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   BGH, 29.11.1982 - II ZR 80/82   

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BGH, 29.11.1982 - II ZR 80/82 (https://dejure.org/1982,898)
BGH, Entscheidung vom 29.11.1982 - II ZR 80/82 (https://dejure.org/1982,898)
BGH, Entscheidung vom 29. November 1982 - II ZR 80/82 (https://dejure.org/1982,898)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schadensersatz - Entgangener Gewinn - Spekulationsgeschäft - Aktien - Verzug

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 758
  • ZIP 1983, 327
  • MDR 1983, 559
  • WM 1983, 172
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.04.1979 - VI ZR 204/76

    Bemessung des in Zukunft liegenden Erwerbsschadens

    Auszug aus BGH, 29.11.1982 - II ZR 80/82
    Nach nunmehr gefestigter Rechtsprechung des BGH (vgl. zuletzt BGHZ 74, 221 (224) = NJW 1979, 1403) ist es Zweck dieser Vorschrift, dem Geschädigten den Beweis zu erleichtern und nicht etwa - wie es beim BerGer. anklingt - den Schadensersatzanspruch auf den Gewinn zu beschränken, der im Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses - hier also wohl des Verzuges - zu erwarten war.
  • BGH, 18.02.2002 - II ZR 355/00

    Schadensminderungspflicht des Geschädigten bei Spekulationsverlusten

    Gemäß § 252 BGB ist auch der entgangene Gewinn aus Spekulationsgeschäften in Aktien zu ersetzen, der nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder nach den besonderen Umständen, insbesondere nach den getroffenen Anstalten und Vorkehrungen mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte (Sen.Urt. v. 29. November 1982 - II ZR 80/82, NJW 1983, 758 im Anschluß an die ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts, z.B. RG JW 1911, 35 ff.; JW 1929, 2508 f.; JW 1931, 3089 ff.).
  • BAG, 20.09.2006 - 10 AZR 439/05

    Wettbewerbsverbot im Ausbildungsverhältnis

    Ist damit von einem entgangenen Gewinn iSd. § 252 BGB auszugehen, wird vermutet, dass dieser Gewinn auch gemacht worden wäre; dem Ersatzpflichtigen obliegt dann der Beweis, dass er nach dem späteren Verlauf oder aus anderen Gründen dennoch nicht gemacht worden wäre (st. Rspr. BGH 29. November 1982 - II ZR 80/82 -WM 1983, 172; 6. Februar 1986 - I ZR 92/84 - WM 1986, 622).
  • BGH, 22.11.1985 - V ZR 237/84

    Deliktische Haftung - Eingriff in Sacheigentum - Vorübergehende Unbenutzbarkeit -

    § 252 Satz 2 BGB bringt zwar eine Beweiserleichterung für den zu ersetzenden entgangenen Gewinn (BGHZ 74, 221, 224; zuletzt BGH Urt. v. 29. November 1982, II ZR 80/82, WM 1983, 172), läßt aber den Beweis des Gegenteils zu.
  • BGH, 02.05.2002 - III ZR 100/01

    Berechnung des entgangenen Gewinns bei Mißachtung der vereinbarten

    Dazu kann auch der Gewinn aus Spekulationsgeschäften in Aktien gehören (vgl. BGH, Urteile vom 29. November 1982 - II ZR 80/82 - NJW 1983, 758 und vom 18. Februar 2002 - II ZR 355/00 - UA S. 7, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Bei der Prüfung, ob nach den besonderen Umständen des Falles ein Gewinn mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte (§ 252 Satz 2 BGB), kam es aber nicht nur auf die Kurse am 21. April 1997 (Eröffnung des Depots) und 24. April 1998 (Schließung des Depots), sondern auch auf die zwischenzeitliche und die weitere Kursentwicklung an (vgl. BGH, Urteil vom 29. November 1982 aaO).

  • OLG München, 15.06.2011 - 15 U 4315/10

    Verzugsschaden durch Gewinnentgang aus beabsichtigter Aktienspekulation;

    18 a. Zwar kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der erkennende Senat anschließt, gem. § 252 BGB auch der entgangene Gewinn aus Spekulationsgeschäften mit Aktien als Verzugsschaden verlangt werden, der nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder nach den besonderen Umständen, insbesondere nach den getroffenen Anstalten und Vorkehrungen mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte (BGH, MDR 1983, 559; NJW 2002, 2553).

    Der den Ersatz entgangenen Gewinns begehrende Gläubiger hat die Umstände darzulegen und zu beweisen, aus denen sich nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge oder den besonderen Umständen des Falles die Wahrscheinlichkeit des Gewinneintritts ergibt (BGH, MDR 1983, 559; NJW 2002, 2553).

    Bei einem behaupteten Spekulationsgewinn kommt es dabei auch darauf an, wie sich der Gläubiger bei dem konkreten Kursverlauf verhalten hätte, wenn er auf eigenes Risiko spekuliert hätte (BGH, MDR 1983, 559).

    Da dem Gläubiger die Beweiserleichterungen gem. § 252 BGB und § 287 ZPO zu Gute kommen, dürfen an die Beweislast keine zu strengen Anforderungen gestellt werden (BGH, MDR 1983, 559; NJW 2002, 2553).

  • BGH, 10.02.2004 - VI ZR 94/03

    Anforderungen an den Tatbestand des Berufungsurteils bei Verkündung im Termin zur

    Erst wenn ersichtlich ist, daß der Gewinn nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte, wird vermutet, daß er gemacht worden wäre (vgl. BGH, Urteile vom 29. November 1982 - II ZR 80/82 - NJW 1983, 758 und vom 18. Februar 2002 - II ZR 355/00 - NJW 2002, 2553).
  • BGH, 01.10.1987 - IX ZR 117/86

    Schutzwirkung eines Anwaltsvertrages zu Gunsten Dritter; Beweislast für Erreichen

    Indessen ist die Prüfung der Frage, ob die Umstände des Falles die erforderliche Wahrscheinlichkeit der Gewinnerzielung begründen, eine Aufgabe des Tatrichters (BGH, Urt. v. 29. November 1982 - II ZR 80/82, NJW 1983, 758).
  • OLG Karlsruhe, 22.09.2009 - 8 U 233/07

    Verzugsschaden: Anspruch gegen eine Anwaltssozietät auf entgangenen Gewinn aus

    Bei der Geltendmachung von Gewinnentgang aus fiktiven Optionsscheingeschäften der vorliegend vom Kläger behaupteten Art im Rahmen eines Verzugsschadensersatzanspruches besteht dagegen nach Ansicht des Senats in jedem Fall - also auch gerade, wenn mit dem Landgericht (vgl. LGU 13/14) und Stimmen aus der Literatur (vgl. Mankowski WM 2009, 921, 928) davon auszugehen wäre, dass einer solchen Schadensberechnung keine prinzipiellen rechtlichen Einwände entgegen stünden - die Pflicht des Verzugsgläubigers, dem Schuldner einen Warnhinweis gemäß § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB zu erteilen (vgl. hierzu allgemein z. B. BGH NJW 1983, 758; BGH NJW 1989, 290, 291 f.; BGHZ 149, 337, 353; BGH NJW-RR 2005, 1277, 1280 m.w.N.), um diesem Gelegenheit zu geben, geeignete Maßnahmen zur Verhinderung eines drohenden Schadens zu ergreifen.
  • KG, 18.08.2005 - 8 U 251/04

    Anwaltsvertrag: Schadensersatzanspruch wegen Beratungs- und Aufklärungsfehlern;

    Innerhalb des möglichen Rahmens kommt es jedoch darauf an, wann die Kläger die Papiere wahrscheinlich wieder veräußert hätten, wofür ihr bisheriges Anlageverhalten erheblich ist (vgl. BGH NJW 1983, 758).
  • OLG Frankfurt, 01.04.2004 - 16 U 55/03

    Börsentermingeschäft: Reichweite der Aufklärungspflicht bei

    Dazu kann auch der Gewinn aus Spekulationsgeschäften in Aktien gehören (vgl. BGH NJW 1983, 758 und NJW 2002, 2556, NJW 2002, 2553).

    So hat der Bundesgerichtshof (vgl. NJW 2002, 2553) im Zusammenhang mit der Schadensberechnung gemäß § 252 BGB ausgeführt, dass nach dieser Vorschrift auch der entgangene Gewinn aus Spekulationsgeschäften in Aktien zu ersetzen, ist, der nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder nach den besonderen Umständen, insbesondere nach den getroffenen Anstalten und Vorkehrungen mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte (BGH NJW 2002, 2553, unter Hinweis auf BGH NJW 1983, 758, und die ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts, z. B. RG JW 1911, 35; JW 1929, 2508; JW 1931, 3089).

  • OLG Dresden, 25.03.2004 - 10 U 902/00

    Defizite im Standsicherheitsnachweis: Haftungsrisiken

  • OLG Köln, 14.11.2000 - 9 U 74/00

    Leistungspflichten einer Rechtsschutzversicherung im Falle einer

  • BGH, 03.03.1988 - I ZR 187/86

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des

  • BGH, 06.02.1986 - I ZR 92/84

    Verantwortlichkeit des Unternehmers für die Kündigung des Handelsvertreters

  • BGH, 12.03.2009 - IX ZR 187/06

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Anforderungen an die

  • LG Karlsruhe, 17.05.2005 - 8 O 425/04

    Vermögensverwaltung: Schadensberechnung bei Abweichung von verbindlichen

  • OLG München, 28.02.1989 - 5 U 5138/88

    Anforderungen an die Geltendmachung unfallbedingten Verdienstausfalls

  • OLG München, 27.09.1988 - 5 U 6599/87
  • LG Düsseldorf, 07.12.2007 - 16 O 490/04

    Schadensersatz aus einem Vermögensverwaltungsvertrag; Haftung für abgegebene

  • LG Düsseldorf, 11.04.2006 - 16 O 490/04

    Streit um die Zahlung von Schadensersatz aus einem Vermögensverwaltungsvertrag

  • OLG Frankfurt, 07.01.1988 - 3 U 162/85

    Ansprüche wegen Schuldnerverzugs des Erwerbers eines Grundstücks;

  • AG Frankfurt/Main, 09.04.2013 - 30 C 2877/11
  • LG Kiel, 10.06.2003 - 5 O 22/02

    Ansprüche auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall; Verspäteter Verkauf von

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