Rechtsprechung
   BGH, 25.01.1983 - 5 StR 814/82   

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https://dejure.org/1983,802
BGH, 25.01.1983 - 5 StR 814/82 (https://dejure.org/1983,802)
BGH, Entscheidung vom 25.01.1983 - 5 StR 814/82 (https://dejure.org/1983,802)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 1983 - 5 StR 814/82 (https://dejure.org/1983,802)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafschärfung bei fortgesetzter Verwendung falscher oder nachgemachter Belege zur Steuerverkürzung - Strafschärfende Verwendung der Belege durch das Einfließen lassen dieser in die Steuererklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO (1977) § 370 Abs. 3 Nr. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 31, 225
  • NJW 1983, 1072
  • MDR 1983, 422
  • NStZ 1983, 224 (Ls.)
  • StV 1983, 241
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.10.1979 - 5 StR 586/79
    Auszug aus BGH, 25.01.1983 - 5 StR 814/82
    Er muß fortgesetzt derartige Belege zur Steuerverkürzung verwenden (BGH Beschluß vom 9. Oktober 1979 - 5 StR 586/79 - bei Holtz in MDR 1980, 107).
  • BGH, 24.01.1989 - 3 StR 313/88

    Scheinrechnungen als nachgemachte oder verfälschte Belege - Schriftliche Lügen

    Dagegen würde er sie zur Tatbegehung benutzen, wenn er sie dem Finanzamt einreicht oder sie einem zur Prüfung erschienenen Amtsträger vorlegt (BGHSt 31, 225f.; Senatsurteil vom 12. Oktober 1988 - 3 StR 194/88, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat auf folgendes hin: Nach einhelliger Meinung des Schrifttums ist eine schriftliche Lüge, derer sich der Täter in Belegform bedient, für sich allein nicht geeignet, die Voraussetzungen der Begriffe des "Nachmachens" oder "Verfälschens" im Sinne des § 370 Abs. 3 Nr. 4 AO zu erfüllen (Hübner a.a.O. § 370 Rdn. 160; Zeller in Koch AO 3. Aufl. § 370 Rdn. 62; Kuhn/Kutter/Hofmann AO 15. Aufl. § 370 Anm. 12 b, S. 802; Klein/Orlopp a.a.O. § 370 Anm. 15 Nr. 4, S. 881; Samson a.a.O. § 370 Rdn. 211; Bender, Zoll- und Verbrauchssteuerstrafrecht 5. Aufl. Tz. 66, S. 147; vgl. BGHSt 31, 225f.).

  • BGH, 21.03.1985 - 1 StR 583/84

    Tatmehrheit oder Tateinheit zwischen fortgesetzter

    Bei dieser Verfälschung handelt es sich nur um Vorbereitungshandlungen, die nicht tatbestandserheblich sind, solange sie keinen Niederschlag in den Steuererklärungen gefunden haben (vgl. RGSt 76, 283, 284 f.; BGHSt 31, 225, 226 [BGH 25.01.1983 - 5 StR 814/82]; Hübner a.a.O. § 370 AO Rdn. 121 ff. m.w.N.).
  • BGH, 12.10.1988 - 3 StR 194/88

    Begriff der fortgesetzten Begehung

    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, daß die Verwendung der nachgemachten oder verfälschten Belege, ebenso wie die Steuerverkürzung, "fortgesetzt" stattgefunden haben muß, also die einmalige Vorlage - auch mehrerer Belege - nicht ausreicht (BGH bei Holtz MDR 1980, 107) und ferner, daß die unechten Belege fortgesetzt zur Tatbegehung verwendet, sie also dazu benutzt werden müssen, der Behörde über steuerlich erhebliche Tatsachen falsche Angaben zu machen, es somit nicht ausreicht, lediglich den unrichtigen Inhalt der Belege in die Steuererklärung einfließen zu lassen (BGHSt 31, 225).
  • BGH, 07.06.1994 - 5 StR 272/94

    Mittelbare Täterschaft - Einwirkung auf den Tatmittler - Urkundenfälschung -

    Die datenmäßige Erfassung und Verbuchung der Belege sowie die Erstellung des falschen Zahlenwerks für die später abzugebende Umsatzsteuervoranmeldung durch das Steuerberaterbüro stellt sich demnach - wie auch sonst (vgl. BGHSt 31, 225; BGH wistra 1989, 264 f) - erst als Vorbereitungshandlung für die vom mittelbaren Täter beabsichtigte Steuerhinterziehung dar.
  • BGH, 16.08.2000 - 3 StR 253/00

    Fehlerhafte Erwägungen bei der Strafzumessung; insbesondere Verbot der

    Maßgeblich für die Bemessung der Strafe des Gehilfen ist daher das im Gewicht seines Tatbeitrages zum Ausdruck kommende Maß seiner Schuld, wenn auch unter Berücksichtigung des ihm zurechenbaren Umfangs oder der Folgen der Haupttat (vgl. BGHSt 29, 239, 243 f.; BGH NStZ 1981, 394; BGH wistra 1983, 116 f.).
  • BGH, 08.02.1983 - 1 StR 765/82

    Umsatzsteuerbefreiung - Ausfuhrlieferungen - Nachweis - Belege

    Ob ein besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung gemäß § 370 Abs. 3 Nr. 4 AO 1977 schon dann vorläge, wenn die Angeklagte die gefälschten Belege (nur) als Grundlage für die Steuervoranmeldungen und Steuererklärungen benutzt hätte, kann dahinstehen, da die gefälschten Ausfuhrkassenzettel den Umsatzsteuerprüfern vorgelegt wurden (vgl. BGH, Beschl. vom 25. Januar 1983 - 5 StR 814/82 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 05.03.1996 - 5 StR 73/96

    Steuerhinterziehung - Hinterziehung verschiedener Steuerarten - Gleichzeitige

    Die Erstellung einer falschen Buchführung durch die Steuerberaterin infolge der vom Angeklagten eingereichten falschen Belege kann die Hinterziehung unterschiedlicher Steuern, für die jeweils gesonderte Erklärungen abzugeben sind, nicht zur Tateinheit verklammern, selbst wenn dies bereits in steuerunehrlicher Absicht im Hinblick auf verschiedene Steuerarten geschieht (vgl. dazu BGHSt 31, 225; BGH wistra 1989, 264 f.; 1994, 268; 1995, 345); es ist vielmehr für die Frage der Konkurrenzen auf die jeweiligen Tathandlungen beziehungsweise das pflichtwidrige Unterlassen abzustellen.
  • BGH, 03.08.1995 - 5 StR 63/95

    Bekundung einer Tatsache - Angabe - Abgabenordnung - Durchführung eines Geschäfts

    Die Durchführung eines Geschäftes in der Absicht, die darauf entfallenden Steuern nicht zu entrichten, sowie die Erstellung einer falschen Buchführung, die dazu dienen soll, Grundlage unzutreffender Steuererklärungen zu werden, stellen jeweils nur Vorbereitungshandlungen für die beabsichtigte Steuerhinterziehung dar (BGHSt 31, 225; BGH wistra 1989, 264 f.; BGH wistra 1994, 268).
  • BGH, 16.08.1989 - 3 StR 91/89

    Verurteilung wegen Steuerhinterziehung aufgrund Verfälschungen von Belegen -

    Entgegen der Auffassung des Landgerichts (UA S. 36) liegt eine "Verwendung" von Belegen nämlich nicht bereits darin, daß die Scheinrechnungen Eingang in die Buchführung finden und damit Grundlage unzutreffender Steuererklärungen werden, sondern sie müssen bei der Tatbegehung unmittelbar vorgelegt werden (BGHSt 31, 225).
  • BGH, 05.04.1989 - 3 StR 87/89

    Strafrechtliche Wirkungen der fortgesetzten Benutzung unechter Belege zur

    Denn damit werden nicht die Belege, sondern nur deren Inhalt zur Täuschung verwendet (BGHSt 31, 225; BGH, Urteil vom 12. Oktober 1988 - 3 StR 194/88 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
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Rechtsprechung
   BGH, 20.12.1982 - AnwSt (R) 13/81   

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https://dejure.org/1982,4294
BGH, 20.12.1982 - AnwSt (R) 13/81 (https://dejure.org/1982,4294)
BGH, Entscheidung vom 20.12.1982 - AnwSt (R) 13/81 (https://dejure.org/1982,4294)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 1982 - AnwSt (R) 13/81 (https://dejure.org/1982,4294)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 1072 (Ls.)
  • MDR 1983, 687
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.09.1961 - AnwSt (R) 4/61

    Mehrere Pflichtverletzungen eines Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 20.12.1982 - AnwSt (R) 13/81
    Daß er in dem Verhalten des Rechtsanwalts bisher eine zu ahndende Standeswidrigkeit nicht erblickt hat, hindert eine andere Würdigung des Sachverhalts nicht (BGHSt 16, 237, 241).
  • BGH, 05.12.1977 - AnwSt (R) 5/77

    Würdigung des Gesamtverhaltens im ehrengerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BGH, 20.12.1982 - AnwSt (R) 13/81
    Erforderlich war eine Würdigung des gesamten pflichtwidrigen Verhaltens des Rechtsanwalts (BGHSt 27, 305, 307).
  • BGH, 03.03.1969 - AnwSt (R) 5/68

    Einklagen treuhänderisch abgetretener Forderungen durch Syndikusanwalt

    Auszug aus BGH, 20.12.1982 - AnwSt (R) 13/81
    Da der Ehrengerichtshof sich mit der subjektiven Tatseite überhaupt nicht näher befaßt hat, kann der Senat nicht ausschließen, daß er diese Fragen, die nach den Regeln über den strafrechtlichen Verbotsirrtum zu beantworten sind (Senatsurteile vom 3. März 1969 - AnwSt (R) 5/68 = EGE X 105, 107, vom 19. Oktober 1970 - AnwSt (R) 8/69 = EGE XI 87, 100, vom 15. Dezember 1980 - AnwSt (R) 14/80), fälschlich als unerheblich angesehen hat.
  • BGH, 15.12.1980 - AnwSt (R) 14/80

    Verteidigerhandeln und Standesrecht; Verlesen einer Erklärung im Rahmen eines

    Auszug aus BGH, 20.12.1982 - AnwSt (R) 13/81
    Da der Ehrengerichtshof sich mit der subjektiven Tatseite überhaupt nicht näher befaßt hat, kann der Senat nicht ausschließen, daß er diese Fragen, die nach den Regeln über den strafrechtlichen Verbotsirrtum zu beantworten sind (Senatsurteile vom 3. März 1969 - AnwSt (R) 5/68 = EGE X 105, 107, vom 19. Oktober 1970 - AnwSt (R) 8/69 = EGE XI 87, 100, vom 15. Dezember 1980 - AnwSt (R) 14/80), fälschlich als unerheblich angesehen hat.
  • BGH, 19.10.1970 - AnwSt (R) 8/69
    Auszug aus BGH, 20.12.1982 - AnwSt (R) 13/81
    Da der Ehrengerichtshof sich mit der subjektiven Tatseite überhaupt nicht näher befaßt hat, kann der Senat nicht ausschließen, daß er diese Fragen, die nach den Regeln über den strafrechtlichen Verbotsirrtum zu beantworten sind (Senatsurteile vom 3. März 1969 - AnwSt (R) 5/68 = EGE X 105, 107, vom 19. Oktober 1970 - AnwSt (R) 8/69 = EGE XI 87, 100, vom 15. Dezember 1980 - AnwSt (R) 14/80), fälschlich als unerheblich angesehen hat.
  • RG, 20.11.1925 - I 513/25

    Inwieweit darf im Berufungsurteil auf die Gründe des schöffengerichtlichen

    Auszug aus BGH, 20.12.1982 - AnwSt (R) 13/81
    Revisionsgerichtlicher Überprüfung vermag ein solches Verfahren aber nur standzuhalten, wenn der Umfang der Bezugnahme klar und zweifelsfrei ist (RGSt 59, 78; 59, 427, 428; 66, 8; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 23. Aufl. § 267 Rdn. 11; KK - Hürxthal § 267 Rdn, 5).
  • RG, 09.11.1931 - II 515/31

    In welchem Umfange darf im Berufungsurteil auf die Gründe des ersten Urteils

    Auszug aus BGH, 20.12.1982 - AnwSt (R) 13/81
    Revisionsgerichtlicher Überprüfung vermag ein solches Verfahren aber nur standzuhalten, wenn der Umfang der Bezugnahme klar und zweifelsfrei ist (RGSt 59, 78; 59, 427, 428; 66, 8; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 23. Aufl. § 267 Rdn. 11; KK - Hürxthal § 267 Rdn, 5).
  • RG, 05.02.1925 - II 838/24

    Inwieweit darf im Berufungsurteil auf die Gründe des schöffengerichtlichen

    Auszug aus BGH, 20.12.1982 - AnwSt (R) 13/81
    Revisionsgerichtlicher Überprüfung vermag ein solches Verfahren aber nur standzuhalten, wenn der Umfang der Bezugnahme klar und zweifelsfrei ist (RGSt 59, 78; 59, 427, 428; 66, 8; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 23. Aufl. § 267 Rdn. 11; KK - Hürxthal § 267 Rdn, 5).
  • AGH Brandenburg, 25.01.2021 - AGH II 1/20

    Geldbuße wegen anwaltlicher Pflichtverletzung; Nicht rechtzeitige Zurücksendung

    § 156 BRAO stellt insoweit eine Sondervorschrift dar, die die allgemeinen Bestimmungen der §§ 113, 114 BRAO verdrängt (vgl. BGH NJW 1983, 1072; Dittmann in Hennsler/Prütting, a.a.O. § 156 Rn. 2).

    Dies ist vielmehr nach den Regeln über den strafrechtlichen Verbotsirrtum zu beurteilen (vgl. BGH NJW 1983, 1072; Reelsen in Weyland, a.a.O. § 156 Rn. 4).

  • BGH, 02.12.1991 - AnwSt (R) 12/91

    Geltung eines Vertretungsverbots für das Gebiet des Strafrechts für Bußgeldsachen

    In dem Senatsurteil vom 20. Dezember 1982 - AnwSt (R) 13/81 (BRAK-Mitt. 1983, 91, 92) - hat der Senat zum Verstoß gegen ein vorläufiges, gegenständlich beschränktes Vertretungsverbot nach § 161 a BRAO ausgeführt: § 156 BRAO verlange eine wissentliche Zuwiderhandlung, deren Voraussetzungen im Urteil festzustellen seien; Fahrlässigkeit wie in der allgemeinen Sanktionsdrohung des § 113 BRAO genüge nicht, da § 156 BRAO eine Sondervorschrift sei, die die allgemeine Bestimmung verdränge (zustimmend Feuerich BRAO § 156 Rdn. 4; a.A. Bay. EGH (1978) EGE XIV 248).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 19.11.1982 - 2 Ws 513/82   

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https://dejure.org/1982,4408
OLG Oldenburg, 19.11.1982 - 2 Ws 513/82 (https://dejure.org/1982,4408)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 19.11.1982 - 2 Ws 513/82 (https://dejure.org/1982,4408)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 19. November 1982 - 2 Ws 513/82 (https://dejure.org/1982,4408)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 1072
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 17.04.2002 - 2 StR 63/02

    Schriftform der Revisionsbegründung; Antrag auf Entscheidung des

    Der Schriftsatz vom 21. September 2001 läßt - aufgrund des Briefkopfes und des computergeschriebenen Diktatzeichens "Z-H" neben der Datumsangabe - zweifelsfrei den Urheber erkennen (OLG Oldenburg, NJW 1983, 1072 (1072 f.); siehe bereits RGSt 67, 385 (388 f)).
  • OLG München, 28.12.2007 - 4St RR 227/07

    Formerfordernis bei Berufungseinlegung; Verschlechterungsverbot bei Verurteilung

    Dem hat sich die Rechtsprechung (BGHSt 2, 77/78; OLG Oldenburg NJW 1983, 1072 ) und die Kommentarliteratur (Meyer-Goßner StPO 50. Aufl. Einl. Rn. 128; Löwe-Rosenberg/Gössel StPO 25. Aufl. § 314 Rn. 17) angeschlossen.
  • OLG Brandenburg, 13.06.2005 - 1 Ss OWi 106 B/05

    Fahrlässige Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb

    Der Schriftsatz vom 24. März 2005 lässt aufgrund des Briefkopfs und des Faksimile zweifelsfrei den Urheber erkennen (vgl. OLG Oldenburg NJW 1983, 1072; siehe bereits RGSt 67, 385 (388 f.)).
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Rechtsprechung
   LG Bonn, 11.11.1982 - 37 Qs 116/82   

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https://dejure.org/1982,2592
LG Bonn, 11.11.1982 - 37 Qs 116/82 (https://dejure.org/1982,2592)
LG Bonn, Entscheidung vom 11.11.1982 - 37 Qs 116/82 (https://dejure.org/1982,2592)
LG Bonn, Entscheidung vom 11. November 1982 - 37 Qs 116/82 (https://dejure.org/1982,2592)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 1072 (Ls.)
  • ZIP 1982, 1432
  • NStZ 1983, 327
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 18.11.2021 - StB 6/21

    Verhältnismäßigkeit einer Durchsuchungsanordnung gegen einen nichtverdächtigen

    Ein solches kann sich insbesondere dann als gleich geeignet, indes weniger beeinträchtigend erweisen, wenn Gewissheit herrscht, dass sich ein beschlagnahmefähiger Beweisgegenstand im Gewahrsamsbereich eines herausgabepflichtigen Adressaten befindet, es zur Erlangung des Gegenstandes nicht auf einen Überraschungseffekt ankommt, die Maßnahme erfolgversprechend ist, das Gebot der Verfahrensbeschleunigung nicht entgegensteht und weder ein das Ermittlungsverfahren bedrohender Verlust der begehrten Sache zu befürchten ist noch etwaige Verdunkelungsmaßnahmen zu besorgen sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. März 1994 - 2 BvR 396/94, NJW 1994, 2079, 2080 f.; LG Bonn, Beschluss vom 11. November 1982 - 37 Qs 116/82, NStZ 1983, 327 f.; LG Saarbrücken, Beschluss vom 2. Februar 2010 - 2 Qs 1/10, NStZ 2010, 534, 535; LG Dresden, Beschluss vom 27. November 2013 - 5 Qs 113/13 u.a., NZI 2014, 236, 237; vgl. SSW-StPO/Hadamitzky, 4. Aufl., § 103 Rn. 9).
  • LG Halle, 06.10.1999 - 22 Qs 28/99

    Gebot des Einsatzes des mildesten Mittels bei Zwangsmaßnahmen; Ermessen der

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  • BGH, 18.11.2021 - StB 7/21
    Ein solches kann sich insbesondere dann als gleich geeignet, indes weniger beeinträchtigend erweisen, wenn Gewissheit herrscht, dass sich ein beschlagnahmefähiger Beweisgegenstand im Gewahrsamsbereich eines herausgabepflichtigen Adressaten befindet, es zur Erlangung des Gegenstandes nicht auf einen Überraschungseffekt ankommt, die Maßnahme erfolgversprechend ist, das Gebot der Verfahrensbeschleunigung nicht entgegensteht und weder ein das Ermittlungsverfahren bedrohender Verlust der begehrten Sache zu befürchten ist noch etwaige Verdunkelungsmaßnahmen zu besorgen sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. März 1994 - 2 BvR 396/94, NJW 1994, 2079, 2080 f.; LG Bonn, Beschluss vom 11. November 1982 - 37 Qs 116/82, NStZ 1983, 327 f.; LG Saarbrücken, Beschluss vom 2. Februar 2010 - 2 Qs 1/10, NStZ 2010, 534, 535; LG Dresden, Beschluss vom 27. November 2013 - 5 Qs 113/13 u.a., NZI 2014, 236, 237; vgl. SSW-StPO/ Hadamitzky, 4. Aufl., § 103 Rn. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.1986 - 15 B 2039/86

    Ausübung materieller Verwaltungstätigkeit durch einen parlamentarischen

    Soweit es auf einen überraschenden Zugriff ankommt, kann die Beschlagnahme nach § 98 StPO gegenüber jedermann auch ohne eine vorherige Aufforderung zur Herausgabe angeordnet werden (vgl. Misch, DB 1977, 1970, 1971 f.; Kurth, NStZ 1983, 327).
  • LG Saarbrücken, 02.02.2010 - 2 Qs 1/10

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung zur Durchsuchung von Kanzleiräumen und

    Ein auf diese Norm gestütztes Herausgabeverlangen bietet sich immer dann als strafprozessuales Instrument an, wenn Gewissheit herrscht, dass sich ein beschlagnahmefähiger Beweisgegenstand im Gewahrsamsbereich eines herausgabepflichtigen Adressaten befindet - also nicht etwa im Gewahrsamsbereich des Beschuldigten (Meyer-Goßner, § 95 StPO, Rz. 5 m.w.N.) -, es zur Erlangung des Gegenstandes nicht auf einen Überraschungseffekt ankommt, die Maßnahme erfolgversprechend ist, das Gebot der Verfahrensbeschleunigung nicht entgegensteht und weder ein das Ermittlungsverfahren bedrohender Verlust der begehrten Sache zu befürchten ist, noch etwaige Verdunkelungsmaßnahmen zu besorgen sind (vgl. hierzu Kurth, NStZ 1983, S. 327; Bittmann, NStZ 2001, S. 231ff.; LG Berlin ZInsO 2008, S. 865 ; LG Potsdam JR 2008, S. 260f. mit Anm. Menz; BVerfG NJW 1994, S. 2079, 2080f.; a.A. zur praktischen Bedeutung LG Bonn NStZ 1983, S. 327).
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