Rechtsprechung
   VG Stade, 08.12.1982 - 5 A 464/82   

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VG Stade, 08.12.1982 - 5 A 464/82 (https://dejure.org/1982,2364)
VG Stade, Entscheidung vom 08.12.1982 - 5 A 464/82 (https://dejure.org/1982,2364)
VG Stade, Entscheidung vom 08. Dezember 1982 - 5 A 464/82 (https://dejure.org/1982,2364)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 85 Abs. 2 ZPO; § 60 Abs. 2 VwGO; § 43 S. 1 BRAO
    Nichtzurechung des Verschuldens eines Rechtsanwalts im Verwaltungsprozess; Sittenwidrige Schädigung der Partei durch Rechtsanwalt aufgrund Art und Weise der Behandlung des Mandats; Besondere Vertrauensstellung eines Rechtsanwalts als Rechtspflegeorgan

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtzurechung des Verschuldens eines Rechtsanwalts im Verwaltungsprozess; Sittenwidrige Schädigung der Partei durch Rechtsanwalt aufgrund Art und Weise der Behandlung des Mandats; Besondere Vertrauensstellung eines Rechtsanwalts als Rechtspflegeorgan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 1509 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 652/75

    Effektivität des Rechtsschutzes - Frist zur Einspruchseinlegung gegen einen

    Auszug aus VG Stade, 08.12.1982 - 5 A 464/82
    Dem entspricht die Pflicht des Gerichts, bei der Auslegung und Anwendung von Gesetzen im Einzelfall die Grundrechte und das Rechtstaatsprinzip zu wahren (BVerfGE 41, 323/26).
  • BVerwG, 12.05.1982 - 1 B 42.82

    Entscheidungserhebliche Zeitspanne bei der Beurteilung der Wiederholungsgefahr im

    Auszug aus VG Stade, 08.12.1982 - 5 A 464/82
    Die von ihm daraufhin eingelegte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wurde mit Beschluß vom 12. Mai 1982 (BVerwG 1 B 42.82 ) verworfen, weil sie nicht innerhalb der Beschwerdefrist begründet worden war.
  • BVerwG, 28.04.1967 - IV C 100.66

    Rechtsmittelfrist als eine für die gerichtliche Überprüfung besonders wichtige

    Auszug aus VG Stade, 08.12.1982 - 5 A 464/82
    Dies wiederum ist nur dann möglich, wenn die Organisation der Kanzlei eine Überprüfung der einzelnen Vorgänge im Nachhinein überhaupt zuläßt (vgl. BVerwGE 27, 36 = NJW 1967, 2026 und BVerwG NJW 1975, 228).".
  • BVerwG, 21.10.1975 - VI C 170.73

    Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fristgemäße

    Auszug aus VG Stade, 08.12.1982 - 5 A 464/82
    Nur so ist die zügige und sachgemäße Behandlung des Wiedereinsetzungsbegehrens gewährleistet, die erforderlich ist, um die Unsicherheit, ob es bei den Folgen der Fristversäumnis bleibt oder nicht, in engen Grenzen zu halten (BVerwGE 49, 252/54).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus VG Stade, 08.12.1982 - 5 A 464/82
    Diese Bestimmung gilt auch in Asylstreitverfahren (BVerfGE 60, 253 [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81] ).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.2000 - A 14 S 1646/00

    Widerruf der Anwaltszulassung - Prozessvollmacht; Zustellung an

    Offenbleiben kann hier, ob im vorliegenden Fall im Verhalten des früheren Prozessbevollmächtigten eine vorsätzlich sittenwidrige Schädigung des Klägers zu sehen und deshalb ausnahmsweise von einer Verschuldenszurechnung abzusehen ist (für eine Zurechnung des Bevollmächtigtenverschuldens auch in diesen Fällen: Stein/Jonas/Bork, ZPO-Kom., a.a.O., RdNrn. 9 und 22 zu § 85 ZPO; dagegen unter Hinweis auf den Rechtsgedanken des § 826 BGB: VG Stade, NJW 1983, 1509 und Zöller/Vollkommer, a.a.O., RdNr. 13 zu § 85 VwGO m.w.N.; dazu ferner m.w.N. Sodan/Ziekow/Czybulka, a.a.O., RdNr. 45 zu § 67 VwGO; offen gelassen von BVerfG, Beschl. v. 11.12.1992 - 2 BvR 147/92 -, Juris).
  • LAG Düsseldorf, 24.04.2006 - 14 Sa 57/06

    Unzulässige Berufung bei Versäumung der Berufungsfrist - Empfangsbekennntis durch

    Die Berufungskammer teilt nicht die Ansicht (vgl. Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Aufl., § 85 Rn. 13 unter Hinweis auf VG Stade, Urteil vom 08.12.1982, NJW 1983, 1509), dass im Falle einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung durch den Bevollmächtigten ausnahmsweise dessen Handeln e. Partei nicht zuzurechen sei.
  • BVerfG, 31.07.2001 - 2 BvR 702/01

    Rechtsschutzgarantie, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und Zurechnung des

    Ungeachtet der Frage, ob eine Ausnahme vom Grundsatz der Zurechnung des Verschuldens des Prozessbevollmächtigten (§ 85 Abs. 2 ZPO, § 173 VwGO) bei vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung in Betracht kommt (bejahend: VG Stade, Beschluss vom 8. Dezember 1982 - 5 A 464/82 -, NJW 1983, S. 1509 ; VG Wiesbaden, Beschluss vom 5. November 1999 - 6 E 30257/99.A (3) -, nur in JURIS veröffentlicht), hat jedenfalls der Verwaltungsgerichtshof vorliegend eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung in von Verfassungs wegen nicht zu beanstandender Weise verneint.
  • VG Berlin, 16.11.1998 - 34 X 120.98

    Unzulässigkeit einer, ohne Zustimmung des Pflegers erhobenen Klage eines

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  • OLG Köln, 25.10.2013 - 19 U 156/13

    Ablehnung der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem

    Soweit sich der Beklagte insoweit auf einzelne ältere Entscheidungen beruft, wonach das zuzurechnende Verschulden i. S. d. § 85 Abs. 2 ZPO nicht die vorsätzliche sittenwidrige Schädigung einer Partei durch den Bevollmächtigten umfasse (VG Stade, Urteil vom 08.12.1982 - 5 A 464/82 - VG Wiesbaden, Beschluss vom 05.11.1999 - 6 E 30257/99.A(3) - zitiert nach juris), ist dieser Rechtsprechung ebenso wenig zu folgen wie der in der Literatur vereinzelt vertretenen Auffassung, die Partei müsse sich das Handeln ihres Bevollmächtigten nicht zurechnen lassen, wenn diesem Vorsatz, Leichtfertigkeit oder sittenwidriges Verhalten zur Last falle(Christian, in Alternativkommentar zur ZPO, 1987, Rn. 13; einschränkend Fälle des sittenwidrigen oder deliktischen Handelns: Vollkommer, in Zöller, a. a. O., § 85 Rn. 13, unter Berufung auf VG Stade, a. a. O.).
  • BVerfG, 11.12.1992 - 2 BvR 1471/92

    Verfassungsmäßigkeit der Zurechnung von Anwaltsverschulden bei Fristversäumung im

    Dazu gehört auch die Frage, ob im Falle einer vorsätzlichen oder sittenwidrigen Schädigung des Vertretenen durch den Vertreter eine Zurechnung nach § 85 Abs. 2 ZPO ausscheidet, etwa unter Heranziehung des Rechtsgedankens des § 826 BGB (vgl. VG Stade, NJW 1983, 1509 [nur Leitsatz]; Zöller- Vollkommer, ZPO [17. Aufl.], § 85 Rdnr. 4).
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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 08.11.1982 - 11 A 76/82   

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https://dejure.org/1982,2924
OVG Rheinland-Pfalz, 08.11.1982 - 11 A 76/82 (https://dejure.org/1982,2924)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.11.1982 - 11 A 76/82 (https://dejure.org/1982,2924)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. November 1982 - 11 A 76/82 (https://dejure.org/1982,2924)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 1509
  • NVwZ 1983, 494 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Hessen, 13.03.1991 - 1 UE 3464/88

    Wiedereinsetzung - Anwaltsverschulden durch unterlassene Rückfrage bei Mandanten

    Bei der Beurteilung der Frage, welche prozessualen Sorgfaltspflichten einem Prozeßbevollmächtigten zuzumuten sind, besteht in Rechtsprechung und Literatur Einigkeit darüber, daß ein Anwalt nicht in jedem Fall seine Sorgfaltspflichten verletzt, wenn er es bei einem ersten Benachrichtigungsversuch bewenden läßt und mangels gegenteiliger Anhaltspunkte davon ausgeht, der Mandant habe das Schreiben erhalten (vgl. Zöller, ZPO, § 233 Rn. 23 "Informationspflicht" m.w.N.; OVG Koblenz, Beschluß vom 8. November 1982 -- 11 A 76/82 -- in NJW 1983, 1509; VG Saarland, Beschluß vom 28. November 1983 -- 6 F 75/83 -- in InfAuslR 1984, 11).

    Eine Pflicht zum Tätigwerden in Form einer nochmaligen Benachrichtigung des Mandanten bzw. in Form einer Rückfrage wird in der Rechtsprechung dann bejaht, wenn der Anwalt erkennen mußte, daß sein erstes Schreiben den Mandanten nicht erreicht hat, bzw. wenn nach den Umständen des Falles eine Antwort seitens des Mandanten zu erwarten ist (BVerwGE 66, 240; vgl. auch OVG Koblenz, Beschluß vom 8. November 1982 -- 11 A 76/82 --, a.a.O.; VG Saarland, Beschluß vom 28. November 1983 -- 6 F 75/83 --, a.a.O.).

  • OVG Thüringen, 28.02.1996 - 3 KO 160/94

    Ausländerrecht ; Ausländerrecht; Wiedereinsetzung; Sorgfaltspflichten eines

    Diese Pflicht gebietet ein Tätigwerden in Form einer Rückfrage dann, wenn der Anwalt erkennen muß, daß sein erstes Schreiben den Mandanten nicht erreicht hat, bzw. wenn nach den Umständen des Falles eine Antwort seitens des Mandanten zu erwarten ist (BVerwG, Urteil vom 23. November 1982, BVerwGE 66, 240 [241]; OVG Koblenz, Beschluß vom 8. November 1982, NJW 1983, 1509; VGH Kassel, Urteil vom 13. März 1991, NJW 1991, 2099).
  • VGH Hessen, 02.11.1987 - 12 TH 1518/87

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Antragsfrist im Aussetzungsverfahren -

    Der vom Antragsteller zitierten Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz, daß ein erster Benachrichtigungsversuch jedenfalls dann genüge, wenn Anhaltspunkte dafür fehlen, daß das betreffende Schreiben den Mandanten nicht erreicht hat (B. v. 8. November 1982, NJW 1983, 1509), vermag der beschließende Senat im Hinblick auf die soeben dargestellte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - mit der sich das Oberverwaltungsgericht Koblenz übrigens gar nicht auseinandersetzt - nicht zu folgen.
  • VG Berlin, 16.11.1998 - 34 X 120.98

    Unzulässigkeit einer, ohne Zustimmung des Pflegers erhobenen Klage eines

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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 21.07.1982 - V OE 95/81   

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https://dejure.org/1982,5492
VGH Hessen, 21.07.1982 - V OE 95/81 (https://dejure.org/1982,5492)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21.07.1982 - V OE 95/81 (https://dejure.org/1982,5492)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21. Juli 1982 - V OE 95/81 (https://dejure.org/1982,5492)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 1509 (Ls.)
  • NVwZ 1983, 300
 
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Wird zitiert von ...

  • VGH Hessen, 20.09.1989 - 5 UE 8/86

    Quasi-Längsspaltung bei Ausbau zur beidseitigen Erschließungsanlage

    Bei Zugrundelegung dieser zutreffenden Rechtsprechung (ähnlich bereits: Senatsurteil vom 21. Juli 1982 -- V OE 95/81 --, NVwZ 1983, 300 = HSGZ 1982, 438) ist es sachlich nicht zu rechtfertigen, daß die Vergünstigung für Mehrfacherschließung, wie es § 7 a Abs. 2 EBS vorsieht, auf Grundstücke beschränkt bleibt, die durch mehrere gleichartige Erschließungsanlagen verschiedener Abrechnungsgebiete erschlossen werden.
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