Weitere Entscheidung unten: BGH, 10.03.1983

Rechtsprechung
   BGH, 16.03.1983 - 2 StR 826/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,470
BGH, 16.03.1983 - 2 StR 826/82 (https://dejure.org/1983,470)
BGH, Entscheidung vom 16.03.1983 - 2 StR 826/82 (https://dejure.org/1983,470)
BGH, Entscheidung vom 16. März 1983 - 2 StR 826/82 (https://dejure.org/1983,470)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,470) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Verwertung von Tatteilen - Strafschärfung durch prozessordnungsgemäß festgestellten Tatkomplexen - Hinweis auf mögliche strafschärfende Verwertung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 154a Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 31, 302
  • NJW 1983, 1504
  • MDR 1983, 595
  • StV 1983, 184
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 31.07.1980 - 2 StR 317/80

    Grundsatz des fairen Verfahrens - Strafschärfung aufgrund der vorläufigen

    Auszug aus BGH, 16.03.1983 - 2 StR 826/82
    So darf nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes aus ausgeschiedenen Taten oder Tatteilen nur dann ein Strafschärfungsgrund hergeleitet werden, wenn der unter die Einstellung oder Beschränkung fallende Tatkomplex prozeßordnungsgemäß festgestellt und der Angeklagte ausdrücklich auf die Möglichkeit der strafschärfenden Verwertung hingewiesen wurde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Juli 1980 - 2 StR 317/80 = NStZ 1981, 10; 27. August 1980 - 2 StR 450/80; 11. März 1981 - 2 StR 715/80; 11. Juni 1981 - 3 StR 173/81 = BGHSt 30, 147 [BGH 01.06.1981 - 3 StR 173/81]; 12. Januar 1982 - 1 StR 320/81).
  • BGH, 12.01.1982 - 1 StR 320/81

    Berücksichtigung einer strafschwerenden Tatbestandsverwirklichung gegenüber

    Auszug aus BGH, 16.03.1983 - 2 StR 826/82
    So darf nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes aus ausgeschiedenen Taten oder Tatteilen nur dann ein Strafschärfungsgrund hergeleitet werden, wenn der unter die Einstellung oder Beschränkung fallende Tatkomplex prozeßordnungsgemäß festgestellt und der Angeklagte ausdrücklich auf die Möglichkeit der strafschärfenden Verwertung hingewiesen wurde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Juli 1980 - 2 StR 317/80 = NStZ 1981, 10; 27. August 1980 - 2 StR 450/80; 11. März 1981 - 2 StR 715/80; 11. Juni 1981 - 3 StR 173/81 = BGHSt 30, 147 [BGH 01.06.1981 - 3 StR 173/81]; 12. Januar 1982 - 1 StR 320/81).
  • BGH, 11.03.1981 - 2 StR 715/80

    Strafbemessung: Heranziehung eingestellter Tatteile

    Auszug aus BGH, 16.03.1983 - 2 StR 826/82
    So darf nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes aus ausgeschiedenen Taten oder Tatteilen nur dann ein Strafschärfungsgrund hergeleitet werden, wenn der unter die Einstellung oder Beschränkung fallende Tatkomplex prozeßordnungsgemäß festgestellt und der Angeklagte ausdrücklich auf die Möglichkeit der strafschärfenden Verwertung hingewiesen wurde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Juli 1980 - 2 StR 317/80 = NStZ 1981, 10; 27. August 1980 - 2 StR 450/80; 11. März 1981 - 2 StR 715/80; 11. Juni 1981 - 3 StR 173/81 = BGHSt 30, 147 [BGH 01.06.1981 - 3 StR 173/81]; 12. Januar 1982 - 1 StR 320/81).
  • BGH, 01.06.1981 - 3 StR 173/81

    Vertrauen des Angeklagten auf Nichtverwertung von aus der Strafverfolgung

    Auszug aus BGH, 16.03.1983 - 2 StR 826/82
    So darf nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes aus ausgeschiedenen Taten oder Tatteilen nur dann ein Strafschärfungsgrund hergeleitet werden, wenn der unter die Einstellung oder Beschränkung fallende Tatkomplex prozeßordnungsgemäß festgestellt und der Angeklagte ausdrücklich auf die Möglichkeit der strafschärfenden Verwertung hingewiesen wurde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Juli 1980 - 2 StR 317/80 = NStZ 1981, 10; 27. August 1980 - 2 StR 450/80; 11. März 1981 - 2 StR 715/80; 11. Juni 1981 - 3 StR 173/81 = BGHSt 30, 147 [BGH 01.06.1981 - 3 StR 173/81]; 12. Januar 1982 - 1 StR 320/81).
  • BGH, 27.08.1980 - 2 StR 450/80

    Zulässigkeit der Berücksichtigung eines Tatbestandsmerkmals bei der

    Auszug aus BGH, 16.03.1983 - 2 StR 826/82
    So darf nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes aus ausgeschiedenen Taten oder Tatteilen nur dann ein Strafschärfungsgrund hergeleitet werden, wenn der unter die Einstellung oder Beschränkung fallende Tatkomplex prozeßordnungsgemäß festgestellt und der Angeklagte ausdrücklich auf die Möglichkeit der strafschärfenden Verwertung hingewiesen wurde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Juli 1980 - 2 StR 317/80 = NStZ 1981, 10; 27. August 1980 - 2 StR 450/80; 11. März 1981 - 2 StR 715/80; 11. Juni 1981 - 3 StR 173/81 = BGHSt 30, 147 [BGH 01.06.1981 - 3 StR 173/81]; 12. Januar 1982 - 1 StR 320/81).
  • BGH, 20.08.1982 - 2 StR 278/82

    "krimineller Journalismus" - § 46 StGB, strafschärfende Mitberücksichtigung einer

    Auszug aus BGH, 16.03.1983 - 2 StR 826/82
    Hat das Gericht gemäß § 154 a Abs. 2 StPO das Verfahren beschränkt, dann darf es die ausgeschiedenen Teile der Tat ohne förmliche Einbeziehung in das Verfahren nur dann zu Lasten des Angeklagten verwenden, wenn es ihn vorher ausdrücklich auf diese Möglichkeit aufmerksam gemacht hat (vgl. BGH, Urteil vom 20. August 1982 - 2 StR 278/82).
  • BGH, 29.05.1987 - 3 StR 242/86

    Verschiebung von Vermögen der Gesellschaft; Zuweisung allgemeiner Strafsachen an

    Der Senat braucht sich auch nicht dazu zu äußern, ob der Auffassung des 2. Strafsenats, nach der ein Sachverhalt, der einem eingestellten Verfahren zugrunde liegt, ohne Hinweis auch nicht im Rahmen der Beweiswürdigung gegen den Angeklagten verwertet werden darf (BGHSt 31, 302), so allgemein zu folgen ist (vgl. das in MDR 1985, 513 abgedruckte Urteil des 1. Strafsenats, ferner auch Rieß in Löwe/Rosenberg 24. Aufl. § 154 Rdn. 57).
  • VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 16-IV-16

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

    Dahinstehen kann, ob sich dieser Verfassungsverstoß dadurch intensiviert, dass die nach § 154a StPO ausgeschiedenen Tatteile in die Ermittlung der Straferwartung einbezogen wurden, obwohl nicht - zumindest nicht ausdrücklich - erkennbar wird, wie bei diesen Tatteilen hinsichtlich des dringenden Tatverdachts prozessordnungsgemäße Feststellungen getroffen worden sein sollen (vgl. zum Hauptverfahren: BGH, Urteil vom 16. März 1983, BGHSt 31, 302).
  • BGH, 13.02.1985 - 1 StR 709/84

    Vertrauensschutz hinsichtlich vorläufiger Verfahrenseinstellung; Einbeziehung von

    Unter Hinweis auf BGHSt 31, 302 und die dort aufgeführte sonst ige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist sie der Auffassung, im Rahmen der Beweiswürdigung hätten aus dem Verhalten des Angeklagten, das Gegenstand der aus dem Verfahren ausgeschiedenen Vorwürfe war, für den Schuldspruch ohne entsprechenden Hinweis keine Folgerungen gezogen werden dürfen.

    In der Entscheidung BGHSt 31, 302 werden diese Grundsätze auf die Beweiswürdigung erstreckt.

    Die Entscheidung BGHSt 31, 302 steht nicht entgegen, weil sie auf der Rechtsmeinung, die für das vorliegende Urteil von Bedeutung sein könnte, nicht beruht und weil ihr außerdem ein anderer Sachverhalt zugrunde liegt; dort war der Beschluß gemäß § 154 a StPO am zweiten von insgesamt 4 Verhandlungstagen, vor Schluß der Beweisaufnahme, ergangen.

  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 499/86

    Rechtsfolgen der Unschuldsvermutung

    Dabei macht es auch keinen Unterschied, ob jene anderen Straftaten verjährt sind, ob das Verfahren mit einem Freispruch oder einer Einstellung durch die Staatsanwaltschaft geendet hat (BGH, Urteile vom 16. Juni 1961 - 5 StR 181/61 und vom 13. Januar 1977 - 1 StR 658/76) oder ob die Taten gemäß §§ 154, 154 a StPO aus dem anhängigen Verfahren ausgeschieden wurden (BGHSt 31, 302; BGH JR 1986, 165 m. Anm. Pelchen).
  • BGH, 21.03.1985 - 1 StR 417/84

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher fortgesetzter Untreue - Anforderungen an

    Die Strafkammer hat nämlich insoweit das Verfahren "vorläufig eingestellt" (EA S. 1198 R - 1202, 2203), so daß dieser Umstand nicht ohne weiteres zum Nachteil der Angeklagten verwertet werden darf (vgl. BGHSt 30, 147, 148 [BGH 01.06.1981 - 3 StR 173/81]; 30, 197 [BGH 19.08.1981 - 3 StR 226/81]; 31, 302) [BGH 16.03.1983 - 2 StR 775/82].
  • BVerfG, 16.08.1994 - 2 BvR 647/93

    Gesetzlicher Richter und Vorlagepflicht an den Großen Senat des BGH -

    Unterschiede in der Beurteilung der Ausgangsfrage dahingehend, ob bereits eine Verfügung der Staatsanwaltschaft oder nur ein Beschluß des Gerichts nach den §§ 154, 154a StPO den Vertrauenstatbestand begründet (vgl. dazu BGHSt 30, 147 [3. Strafsenat]; BGHSt 31, 302 [2. Strafsenat]; BGH, NStZ 1981, 100 ; NStZ 1983, 20 ; NStZ 1984, 20 [jeweils 2. Strafsenat]) oder ob das Vertrauen nur dort verletzt sein kann, wo der Angeklagte durch die nach den §§ 154, 154a StPO ergangene Entscheidung in eine Lage versetzt worden ist, die sein Verteidigungsverhalten beeinflussen konnte (BGH, NJW 1985, 1479 [1. Strafsenat]; BGHR, § 154 Abs. 1 StPO Hinweispflicht 1 [1. Strafsenat]; StV 1988, 191 [4. Strafsenat]; BGH, NStZ 1992, 225 [1. Strafsenat]), wirken sich letztlich nicht aus, weil beide Meinungen - die des 2. und 3. Strafsenats unter Heranziehung der Beruhensregel - zu den gleichen Ergebnissen kommen.
  • BGH, 06.07.1983 - 2 StR 222/83

    Wahrheitswidrige Angabe eines Arbeitsverhältnisses und bestimmter Krankmeldungen

    Es handelt sich um denselben Gesichtspunkt, unter dem das Gericht rechtlich gehindert ist, nach Beschränkung des Verfahrens gemäß § 154 a Abs. 2 StPO ausgeschiedene Teile der Tat gegen den Angeklagten zu verwerten, es sei denn, er wäre vorher ausdrücklich auf diese Möglichkeit hingewiesen worden (vgl. BGH NJW 1983, 1504 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 12.05.1989 - 3 StR 24/89

    Vollständigkeit eines Urteils bei fehlender Namensangabe eines Schöffen im Rubrum

    Das Landgericht durfte den gemäß § 154 Abs. 2, § 154 a Abs. 2 StPO eingestellten fortgesetzten Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz strafschärfend berücksichtigen (vgl. BGHSt 30, 147, 148 [BGH 01.06.1981 - 3 StR 173/81]; 31, 302), nachdem es den Angeklagten zuvor ausdrücklich auf diese Möglichkeit hingewiesen hatte (Anlage 10 zum Protokoll vom 9. Mai 1988).
  • BGH, 07.07.2016 - 5 StR 270/16

    Belastende Verwertung von durch vorläufige gerichtliche Verfahrenseinstellung

    aa) Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass durch vorläufige gerichtliche Verfahrenseinstellung ausgeschiedene Taten selbst im Fall prozessordnungsgemäßer Feststellung auch bei der Beweiswürdigung nur dann zu Lasten des Angeklagten verwertet werden dürfen, wenn dieser zuvor auf die Möglichkeit einer solchen Verwertung hingewiesen worden ist (vgl. BGH, Urteile vom 16. März 1983 - 2 StR 826/82, BGHSt 31, 302, 303; vom 3. April 1996 - 2 StR 590/95, BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 2; vom 20. März 2001 - 1 StR 543/00, BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 4).
  • BGH, 20.03.2001 - 1 StR 543/00

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dem Grundsatz nach anerkannt, daß durch vorläufige Einstellung des Verfahrens ausgeschiedene Taten - selbst wenn sie prozeßordnungsgemäß festgestellt worden sind - auch bei der Beweiswürdigung nur dann zu Lasten des Angeklagten verwertet werden dürfen, wenn dieser zuvor auf die Möglichkeit einer solchen Verwertung hingewiesen worden ist (vgl. BGHSt 31, 302, 303; BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 1, 2 (= NJW 1996, 2585, 2586) und 3).
  • BGH, 16.11.1993 - 1 StR 626/93

    Uneingeschränkte Verwertung von ausgeschiedenem Prozessstoff - Voraussetzungen

  • BGH, 27.11.2008 - 5 StR 526/08

    Hinweispflicht bei der strafschärfenden Einbeziehung aus der Hauptverhandlung

  • BGH, 05.06.2013 - 1 StR 126/13

    Recht auf faires Verfahren (Hinweispflicht bei der Einbeziehung aus der

  • OLG Hamm, 10.01.2008 - 3 Ss 491/07

    Freiheitsstrafe; kurzfristige; Schuldausgleich; Verhältnismäßigkeit

  • BGH, 19.02.2004 - 3 StR 19/04

    Aufhebung der Gesamtstrafe; teilweise Einstellung des Verfahrens

  • BGH, 03.04.1996 - 2 StR 590/95

    Gericht - Verfahren wegen Betrugsversuchs - Vorläufige Einstellung -

  • BGH, 14.06.1996 - 3 StR 199/96

    Verfahrenseinstellung trotz Widerspruchs der Verteidigung - Freispruchziel -

  • BGH, 16.09.1997 - 5 StR 491/97

    Verwertung von Umständen eines vorläufig eingestellten Verfahrens in einem

  • BGH, 18.11.1993 - 1 StR 315/93

    Zulässigkeit der Zurückweisung eines Beweisantrags durch den Vorsitzenden -

  • BGH, 01.09.1997 - 5 StR 284/97

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

  • BGH, 07.09.1983 - 2 StR 278/83

    Beweiserhebung für die Frage nach der Legung eines Brandes - Vernehmung eines im

  • BGH, 07.04.1986 - 3 StR 89/86

    Rechtliche Wirkungen des Ausnehmens von Teilen einer Tat von der Strafverfolgung

  • BGH, 02.03.1984 - 2 StR 102/84

    Tatsachen - Tatkomplexe - Vorläufige Einstellung - Verwertung - Hinweispflicht -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 10.03.1983 - 4 StR 73/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1141
BGH, 10.03.1983 - 4 StR 73/82 (https://dejure.org/1983,1141)
BGH, Entscheidung vom 10.03.1983 - 4 StR 73/82 (https://dejure.org/1983,1141)
BGH, Entscheidung vom 10. März 1983 - 4 StR 73/82 (https://dejure.org/1983,1141)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,1141) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer vorsätzlichen Ordnungswidrigkeit gemäß §§ 6 Abs. 2, 24 Abs. 1 Nr. 2 Ladenschlussgesetz (LSchlG) - Geltung des Ladenschlussgesetzes für Autowaschanlagen - Begriff der Verkaufsstelle - Rechtfertigung des Zwanges zum Ladenschluss - Sinn und Zweck des ...

  • saarheim.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    LadenschlG § 1, § 3, § 6, § 24 Abs. 1 Nr. 2

Papierfundstellen

  • BGHSt 31, 258
  • NJW 1983, 1504
  • MDR 1983, 596
  • GRUR 1983, 446
  • NStZ 1983, 322
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.03.1976 - I ZR 65/74

    Tag der offenen Tür

    Auszug aus BGH, 10.03.1983 - 4 StR 73/82
    Das Ladenschlußgesetz sollte in erster Linie den Arbeitsschutz vervollständigen, die Angestellten in den Verkaufsstellen vor zu langer Arbeitszeit an Werktagen und vor verbotener Sonntagsbeschäftigung schützen, den Anreiz, aus Wettbewerbsgründen gegen den Arbeitsschutz zu verstoßen, möglichst vermindern, außerdem aber auch der Wahrung gleicher Wettbewerbsbedingungen dienen (BGHZ 66, 159, 162 [BGH 26.03.1976 - I ZR 65/74]; BVerwGE 28, 295, 298; BGHSt 18, 96, 102).

    Da alle Tankstellen nach § 6 Abs. 1 LSchlG auch während der allgemeinen Ladenschlußzeiten offengehalten werden dürfen, werden die dort tätigen Arbeitnehmer durch ein Verbot des Betriebs der Waschanlage währenddieser Zeiten nicht vor zu langer Arbeitszeit an Werktagen und vor verbotener Sonntagsarbeit geschützt, da sie in der Tankstelle selbst während dieser Zeiten beschäftigt werden dürfen, und besteht auch kein Anreiz, aus Wettbewerbsgründen gegen Arbeitsschutzbestimmungen zu verstoßen (vgl. BVerfGE 13, 230, 235; BGHZ 66, 159, 162 [BGH 26.03.1976 - I ZR 65/74]; 79, 99, 103).

  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 698/79

    Verfassungsmäßigkeit der Ladenschlußzeit für Friseurbetriebe

    Auszug aus BGH, 10.03.1983 - 4 StR 73/82
    Allein diese Auslegung hält sich auch im Rahmen der Zwecke des Ladenschlußgesetzes, die den im Zwang zum Ladenschluß liegenden Eingriff in die Berufsausübung rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 59, 336).

    Danach muß der Eingriff in die Berufsausübung mit sachgerechten und vernünftigen Erwägungen des Gemeinwohls begründet werden können; das eingesetzte Mittel muß geeignet und erforderlich sein, um den angestrebten Zweck zu erreichen; auch muß bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der Dringlichkeit der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt sein (BVerfGE 59, 336, 355).

  • BVerwG, 12.12.1967 - I C 34.67

    Bedeutung des Wettbewerbsschutzes im Ladenschlussrecht - Öffnung einer

    Auszug aus BGH, 10.03.1983 - 4 StR 73/82
    Das Ladenschlußgesetz sollte in erster Linie den Arbeitsschutz vervollständigen, die Angestellten in den Verkaufsstellen vor zu langer Arbeitszeit an Werktagen und vor verbotener Sonntagsbeschäftigung schützen, den Anreiz, aus Wettbewerbsgründen gegen den Arbeitsschutz zu verstoßen, möglichst vermindern, außerdem aber auch der Wahrung gleicher Wettbewerbsbedingungen dienen (BGHZ 66, 159, 162 [BGH 26.03.1976 - I ZR 65/74]; BVerwGE 28, 295, 298; BGHSt 18, 96, 102).
  • BayObLG, 09.03.1967 - RReg. 4a St 12/67
    Auszug aus BGH, 10.03.1983 - 4 StR 73/82
    Das Bayerische Oberste Landesgericht vertritt die Auffassung, § 6 LSchlG sei eine Spezialvorschrift, die Tankstellen als ganze auf der einen Seite vom Ladenschluß ausnehme, auf der anderen Seite aber nur bestimmte Leistungen während der Ladenschlußzeiten gestatte; daraus wird gefolgert, das in § 6 Abs. 2 nicht ausdrücklich genannte Wagenwaschen sei an Tankstellen während der allgemeinen Ladenschlußzeiten nicht erlaubt (NJW 1967, 1479; ebenso Denecke/Neumann, a.a.O., § 6 LSchlG Rdn. 2).
  • BGH, 23.10.1962 - 5 StR 291/62
    Auszug aus BGH, 10.03.1983 - 4 StR 73/82
    Das Ladenschlußgesetz sollte in erster Linie den Arbeitsschutz vervollständigen, die Angestellten in den Verkaufsstellen vor zu langer Arbeitszeit an Werktagen und vor verbotener Sonntagsbeschäftigung schützen, den Anreiz, aus Wettbewerbsgründen gegen den Arbeitsschutz zu verstoßen, möglichst vermindern, außerdem aber auch der Wahrung gleicher Wettbewerbsbedingungen dienen (BGHZ 66, 159, 162 [BGH 26.03.1976 - I ZR 65/74]; BVerwGE 28, 295, 298; BGHSt 18, 96, 102).
  • BVerfG, 29.11.1961 - 1 BvR 758/57

    Ladenschlußgesetz I

    Auszug aus BGH, 10.03.1983 - 4 StR 73/82
    Da alle Tankstellen nach § 6 Abs. 1 LSchlG auch während der allgemeinen Ladenschlußzeiten offengehalten werden dürfen, werden die dort tätigen Arbeitnehmer durch ein Verbot des Betriebs der Waschanlage währenddieser Zeiten nicht vor zu langer Arbeitszeit an Werktagen und vor verbotener Sonntagsarbeit geschützt, da sie in der Tankstelle selbst während dieser Zeiten beschäftigt werden dürfen, und besteht auch kein Anreiz, aus Wettbewerbsgründen gegen Arbeitsschutzbestimmungen zu verstoßen (vgl. BVerfGE 13, 230, 235; BGHZ 66, 159, 162 [BGH 26.03.1976 - I ZR 65/74]; 79, 99, 103).
  • BGH, 07.11.1980 - I ZR 160/78

    Tag der offenen Tür II

    Auszug aus BGH, 10.03.1983 - 4 StR 73/82
    Da alle Tankstellen nach § 6 Abs. 1 LSchlG auch während der allgemeinen Ladenschlußzeiten offengehalten werden dürfen, werden die dort tätigen Arbeitnehmer durch ein Verbot des Betriebs der Waschanlage währenddieser Zeiten nicht vor zu langer Arbeitszeit an Werktagen und vor verbotener Sonntagsarbeit geschützt, da sie in der Tankstelle selbst während dieser Zeiten beschäftigt werden dürfen, und besteht auch kein Anreiz, aus Wettbewerbsgründen gegen Arbeitsschutzbestimmungen zu verstoßen (vgl. BVerfGE 13, 230, 235; BGHZ 66, 159, 162 [BGH 26.03.1976 - I ZR 65/74]; 79, 99, 103).
  • BGH, 17.10.2019 - I ZR 44/19

    Sonntagsverkauf von Backwaren in Bäckereifilialen mit Cafébetrieb zulässig

    In einem solchen Fall behalten die zu einem einheitlichen Gesamtbetrieb vereinigten verschiedenen Gewerbe ihre rechtliche Eigenständigkeit mit der Folge, dass der Einzelhandel den gesetzlichen Bestimmungen des Ladenschlussgesetzes, die Schank- oder Speisewirtschaft hingegen ausschließlich dem Gaststättenrecht unterliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. März 1983 - 4 StR 73/82, BGHSt 31, 258, 260 [juris Rn. 9]; BVerwG, NJW 1960, 2209, 2210; VGH Baden-Württemberg, NVwZ-RR 1995, 659 [juris Rn. 4] und GewArch 2015, 269, 270 [juris Rn. 22]; BayObLG, WRP 1998, 214, 215 [juris Rn. 9]; Metzner aaO § 1 Rn. 84 f.; Michel/Kienzle/Pauly aaO § 1 Rn. 53).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.03.2015 - 6 S 844/14

    Alkoholverkauf im einen Tankstellenshop angegliedertem Imbiss

    Vielmehr unterliegen das in dem Tankstellenshop betriebene Einzelhandelsgewerbe und das in ihm zugleich betriebene Schank- und Speisegewerbe dem jeweils für sie geltenden Regelungsregime (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 09.06.1960 - I C 41/56 -, NJW 1960, 2209; BGH, Beschluss vom 10.03.1983 - 4 StR 73/82 -, BGHSt 31, 258; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.05.1995 - 9 S 619/95 -, GewArch 1995, 427; Michel/Kienzle, GastG, 14. Aufl., § 1 RdNr. 53; Landmann/Rohmer, GewO, Band I, § 15 RdNr. 10a; Neumann, Ladenschlussrecht, 5. Aufl., § 1 Anm. 7).

    Mit dieser Formulierung ("ebenfalls") hat der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass diese Voraussetzung bei den in § 2 Abs. 1 Nr. 1 LadÖG genannten Verkaufsstellen schon begrifflich gegeben ist (vgl. für den insoweit gleichlautenden § 1 Abs. 1 Ladenschlussgesetz: BGH, Beschluss vom 10.03.1983, a.a.O.; Apel, Der Begriff der Verkaufsstelle nach dem Ladenschlussgesetz, GewArch 1963, 219).

  • BVerwG, 26.10.1993 - 1 C 17.91

    Einkaufen an der Tankstelle - § 6 Abs. 2 LadSchlG, 'Zubehör', innerer

    Liegt ein Mischbetrieb vor, muß jeder Betriebsteil den für ihn geltenden Bestimmungen gemäß geführt werden (Urteil vom 9. Juni 1960 - BVerwG 1 C 41.56 - Buchholz 451.25 Nr. 3 S. 8 f. = GewArch 1960, 286; vgl. auch BGHSt 31, 258 = GewArch 1983, 198).
  • VG Hamburg, 03.11.2023 - 7 E 3608/23

    Zum Vorliegen einer Verkaufsstelle nach dem Hamburgischen Gesetz zur Regelung der

    Dieses Verständnis der Vorschrift - Nennung der materiellen Tatbestandsmerkmale am Ende eines Regelbeispielkatalogs - war bereits für die gleichermaßen aufgebaute Definition der Verkaufsstelle in § 1 LSchlG anerkannt (vgl. BGH, Beschl. v. 10.3.1983, 4 StR 73/82, juris Rn. 10; Müller, in: Stober, LSchlG, 4. Aufl. 2000, § 1 Rn. 8).
  • BGH, 03.07.1991 - 2 StR 132/91

    Verurteilung auf einer gegenüber der Anklage in rechtlicher und tatsächlicher

    Die aufgrund eines Werkvertrags erbrachte Leistung ist aber kein Vorteil, soweit der Empfänger nur das erhält, worauf er nach dem entgeltlichen Vertrag einen Rechtsanspruch hat (vgl. BGHSt 31, 261, 279 [BGH 10.03.1983 - 4 StR 73/82]; 35, 128, 133).
  • VG Berlin, 23.08.2019 - 4 L 216.19
    Vielmehr unterliegen das in dem "Späti" betriebene Einzelhandelsgewerbe und das in ihm und im Schankvorgarten zugleich betriebene Schank- und Speisegewerbe dem jeweils für sie geltenden Regelungsregime (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19. März 2015 - 6 S 844/14 -, juris Rn. 22, im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1960 - I C 41/56 -, NJW 1960, 2209 f.; s. auch Sächsisches OVG, Beschluss vom 14. September 2018 - 3 B 275/18 -, juris Rn. 26; BGH, Beschluss vom 10. März 1983 - 4 StR 73/82 -, juris Rn. 9; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. Mai 1995 - 9 S 619/95 -, juris Rn. 4; siehe zum Mischbetrieb auch Marcks, in: Landmann/Rohmer, GewO, 80. EL Januar 2019, § 15 Rn. 17; Michel/Kienzle/Pauly, GastG, 14. Aufl. 2003, § 1 Rn. 53; Neumann, Ladenschlussrecht, 5. Aufl. 2008, S. 3 f.; Stober, LSchlG, 4. Aufl. 2000, § 1 Rn. 62 ff.; Zmarzlik/Roggendorff, LSchG, 2. Aufl. 1997, § 5 Rn. 5).
  • VG Freiburg, 28.02.2018 - 4 K 4267/17

    Sonntagsöffnung eines von einem islamischen Gemeindezentrum betriebenen

    Es wird aber, wohl allgemein, wegen des Worts "ebenfalls" in Nr. 2 davon ausgegangen, dass die dort genannten Voraussetzungen auch für die Annahme einer Verkaufsstelle nach Nr. 1 der Vorschrift vorliegen müssen (Stober, LadSchlG, 4. Aufl., 2000, Anm. 8 m.w.N.; ebenso schon BGH, Beschluss vom 10.03.1983 - 4 StR 73/82 -, GRUR 1983, 446 = juris).
  • OLG Karlsruhe, 26.09.2007 - 4 U 58/07

    Wettbewerbsverstoß: Betrieb einer Automatenvideothek in Baden-Württemberg an

    Ein Gewerbebetrieb, wie die Videothek der Beklagten, der keine Waren zum Verkauf anbietet sondern Dienstleistungen, fällt nicht unter den Begriff der Verkaufsstellen (vgl. BGH, NJW 1983, 1504).
  • BayObLG, 08.12.2003 - 3 ObOWi 93/03

    Sachlicher Geltungsbereich des Ladenschlussgesetzes ; Angebot von Waren zur Miete

    Der sachliche Geltungsbereich des Ladenschlussgesetzes beschränkt sich auf das Feilhalten von Waren zum Verkauf an jedermann (vgl. BGH NJW 1983, 1504/1505; Zmarzlik Ladenschlussgesetz 2. Aufl. § 1 Rn. 2).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht