Weitere Entscheidung unten: OVG Bremen, 06.07.1982

Rechtsprechung
   BAG, 13.01.1982 - 7 AZR 757/79   

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BAG, 13.01.1982 - 7 AZR 757/79 (https://dejure.org/1982,484)
BAG, Entscheidung vom 13.01.1982 - 7 AZR 757/79 (https://dejure.org/1982,484)
BAG, Entscheidung vom 13. Januar 1982 - 7 AZR 757/79 (https://dejure.org/1982,484)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Außerordentliche Kündigung

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Erklärung einer außerordentlichen Kündigung

  • Universität des Saarlandes (Zusammenfassung)

    Kündigung / Außerordentliche (fristlose) Kündigung muß als solche klar und eindeutig erklärt werden

Papierfundstellen

  • BAGE 37, 267
  • NJW 1983, 303
  • MDR 1983, 167
  • JR 1983, 396
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 09.12.1954 - 2 AZR 46/53

    Kündigung: außerordentliche Kündigung nach § 123 Abs. 1 Nr. 8 GewO

    Auszug aus BAG, 13.01.1982 - 7 AZR 757/79
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (seit BAG 1, 237, 238 = AP Nr. 1 zu § 123 GewO; vgl. ferner z.B. Urteil vom 23. Januar 1958 - 2 AZR 206/55 - AP Nr. 50 zu § 1 KSchG) beendet eine Kündigung auch beim Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB das Arbeitsverhältnis nur dann mit außerordentlicher Wirkung, wenn sie gerade als außerordentliche Kündigung erklärt ist.
  • BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 482/84

    Befristung - Wissenschaftlicher Nachwuchs - Förderung - Wissenschaflicher

    Auszug aus BAG, 13.01.1982 - 7 AZR 757/79
    Januar 1956 - 2 AZR 80/54 - AP Nr. 1 zu § 620 BGB Kündigungserklärung).
  • BAG, 13.07.1956 - 1 AZR 492/54

    Arbeitsvertrag: Revisibilität der Auslegung

    Auszug aus BAG, 13.01.1982 - 7 AZR 757/79
    Die Auslegung untypischer Willenserklärungen ist in der Revisionsinstanz nur beschränkt nachprüfbar (ständige Rechtsprechung seit BAG 4, 360, 364 = AP Nr. 15 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
  • BAG, 23.01.1958 - 2 AZR 206/55

    Kündigungsfrist - Kündigung - Ordentliche befristete Kündigung - Außerordentliche

    Auszug aus BAG, 13.01.1982 - 7 AZR 757/79
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (seit BAG 1, 237, 238 = AP Nr. 1 zu § 123 GewO; vgl. ferner z.B. Urteil vom 23. Januar 1958 - 2 AZR 206/55 - AP Nr. 50 zu § 1 KSchG) beendet eine Kündigung auch beim Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB das Arbeitsverhältnis nur dann mit außerordentlicher Wirkung, wenn sie gerade als außerordentliche Kündigung erklärt ist.
  • BAG, 19.01.1956 - 2 AZR 80/54

    Wirksame Kündigung - Wortwahl - Maßgebliches Verhalten - Deklaratorische Äußerung

    Auszug aus BAG, 13.01.1982 - 7 AZR 757/79
    Januar 1956 - 2 AZR 80/54 - AP Nr. 1 zu § 620 BGB Kündigungserklärung).
  • BAG, 15.12.2005 - 2 AZR 148/05

    Kündigungsfrist und Klageerhebungsfrist nach § 4 KSchG nF

    Aus der Kündigungserklärung muss sich nur ergeben, zu welchem Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis beendet werden soll und ob eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung gewollt ist (BAG 13. Januar 1982 - 7 AZR 757/79 - BAGE 37, 267; Quecke BB 2004, 2073, 2077; Stahlhacke/Preis/Vossen Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 9. Aufl. Rn. 177).

    Die außerordentliche Kündigung - ob mit oder ohne Auslauffrist - muss hinreichend deutlich erklärt sein (BAG 13. Januar 1982 - 7 AZR 757/79 - BAGE 37, 267).

    Erst recht muss in allen Fällen, in denen nicht einmal die sofortige Vertragsbeendigung angestrebt wird (zB durch Einhaltung der Kündigungsfrist oder einer kürzeren Frist, Gewährung einer Auslauffrist), zweifelsfrei der Wille erkennbar werden, aus wichtigem Grunde zu kündigen (BAG 13. Januar 1982 - 7 AZR 757/79 - BAGE 37, 267).

  • BAG, 20.09.2006 - 6 AZR 82/06

    Zurückweisung einer Kündigung wegen Nichtvorlage einer Vollmacht

    Entscheidend ist, dass der Kündigende eindeutig seinen Willen kundgibt, das Arbeitsverhältnis einseitig lösen zu wollen (vgl. BAG 19. Januar 1956 - 2 AZR 80/54 - AP BGB § 620 Kündigungserklärung Nr. 1; 13. Januar 1982 - 7 AZR 757/79 - BAGE 37, 267).
  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 647/13

    Kündigung zum "nächstzulässigen Termin" - Sonderkündigungsschutz einem

    Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund müsste für den Erklärungsempfänger zweifelsfrei die Absicht des Erklärenden erkennen lassen, von der sich aus § 626 Abs. 1 BGB ergebenden besonderen Kündigungsbefugnis Gebrauch zu machen (BAG 13. Januar 1982 - 7 AZR 757/79 - zu II 1 der Gründe, BAGE 37, 267) .

    Sie kann sich aus einer entsprechenden Bezeichnung - etwa als fristlose Kündigung - oder aus sonstigen Umständen der Erklärung, insbesondere einer beigefügten Begründung ergeben (BAG 13. Januar 1982 - 7 AZR 757/79 - aaO) .

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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 06.07.1982 - 1 BA 75/81   

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https://dejure.org/1982,3201
OVG Bremen, 06.07.1982 - 1 BA 75/81 (https://dejure.org/1982,3201)
OVG Bremen, Entscheidung vom 06.07.1982 - 1 BA 75/81 (https://dejure.org/1982,3201)
OVG Bremen, Entscheidung vom 06. Juli 1982 - 1 BA 75/81 (https://dejure.org/1982,3201)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirkame Rücknahme einer Klage; Erklärung der Rücknahme der Klage; Sinn und Zweck der Protokollierungsvorschriften; Widerruf der Klagerücknahme

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 303 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 14.11.1984 - 8 C 57.83

    Aufhebung eines Termins zur mündlichen Verhandlung - Anforderungen an die

    Die Wirksamkeit der Klagerücknahme ist aber nicht davon abhängig, daß die Protokollierungsvorschriften der §§ 160 Abs. 3 Nr. 8, 162 Abs. 1 ZPO in Verbindung mit § 105 VwGO beachtet worden sind (vgl. BSG, Urteil vom 12. März 1981 - 11 RA 52/80 - MDR 1981, 612; OVG Bremen, Urteil vom 6. Juli 1982 - OVG 1 BA 75/81 - DÖV 1983, 38; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 42. Aufl. 1984, Anm. 1 und 5 zu § 162).
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