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   BVerwG, 09.12.1982 - 5 C 103.81   

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BVerwG, 09.12.1982 - 5 C 103.81 (https://dejure.org/1982,325)
BVerwG, Entscheidung vom 09.12.1982 - 5 C 103.81 (https://dejure.org/1982,325)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Dezember 1982 - 5 C 103.81 (https://dejure.org/1982,325)
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Neugliederungsverordnung IHK

§ 43 VwGO, Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Nichtmitgliedschaft in einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft (Feststellungsinteresse bejaht), Klage ist hier nicht deshalb unzulässig, weil sie auf eine - landesrechtlich i.R.v. § 47 VwGO nicht vorgesehene - Normenkontrolle hinausläuft

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Feststellungsklage - Begründung eines feststellungsfähigen Rechtsverhältnisses durch die Frage einer wirksamen Mitgliedschaft in einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft - Feststellungsklage in Abgrenzung zum Normenkontrollantrag als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 2208
  • NVwZ 1983, 609 (Ls.)
  • DVBl 1983, 552
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 19.10.1966 - IV C 222.65
    Auszug aus BVerwG, 09.12.1982 - 5 C 103.81
    Der mit gegenseitigen Rechten und Pflichten ausgestattete Status der Mitgliedschaft in einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft begründet, wie das Bundesverwaltungsgericht insbesondere für die Zugehörigkeit zu einem Wasserverband entschieden hat (BVerwGE 25, 151 [156]), ein Rechtsverhältnis, das Gegenstand einer Feststellungsklage sein kann.

    Eine auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der Mitgliedschaft in einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft gerichtete Klage scheitert, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinem Urteil vom 19. Oktober 1966 - BVerwGE 25, 151 (156) [BVerwG 19.10.1966 - IV C 222/65] - ausgeführt hat, auch im Hinblick auf die Möglichkeit, Einzelakte der Körperschaft anzufechten, nicht an der Subsidiaritätsklausel des § 43 Abs. 2 VwGO.

  • BVerwG, 08.06.1962 - VII C 78.61

    Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1982 - 5 C 103.81
    In einem solchen Falle dient der Rechtsstreit nicht der Durchsetzung von konkreten Rechten der Parteien, sondern dazu, Rechtsfragen gleichsam um ihrer selbst willen rechtstheoretisch zu lösen (BVerwGE 14, 235 [236]).
  • BVerwG, 21.09.1979 - 7 C 7.78

    Voraussetzungen der Heranziehung zu einem Verbandsbeitrag - Zulässigkeit von

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1982 - 5 C 103.81
    Daran hat sich durch die Zulassung der abstrakten Normenkontrolle in den Fällen des § 47 VwGO nichts geändert (vgl. hierzu u.a. BVerwGE 58, 299 [301]; Kopp, a.a.O. Rdnr. 5 zu § 47 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 21.03.1974 - VII B 97.73

    Klage eines Landkreises gegen seine Auflösung durch Rechtsverordnung der

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1982 - 5 C 103.81
    Richtig ist zwar, daß dort, wo das Gesetz eine Nachprüfung landesrechtlicher Bestimmungen im Wege der Normenkontrolle nicht zuläßt, Klagebegehren, die im Ergebnis darauf hinauslaufen, die Rechtmäßigkeit einer Norm zum eigentlichen Gegenstand eines Verwaltungsstreitverfahrens zu machen, unzulässig sind, gleichviel in welche Form sie gekleidet werden(Beschluß vom 27. November 1964 - BVerwG 7 B 115.62 - [Buchholz 11 Art. 19 GG Nr. 36];Beschluß vom 21. März 1974 - BVerwG 7 B 97.73 - [Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 56]).
  • BVerwG, 27.11.1964 - VII B 115.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1982 - 5 C 103.81
    Richtig ist zwar, daß dort, wo das Gesetz eine Nachprüfung landesrechtlicher Bestimmungen im Wege der Normenkontrolle nicht zuläßt, Klagebegehren, die im Ergebnis darauf hinauslaufen, die Rechtmäßigkeit einer Norm zum eigentlichen Gegenstand eines Verwaltungsstreitverfahrens zu machen, unzulässig sind, gleichviel in welche Form sie gekleidet werden(Beschluß vom 27. November 1964 - BVerwG 7 B 115.62 - [Buchholz 11 Art. 19 GG Nr. 36];Beschluß vom 21. März 1974 - BVerwG 7 B 97.73 - [Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 56]).
  • BVerwG, 28.01.2010 - 8 C 19.09

    Feststellungsklage; Rechtsverhältnis; konkret; streitig; Sperrwirkung;

    Von einer "Umgehung" des § 47 VwGO kann nur dann die Rede sein, wenn mit einem auf eine andere Klageart gestützten Rechtsschutzbegehren lediglich die Klärung der Gültigkeit einer Rechtsnorm oder einer abstrakten Rechtsfrage aufgrund eines nur erdachten oder eines ungewissen künftigen Sachverhalts erreicht werden soll; in einem solchen Fall würde der Rechtsstreit nicht der Durchsetzung von konkreten Rechten der Beteiligten, sondern dazu dienen, Rechtsfragen gleichsam um ihrer selbst willen theoretisch zu lösen (Urteil vom 9. Dezember 1982 - BVerwG 5 C 103.81 - Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 78 ).

    Anders liegt es dagegen, wenn - wie vorliegend - die Anwendung einer Rechtsnorm auf einen bestimmten, in der Wirklichkeit gegebenen Sachverhalt streitig ist, so dass die Rechtmäßigkeit der Norm als - wenn auch streitentscheidende - Vorfrage aufgeworfen wird (Urteile vom 9. Dezember 1982 - BVerwG 5 C 103.81 - a.a.O. und vom 28. Juni 2000 - BVerwG 11 C 13.99 - BVerwGE 111, 276 = Buchholz 442.42 § 27a LuftVO Nr. 1; so auch BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2006 - 1 BvR 541/02 u.a. - BVerfGE 115, 81 ).

  • BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 541/02

    Effektiver Rechtsschutz gegen Rechtsverordnungen

    Dem System des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes kann nicht entnommen werden, dass außerhalb des § 47 VwGO die Überprüfung von Rechtsetzungsakten ausgeschlossen sein soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1982 - BVerwG 5 C 103.81 -, Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 78).
  • BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99

    Flugverfahren; Abflugroute; Abflugstrecken; Abwägungsgebot; Schutznorm;

    Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden hat, kann dem System des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes nicht entnommen werden, dass außerhalb des § 47 VwGO die Überprüfung von Rechtsetzungsakten ausgeschlossen sein soll (BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1982 - BVerwG 5 C 103.81 - Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 78).

    Von einer "Umgehung" des § 47 VwGO kann deswegen nur dann die Rede sein, wenn mit einem auf eine andere Klageart gestützten Rechtsschutzbegehren lediglich die Klärung einer abstrakten Rechtsfrage aufgrund eines nur erdachten oder eines solchen Sachverhalts erreicht werden soll, dessen Eintritt noch ungewiss ist; in einem solchen Fall würde der Rechtsstreit nicht der Durchsetzung von konkreten Rechten der Beteiligten, sondern dazu dienen, Rechtsfragen gleichsam um ihrer selbst willen rechtstheoretisch zu lösen (BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1982, a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

    Die Rechtmäßigkeit einer Verwaltungsvorschrift kann aber nicht isoliert (abstrakt) zum Streitgegenstand gemacht werden, wie dies bei einem Normenkontrollantrag gegen eine Rechtsnorm der Fall ist (vgl. zur Abgrenzung einer zulässigen Feststellungsklage von einer unzulässigen Normenkontrollklage etwa Urteile vom 26. August 1976 - BVerwG V C 41.75 - Buchholz 424.01 § 58 FlurbG Nr. 1 S. 1, vom 9. Dezember 1982 - BVerwG 5 C 103.81 - Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 78 S. 12 [15] und vom 16. Juni 1983 - BVerwG 3 C 79.81 - Buchholz 418.20 Allgemeines Apothekenrecht Nr. 17 S. 1).

    Klagebegehren, die darauf gerichtet sind, die Gültigkeit einer Verwaltungsvorschrift zum eigentlichen Gegenstand eines Verwaltungsstreitverfahrens zu machen, sind vielmehr unstatthaft, gleichviel in welche Form sie gekleidet werden, weil die Prozeßordnung eine solche Nachprüfung in der Art einer Normenkontrolle nicht vorsieht (vgl. Urteil vom 9. Dezember 1982, a.a.O. S. 15 m.w.N.).

  • BVerwG, 03.11.1988 - 7 C 115.86

    Kontrolldichte

    Davon abgesehen kann dem System des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes nicht entnommen werden, daß außerhalb des § 47 VwGO die Überprüfung von Rechtsetzungsakten ausgeschlossen sein soll (BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1982 - BVerwG 5 C 103.81 -, Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 78; Bettermann, Rechtssetzungsakt, Rechtssatz und Verwaltungsakt, in: Festschrift für Hans-Carl Nipperdey zum 70. Geburtstag, 1965, S. 723 ff. ).
  • VG Stuttgart, 13.07.2021 - 5 K 1937/20

    Vereinbarkeit des Nachtangelverbots mit FischG BW § 44 Abs 1 Nr 11

    Der Umstand allein, dass die zu treffende Entscheidung die Überprüfung einer Norm erfordert und in diesem Bereich konkreter Normenkontrolle ihr eigentlicher Zweck liegt, macht die Klage nicht unzulässig (BVerwG, Urteil vom 09.12.1982 - 5 C 103.81 -, juris Rn. 10).

    Daran hat sich durch die Zulassung der abstrakten Normenkontrolle in den Fällen des § 47 VwGO, durch die die Möglichkeiten des subjektiven Rechtsschutzes nicht beschnitten werden sollten, nichts geändert (BVerwG, Urteile vom 09.12.1982 - 5 C 103.81 -, juris Rn. 10, und vom 28.06.2000 - 11 C 13.99 -, juris Rn. 29).

    Anders liegt es dagegen, wenn die Anwendung einer Rechtsnorm auf einen bestimmten, in der Wirklichkeit gegebenen Sachverhalt streitig ist (BVerwG, Urteile vom 09.12.1982 - 5 C 103.81 -, juris Rn. 10, und vom 28.06.2000 - 11 C 13.99 -, juris Rn. 29).

    Der Feststellung eines solchen Rechtsverhältnisses steht nicht entgegen, dass der Erfolg der Klage ausschließlich von der von den Parteien unterschiedlich beurteilten Rechtsgültigkeit einer Norm abhängt (BVerwG, Urteil vom 09.12.1982 - 5 C 103.81 -, juris Rn. 10).

    Damit wird nicht etwa ein über das Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO hinausgehender Rechtsschutz gegen Maßnahmen der Rechtsetzung begehrt, sondern die Rechtmäßigkeit der Norm lediglich als - wenn auch streitentscheidende - Vorfrage aufgeworfen (BVerwG, Urteile vom 09.12.1982 - 5 C 103.81 -, juris Rn. 10, und vom 28.06.2000 - 11 C 13.99 -, juris Rn. 29).

  • VG Stuttgart, 13.07.2021 - 5 K 5845/20

    Das Nachtangelverbot dient nicht dem Schutz der Fischerei

    Der Umstand allein, dass die zu treffende Entscheidung die Überprüfung einer Norm erfordert und in diesem Bereich konkreter Normenkontrolle ihr eigentlicher Zweck liegt, macht die Klage nicht unzulässig (BVerwG, Urteil vom 09.12.1982 - 5 C 103.81 -, juris Rn. 10).

    Daran hat sich durch die Zulassung der abstrakten Normenkontrolle in den Fällen des § 47 VwGO, durch die die Möglichkeiten des subjektiven Rechtsschutzes nicht beschnitten werden sollten, nichts geändert (BVerwG, Urteile vom 09.12.1982 - 5 C 103.81 -, juris Rn. 10, und vom 28.06.2000 - 11 C 13.99 -, juris Rn. 29).

    Anders liegt es dagegen, wenn die Anwendung einer Rechtsnorm auf einen bestimmten, in der Wirklichkeit gegebenen Sachverhalt streitig ist (BVerwG, Urteile vom 09.12.1982 - 5 C 103.81 -, juris Rn. 10, und vom 28.06.2000 - 11 C 13.99 -, juris Rn. 29).

    Der Feststellung eines solchen Rechtsverhältnisses steht nicht entgegen, dass der Erfolg der Klage ausschließlich von der von den Parteien unterschiedlich beurteilten Rechtsgültigkeit einer Norm abhängt (BVerwG, Urteil vom 09.12.1982 - 5 C 103.81 -, juris Rn. 10).

    Damit wird nicht etwa ein über das Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO hinausgehender Rechtsschutz gegen Maßnahmen der Rechtsetzung begehrt, sondern die Rechtmäßigkeit der Norm lediglich als - wenn auch streitentscheidende - Vorfrage aufgeworfen (BVerwG, Urteile vom 09.12.1982 - 5 C 103.81 -, juris Rn. 10, und vom 28.06.2000 - 11 C 13.99 -, juris Rn. 29).

  • BVerwG, 12.09.2019 - 3 C 3.18

    Streit um die Aufrechterhaltung der bestehenden Verschreibungspflicht für ein

    Anders liegt es dagegen, wenn die Anwendung einer Rechtsnorm auf einen bestimmten und konkreten Sachverhalt streitig ist, sodass die Rechtmäßigkeit der Norm als - wenn auch streitentscheidende - Vorfrage aufgeworfen wird (BVerwG, Urteile vom 9. Dezember 1982 - 5 C 103.81 - Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 78 S. 15 f., vom 28. Juni 2000 - 11 C 13.99 - BVerwGE 111, 276 und vom 28. Januar 2010 - 8 C 19.09 - BVerwGE 136, 54 Rn. 25).

    Die Rechtskraft eines der Klage stattgebenden Urteils beschränkt sich - anders als im Normenkontrollverfahren (vgl. § 47 Abs. 5 Satz 2 VwGO) - gemäß § 121 VwGO auf das Verhältnis der Prozessbeteiligten (BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1982 - 5 C 103.81 - Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 78 S. 16 f.).

  • VG Hamburg, 27.06.2005 - 5 K 2332/02

    Nichtigkeit einer Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Hunden und über das

    Dies wäre nur dann der Fall, wenn durch die Feststellungsklage unter Umgehung der Voraussetzungen des § 47 VwGO lediglich die Klärung abstrakter Rechtsfragen erreicht werden soll (BVerwG, Urt. v. 09.12.1982, NJW 1983, 2208).

    Dabei kommt es nicht auf die Frage an, ob die Normenkontrolle nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO landesgesetzlich zugelassen ist oder nicht, wie es in Hamburg der Fall ist (Schmitt-Gläser, Verwaltungsprozessrecht, 14. Auflage, Rn. 331, vgl. BVerwG, Urt. v. 09.12.1982, NJW 1983, 2208).

    Das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 09.12.1982, a.a.O.) hat dazu ausgeführt: "An der Zulässigkeit der Feststellungsklage ändert (...) nichts, dass die Entscheidung des Rechtsstreits allein davon abhängt, ob die (...)Verordnung rechtsgültig ist.

    Wie das BVerwG bereits entschieden hat, kann dem System des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes nicht entnommen werden, dass außerhalb des § 47 VwGO die Überprüfung von Rechtsetzungsakten ausgeschlossen sein soll (BVerwG, Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 78 = NJW 1983, 2208 = NVwZ 1983, 609 L).

    Von einer "Umgehung" des § 47 VwGO kann deswegen nur dann die Rede sein, wenn mit einem auf eine andere Klageart gestützten Rechtsschutzbegehren lediglich die Klärung einer abstrakten Rechtsfrage auf Grund eines nur erdachten oder eines solchen Sachverhalts erreicht werden soll, dessen Eintritt noch ungewiss ist; in einem solchen Fall würde der Rechtsstreit nicht der Durchsetzung von konkreten Rechten der Beteiligten, sondern dazu dienen, Rechtsfragen gleichsam um ihrer selbst willen rechtstheoretisch zu lösen (BVerwG, Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 78 = NJW 1983, 2208 = NVwZ 1983, 609 L m.w.N.).

  • VerfGH Berlin, 12.07.2001 - VerfGH 152/00

    Neuregelung der Verordnung über das Halten von Hunden in Berlin mit

    Gegenüber den angegriffenen, ohne weiteren behördlichen Vollzugsakt eintretenden Rechtswirkungen der Verordnung - etwa der Anordnung des Leinen- und Maulkorbzwangs und der Anzeige- und Kennzeichnungspflicht - käme jedoch fachgerichtlicher Rechtsschutz in Form einer (vorbeugenden) Feststellungsklage nach § 43 Abs. 1 VwGO - mit dem zugehörigen einstweiligen Rechtsschutz - in Betracht (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1982 - 5 C 103/81 - NJW 1983, 2208; BVerwGE 80, 355 ; Kopp/Schenke, VwGO, 12. Aufl. 2000, § 43 Rdnr. 8; nach Auskunft des Verwaltungsgerichts Berlin ist eine derartige negative Feststellungsklage bereits beim VG Berlin anhängig).
  • VG Hamburg, 01.09.2003 - 5 VG 3300/00

    Nichtigkeit einer Hundeverordnung wegen Überschreitens der

  • VG Freiburg, 16.10.2023 - 6 K 1866/22

    Privates Verkehrsschild; Tätigwerden der Straßenverkehrsbehörde;

  • VG Hamburg, 01.09.2003 - 5 VG 3300/03
  • BVerfG, 02.12.1986 - 1 BvR 1509/83

    Subsidiarität der Gesetzesverfassungsbeschwerde

  • VG München, 07.12.2020 - M 8 K 19.2593

    Unzulässige Feststellungsklage: Wirksamkeit vertraglicher Verpflichtungen

  • VG Düsseldorf, 10.09.2002 - 17 K 1907/02

    Verwaltungsgericht entscheidet gegen "Dosenpfand"

  • OVG Berlin, 20.02.2002 - 2 S 6.01

    Zulässigkeit des Dosenpfandes

  • VG Magdeburg, 08.03.2017 - 9 A 881/16

    Klage gegen Stadtrat der Stadt Haldensleben erfolgreich

  • BVerwG, 12.11.2019 - 6 BN 2.19

    Beschluss; Normenkontrolle; Strafvollzug; Verwaltungsvorschriften; effektiver

  • VGH Hessen, 27.06.2006 - 10 UZ 2839/05

    Die Mitgliedschaft in einer jüdischen Gemeinde

  • VG Frankfurt/Main, 29.01.2020 - 8 L 3606/19

    Veränderungssperre formell rechtswidrig durch Beauftragung des Magistrats

  • BSG, 24.11.1998 - B 1 A 1/96 R

    Zwangsvereinigung - Innungskrankenkassen - Organisationsverordnung -

  • VG Freiburg, 27.10.2010 - 2 K 1038/10

    Kurtaxe: Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung einer fehlenden Verpflichtung

  • VG Karlsruhe, 28.04.2020 - 7 K 1606/20

    Beschränkungen aufgrund der Corona-Verordnung in Baden-Württemberg rechtmäßig ...

  • StGH Hessen, 11.02.2009 - P.St. 2184

    1.Die gegen eine Rechtsnorm gerichtete Grundrechtsklage eines selbst, gegenwärtig

  • VGH Baden-Württemberg, 04.09.1990 - 10 S 570/90

    Zur Frage der Rechtmäßigkeit der Hennenhaltungsverordnung

  • VG Frankfurt/Main, 29.01.2020 - 8 K 3606/19

    Rechtliche Anforderungen an den Beschluss einer Veränderungssperre

  • VG Berlin, 29.09.2016 - 4 K 122.15

    Aufstellen von Geldspielgeräten in Annahmestellen von Sportwettenvermittlern

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2006 - 8 B 1695/06

    Zulässigkeit einer bundesweiten Liegendbeförderung in Kraftomnibussen ohne die

  • OVG Bremen, 28.03.2000 - 1 A 314/99

    Gewerberecht: Anfechtung der Satzung einer Handwerksinnung

  • BVerwG, 04.02.1991 - 5 B 91.90

    Begünstigtes Agrarland - Abweichende Grundstücksbewertung - Verpflichtung des

  • VG Karlsruhe, 11.08.2020 - 14 K 6725/19

    Recht zur Aufstellung von Geldspielgeräten

  • OLG Naumburg, 28.07.2004 - 4 W 16/04

    Klärung der mitgliedschaftlichen Stellung einer Gemeinde in einem

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.1989 - 15 A 1473/87

    Berechtigung von Ratsmitgliedern zur Beteiligung an Einwohnerfragestunden;

  • OVG Niedersachsen, 21.04.2021 - 13 ME 187/21

    Anordnung, einstweilige; Anordnungsanspruch; Anordnungsgrund;

  • VG Hannover, 24.11.2008 - 10 A 1017/08

    Endgültiges "Aus" 2009 für Toto+Lotto im Internet?

  • VG Düsseldorf, 10.09.2002 - 17 K 5844/02

    Pfand für Mineralwasser und CO2-haltige Erfrischungsgetränke in

  • VGH Hessen, 16.03.1993 - 11 UE 895/91

    Zur Rechtmäßigkeit der Regelungen des berufsständischen Versorgungswerkes der

  • BVerwG, 16.06.1983 - 3 C 79.81

    Beachtung von Wettbewerbsverboten nach der Berufsordnung für Apotheker der

  • OVG Niedersachsen, 04.09.2020 - 13 ME 333/20

    Einstweilige Anordnung; Feststellungsantrag; Normenkontrolleilverfahren;

  • VG Hannover, 24.11.2008 - 10 A 1531/08

    Endgültiges "Aus" 2009 für Toto+Lotto im Internet?

  • VG Köln, 07.10.2010 - 20 L 1264/10

    Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen Sperrbezirksverordnung

  • VGH Hessen, 31.08.2016 - 7 E 462/16

    Verweisung eines anwaltlichen Verwaltungsstreitverfahrens an den

  • VG Düsseldorf, 15.11.2011 - 27 K 6714/08

    Lotto Vermittlung Sucht Kohärenz Feststellung

  • VG Sigmaringen, 31.03.2004 - 5 K 1526/02

    Gesetzlicher Biotopschutz für offene Felsformationen oder Felsbildungen und

  • VG Bremen, 05.03.2008 - 1 K 1937/07

    Herabsetzung der Fraktionsmindestgröße rechtlich nicht zu beanstanden

  • VG Düsseldorf, 03.09.2002 - 17 K 5839/02

    Verpflichtung zur Pfanderhebung, Erstattung und Rücknahme von einwegverpackten

  • OVG Niedersachsen, 20.01.1998 - 1 L 339/98

    Zulassung der Berufung; Berufung; Wirksamkeit eines Bebauungsplans;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2022 - 2 B 19.20

    Zur Zuständigkeit des Erlasses einer Beseitigungsverfügung im Land Brandenburg

  • VG Hannover, 02.12.2021 - 12 A 913/21

    Abschiebung; Betretenserlaubnis; Duldung; Ehe; Familienleben; Feststellungsklage;

  • BVerfG, 25.08.1992 - 1 BvR 1502/91

    Subsidiarität der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Insanspruchnache

  • VG Düsseldorf, 10.02.2003 - 15 L 65/03

    Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag der Universität-Gesamthochschule Essen ab

  • VG Köln, 21.07.2008 - 20 L 945/08

    Alkoholkonsumverbot im "Bonner Loch" bleibt weiter in Kraft

  • VG Gießen, 21.09.2007 - 8 E 1887/06

    Bildung des Gemeindevorstands; Zahl der ehrenamtlichen Beigeordneten

  • VG Bremen, 25.04.2003 - 2 K 4/02
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.07.2006 - 3 R 120/06

    Schulabschlüsse an den Freien Waldorfschulen

  • VG Potsdam, 30.06.2006 - 9 K 2372/05

    Klagen auf Mitgliedschaft von Waldbesitzern in Wasser- und Bodenverband

  • VG Düsseldorf, 04.09.2000 - 23 K 2315/98

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Feststellungsklage im verwaltungsgerichtlichen

  • BVerwG, 06.08.1991 - 7 B 38.91

    Nichtzulassungsbeschwerde - Voraussetzungen der grundsätzlichen Bedeutung der

  • BVerwG, 04.04.1990 - 4 B 60.90
  • BVerwG, 06.04.1983 - 5 B 106.81

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • VG Gießen, 20.11.2013 - 5 K 52/13

    Finanzieller Ausgleich für angesparte Pflichtstunden

  • VG Berlin, 12.10.1990 - 1 A 242.90

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Auflösung einer Körperschaft des öffentlichen

  • VG Gießen, 18.04.2013 - 5 K 1228/12

    Lebensarbeitszeitkonto für mit Besoldung beurlaubte Lehrkraft

  • VG Frankfurt/Main, 20.09.2012 - 4 K 1496/10

    Rechts der Ärzte

  • VG München, 26.04.1995 - M 7 K 94.1795

    Kosten für die Erkundung und Beseitigung von Rüstungsaltlasten; Finanzielle

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