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   BVerwG, 06.05.1983 - 1 B 58.83   

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BVerwG, 06.05.1983 - 1 B 58.83 (https://dejure.org/1983,854)
BVerwG, Entscheidung vom 06.05.1983 - 1 B 58.83 (https://dejure.org/1983,854)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Mai 1983 - 1 B 58.83 (https://dejure.org/1983,854)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aufenthaltserlaubnis - Einreiseantrag - Notwendiger Sichtvermerk - Betätigung als Imam

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 2587
  • NVwZ 1983, 744 (Ls.)
  • DVBl 1983, 1000
  • DÖV 1983, 773
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 30.01.1979 - 1 C 56.77

    Überprüfung einer Ermessensentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1983 - 1 B 58.83
    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß die Ausländerbehörde danach den Erlaubnisantrag eines Ausländers, der ohne erforderlichen Sichtvermerk zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit in das Bundesgebiet eingereist ist, regelmäßig ablehnen muß (BVerwGE 57, 252; Beschluß vom 4. Oktober 1982 - BVerwG 1 B 93.82 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 38 [S. 77] = DVBl. 1983, 35 = InfAuslR 1982, 271).

    Anwendung der Negativschranke gebotene Güter- und Interessenabwägung ergibt, daß die Ablehnung der Erlaubnis überwiegenden öffentlichen Interessen zuwiderliefe oder für den Ausländer eine mit dem Gesetzeszweck nicht zu vereinbarende Härte darstellte (BVerwGE 57, 252 [257]; Beschluß vom 21. Juli 1978 - BVerwG 1 B 243.78 - NJW 1979, 1116).

    Dabei ist auf BVerwGE 57, 252 hingewiesen worden, wo dargelegt ist, daß die Negativschranke des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG nach einer Einreise ohne erforderlichen Sichtvermerk zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit grundsätzlich die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis durch die Ausländerbehörde ausschließt.

  • BVerwG, 21.10.1980 - 1 C 19.78

    Interesse des Ausländers - Aufenthaltserlaubnis - Ermessentscheidung - Abwägung -

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1983 - 1 B 58.83
    Zu Unrecht macht der Kläger geltend, das Berufungsurteil weiche von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. November 1979 - BVerwG 1 C 12.75 - (BVerwGE 59, 104) und vom 21. Oktober 1980 - BVerwG 1 C 19.78 - (BVerwGE 61, 105) ab.

    Wie das Bundesverwaltungsgericht zugleich klargestellt hat (BVerwGE 61, 105 [108]), gilt dies jedoch nur, soweit nicht der Zusammenhang des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG mit anderen aufenthaltsrechtlichen Vorschriften eine abweichende Beurteilung gebietet.

    Abgesehen davon ist für die Ausübung eines Ermessens kein Raum, wenn die Negativschranke des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ausschließt (BVerwGE 61, 105 [107]).

  • BVerwG, 17.05.1982 - 1 C 128.80

    Rechtmäßigkeit der Versagung einer Aufenthaltserlaubnis nach erfolglosem

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1983 - 1 B 58.83
    Regelmäßig ist der Ausländer jedoch auf den vom Gesetz grundsätzlich vorgesehenen Weg verwiesen, die Aufenthaltserlaubnis in der Form des Sichtvermerks einzuholen (Urteil vom 17. Mai 1982 - BVerwG 1 C 128.80 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 34 [S. 62] = NVwZ 1982, 632 = DVBl. 1982, 842).

    Diese Rechtsprechung ist in dem bereits erwähnten Urteil vom 17. Mai 1982 - BVerwG 1 C 128.80 - (a.a.O.) erneut bestätigt worden.

  • BVerwG, 24.08.1979 - 1 B 76.76

    Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis auf der Grundlage der Informationsfreiheit

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1983 - 1 B 58.83
    Die grundrechtlichen Freiheiten des Glaubens, Gewissens und Bekenntnisses einschließlich der ungestörten Religionsausübung (Art. 4 Abs. 1, 2 GG) sind - ebenso wie z.B. die Meinungs- und Informationsfreiheit (vgl. Beschluß vom 24. August 1979 - BVerwG 1 B 76.76 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 16 [S. 102]) - nicht dazu bestimmt, Ausländern sonst nicht bestehende Rechte auf Einreise und Aufenthalt zu gewährleisten (vgl. auch Beschlüsse vom 12. Dezember 1979 - BVerwG 1 B 74.77 - vom 19. Januar 1983 - BVerwG 1 B 11.83 - NVwZ 1983, 226).
  • BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 12.75

    Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Abschreckung

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1983 - 1 B 58.83
    Zu Unrecht macht der Kläger geltend, das Berufungsurteil weiche von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. November 1979 - BVerwG 1 C 12.75 - (BVerwGE 59, 104) und vom 21. Oktober 1980 - BVerwG 1 C 19.78 - (BVerwGE 61, 105) ab.
  • BVerwG, 21.07.1978 - 1 B 243.78

    Versagung der Aufenthaltserlaubnis nach einer gegen § 5 Abs. 1 Nr. 1 Verordnung

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1983 - 1 B 58.83
    Anwendung der Negativschranke gebotene Güter- und Interessenabwägung ergibt, daß die Ablehnung der Erlaubnis überwiegenden öffentlichen Interessen zuwiderliefe oder für den Ausländer eine mit dem Gesetzeszweck nicht zu vereinbarende Härte darstellte (BVerwGE 57, 252 [257]; Beschluß vom 21. Juli 1978 - BVerwG 1 B 243.78 - NJW 1979, 1116).
  • BVerwG, 04.10.1982 - 1 B 98.82
    Auszug aus BVerwG, 06.05.1983 - 1 B 58.83
    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß die Ausländerbehörde danach den Erlaubnisantrag eines Ausländers, der ohne erforderlichen Sichtvermerk zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit in das Bundesgebiet eingereist ist, regelmäßig ablehnen muß (BVerwGE 57, 252; Beschluß vom 4. Oktober 1982 - BVerwG 1 B 93.82 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 38 [S. 77] = DVBl. 1983, 35 = InfAuslR 1982, 271).
  • BVerwG, 19.01.1983 - 1 B 11.83

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Ausstellung eines Fremdenpasses -

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1983 - 1 B 58.83
    Die grundrechtlichen Freiheiten des Glaubens, Gewissens und Bekenntnisses einschließlich der ungestörten Religionsausübung (Art. 4 Abs. 1, 2 GG) sind - ebenso wie z.B. die Meinungs- und Informationsfreiheit (vgl. Beschluß vom 24. August 1979 - BVerwG 1 B 76.76 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 16 [S. 102]) - nicht dazu bestimmt, Ausländern sonst nicht bestehende Rechte auf Einreise und Aufenthalt zu gewährleisten (vgl. auch Beschlüsse vom 12. Dezember 1979 - BVerwG 1 B 74.77 - vom 19. Januar 1983 - BVerwG 1 B 11.83 - NVwZ 1983, 226).
  • BVerwG, 04.10.1982 - 1 B 93.82

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Erteilung einer

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1983 - 1 B 58.83
    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß die Ausländerbehörde danach den Erlaubnisantrag eines Ausländers, der ohne erforderlichen Sichtvermerk zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit in das Bundesgebiet eingereist ist, regelmäßig ablehnen muß (BVerwGE 57, 252; Beschluß vom 4. Oktober 1982 - BVerwG 1 B 93.82 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 38 [S. 77] = DVBl. 1983, 35 = InfAuslR 1982, 271).
  • BVerwG, 10.07.2001 - 1 C 35.00

    Einreiseverbot für Ehepaar Mun

    Ein solches Verständnis liegt auch den beiden von den Vorinstanzen angeführten Entscheidungen des erkennenden Senats zugrunde (Beschlüsse vom 6. Mai 1983 - BVerwG 1 B 58.83 - Buchholz 402.24 § 5 AuslG Nr. 2 und vom 8. November 1983 - BVerwG 1 A 77.83 - InfAuslR 1984, 71 f.).
  • BVerwG, 02.12.2009 - 5 C 24.08

    Einbürgerung, -sbewerber; Einbürgerungszusicherung, Anspruch auf Erteilung einer

    Sie ist im Übrigen nicht dazu bestimmt, Ausländern einen sonst nicht bestehenden Anspruch auf Einbürgerung zu gewähren (vgl. Beschluss vom 6. Mai 1983 - BVerwG 1 B 58.83 - Buchholz 402.24 § 5 AuslG Nr. 2).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.04.2007 - 7 A 11437/06

    Ehepaar Mun darf nach Deutschland

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (NJW 1983, 2587) sind die grundrechtlichen Freiheiten des Glaubens, des Gewissens und Bekenntnisses einschließlich der Freiheit der Religionsausübung (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) nicht dazu bestimmt, Ausländern sonst nicht bestehende Rechte auf Einreise und Aufenthalt zu gewährleisten.
  • BVerwG, 19.02.2015 - 1 C 9.14

    Assoziationsrecht EWG-Türkei; Beratungstätigkeit; Besuchs- und

    Als Erwerbstätigkeit im Sinne des hier maßgeblichen § 1 Abs. 2 Nr. 1 und § 5 Abs. 1 Nr. 1 DVAuslG 1965 wurde in der Rechtsprechung jede selbständige oder unselbständige Tätigkeit angesehen, die auf die Erzielung von Gewinn gerichtet oder für die ein Entgelt vereinbart oder den Umständen nach zu erwarten war (BVerwG, Beschluss vom 6. Mai 1983 - 1 B 58.83 - Buchholz 402.24 § 5 AuslG Nr. 2; Kloesel/Christ, Deutsches Ausländerrecht, 2. Aufl., A 2 § 1 DVAuslG Nr. 7; siehe auch Nr. 14 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Ausländergesetzes - AuslGVwv - vom 7. Juli 1967 in der Fassung vom 10. Mai 1972 zu § 2 AuslG 1965).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.09.2000 - 11 A 10349/99
    Ebenso wenig räumen Art. 4 Abs. 1 und 2 GG einer in Deutschland ansässigen Religionsgemeinschaft ein sonst nicht bestehendes Recht auf Einreise und Aufenthalt ihrer ausländischen religiösen Oberhäupter zur geistlichen Betreuung ihrer Angehörigen ein (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6. Mai 1983 -- 1 B 58.83 -- NJW 1983, 2587 und vom 8. November 1983 -- 1 A 77.83 -- InfAuslR 1984, 71 (72)).

    Derartige Rechtssätze hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 6. Mai 1983 (a.a.O.) nicht etwa "plastisch herausgearbeitet", wie die Beklagte meint, sondern lediglich ausgeführt, dass Art. 4 Abs. 1 und 2 GG weder einem Ausländer zur geistlichen Betreuung von Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft im Bundesgebiet ein sonst nicht bestehendes Aufenthaltsrecht noch dieser ein sonst nicht bestehendes Recht auf Einreise dieses Ausländers zur geistlichen Betreuung seiner Angehörigen einräumen (siehe oben).

  • BVerwG, 26.01.1984 - 1 B 12.84

    Einreise unter Verletzung der Sichtvermerkspflicht - Beeinträchtigung der Belange

    Das gilt nicht nur für die Fälle, in denen der Ausländer im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 1 DVAuslG eine Erwerbstätigkeit auszuüben beabsichtigt (BVerwGE 57, 252 [256]; Beschlüsse vom 4. Oktober 1982 - BVerwG 1 B 93.82 - Buchholz 402.24. § 2 AuslG Nr. 38; vom 6. Mai 1983 - BVerwG 1 B 58.83 - Buchholz 402.24 § 5 AuslG Nr. 2), sondern auch dann, wenn er zu dem in § 5 Abs. 1 Nr. 2 DVAuslG genannten Personenkreis gehört (Beschluß vom 24. März 1981 - BVerwG 1 B 576.79 -).

    Ausnahmen kommen allerdings nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats in Betracht, wenn die bei Anwendung der Negativschranke des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG gebotene Güter- und Interessenabwägung (BVerwGE 56, 246 [248 f.]; 56, 254 [258]) ergibt, daß die Ablehnung der Erlaubnis überwiegenden öffentlichen Interessen zuwiderliefe oder für den Ausländer eine mit den Gesetzeszwecken nicht zu vereinbarende Härte darstellte (BVerwGE 57, 252 [257]; Beschlüsse vom 21. Juli 1978 - BVerwG 1 B 243.78 - NJW 1979, 1116; vom 6. Mai 1983 - BVerwG 1 B 58.83 - a.a.O.) -.

  • VG Koblenz, 09.11.1998 - 3 K 938/98
    Art. 4 Abs. 1 und 2 GG räumt dem Kläger und seinen Mitgliedern kein Recht auf Einreise und Aufenthalt ihres geistigen Oberhauptes im Bundesgebiet ein (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 06. Masi 1983, Az.: 1 B 58/83, NJW 1983, 2587).
  • BVerwG, 07.02.1986 - 1 B 26.86

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtssache -

    Das gilt um so mehr, als sich der Senat bereits in zwei Entscheidungen zu Fragen der Aufenthaltserlaubnis für türkische Imame geäußert hat (vgl. Beschlüsse vom 6. Mai 1983 - BVerwG 1 B 58.83 - Buchholz 402.24 § 5 AuslG Nr. 2 = NJW 1983, 2587 und vom 8. November 1983 - BVerwG 1 A 77.83 - InfAuslR 1984, 71; zum Begriff der Erwerbstätigkeit im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 1 DVAuslG vgl. auch Beschluß vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 1 B 9.84 - Buchholz 402.24 § 5 AuslG Nr. 6 = NJW 1985, 1301).

    Auch diese Kritik gestattet aber nicht die Zulassung der Revision: Der zitierte Satz ist dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Mai 1983 (a.a.O.) entnommen; inwiefern er auf eine vom Bundesverwaltungsgericht noch nicht geklärte grundsätzliche Rechtsfrage führen könnte, ist in der Beschwerde nicht dargetan.

  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.1991 - 13 S 1800/90

    Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - keine Fiktionswirkung bei

    Da somit sehr vieles dafür spricht, daß der Kläger bei seiner Einreise mindestens auch (neben touristischen Zwecken) die Absicht verfolgte, gegen ein "ausreichendes Gehalt" (vgl. etwa die eidesstattliche Versicherung des Herrn Ö. vom 2. April 1990) eine islamische Gemeinde als Hodja zu betreuen, also im Bundesgebiet erwerbstätig zu sein (BVerwG, Beschluß vom 6.5.1983, InfAuslR 1983, 274), und damit die Vermutungswirkung des § 71 Abs. 2 Satz 2 AuslG bzw. der Nr. 3 zu § 5 AuslVWV nicht widerlegt ist, hätte der Antragsteller vor seiner Einreise die Aufenthaltserlaubnis in der Form des Sichtvermerks einholen müssen (§ 1 Abs. 4 a DVAuslG a.F.; vgl. dazu: BVerwG, Beschluß vom 8.11.1983, InfAuslR 1984, 71; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 28.2.1983 - 1 S 2542/82 - und vom 24.8.1987 - 1 S 2830/96 -).
  • OVG Niedersachsen, 23.02.2022 - 13 LA 226/21

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Einbürgerung; Prediger; Salafismus;

    Sie ist im Übrigen nicht dazu bestimmt, Ausländern einen sonst nicht bestehenden Anspruch auf Einbürgerung zu gewähren (vgl. Beschluss vom 6. Mai 1983 - BVerwG 1 B 58.83 - Buchholz 402.24 § 5 AuslG Nr. 2).
  • VGH Hessen, 30.05.1989 - 12 TH 1658/89

    Aufenthaltserlaubnis - unbekannter Aufenthalt des Ausländers - Zuständigkeit der

  • OVG Hamburg, 14.09.1992 - Bf III 42/90

    Verbot; Schlachten warmblütiger Tiere; Betäubung; Berufsausübungsfreiheit;

  • BVerwG, 24.10.1984 - 1 B 9.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • VGH Hessen, 20.06.1989 - 12 TH 1447/89

    Ausweisungsverfügung - Fehlen der schriftlichen Begründung für die Bemessung der

  • BVerwG, 08.12.1987 - 1 B 132.87

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 04.10.1983 - 1 B 123.83

    Zulässigkeit der Versagung einer Aufenthaltserlaubnis hinsichtlich einer ins

  • BVerwG, 08.11.1983 - 1 A 77.83

    Rechtssache von allgemeiner oder grundsätzlicher Bedeutung - Aufenthaltserlaubnis

  • VG Leipzig, 23.06.2005 - A 3 K 30099/05
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