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   BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 154/82   

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https://dejure.org/1982,320
BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 154/82 (https://dejure.org/1982,320)
BGH, Entscheidung vom 13.10.1982 - IVb ZB 154/82 (https://dejure.org/1982,320)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 1982 - IVb ZB 154/82 (https://dejure.org/1982,320)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingang eines bei einer gemeinsamen Einlaufstelle eingereichten Schriftsatzes - Anforderungen an die Begründung eines Beschlusses - Maßgeblichkeit des fristgerechten Gelangens in die Verfügungsgewalt des Berufungsgerichts für die Einreichung der Berufungsschrift - ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 518 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingang eines bei einer gemeinsamen Einlaufstelle eingereichten Schriftsatzes; Anforderungen an die Begründung eines Beschlusses; Maßgeblichkeit des fristgerechten Gelangens in die Verfügungsgewalt des Berufungsgerichts für die Einreichung der Berufungsschrift; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 123
  • MDR 1983, 214
  • FamRZ 1982, 1200
  • VersR 1983, 59
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 02.10.1970 - I ZB 9/69
    Auszug aus BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 154/82
    Der Grundsatz rechtlichen Gehörs ist gewahrt (Art. 103 Abs. 1 GG), wenn die Parteien auf diese Weise von einer in Bezug genommenen Entscheidung in anderer Sache Kenntnis erlangen und aus ihrer Begründung erfahren können, weshalb auch in ihrer Sache so und nicht anders entschieden worden ist (vgl. dazu BGH, Beschluß vom 2. Oktober 1970 - I ZB 9/69 - NJW 1971, 39, 40; OLG Köln OLGZ 1980, 1, 2; Zöller/Vollkommer ZPO 13. Aufl. § 329 Anm. 4 b).
  • OLG Köln, 27.06.1979 - 2 W 74/79
    Auszug aus BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 154/82
    Der Grundsatz rechtlichen Gehörs ist gewahrt (Art. 103 Abs. 1 GG), wenn die Parteien auf diese Weise von einer in Bezug genommenen Entscheidung in anderer Sache Kenntnis erlangen und aus ihrer Begründung erfahren können, weshalb auch in ihrer Sache so und nicht anders entschieden worden ist (vgl. dazu BGH, Beschluß vom 2. Oktober 1970 - I ZB 9/69 - NJW 1971, 39, 40; OLG Köln OLGZ 1980, 1, 2; Zöller/Vollkommer ZPO 13. Aufl. § 329 Anm. 4 b).
  • BayObLG, 22.02.1982 - RReg. 1 St 8/82

    Revision gegen eine Verurteilung wegen des vorsätzlichen Fahrens ohne

    Auszug aus BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 154/82
    Daß sie für die Entscheidung des Senats ausschlaggebend waren, wird in einem Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 22. Februar 1982 (MDR 1982, 601) wohl verkannt, der auf diese Entscheidung ausdrücklich Bezug nimmt.
  • BGH, 30.09.1981 - IVb ZB 801/81

    Berufungsschrift - Falschbezeichnung - Empfänger - Briefannahmestelle

    Auszug aus BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 154/82
    Diesen Grundsätzen steht der Beschluß des Senats vom 30. September 1981 (IVb ZB 801/81 - VersR 1981, 1182 - AnwBl. 1981, 499) nicht entgegen.
  • BGH, 12.05.1982 - IVb ZB 27/82

    Erfolg einer Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf

    Auszug aus BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 154/82
    Es ist auch nicht zu beanstanden, daß das Oberlandesgericht ergänzend auf den in einer gleichliegenden Sache ergangenen Beschluß des Senats vom 12. Mai 1982 - IVb ZB 27/82 - Bezug genommen hat, der der angefochtenen Entscheidung abschriftlich beigefügt war.
  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 726/78

    Fristgebundener Schriftsatz

    Auszug aus BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 154/82
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 52, 203 f.; 57, 117, 120 f.) stellt die Einreichung eines fristgebundenen Schriftstückes bei einem Gericht eine einseitige Prozeßhandlung der Partei dar, die keiner Mitwirkung eines Bediensteten des betreffenden Gerichts bedarf.
  • BVerfG, 29.04.1981 - 1 BvR 159/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beurteilung des Zugangs von

    Auszug aus BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 154/82
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 52, 203 f.; 57, 117, 120 f.) stellt die Einreichung eines fristgebundenen Schriftstückes bei einem Gericht eine einseitige Prozeßhandlung der Partei dar, die keiner Mitwirkung eines Bediensteten des betreffenden Gerichts bedarf.
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 944/80

    Kredithaie

    Auszug aus BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 154/82
    Wie und wann diese Verfügungsgewalt begründet wird, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, deren Bewertung eine Frage der Auslegung des einfachen Rechts ist (BVerfG NJW 1982, 1804 f.).
  • BGH, 30.09.1981 - IVb ZB 80/81

    Berufungsschrift - Wahrung der Frist - Abgabe an unzuständiges Gericht -

    Auszug aus BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 154/82
    Diesen Grundsätzen steht der Beschluß des Senats vom 30. September 1981 (IVb ZB 801/81 - VersR 1981, 1182 - AnwBl. 1981, 499) nicht entgegen.
  • OLG Koblenz, 26.04.2007 - 9 UF 82/07

    Zur eigenmächtigen Wegnahme von Hausratsgegenständen nach Trennung der Eheleute

    Gründe der Praktikabilität und Prozesswirtschaftlichkeit sprechen dafür, über diesen Anspruch durch das Familiengericht im Hausratsverfahren zu entscheiden (BGH, FamRZ 1982, 1200; OLG Frankfurt, FamRZ 2003, 47; Münchener-Kommentar/Wacke, BGB, 4. Aufl., § 1361 a Rn. 16 m.w.N.).
  • BAG, 06.12.2000 - 7 ABR 34/99

    Freiheit der Wahl - Chancengleichheit der Wahlbewerber

    b) Allerdings ist der bei einer gemeinsamen Eingangsstelle mehrerer Gerichte eingegangene Schriftsatz mit der Einreichung bei dieser Eingangsstelle bei dem Gericht eingereicht, an das er gerichtet ist (vgl. BGH NJW 1983, 123, zu II 2 b der Gründe; BGH NJW 1990, 990, zu II 2 der Gründe; BGH NJW-RR 1993, 254, zu II 1 der Gründe; BGH NJW-RR 1996, 443, zu II 1 der Gründe; vgl. auch BAG 13. September 1995 - 2 AZR 995/94 - nv., zu II 1 der Gründe).
  • BGH, 09.07.2004 - V ZB 6/04

    Bindung des Berufungsgerichts an die Streitwertfestsetzung durch das

    Eine knappe Begründung allein stellt die Wertfestsetzung aber nicht in Frage (BGH, Beschl. v. 13. Oktober 1982, IVb ZB 154/82, NJW 1983, 123).
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