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   BGH, 13.03.1981 - I ZR 65/79   

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https://dejure.org/1981,617
BGH, 13.03.1981 - I ZR 65/79 (https://dejure.org/1981,617)
BGH, Entscheidung vom 13.03.1981 - I ZR 65/79 (https://dejure.org/1981,617)
BGH, Entscheidung vom 13. März 1981 - I ZR 65/79 (https://dejure.org/1981,617)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der ausdrücklichen Wiederholung von Beweisangeboten - Folgen der Beurteilung des Erstrichters im Berufungsrechtszug - Abweichung der Beurteilung der Tatsachenerheblichkeit des Berufungsgerichts von der Beurteilung des Gerichts im ersten Rechtszug - ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Architektenwerbung

    §§ 520 Abs. 2, 277 Abs. 1; 139, 526 Abs. 2; 287 ZPO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 581
  • MDR 1982, 29
  • GRUR 1981, 676
  • BauR 1981, 598
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.03.1959 - III ZR 20/58

    Schätzung entgangenen Gewinns

    Auszug aus BGH, 13.03.1981 - I ZR 65/79
    Das Berufungsgericht hat nicht berücksichtigt, daß für den hier in Frage stehenden Fall eines Schadens durch entgangenen Gewinn die Bestimmung des § 252 Satz 2 BGB eine besondere Beweiserleichterung gewährt (BGHZ 29, 393, 398).
  • BGH, 19.04.1961 - IV ZR 217/60

    Ungerechtfertigte Bereicherung (§ 817 Satz 2 BGB)

    Auszug aus BGH, 13.03.1981 - I ZR 65/79
    Mit seiner Annahme, dieser substantiierte Beweisantrag sei im Berufungsrechtszug unbeachtlich, weil die Kläger ihn nicht konkret, sondern lediglich durch pauschale Bezugnahme auf ihr Vorbringen erster Instanz wiederholt hätten, hat das Berufungsgericht die Grundsätze der von ihm zur Begründung seiner Beurteilung angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 35, 103, 106 f) nicht richtig angewendet.
  • BVerfG, 23.11.1977 - 1 BvR 481/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Berufungsverfahren

    Auszug aus BGH, 13.03.1981 - I ZR 65/79
    Insoweit muß es vielmehr in der Regel genügen, wenn der Berufungsbeklagte zunächst nur pauschal auf sein vom Erstrichter als unerheblich erachtetes erstinstanzliches Vorbringen verweist und die Bereitschaft erkennen läßt, bei abweichender Beurteilung der Erheblichkeit durch das Berufungsgericht erneut und substantiiert darauf zurückzugreifen (vgl. auch BVerfG NJW 1974, 133 und 1978, 413).
  • BVerfG, 10.10.1973 - 2 BvR 574/71

    Versagung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BGH, 13.03.1981 - I ZR 65/79
    Insoweit muß es vielmehr in der Regel genügen, wenn der Berufungsbeklagte zunächst nur pauschal auf sein vom Erstrichter als unerheblich erachtetes erstinstanzliches Vorbringen verweist und die Bereitschaft erkennen läßt, bei abweichender Beurteilung der Erheblichkeit durch das Berufungsgericht erneut und substantiiert darauf zurückzugreifen (vgl. auch BVerfG NJW 1974, 133 und 1978, 413).
  • BGH, 07.04.2021 - VIII ZR 49/19

    Erwerb eines Reitpferds auf einer Auktion: Vorliegen einer öffentlich

    Die Nichtberücksichtigung solcher nur in erster Instanz erfolgter Beweisantritte verstößt - wie die Revision mit Recht rügt - gegen § 286 Abs. 1 ZPO, wenn das Erstgericht das unter Beweis gestellte Vorbringen als unerheblich behandelt hat, das Vorbringen nach der Rechtsansicht des Berufungsgerichts jedoch erheblich wird (BGH, Beschlüsse vom 11. März 2010 - V ZR 165/09, aaO; vom 10. Januar 2017 - XI ZR 365/14, aaO; BVerfGE 70, 288, 295; BVerfG, NJW 1982, 581, 582; 1982, 1636, 1637; NJW-RR 1993, 636, 637; NJW 2015, 1746 Rn. 17).
  • LG München I, 18.09.2008 - 7 O 8506/07

    Urheberrechtsverletzung: Anwendbarkeit des deutschen Urheberrechts auf

    Dabei werden bei unterlassener Nennung des Urhebers nicht nur seine urheberpersönlichkeitsrechtlichen sondern auch materielle Belange berührt, da die mit der Nennung seines Namens verbundene Werbewirkung nicht eingreifen und dem Urheber dadurch Folgeaufträge entgehen können (vgl. BGH WRP 1982, 85, 86 - Architektenwerbung; LG München I Schulze LGZ 173, 15; Bullinger a.a.O.; Schricker/Wild, § 97 Rdn. 77 m.w.N.) mit der Folge, dass die Rechtsprechung - insbesondere bei der Beurteilung von Schadensersatzansprüchen von Fotografen - den Schadensersatz zum Teil als immateriellen Schadensersatz (§ 97 Abs. 2 UrhG a.F.; jetzt § 97 Abs. 2 Satz 4 UrhG n.F.) und zum Teil als materiellen Schadensersatz im Sinne von § 97 Abs. 1 UrhG a.F. (nunmehr § 97 Abs. 2 Satz 1 und 2 UrhG n.F.) qualifiziert (siehe die im Schriftsatz der Beklagten vom 19.6.2008 sowie im Termin bereits erörterten Entscheidungen des LG München I (21. Zivilkammer) ZUM 1995, 57, 58: immaterieller Schadensersatz; ZUM 2000, 519, 522: materieller Schadensersatz; LG Berlin ZUM 1998, 673, 674: immaterieller Schadensersatz).
  • OLG Düsseldorf, 12.04.2019 - 22 U 62/18

    Auftraggeber und Auftragnehmer kündigen: Welche Kündigung beendet den Vertrag?

    Selbst wenn der Senat - unter Berücksichtigung der grundsätzlichen Obliegenheit, innerhalb der Berufungserwiderungsfrist alle (auch nur etwaig entscheidungserheblichen) liquiden Einwendungen zu den von der Berufung der Klägerin weiterverfolgten Ansprüchen auf Vergütung auch nicht erbrachter Leistungen (sowohl zum Anspruchsgrund als auch zur Anspruchshöhe) - ggf. auch zumindest vorsorglich bzw. hilfsweise - zu erheben, um die in §§ 530, 296 Abs. 1 und 4 ZPO gesetzlich festgelegten prozessualen Nachteile zu vermeiden - einen objektiven Verstoß der Beklagten gegen allgemeine Prozessförderungspflichten annehmen wollte (vgl. Zöller-Heßler, a.a.O., § 521, Rn 13), würde es jedenfalls an einem Verschulden der Beklagten in Bezug auf die verspätete Geltendmachung von Einwänden in zweiter Instanz gegen den von der Klägerin mit der Berufung weiterverfolgten Anspruch auf Vergütung nicht erbrachter Leistungen fehlen, da die Beklagte in erster Instanz insoweit zunächst noch obsiegt hatte und die Beklagte insoweit nicht zwingend einen Anlass dafür sehen musste, zu einem (nach der dem angefochtenen Urteil zugrundeliegenden Rechtsansicht des LG unerheblichen) Komplex weiteren Streitstoff vorzutragen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15.11.1982, 1 BvR 585/80; BGH, Urteil vom 13.03.1981, I ZR 65/79; Zöller-Heßler, a.a.O., § 530, Rn 21 mwN).
  • BGH, 24.10.1990 - XII ZR 101/89

    Verkündung des Urteils im Anschluß an Beweisaufnahme; Zustellung der

    Auch im Hinblick auf die Entscheidung der Vorinstanz zu dieser Frage hätte das Berufungsgericht bei dieser Sachlage gemäß § 27 8 Abs. 3 ZPO auf seine Absicht hinweisen müssen, den Pkw des Ehemannes voll, denjenigen der Ehefrau aber nicht in den Ausgleich einzubeziehen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 13. März 1981 - I ZR 65/79 - MDR 1982, 29).
  • BGH, 22.04.2009 - IV ZR 160/07

    Kein Übergang von Schadenersatzansprüchen gegen den Partner einer nichtehelichen

    Der in erster Instanz siegreiche Berufungsbeklagte darf sich darauf beschränken, das angegriffene Urteil zu verteidigen, auf neue Angriffs- bzw. Verteidigungsmittel zu antworten und seinen übrigen erstinstanzlichen Vortrag allgemein in Bezug zu nehmen (vgl. BGH, Urteile vom 11. Oktober 1996 - V ZR 159/95 - abrufbar bei [...] Tz. 9; vom 13. März 1981 - I ZR 65/79 -NJW 1982, 581 unter I 2; BVerfG NJW 2000, 131).
  • BGH, 14.01.1999 - I ZR 2/97

    Unlautere Verwertung von Kundenanschriften

    Insoweit muß es vielmehr in der Regel genügen, wenn der Berufungsbeklagte zunächst nur pauschal auf sein vom Erstrichter als unerheblich erachtetes erstinstanzliches Vorbringen verweist und die Bereitschaft erkennen läßt, bei abweichender Beurteilung der Erheblichkeit durch das Berufungsgericht erneut und substantiiert darauf zurückzugreifen (BGH, Urt. v. 13.3.1981 - I ZR 65/79, GRUR 1981, 676, 677 - Architektenwerbung).
  • BGH, 16.10.1997 - IX ZR 164/96

    Auslegung eines Bürgschaftsvertrages

    Nachdem die Klägerin im ersten Rechtszuge obsiegt hatte, durfte sie darauf vertrauen, daß das Berufungsgericht auf seine abweichende Beurteilung rechtzeitig hinwies und, falls dies unterblieb, ihr erstinstanzliches Vorbringen berücksichtigte und, soweit erforderlich, Gelegenheit zur Ergänzung gab (§§ 139, 278 Abs. 3 ZPO; vgl. BGH, Urt. v. 15. Januar 1981 - VII ZR 147/80, NJW 1981, 1378; v. 13. März 1981 - I ZR 65/79, MDR 1982, 29).
  • BGH, 25.01.2001 - I ZR 53/99

    Telefonwerbung für Blindenwaren

    Eine nur pauschale Bezugnahme auf das Vorbringen erster Instanz genügt ausnahmsweise dann den Anforderungen des § 519 Abs. 3 Nr. 2 ZPO, wenn das erstinstanzliche Gericht ein unter Beweis gestelltes Vorbringen für unerheblich erachtet hat, das Berufungsgericht diese Rechtsauffassung jedoch nicht teilt und es deshalb nunmehr auf den Sachvortrag ankommt (vgl. BVerfGE 36, 92, 99 f.; 60, 305, 311 f.; BGH, Urt. v. 13.3.1981 - I ZR 65/79, NJW 1982, 581, 582; Urt. v. 3.6.1997 - VI ZR 133/96, NJW 1998, 155).
  • BVerfG, 23.06.1999 - 2 BvR 762/98

    Nichtberücksichtigung des erstinstanzlichen Vorbringens des Berufungsbeklagten

    Danach darf er sich in erster Linie darauf beschränken, die zu seinen Gunsten ergangene Entscheidung zu verteidigen und neue Angriffsmittel des Berufungsbeklagten abzuwehren (vgl. BGH, NJW 1982, S. 581 ).
  • BGH, 10.01.2017 - XI ZR 365/14

    Rückabwicklungsprozess wegen Bankenhaftung aus fehlerhafter

    Danach darf er sein Ziel in erster Linie darin sehen, die zu seinen Gunsten ergangene Entscheidung zu verteidigen und neue Angriffsmittel des Berufungsklägers abzuwehren (BGH, Urteil vom 13. März 1981 - I ZR 65/79, NJW 1982, 581, 582; BVerfG, NJW 2000, 131).
  • BGH, 03.06.1997 - VI ZR 133/96

    Aufklärungspflicht des Berufungsgerichts

  • BGH, 09.03.1987 - II ZR 215/86

    Ausschluß eines Gesellschafters aus wichtigem Grund - Umständen, die den Verbleib

  • BGH, 17.01.1991 - VII ZR 47/90

    Planungspflichten des Architekten

  • OLG Düsseldorf, 03.04.2014 - 6 U 114/13

    Wirksamkeit der Zustimmung der Gesellschafterversammlung zur Übertragung von

  • BGH, 31.01.1990 - XII ZR 36/89

    Darlegungs- und Beweislast bei Wegfall eines Unterhaltstatbestandes

  • BGH, 11.03.2010 - V ZR 165/09

    Rückgängigmachung des Erwerbs von zwei Eigentumswohnungen; Verletzung des

  • BGH, 28.11.1990 - VIII ZR 362/89

    Ersatzfähigkeit des Zinsschadens

  • BGH, 11.10.1996 - V ZR 159/95

    Verspätetes Vorbringen des Beweisangebots unter grober Verletzung der

  • BGH, 30.09.1986 - VI ZR 274/85

    Sorgfaltspflichten des Gasversorgungsunternehmens bei Umstellung von Stadt- auf

  • OLG Düsseldorf, 16.01.2003 - 10 U 182/01

    "Saldoklage" bei Ergeben der jeweiligen Forderungen aus den Ausführungen zur

  • BGH, 09.07.1981 - III ZR 189/79

    Beweiswürdigung bei der Verwertung von Zeugenaussagen aus einem Strafverfahren im

  • BGH, 25.04.1990 - IV ZR 49/89

    Nachweis eines unredlichen Verhaltens des Versicherungsnehmers

  • BGH, 12.12.1984 - VIII ZR 295/83

    Begriff des Tarifs für den Strombezug; Hinweis auf die Möglichkeit einer

  • BGH, 23.04.1986 - VIII ZR 128/85

    Ende der Wirkung eines Kaufvertrages; Abschluss eines Kaufvertrages unter einer

  • BGH, 19.12.1975 - I ZR 99/74

    Umfang und Reichweite der Hinweispflicht des Gerichts

  • BGH, 26.03.1996 - X ZR 133/93

    Verzug - Leistungszeit - Anlieferung der Ware

  • BVerfG, 10.05.1996 - 1 BvR 980/95

    Arbeitsgerichtsverfahren: Grundsatz des rechtlichen Gehörs - Beweisangebote im

  • BGH, 12.05.1993 - VIII ZR 64/92

    Kaufmännisches Bestätigungsschreiben - Beweis der Unvollständigkeit der

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