Rechtsprechung
OLG Hamm, 09.12.1982 - 4 RE Miet 12/82 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Abdingbarkeit im Formularvertrag; Mietverhältnis, Fortsetzung; stillschweigende Verlängerung; Fiktion der Weitergeltung; Abdingbarkeit; Formularmietvertrag; Mietverhältnis, Beendigung; Benachteiligung, unangemessene
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 568
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1983, 826
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 27.02.1981 - 4 REMiet 4/80
Vorliegen einer Individualabrede zu einem Formularmietvertrag; Abwälzung von …
Auszug aus OLG Hamm, 09.12.1982 - 4 REMiet 12/82
Eine entgegen Treu und Glauben unangemessene Benachteiligung würde zunächst einmal voraussetzen, daß die beanstandete Klausel für den Vertragspartner des Verwenders - hier den Mieter - Nachteile von einigem Gewicht zur Folge haben kann (vgl. Senat in 4 RE Miet 4/80 = NJW 1981, 1049 ); diese Voraussetzung ist hier gegeben.
- BGH, 15.05.1991 - VIII ZR 38/90
Formularklauseln in Wohnungsmietvertrag
a) Das Berufungsgericht hält in Übereinstimmung mit dem Rechtsentscheid des OLG Hamm vom 9. Dezember 1982 (NJW 1983, 826 f.) einen Ausschluß des § 568 BGB in Formularmietverträgen für Wohnraum für zulässig. - OLG Rostock, 29.05.2006 - 3 U 167/05
Formularmäßige Abbedingung der Verlängerung eines Mietvertrages
Sie kann auch durch eine Formularklausel erfolgen (…BGH Urt. vom 15.05.1991 - VIII ZR 38/90 - NJW 1991, 1750; OLG Hamm Beschl. v. 9.12.1982 - 4 REMiet 12/82 - NJW 1983, 826;… Schilling in Münchner Kommentar § 545 Rn. 4;… Blank in Schmidt-Futterer, § 545 Rn. 31;… Eckert in Wolf/Eckert/Ball, Rn. 792). - OLG Schleswig, 27.03.1995 - 4 REMiet 1/93
Mietrecht: Formularmäßiger Ausschluß des § 568 BGB; Einbeziehung von AGB
Zwar könne jene Vorschrift an sich auch in einem Formular-Mietvertrag wirksam ausgeschlossen werden (BGH NJW 1991, 1751 f und OLG Hamm NJW 1983, 826 f).Insoweit ist im übrigen gegenüber dem Landgericht klarzustellen: nur der dem OLG Hamm NJW 1983, 826 f vorgelegte Formularvertrag enthält eine Klausel, die ihrem Wortlaut nach mit der hier verwendeten Vertragsbedingung im wesentlichen übereinstimmt; hingegen weist die von BGH NJW 1991, 1751 f beurteilte Klausel gerade jene Klarstellung hinsichtlich der Rechtsfolge eines Ausschlusses von § 568 BGB auf, die das Landgericht für eine wirksame Einbeziehung gemäß § 2 Nr. 2 AGBG für erforderlich erachtet.
- OLG Celle, 29.12.1989 - 2 U 200/88 Der Senat hält in Übereinstimmung mit dem Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Hamm vom 09. Dezember 1982 (- 4 RE Miet 12/82 -, NJW 1983, 826 f.) und mit den Ausführungen des Landgerichts in dem angefochtenen Urteil einen Ausschluss des § 568 BGB in Formularmietverträgen für Wohnraum für zulässig.
- OLG Frankfurt, 08.11.1999 - 20 REMiet 1/97
Voraussetzungen für die Divergenz von der Entscheidung des Bundesgerichtshofes
Da diese Voraussetzungen in dem vom OLG Schleswig entschiedenen Fall nicht erfüllt waren, pflichtet der Senat dem OLG Schleswig im Ergebnis bei, daß es weder durch die zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs noch durch den Rechtsentscheid des OLG Hamm (WuM 1983, 48 ff = RES 1982, 95 ff) gehindert war, einen Rechtsentscheid zu erlassen.