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   BGH, 02.12.1982 - I ARZ 586/82   

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BGH, 02.12.1982 - I ARZ 586/82 (https://dejure.org/1982,410)
BGH, Entscheidung vom 02.12.1982 - I ARZ 586/82 (https://dejure.org/1982,410)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 1982 - I ARZ 586/82 (https://dejure.org/1982,410)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unterscheidung zwischen Verweisung und bloßer Abgabe der Sache an ein anderes Gericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 281
    Voraussetzungen der Bindungswirkung einer Verweisung

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 1062
  • MDR 1983, 466
  • Rpfleger 1983, 160
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.05.1955 - I ARZ 213/54

    Negativer Kompetenzkonflikt mit Arbeitsgericht

    Auszug aus BGH, 02.12.1982 - I ARZ 586/82
    Zumindest bei dieser Sachlage erscheint es nach dem Zweck des § 36 Nr. 6 ZPO, langwierige Streitigkeiten der Gerichte über ihre Zuständigkeit zu vermeiden (vgl. BGHZ 17, 168, 170) geboten, in sinngemäßer Anwendung dieser Vorschrift das örtlich zuständige Gericht zu bestimmen.
  • BayObLG, 22.05.1964 - Allg. Reg. 11/64
    Auszug aus BGH, 02.12.1982 - I ARZ 586/82
    Eine bindende Verweisung durch das Amtsgericht Offenbach an das Amtsgericht München liegt zwar nicht vor, da die durch Beschluß vom 01.10.1982 ausgesprochene Verweisung vor ordnungsgemäßer Zustellung der Klage erfolgt ist (vgl. BayObLG NJW 1964, 1573, 1574).
  • KG, 09.03.2006 - 22 W 33/05

    Bindungswirkung der Verweisung im PKH-Verfahren; Haftung des Vermieters für

    Zwar setzt eine wirksame Verweisung grundsätzlich Rechtshängigkeit, also die Zustellung der Klage voraus (vgl. Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl., § 281 Rdn. 7; BGH Beschluss vom 02.12.1982 - I ARZ 586/82 - NJW 1983, 1062 jeweils m. w. N.).
  • OLG Karlsruhe, 22.02.2002 - 15 AR 42/01

    Ausschließlicher Gerichtsstand in Mietsachen: Gerichtsstandsbestimmung vor

    Es entspricht anerkannter und vom Senat geteilter Rechtsansicht, dass im Stadium der Klageanhängigkeit noch kein Raum für eine Verweisung nach § 281 ZPO ist (vgl. BGH NJW 1983, 1062; NJW-RR 1997, 1161; BayObLGZ 1999, 94, 96; Zöller/Greger, a.a.O., § 281 Rdn. 7).

    Einer gleichwohl ausgesprochenen Verweisung kommt keine Bindungswirkung zu (BGH NJW 1983, 1062).

    In Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist aus Gründen der Prozessökonomie davon auszugehen, dass eine Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO auch bereits vor Eintritt der Rechtshängigkeit zulässig ist (vgl. BGH NJW 1983, 1062).

    Auch hinsichtlich der Beklagten zu 1 kann die Gerichtsstandsbestimmung ohne Vorbehalt erfolgen, da auch die Beklagte zu 1 sich zur Frage der Zuständigkeit geäußert hat und damit insoweit eine nach den Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung erforderliche Einlassung vorliegt (vgl. BGH NJW 1983, 1062).

  • BayObLG, 08.04.2020 - 1 AR 7/20

    Gerichtsstandsbestimmung bei Kompetenzstreit vor Rechtshängigkeit

    b) Nach ständiger Rechtsprechung kann allerdings mit Blick auf den Justizgewährleistungsanspruch der Partei(en) das zuständige Gericht in entsprechender Anwendung des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO ausnahmsweise bereits vor Rechtshängigkeit bestimmt werden, wenn nicht erwartet werden kann, dass die beteiligten Gerichte den Streit ohne Zuständigkeitsbestimmung in absehbarer Zeit beilegen (BGH, Beschluss vom 2. Dezember 1982, I ARZ 586/82, NJW 1983, 1062 [juris Rn. 5]; BayObLG, Beschluss vom 21. Juni 1991, AR 1 Z 49/91, NJW-RR 1992, 569 [juris Rn. 6]; KG, Beschluss vom 31. Oktober 2019, 2 AR 52/19, NJ 2020, 22 [23]; OLG München, Beschluss vom 8. August 2013, 34 AR 219/13, NJW-RR 2014, 80 [juris Rn. 5]; Toussaint in BeckOK, ZPO, 35. Ed. Stand: 1. Januar 2020, § 36 Rn. 40 m. w. N.).

    c) Da eine Anhörung des Beklagten noch nicht stattgefunden hat und im Rahmen der Entscheidung über den Zuständigkeitsstreit nicht veranlasst war, steht die Bestimmung des zuständigen Gerichts hinsichtlich des Hauptsacheverfahrens unter dem Vorbehalt, dass das Landgericht Mainz an einer erneuten Überprüfung seiner Zuständigkeit aufgrund neuen Sachvortrags nach Rechtshängigkeit nicht gehindert ist (vgl. BGH, NJW 1983, 1062 [juris Rn. 5]).

  • BGH, 08.06.1988 - I ARZ 388/88

    Kompetenzkonflikt zweier Gerichte der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Erteilung

    Zwar haben sich die beiden Abteilungen nicht in rechtskräftigen Beschlüssen für unzuständig erklärt; im Interesse einer raschen Klärung negativer Kompetenzkonflikte läßt die Rechtsprechung jedoch im Rahmen der analogen Anwendung des § 36 Nr. 6 ZPO die tatsächliche beiderseitige Kompetenzleugnung ausreichen (BGHZ 71, 264, 271 f; BGH, Beschl. v. 2. Dezember 1982 - I ARZ 586/82, NJW 1983, 1062; vgl. Zöller/Vollkommer, ZPO, 15. Aufl., § 36 Rdn. 25); dies muß vorliegend schon deshalb gelten, weil auch ein ablehnender Beschluß in Ermangelung eines befristeten Rechtsmittels nicht der formellen Rechtskraft zugänglich wäre.
  • BGH, 10.08.2011 - X ARZ 263/11

    Zuständigkeitsstreit: Bestimmung des zuständigen Gerichts vor Rechtshängigkeit

    Da das Arbeitsgericht Bocholt in seiner letzten Zuleitungsverfügung seine funktionelle und örtliche Zuständigkeit bereits bejaht hat, geht der Senat davon aus, dass dem Verfahren dort nun auch ohne einen Ausspruch der Rechtswegzuständigkeit, der vor Rechtshängigkeit nur ausnahmsweise im Interesse einer funktionierenden Rechtspflege und der Rechtssicherheit geboten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Dezember 1982  I ARZ 586/82, NJW 1983, 1062; Beschluss vom 13. November 2001  X ARZ 266/01, juris Rn. 16), Fortgang gegeben wird.
  • OLG Zweibrücken, 16.04.2008 - 2 AR 13/08

    Zuständigkeitsbestimmung: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Grundsätzlich kommt eine Zuständigkeitsbestimmung auf der Grundlage des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO nur in Betracht, wenn verschiedene Gerichte, von denen mindestens eines zuständig ist, sich mit rechtskräftigen, den Parteien jeweils mitgeteilten Beschlüssen für unzuständig erklärt haben, was in der Regel nur nach Eintritt der Rechtshängigkeit möglich ist (vgl. etwa BGH NJW-RR 1997, 1161; NJW 1983, 1062; BayObLG NJW 1964, 1573, 1574 und NJW-RR 1992, 569).

    Denn eine Zuständigkeitsbestimmung ist im vorliegenden Fall jedenfalls in sinngemäßer Anwendung von § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zulässig, um dem Zweck dieser Vorschrift entsprechend langwierige Streitigkeiten der Gerichte über ihre Zuständigkeit zu vermeiden (vgl. BGH NJW 1983, 1062; Senat, etwa Beschluss vom 6. März 2002 - 2 AR 10/02 - BayObLG NJW-RR 1992, 569).

  • KG, 19.03.2008 - 1 VA 12/07

    Akteneinsicht in Zivilverfahren: Anspruch auf Neubescheidung nach

    Denn eine Verweisung nach dieser Vorschrift kann nur nach Rechtshängigkeit erfolgen (vgl. BGH, MDR 1983, 466; NJW-RR 97, 1161), die durch die Zustellung des Rechtsschutzgesuches an den - im Zivilprozess nicht parteifähigen - Antragsgegner nicht eingetreten sein dürfte.
  • OLG Köln, 05.12.2005 - 5 W 161/05
    Grundsätzlich ist dafür zwar die Rechtshängigkeit einer Sache Voraussetzung, allerdings entspricht es der BGH-Rechtsprechung (NJW 1983, 1062), der der Senat folgt, dass zur Vermeidung von Zuständigkeitsstreitigkeiten eine Bestimmung bereits vor Rechtshängigkeit erfolgen kann (vgl. zum Meinungsstand dieser nach wie vor in Rechtsprechung und Literatur umstrittenen Frage Vollkommer in Zöller § 36 Rn. 26 m.w.N.).
  • BGH, 14.03.2023 - X ARZ 586/22

    Bestimmung des zuständigen Gerichts für eine abgetrennte isolierte

    Im Interesse einer funktionierenden Rechtspflege und der Rechtssicherheit ist regelmäßig eine deklaratorische Zuständigkeitsbestimmung entsprechend § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO geboten, wenn die Verfahrensweise eines Gerichts die Annahme rechtfertigt, dass eine baldige Beilegung des Zuständigkeitsstreits nicht erwartet werden kann (BGH, Beschluss vom 2. Dezember 1982 - I ARZ 586/82, NJW 1983, 1062; BAG, Beschluss vom 16. August 2016 - 9 AS 4/16, NJW 2016, 3469).
  • OLG München, 08.08.2013 - 34 AR 219/13

    Bestimmung des gemeinsam zuständigen Gerichts für Ansprüche unter ehemals in

    Die Rechtsprechung lässt jedoch aus Praktikabilitätsgründen, nämlich zur Vermeidung langwieriger Streitigkeiten über die Zuständigkeit, Ausnahmen zu (BGH NJW 1983, 1062; OLG Karlsruhe NJW-RR 2002, 1167/1168).
  • BayObLG, 19.05.2020 - 1 AR 42/20

    Unwirksamkeit der Verweisung eines Insolvenzantragsverfahrens wegen Willkür

  • BGH, 18.09.1986 - I ARZ 513/86

    Voraussetzungen der Erklärung der Unzuständigkeit durch ein Gericht - Bestimmung

  • OLG Brandenburg, 15.11.2001 - 1 AR 44/01
  • BayObLG, 23.04.2002 - 1Z AR 38/02

    Zuständigkeitsbestimmung im Mahnverfahren vor Erlass des Mahnbescheids -

  • BGH, 07.07.2015 - X ARZ 44/15

    Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs bei negativen Kompetenzkonflikten zwischen

  • BayObLG, 23.07.2020 - 1 AR 54/20

    Zustellungswille des Gerichts bei Zustellung eines Schriftsatzes mit mehreren

  • OLG Frankfurt, 09.07.2012 - 13 AR 10/12

    Gerichtsstandsbestimmung bei zweifelhafter Klagezustellung

  • OLG Hamburg, 02.08.2005 - 13 AR 26/05

    Gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit bei lediglich tatsächlicher Erklärung

  • BGH, 14.03.2023 - X ARZ 588/22

    Bestimmung des zuständigen Gerichts für eine abgetrennte isolierte

  • BGH, 14.03.2023 - X ARZ 587/22

    Bestimmung des zuständigen Gerichts für eine abgetrennte isolierte

  • BayObLG, 10.02.2021 - 101 AR 163/20

    Keine Bindung an Wahl des Gerichtsstands bei Parteiwechsel auf Beklagtenseite

  • OLG Hamburg, 29.09.2005 - 13 AR 40/05

    Voraussetzungen für die Bestimmung des zuständigen Gerichts gem. § 36 Abs. 1 Nr.

  • OLG Brandenburg, 19.05.2004 - 1 AR 26/04

    Verfahrensrecht - Zuständiges Gericht bei unbekanntem Aufenthalt des Beklagten

  • OLG Brandenburg, 09.08.2000 - 1 AR 44/00

    Bestimmung des zuständigen Gerichts im Prozesskostenhilfeverfahren

  • BayObLG, 21.01.1999 - 1Z AR 1/99

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Überprüfung und Abänderung einer

  • OLG Düsseldorf, 13.11.1985 - 2 UFH 22/85

    Prozeßkostenhilfe; Prüfungsverfahren; Klagezustellung; Bindungswirkung;

  • KG, 19.03.2008 - 1 VA 20/07

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Gewährung von Akteneinsicht in

  • OLG Frankfurt, 17.01.2005 - 13 AR 1/05

    Zuständigkeitsbestimmung nach § 36 I Nr. 6 ZPO

  • BAG, 28.02.1986 - 5 AS 1/86
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