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   OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.1982 - 15 A 1634/81   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.1982 - 15 A 1634/81 (https://dejure.org/1982,4358)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05.08.1982 - 15 A 1634/81 (https://dejure.org/1982,4358)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. August 1982 - 15 A 1634/81 (https://dejure.org/1982,4358)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 2517
  • NVwZ 1983, 758 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 30.09.2005 - V ZR 37/05

    Wirksamkeit eines Wiederkaufsrechts hinsichtlich einer Rechtsheimstätte;

    Hieran bestehen Zweifel, weil die Annahme des Berufungsgerichts, die verbilligte Abgabe des Grundbesitzes an die Kläger habe der Deckung des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung gedient, nicht auf tatsächliche Feststellungen gestützt worden ist und der Umstand, dass die Kläger bereits Erbbauberechtigte waren, es also nicht (mehr) um die Bereitstellung von günstigem Bauland ging, eher gegen eine solche Zielsetzung spricht (vgl. zu einem ähnlichen Fall: OVG Münster NJW 1983, 2517).
  • BGH, 28.06.2006 - VIII ZR 255/05

    Erstattung des Zeitwerts einer Wasserversorgungsanlage durch die übernehmende

    Darunter ist nicht ein buchmäßig abgeschriebener Wert, sondern der Verkehrswert zu verstehen (Thiele, Niedersächsische Gemeindeordnung, 4. Aufl., § 97 Anm. 1 m.w.Nachw.; vgl. auch OVG Münster, NJW 1983, 2517, zu dem inhaltlich übereinstimmenden § 77 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für Nordrhein-Westfalen).
  • VG Kassel, 22.01.2021 - 3 K 4693/17

    Zum kommunalrechtlichen Beanstandungsverfahren

    Zweck dieser Anknüpfung ist es, den vollen Wert der Einschätzung der Gemeinde weitgehend entzogen zu bestimmen (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 5. August 1982 - 15 A 1634/81 - juris Rn. 3).
  • VG Arnsberg, 02.09.2009 - 1 K 1054/09

    "Baukindergeld" in Ennepetal kann nicht für jedes Grundstück beansprucht werden

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 5. August 1982 - 15 A 1634/81 -, OVGE MüLü 36, 149 ff.; vgl. auch Deubel, in: Dieckmann/Heinrichs, GO NRW, 1996, § 90 Anm. 2; Klieve, in: Held/Winkel, GO NRW, 2008, § 90 Anm. 4.
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