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OLG Frankfurt, 27.08.1982 - 3 Ws (B) 109/82 OWiG |
Zitiervorschläge
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. August 1982 - 3 Ws (B) 109/82 OWiG (https://dejure.org/1982,2264)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Schilderbrücken über Autobahnen; Fahrstreifengegliederte Vorwegweiser; Rechts Überholen; Fahrstreifen für dieselbe Fahrtrichtung; Fahrstreifen des Überholten
Papierfundstellen
- NJW 1983, 128
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Düsseldorf, 22.12.1994 - 5 Ss OWi 445/94 Dies hat der Senat im Anschluß an eine Entscheidung des OLG Frankfurt (NJW 1983, 128, 129) bereits wiederholt entschieden (vgl. NZV 1990, 281 = VRS 78, 472 ff. sowie VRS 82, 139 ).
- OLG Düsseldorf, 31.01.1990 - 5 Ss OWi 416/89
Wird der Verkehrsfluß auf einer Autobahn in zwei verschiedene Richtungen gelenkt, …
Verkehrsbeobachtungen haben gezeigt, daß durch ein derartiges System der Vorsortierung in Verbindung mit den Wegweisungen auf den Schildern die Zahl der Unfälle zurückgegangen ist und Stauungen vermieden werden können (vgl. OLG Frankfurt NJW 1983, 128; vgl. auch Begr. - OLG Düsseldorf, 10.09.1991 - 5 Ss OWi 356/91 Der Verordnungsgeber hat diese Bestimmung im Anschluß an eine grundlegende Entscheidung des OLG Frankfurt (DRsp II (286) 179 c-e = NJW 1983, 128, 129) im Rahmen der 9. ÄndVO zur StVO vom 22.3.1988 (BGBl. I, 405) in die StVO aufgenommen.