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   BGH, 24.09.1982 - 2 StR 476/82   

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https://dejure.org/1982,4691
BGH, 24.09.1982 - 2 StR 476/82 (https://dejure.org/1982,4691)
BGH, Entscheidung vom 24.09.1982 - 2 StR 476/82 (https://dejure.org/1982,4691)
BGH, Entscheidung vom 24. September 1982 - 2 StR 476/82 (https://dejure.org/1982,4691)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Grundsätze der Wahlfeststellung - Psychische Beihilfe zum Mord - Verurteilung auf der Grundlage wahldeutiger Tatsachengrundlagen - Bewertungen zur subjektiven Tatseite - Zulässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 405
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.07.1980 - 3 StR 204/80

    Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage - Strafbarkeit wegen Beihilfe

    Auszug aus BGH, 24.09.1982 - 2 StR 476/82
    An den Ausschluß sind um so strengere Anforderungen zu stellen, je größer die Zahl der Geschehensabläufe ist, die der Tatrichter für möglich erachtet (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juli 1980 - 3 StR 204/80), und je stärker die wahlweise festgestellten Sachverhalte voneinander abweichen.
  • BGH, 24.05.2022 - 5 StR 464/21

    Verurteilung auf alternativer Tatsachengrundlage (unechte Wahlfeststellung;

    a) Eine Verurteilung auf alternativer Tatsachengrundlage (sogenannte unechte Wahlfeststellung) setzt nach den in der Rechtsprechung anerkannten allgemeinen Grundsätzen voraus, dass innerhalb des durch § 264 StPO gezogenen Rahmens nicht eindeutig aufzuklären ist, ob der Angeklagte denselben Straftatbestand durch das eine oder andere Verhalten erfüllt hat, aber sicher ist, dass er die Tat verwirklicht hat und andere, straflose Handlungen ausgeschlossen sind (BGH, Urteile vom 8. Mai 1952 - 3 StR 1199/51, BGHSt 2, 351; vom 4. Dezember 1958 - 4 StR 411/58, BGHSt 12, 386, 389; Beschlüsse vom 24. September 1982 - 2 StR 476/82, NJW 1983, 405 ; vom 16. Februar 2021 - 2 StR 391/20; MüKoStPO/Wenske, 1. Aufl., § 267 Rn. 122; Fischer, StGB, 69. Aufl., § 1 Rn. 39 mwN; allgemein zur Tatsachenalternativität Schönke/Schröder/Hecker, 30. Aufl., § 1 Rn. 60; LR/Sander, StPO, 26. Aufl., § 261 Rn. 137 ff.).
  • BGH, 04.03.1986 - 1 StR 676/85

    Strafbarkeit wegen Mordes - Verurteilung aufgrund alternativer

    Der Bundesgerichtshof, hat in jenem Urteil den Grundsatz nicht in Frage gestellt, der für jede Verurteilung aufgrund alternativer Tatsachenfeststellung gilt, daß nämlich der Richter die mehreren Tatmodalitäten im einzelnen darlegen und andere Möglichkeiten sicher ausschließen muß, wobei um so strengere Anforderungen bestehen, je mehr Geschehensabläufe in Betracht kommen (BGH MDR 1980, 948; BGH NJW 1983, 405; BGH, Urteil vom 30. März 1983 - 2 StR 679/82).
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