diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die den juristischen Vorbereitungsdienst betraf, hat das Bundesarbeitsgericht wiederholt entschieden, daß diese Grundsätze auch für den Lehrerberuf gelten und der Staat demzufolge auch hierfür einen Vorbereitungsdienst außerhalb eines Beamtenverhältnisses anbieten muß, damit auch solche Bewerber, die die für einen Beamten zu fordernde Gewähr jederzeitigen Eintretens für die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht bieten, ihre Berufsausbildung abschließen können (BAGE 36, 344, 349 f. = AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu B III 2 der Gründe; BAGE 40, 1, 9 f. [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79] = AP Nr. 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu III 1 der Gründe; Urteil vom 9. Dezember 1981 - 5 AZR 576/79 -, zu B III 2 der Gründe, nicht veröffentlicht).

    Für angestellte Lehrer an öffentlichen Schulen hat das Bundesarbeitsgericht allerdings das gleiche Maß an Verfassungstreue verlangt, wie sie von beamteten Lehrern gefordert wird (BAGE 33, 43, 49, 50 = AP Nr. 6 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu B II 1 b der Gründe; Urteil vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - AP Nr. 15 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu B II 2 der Gründe; BAGE 36, 344, 348 = AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu B III 1 b der Gründe).

    Es genügt, wenn er gegenüber Staat und Verfassung eine gleichsam neutrale Haltung einnimmt und nicht zu erwarten ist, daß er im Unterricht die Grundwerte der Verfassung in Zweifel ziehen wird (BAGE 36, 344; 40, 1 = AP Nr. 16 und 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG).

  • BAG, 01.10.1986 - 7 AZR 296/84

    Abschluss eines Ausbildungsvertrages zur Ableistung des Vorbereitungsdienstes für

    Die Auffassung des Landesarbeitsgerichts, der Klageantrag sei hinreichend bestimmt i. S. des § 253 Abs. 2 ZPO, entspricht im Ergebnis der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteil vom 9. Dezember 1981 - 5 AZR 512/79 - BAGE 36, 344, 347 = AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter A der Gründe; Urteil vom 5. August 1982 - 2 AZR 1136/79 - BAGE 40, 1, 7 [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79] = AP Nr. 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter II 1 der Gründe, jeweils m.w.N.).

    Im Anschluß an diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die den juristischen Vorbereitungsdienst betraf, hat das Bundesarbeitsgericht wiederholt entschieden, daß diese Grundsätze auch für den Lehrerberuf gelten und der Staat demzufolge auch hierfür einen Vorbereitungsdienst außerhalb eines Beamtenverhältnisses anbieten muß, damit auch solche Bewerber, die die für einen Beamten zu fordernde Gewähr jederzeitigen Eintretens für die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht bieten, ihre Berufsausbildung abschließen können (BAGE 36, 344, 349 f. = AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu B III 2 der Gründe; BAGE 40, 1, 9 f. [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79] = AP Nr. 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu III 1 der Gründe; Urteil vom 9. Dezember 1981 - 5 AZR 576/79 -, zu B III 2 der Gründe, nicht veröffentlicht).

    Für angestellte Lehrer an öffentlichen Schulen hat das Bundesarbeitsgericht allerdings das gleiche Maß an Verfassungstreue verlangt, wie sie von beamteten Lehrern gefordert wird (BAGE 33, 43, 49, 50 = AP Nr. 6 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu B II 1 b der Gründe; Urteil vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - AP Nr. 15 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu B II 2 der Gründe; BAGE 36, 344, 348 = AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu B III 1 b der Gründe).

    Es genügt, wenn er gegenüber Staat und Verfassung eine gleichsam neutrale Haltung einnimmt und nicht zu erwarten ist, daß er im Unterricht die Grundwerte der Verfassung in Zweifel ziehen wird (BAGE 36, 344; 40, 1 = AP Nr. 16 und 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG).

  • BAG, 13.10.1988 - 6 AZR 144/85

    Abmahnung eines Lehrers wegen Kandidatur für die DKP - Auferlegung einer den

  • BAG, 29.07.1982 - 2 AZR 1158/79
  • BAG, 15.07.1982 - 2 AZR 887/79

    Lehramt - Bewerber - Mitgliedschaft - Verfassungstreue

  • BAG, 06.06.1984 - 7 AZR 456/82

    Ordentliche Kündigung eines im Angestelltenverhältnis beschäftigten

  • BAG, 08.12.1983 - 2 AZR 318/82
  • BAG, 02.06.1982 - 2 AZR 747/79
  • BSG, 10.07.2003 - B 11 AL 63/02 R

    Versicherungsfreiheit von Studienreferendaren im Beamtenverhältnis auf Widerruf -

  • LAG Düsseldorf, 23.11.2001 - 18 Sa 1266/01

    Gleichbehandlungsgrundsatz, Prinzip der Bestenauslese

  • OVG Niedersachsen, 12.12.2007 - 17 LP 4/06

    Zurechnung als "unternehmensbezogenes Geschäft" bei Stellung eines Antrags auf

  • BAG, 28.09.1989 - 2 AZR 41/88

    Beurteilungskriterien für die soziale Rechtfertigung der Kündigung eines im

  • BAG, 28.02.1991 - 2 AZR 357/90

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages - Arglistige Täuschung des Dienstherrn durch

  • BAG, 02.06.1982 - 2 AZR 722/79
  • BAG, 01.10.1986 - 7 AZR 613/85
  • BAG, 14.12.1988 - 7 AZR 773/87

    Pflicht zum Abschluß eines Arbeitsvertrages mit einem Gymnasiallehrer aufgrund

  • LAG Düsseldorf, 25.01.2002 - 18 (16) Sa 1473/01

    Gleichbehandlungsgrundsatz, Prinzip der Bestenauslese

  • BAG, 23.08.1984 - 6 AZR 519/82

    Weiterbeschäftigungsanspruch: Mitgliedschaft in einem Ausbildungspersonalrat,

  • BAG, 28.04.1983 - 2 AZR 132/82

    Gleichwertigkeit von Lehramtsprüfungen - Anerkennung von Lehramtsprüfungen -

  • BAG, 25.02.1983 - 2 AZR 324/81
  • BAG, 15.07.1982 - 2 AZR 774/79
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Rechtsprechung
   BAG, 09.12.1981 - 5 AZR 412/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,5817
BAG, 09.12.1981 - 5 AZR 412/79 (https://dejure.org/1981,5817)
BAG, Entscheidung vom 09.12.1981 - 5 AZR 412/79 (https://dejure.org/1981,5817)
BAG, Entscheidung vom 09. Dezember 1981 - 5 AZR 412/79 (https://dejure.org/1981,5817)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Freiheitlich demokratische Grundordnung - Aktiver Kampf - Beeinflussung von Schülern - Übernahme in Vorbereitungsdienst

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 2396
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