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VGH Bayern, 14.04.1982 - 11 C 81 A.287 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1983, 1077
- NVwZ 1983, 353 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5)
- VG Ansbach, 04.12.2019 - AN 4 E 19.02086
Einstellung der Zwangsvollstreckung - Rechtsweg
Dies ergibt sich zwar nicht aus Art. 27 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Art. 26 Abs. 2 Satz 1 VwZVG, jedoch aus Art. 27 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Art. 26 Abs. 7 Satz 2 und 3 VwZVG (vgl. BayVGH, B.v. 14.4.1982 - 11 C 81 A.287 - NJW 1983, 1077). - BayObLG, 25.05.1999 - 2Z RR 670/98
Zwangsgeld zur Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwangs
Es kann dahinstehen, ob für den Beschluß über die Durchsuchung der Wohnung des Klägers nicht das Amtsgericht sondern das Verwaltungsgericht zuständig gewesen wäre (vgl. BayVGH NJW 1983, 1077). - OVG Rheinland-Pfalz, 11.10.1985 - 1 E 35/85
Möglichkeit des Gläubigers zur Beantragung einer richterlichen Anordnung für die …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - AG Augsburg, 17.08.2009 - 1 M 13721/09
Verwaltungszwangsverfahren in Bayern: Zuständigkeit für eine von einem …
Das in Art. 26 Absatz 2 Bay VwZVG genannte ordentliche Gericht stellt somit nur ein Vollstreckungsorgan von mehreren dar (BayVGH NJW 1983, 1077). - VG München, 24.07.2012 - M 10 X 12.3216
Zwangsvollstreckung durch eigene Vollstreckungsbedienstete; Wohnungsdurchsuchung; …
Für die richterliche Anordnung der Wohnungsdurchsuchung bei der Vollstreckung von öffentlichrechtlichen Geldforderungen der Gemeinden durch eigene Vollstreckungsbedienstete in Bayern ist der Kammervorsitzende am Verwaltungsgericht zuständig (BayVGH vom 14.4.1982 NJW 1983, 1077).