Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 22.02.1983

Rechtsprechung
   BVerfG, 07.12.1982 - 2 BvR 1118/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,347
BVerfG, 07.12.1982 - 2 BvR 1118/82 (https://dejure.org/1982,347)
BVerfG, Entscheidung vom 07.12.1982 - 2 BvR 1118/82 (https://dejure.org/1982,347)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Dezember 1982 - 2 BvR 1118/82 (https://dejure.org/1982,347)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch nicht rechtzeitige Aktenvorlage im Beschwerdeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtliches Gehör - Verletzung des Grundrechts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 62, 347
  • NJW 1983, 2187
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 15.05.1963 - 2 BvR 106/63

    Rechtswegerschöpfung bei Mängeln im finanzgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 07.12.1982 - 2 BvR 1118/82
    Da er dies unterlassen hat, ist der Rechtsweg nicht erschöpft (vgl. BVerfGE 16, 124 (127)).
  • BVerfG, 16.03.1982 - 1 BvR 1336/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerfG, 07.12.1982 - 2 BvR 1118/82
    Es verstößt gegen diesen Grundsatz, wenn das Gericht einen ordnungsgemäß eingegangenen Schriftsatz nicht berücksichtigt; auf ein Verschulden des Gerichts kommt es dabei nicht an (st. Rspr., vgl. BVerfGE 11, 218 (220); 60, 120 (122 f.)).
  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 07.12.1982 - 2 BvR 1118/82
    Es verstößt gegen diesen Grundsatz, wenn das Gericht einen ordnungsgemäß eingegangenen Schriftsatz nicht berücksichtigt; auf ein Verschulden des Gerichts kommt es dabei nicht an (st. Rspr., vgl. BVerfGE 11, 218 (220); 60, 120 (122 f.)).
  • BGH, 16.09.2016 - V ZR 3/16

    Wohnungseigentumssache: Berücksichtigung einer nach Ablauf der gesetzten Frist,

    Es verstößt gegen diesen Grundsatz, wenn es einen in zulässiger Weise eingereichten Schriftsatz nicht berücksichtigt; auf ein Verschulden des Gerichts kommt es dabei nicht an (vgl. BVerfGE 11, 218, 220; 62, 347, 352 mwN).
  • BVerfG, 14.05.2020 - 2 BvR 243/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Beitragspflicht zur EdW nach dem EAEG

    Es kann daher offenbleiben, ob die Beschwerdeführerinnen insoweit auch dem Grundsatz der materiellen Subsidiarität nicht genügt haben, der verlangt, Grundrechtsverstöße schon im fachgerichtlichen Verfahren so zu rügen, dass das Revisionsgericht in eine sachliche Prüfung der Rüge eintreten und nach Möglichkeit eine Grundrechtsverletzung bereits hier beseitigen kann (vgl. BVerfGE 62, 347 ; 67, 157 ; 83, 216 ; 84, 203 ; BVerfGK 4, 298 ; 5, 65 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juli 2007 - 1 BvR 646/06 -, Rn. 26; BVerfGK 13, 231 ).
  • BVerfG, 04.07.2016 - 2 BvR 1552/14

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde mangels Erhebung der Anhörungsrüge

    Insbesondere kommt es nicht auf ein Verschulden des Gerichts an (vgl. BVerfGE 60, 120 ; 62, 347 ; 70, 215 ).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 22.02.1983 - 1 BvR 537/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,943
BVerfG, 22.02.1983 - 1 BvR 537/82 (https://dejure.org/1983,943)
BVerfG, Entscheidung vom 22.02.1983 - 1 BvR 537/82 (https://dejure.org/1983,943)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Februar 1983 - 1 BvR 537/82 (https://dejure.org/1983,943)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Anwendung zivilprozessualer Präklusionsvorschriften

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsbeschwerde - Versäumung einer Sachentscheidung - Fehlens eines schweren Nachteils

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 63, 177
  • NJW 1983, 2187
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus BVerfG, 22.02.1983 - 1 BvR 537/82
    Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß Art. 103 Abs. 1 GG die Gerichte verpflichtet, Anträge und Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 60, 1 [5] m. w. N.).

    Auch ist entschieden, daß Präklusionsvorschriften das rechtliche Gehör in verfassungsmäßiger Weise einschränken können und daß sie strengen Ausnahmecharakter haben, weil sie einschneidende Folgen für die säumige Partei nach sich ziehen (vgl. BVerfGE 59, 330 [334]; 60, 1 [6]).

  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvR 713/77

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde mangels eines schweren Nachteils für den

    Auszug aus BVerfG, 22.02.1983 - 1 BvR 537/82
    c) Dem Beschwerdeführer entsteht nach den Umständen des Falles durch die Versagung einer Sachentscheidung kein schwerer Nachteil im Sinne von § 93 a Abs. 4 BVerfGG (vgl. BVerfGE 47, 102 [105]).
  • BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvR 1077/77

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Zurückweisung von Beweismitteln im Zivilprozeß

    Auszug aus BVerfG, 22.02.1983 - 1 BvR 537/82
    Entschieden ist auch, daß Art. 103 Abs. 1 GG verletzt wird, wenn eine Zurückweisung neuen Vorbringens erfolgt, das nicht zu einer Verzögerung der Prozeßerledigung geführt haben würde (BVerfGE 51, 188 [191 ff.]).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 799/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus BVerfG, 22.02.1983 - 1 BvR 537/82
    Auch ist entschieden, daß Präklusionsvorschriften das rechtliche Gehör in verfassungsmäßiger Weise einschränken können und daß sie strengen Ausnahmecharakter haben, weil sie einschneidende Folgen für die säumige Partei nach sich ziehen (vgl. BVerfGE 59, 330 [334]; 60, 1 [6]).
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85

    Präklusion II

    Es hat jedoch wiederholt betont, daß diese Vorschriften strengen Ausnahmecharakter haben, weil sie sich zwangsläufig nachteilig auf das Bemühen um eine materiell richtige Entscheidung auswirken (BVerfGE 55, 72 [94]) und einschneidende Folgen für die säumige Partei nach sich ziehen (BVerfGE 59, 330 [334]; 60, 1 [6]; 62, 249 [254]; 63, 177 [180]; 67, 39 [41]; 69, 145 [149]).
  • BVerfG, 15.10.2009 - 1 BvR 2333/09

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zivilverfahren bei

    Präklusionsvorschriften schränken die Möglichkeit zur Wahrnehmung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Prozess ein und bewegen sich damit regelmäßig im grundrechtsrelevanten Bereich (vgl. BVerfGE 59, 330 ; 60, 1 ; 62, 249 ; 63, 177 ; 67, 39 ; 69, 145 ).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das

    Allerdings müssen solche Vorschriften wegen der einschneidenden Folgen, die sie für die säumige Prozeßpartei nach sich ziehen, strengen Ausnahmecharakter haben (vgl. BVerfGE 59, 330 (334); 60, 1 (6); 62, 249 (254); 63, 177 (180); 66, 260 (264); st. Rspr.).
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