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   BGH, 07.10.1982 - I ZR 120/80   

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https://dejure.org/1982,423
BGH, 07.10.1982 - I ZR 120/80 (https://dejure.org/1982,423)
BGH, Entscheidung vom 07.10.1982 - I ZR 120/80 (https://dejure.org/1982,423)
BGH, Entscheidung vom 07. Oktober 1982 - I ZR 120/80 (https://dejure.org/1982,423)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsschutzbedürfnis wegen Vermeidung der Aufhebung einer erlassenen einstweiligen Verfügung - Unterschied zwischen einem auf Wiederholungsgefahr basierenden Rechtsschutzbedürfnis und dem Erfordernis der Wiederholungsgefahr als materiellrechtlicher Voraussetzung eines ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Rechtschutzbedürfnis für Unterlassungsklage bei einstweiliger Verfügung ohne Widerspruch

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 941
  • MDR 1983, 289
  • GRUR 1983, 127
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 26.06.1970 - I ZR 14/69

    Unterlassungsanspruch bei Verstoß gegen das Gesetz über die Werbung auf dem

    Auszug aus BGH, 07.10.1982 - I ZR 120/80
    Das Berufungsgericht ist rechtsfehlerfrei und in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs davon ausgegangen, daß die durch einen Wettbewerbsverstoß begründete Vermutung für eine Wiederholungsgefahr auch gegenüber einem die Unterlassung begehrenden Verband (§ 13 Abs. 1 UWG) grundsätzlich nur durch die Abgabe einer mit angemessener Vertragsstrafe gesicherten unbedingten Unterwerfungserklärung widerlegt werden kann (BGH a.a.O. - Möbelrabatt - GRUR 1965, 198, 209 - Küchenmaschine - 1966, 92, 95 = WRP 1966, 24 - Bleistiftabsätze - GRUR 1970, 558, 559 = WRP 1970, 391 - Sanatorium - GRUR 1980, 241, 242 = WRP 1980, 253 - Rechtsschutzbedürfnis -).

    Entgegen der Auffassung der Revision gibt es keinen zwingenden Grund dafür, die Höhe einer einem Verband gegenüber versprochenen Vertragsstrafe allgemein niedriger zu bemessen (BGH GRUR 1970, 558, 559, 560 = WRP 1970, 391 - Sanatorium - Pastor, Wettbewerbsprozeß, 3. Aufl., S. 140).

  • BGH, 22.09.1972 - I ZR 19/72

    Neues aus der Medizin

    Auszug aus BGH, 07.10.1982 - I ZR 120/80
    Das Rechtsschutzinteresse ergibt sich regelmäßig aus der Nichterfüllung des behaupteten materiell-rechtlichen Anspruchs, dessen Vorliegen für die Prüfung des Interesses an seiner gerichtlichen Durchsetzung zu unterstellen ist (BGH GRUR 1972, 180, 183 = WRP 1972, 309 - Cheri - GRUR 1973, 208, 209 = WRP 1973, 23 - Neues aus der Medizin - m.w.N.).

    Die Gefahr von Wiederholungen der beanstandeten Wettbewerbshandlung gehört dagegen zur materiell-rechtlichen Klagebegründung, da das gegen künftige Verletzungen gerichtete Unterlassungsbegehren materiell-rechtlich nur dann Erfolg haben kann, wenn auch in der Zukunft entsprechende Verletzungen zu besorgen sind (BGH GRUR 1960, 500, 504 - Plagiatsvorwurf; 1973, 208, 209 = WRP 1973, 23 - Neues aus der Medizin - m.w.N.).

  • BGH, 06.07.1954 - I ZR 38/53

    Periodische Druckschrift. Verlegerhaftung

    Auszug aus BGH, 07.10.1982 - I ZR 120/80
    Es hat weiter auch nicht verkannt, daß es für die Vertragsstrafenhöhe auf die Art des Wettbewerbsverstoßes und seines Zustandekommens sowie auf das übrige im Zusammenhang mit dem Verstoß - auch nachträglich - an den Tag gelegte Verhalten des Verletzers ankommen kann (RGZ 84, 147; BGHZ 14, 163, 169 - Constanze II - BGH GRUR 1957, 348, 349, 350 = WRP 1957, 73 - Klasen-Möbel - GRUR 1964, 263, 269 = WRP 1964, 171 - Unterkunde - GRUR 1965, 155, 156 = WRP 1965, 110 - Werbefahrer -).
  • BGH, 04.12.1956 - I ZR 106/55

    Klasen-Möbel

    Auszug aus BGH, 07.10.1982 - I ZR 120/80
    Es hat weiter auch nicht verkannt, daß es für die Vertragsstrafenhöhe auf die Art des Wettbewerbsverstoßes und seines Zustandekommens sowie auf das übrige im Zusammenhang mit dem Verstoß - auch nachträglich - an den Tag gelegte Verhalten des Verletzers ankommen kann (RGZ 84, 147; BGHZ 14, 163, 169 - Constanze II - BGH GRUR 1957, 348, 349, 350 = WRP 1957, 73 - Klasen-Möbel - GRUR 1964, 263, 269 = WRP 1964, 171 - Unterkunde - GRUR 1965, 155, 156 = WRP 1965, 110 - Werbefahrer -).
  • BGH, 12.01.1960 - I ZR 30/58

    Plagiatsvorwurf / La chatte

    Auszug aus BGH, 07.10.1982 - I ZR 120/80
    Die Gefahr von Wiederholungen der beanstandeten Wettbewerbshandlung gehört dagegen zur materiell-rechtlichen Klagebegründung, da das gegen künftige Verletzungen gerichtete Unterlassungsbegehren materiell-rechtlich nur dann Erfolg haben kann, wenn auch in der Zukunft entsprechende Verletzungen zu besorgen sind (BGH GRUR 1960, 500, 504 - Plagiatsvorwurf; 1973, 208, 209 = WRP 1973, 23 - Neues aus der Medizin - m.w.N.).
  • BGH, 08.11.1963 - Ib ZR 25/62

    Unterkunde

    Auszug aus BGH, 07.10.1982 - I ZR 120/80
    Es hat weiter auch nicht verkannt, daß es für die Vertragsstrafenhöhe auf die Art des Wettbewerbsverstoßes und seines Zustandekommens sowie auf das übrige im Zusammenhang mit dem Verstoß - auch nachträglich - an den Tag gelegte Verhalten des Verletzers ankommen kann (RGZ 84, 147; BGHZ 14, 163, 169 - Constanze II - BGH GRUR 1957, 348, 349, 350 = WRP 1957, 73 - Klasen-Möbel - GRUR 1964, 263, 269 = WRP 1964, 171 - Unterkunde - GRUR 1965, 155, 156 = WRP 1965, 110 - Werbefahrer -).
  • BGH, 27.11.1963 - Ib ZR 60/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.10.1982 - I ZR 120/80
    Sie ist in der Revisionsinstanz nur beschränkt daraufhin überprüfbar, ob das Berufungsgericht von unrichtigen rechtlichen Gesichtspunkten ausgegangen ist oder wesentliche Tatumstände außer acht gelassen hat (BGH GRUR 1964, 274, 275 = WRP 1964, 248 - Möbelrabatt -).
  • BGH, 30.09.1964 - Ib ZR 65/63

    Küchenmaschine

    Auszug aus BGH, 07.10.1982 - I ZR 120/80
    Das Berufungsgericht ist rechtsfehlerfrei und in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs davon ausgegangen, daß die durch einen Wettbewerbsverstoß begründete Vermutung für eine Wiederholungsgefahr auch gegenüber einem die Unterlassung begehrenden Verband (§ 13 Abs. 1 UWG) grundsätzlich nur durch die Abgabe einer mit angemessener Vertragsstrafe gesicherten unbedingten Unterwerfungserklärung widerlegt werden kann (BGH a.a.O. - Möbelrabatt - GRUR 1965, 198, 209 - Küchenmaschine - 1966, 92, 95 = WRP 1966, 24 - Bleistiftabsätze - GRUR 1970, 558, 559 = WRP 1970, 391 - Sanatorium - GRUR 1980, 241, 242 = WRP 1980, 253 - Rechtsschutzbedürfnis -).
  • BGH, 04.11.1964 - Ib ZR 3/63
    Auszug aus BGH, 07.10.1982 - I ZR 120/80
    Es hat weiter auch nicht verkannt, daß es für die Vertragsstrafenhöhe auf die Art des Wettbewerbsverstoßes und seines Zustandekommens sowie auf das übrige im Zusammenhang mit dem Verstoß - auch nachträglich - an den Tag gelegte Verhalten des Verletzers ankommen kann (RGZ 84, 147; BGHZ 14, 163, 169 - Constanze II - BGH GRUR 1957, 348, 349, 350 = WRP 1957, 73 - Klasen-Möbel - GRUR 1964, 263, 269 = WRP 1964, 171 - Unterkunde - GRUR 1965, 155, 156 = WRP 1965, 110 - Werbefahrer -).
  • BGH, 06.10.1965 - Ib ZR 4/64

    Bleistiftabsätze

    Auszug aus BGH, 07.10.1982 - I ZR 120/80
    Das Berufungsgericht ist rechtsfehlerfrei und in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs davon ausgegangen, daß die durch einen Wettbewerbsverstoß begründete Vermutung für eine Wiederholungsgefahr auch gegenüber einem die Unterlassung begehrenden Verband (§ 13 Abs. 1 UWG) grundsätzlich nur durch die Abgabe einer mit angemessener Vertragsstrafe gesicherten unbedingten Unterwerfungserklärung widerlegt werden kann (BGH a.a.O. - Möbelrabatt - GRUR 1965, 198, 209 - Küchenmaschine - 1966, 92, 95 = WRP 1966, 24 - Bleistiftabsätze - GRUR 1970, 558, 559 = WRP 1970, 391 - Sanatorium - GRUR 1980, 241, 242 = WRP 1980, 253 - Rechtsschutzbedürfnis -).
  • BGH, 19.11.1971 - I ZR 72/70
  • BGH, 09.11.1979 - I ZR 24/78

    Rechtsschutzbedürfnis

  • BGH, 13.11.2013 - I ZR 77/12

    Vertragsstrafenklausel - Allgemeine Geschäftsbedingungen: Inhaltskontrolle für

    Eine solche Unterwerfungserklärung hat zur Folge, dass die durch den in Rede stehenden Verstoß begründete Wiederholungsgefahr entfällt (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 1982 - I ZR 120/80, GRUR 1983, 127, 128 = WRP 1983, 91 - Vertragsstrafeversprechen; Urteil vom 30. September 1993 - I ZR 54/91, GRUR 1994, 146, 147 = WRP 1994, 37 - Vertragsstrafebemessung; BGH, GRUR 2009, 181 Rn. 42 - Kinderwärmekissen; vgl. auch Teplitzky aaO Kap. 20 Rn. 2) und den Parteien damit eine gerichtliche Klärung der Frage, ob ein Unterlassungsanspruch besteht, erspart wird.

    Die Frage, wie hoch eine Vertragsstrafe bemessen sein muss, um dieser Funktion gerecht zu werden, lässt sich nicht allgemein, sondern immer nur unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalls beantworten (BGH, GRUR 1983, 127, 128 - Vertragsstrafeversprechen).

  • OLG Köln, 05.12.2014 - 6 U 57/14

    Beseitigung der Wiederholungsgefahr bei Begehung eines identischen

    Voraussetzung ist aber, dass an der Ernsthaftigkeit der Unterlassungserklärung keine Zweifel bestehen (BGH, GRUR 1983, 127, 128 - Vertragsstrafeversprechen; Bornkamm, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl. 2014, § 12 Rn. 1.101 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 03.09.2015 - 15 U 119/14

    Zustandekommen eines Vertragsstrafeversprechens

    Zwar geht der Beklagte richtigerweise davon aus, dass eine vermutete Wiederholungsgefahr grundsätzlich nur durch eine uneingeschränkte, bedingungslose, unwiderrufliche und eine angemessene Vertragsstrafe versprechende Unterlassungsverpflichtungserklärung beseitigt werden kann (BGH GRUR 2008, 815 - Buchführungsbüro; BGH GRUR 1993, 677 - Bedingte Unterwerfung; BGH GRUR 1983, 127 - Vertragsstrafeversprechen; GK-UWG/Paal § 8 Rn. 24 ff.; Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl., § 12 Rn. 1.101).
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