Rechtsprechung
BAG, 13.01.1982 - 7 AZR 757/79 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
Bestimmtheit der Erklärung einer außerordentlichen Kündigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Außerordentliche Kündigung
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Anforderungen an die Erklärung einer außerordentlichen Kündigung
- Universität des Saarlandes (Zusammenfassung)
Kündigung / Außerordentliche (fristlose) Kündigung muß als solche klar und eindeutig erklärt werden
Papierfundstellen
- BAGE 37, 267
- NJW 1983, 303
- MDR 1983, 167
- JR 1983, 396
Wird zitiert von ... (35) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 09.12.1954 - 2 AZR 46/53
Kündigung: außerordentliche Kündigung nach § 123 Abs. 1 Nr. 8 GewO
Auszug aus BAG, 13.01.1982 - 7 AZR 757/79
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (seit BAG 1, 237, 238 = AP Nr. 1 zu § 123 GewO; vgl. ferner z.B. Urteil vom 23. Januar 1958 - 2 AZR 206/55 - AP Nr. 50 zu § 1 KSchG) beendet eine Kündigung auch beim Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB das Arbeitsverhältnis nur dann mit außerordentlicher Wirkung, wenn sie gerade als außerordentliche Kündigung erklärt ist. - BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 482/84
Befristung - Wissenschaftlicher Nachwuchs - Förderung - Wissenschaflicher …
Auszug aus BAG, 13.01.1982 - 7 AZR 757/79
Januar 1956 - 2 AZR 80/54 - AP Nr. 1 zu § 620 BGB Kündigungserklärung). - BAG, 13.07.1956 - 1 AZR 492/54
Arbeitsvertrag: Revisibilität der Auslegung
Auszug aus BAG, 13.01.1982 - 7 AZR 757/79
Die Auslegung untypischer Willenserklärungen ist in der Revisionsinstanz nur beschränkt nachprüfbar (ständige Rechtsprechung seit BAG 4, 360, 364 = AP Nr. 15 zu § 242 BGB Ruhegehalt). - BAG, 23.01.1958 - 2 AZR 206/55
Kündigungsfrist - Kündigung - Ordentliche befristete Kündigung - Außerordentliche …
Auszug aus BAG, 13.01.1982 - 7 AZR 757/79
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (seit BAG 1, 237, 238 = AP Nr. 1 zu § 123 GewO; vgl. ferner z.B. Urteil vom 23. Januar 1958 - 2 AZR 206/55 - AP Nr. 50 zu § 1 KSchG) beendet eine Kündigung auch beim Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB das Arbeitsverhältnis nur dann mit außerordentlicher Wirkung, wenn sie gerade als außerordentliche Kündigung erklärt ist. - BAG, 19.01.1956 - 2 AZR 80/54
Wirksame Kündigung - Wortwahl - Maßgebliches Verhalten - Deklaratorische Äußerung …
Auszug aus BAG, 13.01.1982 - 7 AZR 757/79
Januar 1956 - 2 AZR 80/54 - AP Nr. 1 zu § 620 BGB Kündigungserklärung).
- BAG, 15.12.2005 - 2 AZR 148/05
Kündigungsfrist und Klageerhebungsfrist nach § 4 KSchG nF
Aus der Kündigungserklärung muss sich nur ergeben, zu welchem Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis beendet werden soll und ob eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung gewollt ist (BAG 13. Januar 1982 - 7 AZR 757/79 - BAGE 37, 267; Quecke BB 2004, 2073, 2077;… Stahlhacke/Preis/Vossen Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 9. Aufl. Rn. 177).Die außerordentliche Kündigung - ob mit oder ohne Auslauffrist - muss hinreichend deutlich erklärt sein (BAG 13. Januar 1982 - 7 AZR 757/79 - BAGE 37, 267).
Erst recht muss in allen Fällen, in denen nicht einmal die sofortige Vertragsbeendigung angestrebt wird (zB durch Einhaltung der Kündigungsfrist oder einer kürzeren Frist, Gewährung einer Auslauffrist), zweifelsfrei der Wille erkennbar werden, aus wichtigem Grunde zu kündigen (BAG 13. Januar 1982 - 7 AZR 757/79 - BAGE 37, 267).
- BAG, 20.09.2006 - 6 AZR 82/06
Zurückweisung einer Kündigung wegen Nichtvorlage einer Vollmacht
Entscheidend ist, dass der Kündigende eindeutig seinen Willen kundgibt, das Arbeitsverhältnis einseitig lösen zu wollen (vgl. BAG 19. Januar 1956 - 2 AZR 80/54 - AP BGB § 620 Kündigungserklärung Nr. 1; 13. Januar 1982 - 7 AZR 757/79 - BAGE 37, 267). - BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 647/13
Kündigung zum "nächstzulässigen Termin" - Sonderkündigungsschutz einem …
Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund müsste für den Erklärungsempfänger zweifelsfrei die Absicht des Erklärenden erkennen lassen, von der sich aus § 626 Abs. 1 BGB ergebenden besonderen Kündigungsbefugnis Gebrauch zu machen (BAG 13. Januar 1982 - 7 AZR 757/79 - zu II 1 der Gründe, BAGE 37, 267) .Sie kann sich aus einer entsprechenden Bezeichnung - etwa als fristlose Kündigung - oder aus sonstigen Umständen der Erklärung, insbesondere einer beigefügten Begründung ergeben (BAG 13. Januar 1982 - 7 AZR 757/79 - aaO) .
- BAG, 21.09.2017 - 2 AZR 57/17
Eigenkündigung des Arbeitnehmers - Klagefrist
Eine außerordentliche Kündigung hätte hinreichend deutlich erklärt werden müssen (BAG 15. Dezember 2005 - 2 AZR 148/05 - Rn. 25, BAGE 116, 336; 13. Januar 1982 - 7 AZR 757/79 - zu II 1 der Gründe, BAGE 37, 267) . - BAG, 19.12.1991 - 2 AZR 363/91
Kündigungsfrist
a) Die Auslegung der nichttypischen Willenserklärung vom 15. September 1989 durch das Berufungsgericht ist revisionsrechtlich nur eingeschränkt daraufhin nachprüfbar, ob die Auslegung mit den Denkgesetzen oder dem Wortlaut der Erklärung vereinbar ist, ob nicht anerkannte Auslegungsgrundsätze (§§ 133, 157 BGB) verletzt sind oder wesentlicher Auslegungsstoff außer Acht gelassen ist (ständige Rechtsprechung seit BAGE 4, 360, 364 = AP Nr. 15 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu II der Gründe; BAGE 37, 267, 270 = AP Nr. 2 zu § 620 BGB Kündigungserklärung, zu I 1 der Gründe). - LAG Düsseldorf, 15.04.2011 - 6 Sa 857/10
Vorzeitige Beendigung des Betriebsratsamtes; Ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung
a)Zum Streitgegenstand einer Kündigungsschutzklage gehört nach allgemeiner Auffassung auch die Frage, ob die Kündigung zu dem in ihr vorgesehen Termin aufgelöst wird (vgl. nur BAG v. 13.01.1982 - 7 AZR 757/79 - AP Nr. 2 zu § 620 BGB Kündigungserklärung, unter III. 2. a der Entscheidungsgründe;… Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsschutzgesetz und zu sonstigen kündigungsrechtlichen Vorschriften [KR] - Friedrich, 9. Auflage 2009, § 4 KSchG Rn. 229;… Hamacher, Antragslexikon Arbeitsrecht, 2010, S. 119 [Stichwort: Kündigung, c. Beendigungstermin]). - BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 698/12
Ordentliche Kündigung - Auflösungsurteil - Rechtskraft
Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund müsste für den Erklärungsempfänger zweifelsfrei die Absicht des Erklärenden erkennen lassen, von der sich aus § 626 Abs. 1 BGB ergebenden besonderen Kündigungsbefugnis Gebrauch zu machen (… BAG 10. April 2014 - 2 AZR 647/13 - aaO; 13. Januar 1982 - 7 AZR 757/79 - zu II 1 der Gründe, BAGE 37, 267 ) . - BSG, 11.05.1999 - B 11 AL 73/98 R
Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand - …
Es muß sich deshalb zumindest aus dem Gesamtzusammenhang zweifelsfrei ergeben, daß eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewollt ist und wann das Beschäftigungsverhältnis aufgelöst sein soll (BAG AP BGB § 620 Kündigungserklärung Nr. 2). - OLG Hamm, 05.06.2007 - 15 W 239/06
Aufrechnung durch den Verwalter; Zugriff auf die Instandhaltungsrücklage
Die Erklärung einer solchen Kündigung setzt nämlich voraus, dass der Kündigende aus der Sicht des Erklärungsempfängers zumindest konkludent zum Ausdruck bringt, dass er sich eines Rechtes zur außerordentlichen Beendigung der Vertragsbeziehung, mithin des Vorliegens eines wichtigen Grundes, berühmt (BAG NJW 1983, 303; MK/BGB-Henssler, 4.Aufl., § 626 Rdn.331; Palandt/Weidenhoff, BGB, 66.Aufl., § 626 Rdn.19; Bamberger/Roth/Fuchs, BGB, § 626 Rdn.56). - BAG, 09.05.1985 - 2 AZR 16/84
Ausnahme von tariflicher Unkündbarkeit bei Vorliegen eines Sozialplans
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt BAG 37, 267 = AP Nr. 2 zu § 620 BGB Kündigungserklärung, zu II 1 der Gründe, m. w. N.) ist eine Kündigung auch bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB nur dann als außerordentliche Kündigung zu werten, wenn sie gerade als solche erklärt worden ist.Dieser Wille kann sich aus der ausdrücklichen Bezeichnung der Erklärung selbst, insbesondere einer beigefügten Begründung, ergeben (BAG 37, 267).
- BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 161/83
Wirksamkeit einer außerordentlichen Änderungskündigung - Unkündbarkeit eines …
- BAG, 27.10.1983 - 2 AZR 214/82
Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung gegenüber einer unerkannt Schwangeren - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2018 - 6 Sa 95/18
Außerordentliche Kündigung - angeblicher Prozessbetrug - …
- BAG, 22.07.1992 - 2 AZR 84/92
Auslegung einer Kündigungserklärung - Begriff "fristlos" als Synonym für …
- BAG, 03.11.1982 - 7 AZR 5/81
Kündigung - Tendenzunternehmen
- LAG Hessen, 30.12.2010 - 3 Sa 894/10
Kündigung eines Tarifvertrags
- LAG Baden-Württemberg, 06.08.2003 - 4 Sa 76/02
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung - Auslegung des § 17 Ziff 3 MTV …
- LAG Köln, 14.09.2006 - 6 Sa 353/06
Kündigung; Bestimmtheit; Auslegung; Umdeutung
- LAG Hessen, 30.12.2010 - 3 Sa 1132/10
Kündigung eines Tarifvertrags
- LAG Hamm, 23.06.2005 - 15 Sa 298/05
Nichteinhaltung der Kündigungsfrist; Erfordernis der gerichtlichen Geltendmachung …
- LAG Hessen, 16.06.1989 - 15 Sa 1395/88
Rechtfertigung und Wirksamkeit zweier Änderungskündigungen; Anwendung des …
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.04.2012 - 8 Sa 677/11
Weisungsrecht - Versetzung - außerordentliche Kündigung - Auslegung der …
- LAG Schleswig-Holstein, 10.07.2014 - 5 Sa 98/14
Kündigung, Probezeit, Bestimmtheit, hinreichende Bestimmung, Kündigungstermin, …
- LAG Hessen, 30.12.2010 - 3 Sa 1117/10
Kündigung eines Tarifvertrags
- LAG Hessen, 30.12.2010 - 3 Sa 1118/10
Kündigung eines Tarifvertrags
- LAG Hamm, 03.12.1999 - 15 Sa 784/99
Wirksamkeit einer Kündigung bei Verstoß gegen die vereinbarten Formvorschriften; …
- OVG Sachsen, 09.10.1997 - 2 S 265/95
Geltung des Verwaltungsverfahrensgesetzes für die Tätigkeit des Mitteldeutschen …
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.05.2010 - 6 Sa 38/10
Auslegung einer arbeitgeberseitigen Kündigungserklärung
- BAG, 03.10.1985 - 2 AZR 601/84
- BAG, 16.05.1984 - 7 AZR 162/81
- LAG Hamm, 17.11.1999 - 18 Sa 1009/99
Sozialwiridgkeit der Kündigung; Abgrenzung zwischen ordentlicher und …
- LAG Nürnberg, 20.02.1998 - 6 Sa 874/95
Wirksamkeit einer Kündigung; Anforderungen an sachliche Begründung eines …
- BAG, 03.04.1986 - 2 AZR 269/85
Manteltarifvertrag für die Betriebe des Einzelhandels im Land Niedersachsen vom …
- BAG, 20.12.1984 - 2 AZR 506/83
- AG Hoyerswerda, 25.04.2017 - 1 C 312/16
Kündigung Krankenversicherung wegen Eintritt in GKV
Rechtsprechung
OVG Bremen, 06.07.1982 - 1 BA 75/81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirkame Rücknahme einer Klage; Erklärung der Rücknahme der Klage; Sinn und Zweck der Protokollierungsvorschriften; Widerruf der Klagerücknahme
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bremen, 09.09.1981 - 1 A 7/81
- OVG Bremen, 06.07.1982 - 1 BA 75/81
Papierfundstellen
- NJW 1983, 303 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 26.01.1981 - 6 C 70.80
Feststellung der Nichtbeendigung eines Rechtsstreits durch Klagerücknahme - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BSG, 12.03.1981 - 11 RA 52/80
Mündliche Verhandlung - Wirksamkeit einer Klagerücknahme - Beachtung von …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 21.03.1979 - 6 C 10.78
Rücknahme eines Widerspruchs - Anfechtbarkeit einer Widerspruchsrücknahme bei …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 27.05.1981 - IVb ZR 589/80
Widerruf und Anfechtung eines prozessualen Anerkenntnisses
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 26.11.1959 - 2 AZR 242/57
Prozeßvergleich - Vergleich - Beurkundende Protokoll - Genehmigung - Prozessuale …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BVerwG, 14.11.1984 - 8 C 57.83
Aufhebung eines Termins zur mündlichen Verhandlung - Anforderungen an die …
Die Wirksamkeit der Klagerücknahme ist aber nicht davon abhängig, daß die Protokollierungsvorschriften der §§ 160 Abs. 3 Nr. 8, 162 Abs. 1 ZPO in Verbindung mit § 105 VwGO beachtet worden sind (vgl. BSG, Urteil vom 12. März 1981 - 11 RA 52/80 - MDR 1981, 612; OVG Bremen, Urteil vom 6. Juli 1982 - OVG 1 BA 75/81 - DÖV 1983, 38;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 42. Aufl. 1984, Anm. 1 und 5 zu § 162).