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   BVerwG, 09.02.1983 - 1 B 17.83   

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https://dejure.org/1983,1664
BVerwG, 09.02.1983 - 1 B 17.83 (https://dejure.org/1983,1664)
BVerwG, Entscheidung vom 09.02.1983 - 1 B 17.83 (https://dejure.org/1983,1664)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Februar 1983 - 1 B 17.83 (https://dejure.org/1983,1664)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Nachzug eines minderjährigen Ausländers mit einer im gemeinsamen Heimatland lebenden Mutter zu seinem im Bundesgebiet als Arbeitnehmer tätigen Vater - Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 1278
  • FamRZ 1983, 387
  • DÖV 1983, 420
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 26.03.1982 - 1 C 29.81

    Ausländer - Kinder - Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 09.02.1983 - 1 B 17.83
    Außerdem ist für die Abwägung im Rahmen des Art. 6 Abs. 1 GG die familiäre Situation wesentlich, auf die das öffentliche Interesse an einer Begrenzung des ausländischen Bevölkerungsanteils trifft (vgl.Urteil vom 26. März 1982 - BVerwG 1 C 29.81 - NJW 1982, 1958 = DÖV 1982, 741 = DVBl. 1982, 648).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2017 - 11 B 16.16

    Ausländerrecht: Kindernachzug nach Vollendung des 16. Lebensjahres; Beherrschen

    Rechtsprechung, die eine Nachzugsversagung für 16- bis 18jährige Kinder thematisiert, findet sich dementsprechend auch erst nach dem Jahr 1980 (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Februar 1983 - 1 B 17/83 -, juris Rn. 4).
  • BVerwG, 24.01.1994 - 1 B 181.93

    Verwerfen der Nichtzulassungsbeschwerde wegen nicht genügender Darlegung der

    Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, ob nur der im Bundesgebiet wohnende Elternteil zur Betreuung des Kindes in der Lage ist (Beschluß vom 9. Februar 1983 - BVerwG 1 B 17.83 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 44).

    Außerdem ist für die Abwägung im Rahmen des Art. 6 Abs. 1 GG die familiäre Situation wesentlich, auf die das öffentliche Interesse an einer Begrenzung des ausländischen Bevölkerungsanteils trifft (Beschluß vom 9. Februar 1983 - BVerwG 1 B 17.83 - a.a.O.; Urteil vom 26. März 1982 - BVerwG 1 C 29.81 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 30).

  • BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 52.81

    Volljährigkeit - Daueraufenthalt - Schutzgebot - Ausländer - Adoptiveltern -

    Allerdings - darin stimmt der Senat dem Berufungsgericht zu - wird das Gewicht, mit dem das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG zugunsten eines Zusammenlebens des Klägers mit seinen Adoptiveltern in die Waagschale fällt, durch die Tatsache, daß der vom Kläger erstrebte Schutz dieser Familienbeziehung auf Kosten der ebenfalls durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützten Familieneinheit mit seinen Kindern geht, noch weiter gemindert (vgl. dazu auch Beschlüsse vom 31. Januar 1974 - BVerwG 1 B 90.73 - DÖV 1974, 249; vom 9. Februar 1983 - BVerwG 1 B 17.83 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 44; vom 22. Juni 1983 - BVerwG 1 B 126.82 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 48).
  • VGH Hessen, 14.02.1991 - 12 TH 1568/90

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Versagung einer Aufenthaltsgenehmigung nach

    Ein derartiger Härtefall wäre zwar anzunehmen, wenn der Antragsteller in einer das Zusammenleben im Bundesgebiet erfordernden Weise auf die familiäre Lebenshilfe seines Vaters oder seines Bruders angewiesen wäre (vgl. zum Kriterium der familiären Beistandsgemeinschaft insbesondere BVerfG - Kammer -, 14.12.1989 - 2 BvR 377/88 -, EZAR 105 Nr. 27 = FamRZ 1990, 363; BVerwG, 26.03.1982 - 1 C 29.81 -, BVerwGE 65, 188 = EZAR 105 Nr. 6, u. 10.07.1984 - 1 C 52.81 -, BVerwGE 69, 359 = EZAR 105 Nr. 4; Hess. VGH, 08.02.1990 - 12 TH 4308/88 -, 20.12.1990 - 12 TH 2806/89 - u. 28.12.1990 - 12 TH 2522/90 -), etwa weil eine dem Wohl des Antragstellers entsprechende Erziehung in der Türkei nicht mehr gewährleistet werden könnte (vgl. BVerwG, 09.02.1983 - 1 B 17.83 -, EZAR 105 Nr. 8 = NJW 1983, 1278).
  • VGH Hessen, 08.06.1990 - 12 TH 2430/89

    Familiennachzug - Änderung der Erlaßlage - Aufhebung der Vollziehung/Streitwert

    Immerhin stellt sich die tatsächliche Situation insofern verändert dar, als aufgrund der zwischenzeitlichen Volljährigkeit dem Schutzgebot des Art. 6 GG für das Verhältnis des Antragstellers zu seinen Eltern nur noch geringes Gewicht zukommt (vgl. für die rechtliche Situation vor Eintritt der Volljährigkeit in Fällen der vorliegenden Art BVerwG, 09.02.1983 - 1 B 17.83 -, EZAR 105 Nr. 8 = NJW 1983, 1278) und sich ferner nicht mehr die Frage stellt, welche Bedeutung dem Umstand beizumessen war, daß durch den Nachzug des Antragstellers Erziehungsschwierigkeiten seiner Mutter im Zusammenhang mit seinem auswärtigen Schulbesuch entgegengewirkt werden sollte.
  • VG Berlin, 29.07.2014 - 4 K 626.13

    Anwendbarkeit der Stillhalteklausel des Art. 13 ARB 1/80

    Schließlich ist nicht erkennbar, dass die Rechtsprechung im Dezember 1980 für minderjährige Kinder von türkischen Assoziationsberechtigten generell einen Nachzugsanspruch oder eine Ermessensreduzierung auf Null angenommen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Februar 1983 - 1 B 17/83 -, juris Rn. 4; Urteil vom 17. August 1982 - 1 C 69/81 -, juris Rn. 18 f.; OVG Münster, Beschluss vom 30. Juli 1981 - 18 B 1183/81 -, NVwZ 1982, 389; Hailbronner, Ausländerrecht, 1984, Rn. 323 f.).
  • BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 57.83

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Vorliegen von Ermessensfehlern -

    Sie wirkt aber nicht ohne weiteres dahin, daß einem ausländischen Kinde trotz der gegen eine Einwanderung sprechenden Gründe im Bundesgebiet Pflege und Erziehung gewährleistet sein müßte (vgl. auch Beschlüsse vom 9. Februar 1983 - BVerwG 1 B 17.83 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 44 ; vom 17. Mai 1984 - BVerwG 1 B 56.84 - InfAuslR 1984, 203).
  • BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 11.83

    Rechtsmittel

    Sie wirkt aber nicht ohne weiteres dahin, daß einem ausländischen Kinde trotz der gegen eine Einwanderung sprechenden Gründe im Bundesgebiet Pflege und Erziehung gewährleistet sein müßte (vgl. auch Beschlüsse vom 9. Februar 1983 - BVerwG 1 B 17.83 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 44 ; vom 17. Mai 1984 - BVerwG 1 B 56.84 - InfAuslR 1984, 203).
  • VGH Hessen, 08.04.1992 - 12 TH 611/92

    Aufenthaltserlaubnis: Ermessen bei Berücksichtigung von Unterbrechungen des

    Ein derartiger Härtefall wäre nur anzunehmen, wenn der Antragsteller in einer das Zusammenleben in Deutschland erfordernden Weise auf die familiäre Lebenshilfe seines Onkels angewiesen wäre (zum Kriterium der familiären Beistandsgemeinschaft vgl. insbesondere BVerfG -Kammer-, 14.12.1989 - 2 BvR 377/88 -, EZAR 105 Nr. 27 = FamRZ 1990, 363; BVerwG, 26.03.1982 - 1 C 29.81 -, BVerwGE 65, 188 = EZAR 105 Nr. 6; BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 52.81 -, BVerwGE 69, 359 = EZAR 105 Nr. 4; Hess. VGH, 16.12.1991 - 12 TH 2523/91 - m.w.N.); dies wäre etwa dann der Fall, wenn eine dem Wohl des Antragstellers entsprechende Erziehung in der Türkei tatsächlich nicht mehr gewährleistet werden könnte (vgl. BVerwG, 09.02.1983 - 1 B 17.83 -, EZAR 105 Nr. 8 = NJW 1983, 1278).
  • BVerwG, 17.05.1984 - 1 B 56.84

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erteilung einer

    Wie im Beschluß vom 9. Februar 1983 - BVerwG 1 B 17.83 - (NJW 1983, 1278 = DÖV 1983, 420) näher dargelegt ist, verstößt es grundsätzlich nicht gegen Art. 6 Abs. 1 und 2 GG, wenn einem minderjährigen Ausländer, dessen Mutter im gemeinsamen Heimatland lebt, die Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug zu seinem im Bundesgebiet als ausländischer Arbeitnehmer tätigen Vater aus einwanderungspolitischen Gründen versagt wird.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.1993 - 11 S 1354/93

    Ausländerrecht - Kindernachzug - Ermessensentscheidung nach AuslG 1990 § 20 Abs 3

  • BVerwG, 22.06.1983 - 1 B 126.82

    Anspruch ausländischer Kinder auf Schutz und Fürsorge in Deutschland - Eignung

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