Rechtsprechung
BVerfG, 30.08.1983 - 2 BvR 1334/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Meinungsäußerungsfreiheit eines Richters und Pflichtenkreis des Art. 33 Abs. 5 GG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Richterliche Meinungsäußerung - Öffentlichkeit - Stellung des Richters - Pflicht zur Zurückhaltung - Unvermeidbarkeit
Papierfundstellen
- NJW 1983, 2691
- afp 1984, 62
Wird zitiert von ... (28) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73
Extremistenbeschluß
Auszug aus BVerfG, 30.08.1983 - 2 BvR 1334/82
Das Grundrecht der freien Meinungsäußerung ist aber bei Beamten und Richtern nur insoweit gewährleistet, als es nicht unvereinbar ist mit dem in Art. 33 Abs. 5 GG verankerten, für die Erhaltung eines funktionsfähigen Berufsbeamtentums und einer intakten Rechtspflege unerlässlichen Pflichtenkreis (vgl. BVerfGE 39, 334 >367<).In diesem Sinne sind die mit Art. 33 Abs. 5 GG in Einklang stehenden Regelungen des Beamten- und Disziplinarrechts allgemeine Gesetze nach Art. 5 Abs. 2 GG (vgl. BVerfGE 39, 334 >366 f.<).
- BVerfG, 11.06.1969 - 2 BvR 518/66
Ehrengerichte
Auszug aus BVerfG, 30.08.1983 - 2 BvR 1334/82
Denn zum Wesen richterlicher Tätigkeit gehört, dass sie von einem nichtbeteiligten Dritten in sachlicher und persönlicher Unabhängigkeit ausgeübt wird (BVerfGE 26, 186 >198<; st. Rspr.). - BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 30.08.1983 - 2 BvR 1334/82
Ob die dem Beschwerdeführer zur Last gelegte Handlung ein disziplinarrechtlich zu ahndendes Dienstvergehen darstellt, ist zunächst eine Frage der Auslegung und Anwendung einfachen Rechts, die einer Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich entzogen ist (BVerfGE 18, 85 >92<; st. Rspr.).
- DGH Baden-Württemberg, 18.03.2021 - DGH 2/19
Beamtenentlassung wegen migrantenfeindlicher Äußerungen
Der Schutz des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG ist ihm insoweit gewährleistet, als es mit den sich aus seinem Amt ergebenden Pflichten vereinbar ist, wobei die rechtlich begründeten Grenzen des Art. 5 GG im Lichte des durch sie begrenzten Grundrechts auszulegen sind (vgl. BVerfGE 39, 334 mit umfangreichen Nachweisen; BVerfG, Vorprüfungsausschuss, Beschluss vom 30.08.1983 - 2 BvR 1334/82 -, NJW 1983, 2691; BVerwGE 47, 330 ; 52, 313 ; 61, 176 ).Einschränkungen ergeben sich insbesondere für den Stil der politischen Betätigung und die Wortwahl politischer Meinungsäußerungen (zum Ganzen BVerfG, Beschluss vom 22.05.1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 ; Kammerbeschlüsse vom 30.08.1983 - 2 BvR 1334/82 - NJW 1983, 2691 und vom 06.06.1988 - 2 BvR 111/88 - NJW 1989, 93; BVerwG, Urteile vom 29.10.1987 - BVerwG 2 C 72.86 - BVerwGE 78, 216 = Buchholz 236.2 § 26 DRiG Nr. 4 S. 4 f., vom 25.01.1990 - BVerwG 2 C 50.88 - BVerwGE 84, 292 = Buchholz 237.4 § 58 HmbLBG Nr. 1 S. 2 f. und vom 23.02.1994 - BVerwG 1 D 65.91 - BVerwGE 103, 70 ; Beschlüsse vom 12.04.1978 - BVerwG 2 WDB 24.77 - BVerwGE 63, 37 und vom 10.10.1989 - BVerwG 2 WDB 4, 89 - BVerwGE 86, 188 ); BVerwG, Beschluss vom 16.07.2012 - 2 B 16.12 -, juris).
- OVG Niedersachsen, 09.06.1997 - 12 K 325/96
Verkehrsflughafen; Nachtflugbetrieb; Nachträgliche Beschränkung; Nächtlicher …
Soweit der BayVGH (Urt. v. 22. Juli 1983 - Nr. 20 B 82 A.2693 -, BayVBl. 1984, 46, 50) ausgeführt hat, daß die der Behörde nach § 6 Abs. 2 Satz 3 LuftVG i.V.m. § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BayVwVfG obliegende Ermessensentscheidung bei nachträglichen Einschränkungen der luftrechtlichen Genehmigung der Sache nach gegenüber allen hiervon betroffenen Flughafenanliegern und nicht nur gegenüber denjenigen ergehe, die die Entscheidung möglicherweise beantragt haben, folgt dem der Senat nicht (…wie hier OVG NRW, Urt. v. 29. September 1994 - 20 D 28/91.AK -, UA 11 f).Nicht zu entscheiden hat der Senat dabei die Frage, inwieweit eine ergänzende Anwendung des VwVfG - beschränkt auf das Verfahren und die Folgen eines (Teil)Widerrufs - in Betracht kommt; dies ist jedenfalls hinsichtlich der Rücknahme- bzw. Widerrufsfristen deswegen zu verneinen, weil der Gesetzgeber in § 6 Abs. 2 Satz 3 LuftVG die Widerrufsmöglichkeit erkennbar auch und gerade zum Schutz vorrangiger Grundrechte oder Rechtsgüter Dritter eröffnet hat (…s. BVerwG, Urt. v. 26. März 1996 - BVerwG 1 C 12.95 -, DVBl. 1996, 1439 [zu § 47 WaffG ]; s.a. BayVGH, Urt. v. 22. Juli 1983 - Nr. 20 B 82 A.2693 -, BayVBl. 1984, 46, 47; HessVGH, Beschl. v. 25. Februar 1991 - 2 TH 2506/90 -, V.n.b.).
Der Senat teilt nicht die teils in Rechtsprechung (BayVGH, Urt. v. 22. Juli 1983 - Nr. 20 B 82 A.2693 -, BayVBl. 1984, 46, 47) und - ihr folgend - im Schrifttum (…Hofmann/Grabherr, Luftverkehrsgesetz, 2. Aufl., München (Loseblatt, Stand Februar 1997), § 6 LuftVG Rn. 125) vertretene Ansicht, daß nachträgliche Beschränkungen einer erteilten Genehmigung bei späteren Lärm- und Sicherheitsproblemen bei einem Verkehrsflughafen formal in der Weise zu rechtfertigen seien, daß "Flugplatzgenehmigungen unter einem stillschweigenden Auflagenvorbehalt (vgl. § 36 Abs. 2 Nr. 5 VwVfG ) in bezug auf die Lösung von Sicherheits- und Fluglärmproblemen stehen".
Dem bei der gerichtlichen Überprüfung allein erheblichen, von der Rechtsordnung gesicherten Vertrauen in den Bestand einer bestandskräftigen Genehmigung trägt aus Sicht des Senats auch die Überlegung nicht hinreichend Rechnung, daß die behördlichen Erwägungen im Interesse des Lärmschutzes bei der erstmaligen Genehmigung eines Flughafens und bei nachträglichen Einschränkungen nicht den gleichen Inhalt haben sollen und im letzteren Fall zu berücksichtigen sei, daß der Betreiber des Flughafens durch den bisher uneingeschränkten Betrieb einen Vertrauensschutz erworben haben kann, daß dieser Vertrauensschutz um so schwerer wiegt, je mehr die späteren Beschränkungen an die Substanz des Flughafens heranrühren, und daß sich auf seiten der Flughafenanlieger dieser Vertrauensschutz dadurch ausdrücken soll, daß ihre Grundstücke als eingebettet anzusehen sind in eine vorbelastete Situation und nicht in demselben Maße Schutz beanspruchen können wie bislang unbelastete Grundstücke (so aber BayVGH, Urt. v. 22. Juli 1983 - Nr. 20 B 82 A.2693 -, BayVBl. 1984, 46, 47).
Der Begriff der "öffentlichen Sicherheit oder Ordnung" in Satz 2 umschließt auch den in § 6 Abs. 2 Satz 1 LuftVG neben anderen Belangen hervorgehobenen Schutz vor Fluglärm (s. BayVGH, Urt. v. 22. Juli 1983 - Nr. 20 B 82 A.2693 -, BayVBl. 1984, 46, 48; s.a. - m.w.N. - R. Hartmann, Genehmigung und Planfeststellung für Verkehrsflughäfen und Rechtsschutz Dritter, Berlin 1994, 102 ff, 108 ff, 132 ff).
Der Senat folgt der Rechtsprechung, nach der - wie auch immer die Zumutbarkeitsgrenze für Fluglärm festzulegen ist - bereits bei der Planfeststellung danach zu differenzieren ist, ob es sich um die Erstanlage eines Flughafen handelt oder um die Veränderungen bei einem bereits bestehenden Flughafen (s. nur BayVGH, Urt. v. 22. Juli 1983 - Nr. 20 B 82 A.2693 -, BayVBl. 1984, 46, 49;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19. Juni 1989 - 5 S 3111/87 -, VBlBW 1990, 56, 62 ff;… BVerwG, Urt. v. 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 -, ZLW 1984, 241, 251).
Demgegenüber kann sich der Kläger nicht darauf berufen, daß Maßnahmen des aktiven Schallschutzes rechtlich (zwingend) Vorrang vor solchen des passiven Schallschutzes einzuräumen wäre, der Beklagte daher die Gefährdungslage nicht durch die gewählte Kombination aktiver Schallschutzanordnungen und passiven Schallschutzes hätte beseitigen dürfen, weil Maßnahmen passiven Lärmschutzes erst dann ein von ihm wählbares Mittel seien, wenn Maßnahmen des aktiven Lärmschutzes ausgeschlossen seien (in diese Richtung aber BayVGH, Urt. v. 22. Juli 1983 - Nr. 20 B 82 A.2693 -, BayVBl. 1984, 46, 49: "Aktiver und passiver Schallschutz verhalten sich in der Weise zueinander, daß dort, wo aktiver Lärmschutz nicht mehr möglich oder in Anbetracht der Verkehrsbedürfnisse nicht mehr vertretbar ist, passive Lärmschutzmaßnahmen einsetzen. Diese haben zugegebenermaßen den Charakter eines Notbehelfs; deshalb schließt ein Anspruch auf sie keineswegs das Recht des Bürgers aus, mittels Klagen gegen luftrechtliche Genehmigungen oder Planfeststellungen verbesserten aktiven Lärmschutz zu erstreiten").
Der durch § 6 Abs. 2 Satz 3 LuftVG beschränkte Schutz des Vertrauens des Flughafenbetreibers in die bestandskräftige Flughafengenehmigung ist auf der Rechtsfolgenseite nicht nur ein Belang, der - wenn auch mit erhöhtem Gewicht - in eine den gesamten Flughafenbetrieb wie bei der Erstgenehmigung bzw. -planung zur Disposition stellende umfassende Abwägungs- bzw. Ermessensentscheidung einzustellen ist, welche Maßnahmen zur Bewältigung nachträglich aufgetretener Fluglärmprobleme zu ergreifen sind (so wohl BayVGH, Urt. v. 22. Juli 1983 - Nr. 20 B 82 A.2693 -, BayVBl. 1984, 46, 49.).
- VG Karlsruhe, 26.07.2018 - DL 17 K 342/17
Verletzung der allgemeinen Dienstpflichten eines Beamten; Verweigerung eines …
Es ist jeweils im konkreten Fall die Vereinbarkeit oder Unvereinbarkeit einer Äußerung des Beamten mit seinen Dienstpflichten nach dem Grundsatz, dass rechtlich begründete Grenzen des Art. 5 GG im Lichte des durch sie begrenzten Grundrechts auszulegen sind, zu entscheiden (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 30.08.1983 - 2 BvR 1334/82 - juris Rn. 6).
- BVerfG, 06.06.1988 - 2 BvR 111/88
Grenzen der politischen Meinungsfreiheit des Richters
Dies gilt zunächst im Blick auf den vom Bundesverwaltungsgericht zugrundegelegten Prüfungsmaßstab, den es ersichtlich in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. vor allem BVerfGE 39, 334 [366 f.] sowie BVerfG (Vorprüfungsausschuß) vom 30. August 1983, NJW 1983, 2691 ) entwickelt hat. - BVerfG, 10.01.1991 - 2 BvR 550/90
Verbot des Tragens von Ohrschmuck durch männliche Zollbeamte
Sie ist zudem zu sehen im Zusammenhang mit der Möglichkeit der spezifischen Inpflichtnahme der Beamten mit Rücksicht auf die wichtige Funktion eines intakten Beamtentums für den Staat und die besondere Pflichtenstellung des Beamten gegenüber seinem Dienstherrn (vgl. BVerfGE 7, 155 [162]; 39, 334 [366 f.]; BVerfG [Vorprüfungsausschuß]; Beschluß vom 30. August 1983, NJW 1983, S. 2691 ; BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats…, Beschluß vom 6. Juni 1988, NJW 1989, S. 93 ). - BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 1047/06
Verfassungsmäßigkeit einer Missbilligung aufgrund von Äußerungen eines Beamten in …
Dies gilt nicht nur für politische Meinungsäußerungen in der Öffentlichkeit (…vgl. hierzu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 1988 - 2 BvR 111/88 -, NJW 1989, S. 93; Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts vom 30. August 1983 - 2 BvR 1334/82 -, NJW 1983, S. 2691), sondern auch und gerade bei der innerdienstlichen Beurteilung des Verhaltens eines Dienstherrn. - BVerwG, 29.10.1987 - 2 C 73.86
Öffentliche Meinungsäußerung - Beamte - Amtsträger - Staatsbürger - Politische …
Der Schutz des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG ist ihm insoweit gewährleistet, als es mit den sich aus seinem Amt ergebenden Pflichten vereinbar ist, wobei die rechtlich begründeten Grenzen des Art. 5 GG im Lichte des durch sie begrenzten Grundrechts auszulegen sind (vgl. BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] mit umfangreichen Nachweisen; BVerfG, Vorprüfungsausschuß, Beschluß vom 30. August 1983 - 2 BvR 1334.82 - <NJW 1983, 2691 [BVerfG 30.08.1983 - 2 BvR 1334/82]>; BVerwGE 47, 330 [BVerwG 06.02.1975 - II C 68/73]; 52, 313 [BVerwG 21.04.1977 - V C 69/75]; 61, 176 ). - BVerwG, 29.10.1987 - 2 C 72.86
Meinungsäußerungsfreiheit - Politischer Meinungskampf - Teilnahme des Richters - …
Der Schutz des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG ist ihm insoweit gewährleistet, als es mit den sich aus seinem Richteramt ergebenden Pflichten vereinbar ist, wobei die rechtlich begründeten Grenzen des Art. 5 GG im Lichte des durch sie begrenzten Grundrechts auszulegen sind (vgl. hierzu die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts zu den durch Art. 33 Abs. 5 GG gedeckten Regelungen des Beamten- und Disziplinarrechts: BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] mit umfangreichen Nachweisen; BVerfG, Vorprüfungsausschuß, Beschluß vom 30. August 1983 - 2 BvR 1334/82 - <NJW 1983, 2691 [BVerfG 30.08.1983 - 2 BvR 1334/82]>; BVerwGE 47, 330 [BVerwG 06.02.1975 - II C 68/73]; 52, 313 [BVerwG 21.04.1977 - V C 69/75]; 61, 176 ). - BVerwG, 10.10.1989 - 2 WDB 4.89
Bundeswehr - Dienstgrad - Vorgesetzter - Zurückhaltungsgebot - Repräsentant - …
Da die Pflicht nach § 10 Abs. 6 SG ebenfalls im Lichte der Bedeutung des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 GG gesehen und so interpretiert werden muß, daß der besondere Wertgehalt dieser Rechte stets gewahrt bleibt (BVerfGE 28, 36, 47) [BVerfG 18.02.1970 - 2 BvR 531/68], ist unter diesen Voraussetzungen im Einzelfall danach zu fragen, ob der Offizier oder Unteroffizier seine Äußerungen als Staatsbürger oder als Angehöriger der Streitkräfte abgegeben und mit ihm in der jeweiligen, nach Zeit und Ort bestimmten Situation das rechte Maß für seine Vertrauenswürdigkeit als Vorgesetzter beachtet hat (vgl. BVerfG NJW 1983, 2691 [BVerfG 30.08.1983 - 2 BvR 1334/82]). - BVerwG, 16.07.2012 - 2 B 16.12
Versetzung eines Beamten wegen politischer Betätigung mit dienstlichem Bezug; …
Einschränkungen ergeben sich insbesondere für den Stil der politischen Betätigung und die Wortwahl politischer Meinungsäußerungen (zum Ganzen BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 ; Kammerbeschlüsse vom 30. August 1983 - 2 BvR 1334/82 - NJW 1983, 2691 und vom 6. Juni 1988 - 2 BvR 111/88 - NJW 1989, 93; BVerwG, Urteile vom 29. Oktober 1987 - BVerwG 2 C 72.86 - BVerwGE 78, 216 = Buchholz 236.2 § 26 DRiG Nr. 4 S. 4 f., vom 25. Januar 1990 - BVerwG 2 C 50.88 - BVerwGE 84, 292 = Buchholz 237.4 § 58 HmbLBG Nr. 1 S. 2 f. und vom 23. Februar 1994 - BVerwG 1 D 65.91 - BVerwGE 103, 70 ; Beschlüsse vom 12. April 1978 - BVerwG 2 WDB 24.77 - BVerwGE 63, 37 und vom 10. Oktober 1989 - BVerwG 2 WDB 4, 89 - BVerwGE 86, 188 ). - VerfGH Rheinland-Pfalz, 21.12.2009 - VGH B 13/09
Nutzung des Flughafens Mainz-Finthen
- VGH Hessen, 25.02.1991 - 2 TH 2506/90
FLUGPLATZ; FLUGLÄRM; LÄRMSCHUTZ; BETRIEBSBESCHRÄNKUNG; KLAGEBEFUGNIS
- BVerwG, 10.10.1985 - 2 WD 19.85
Wehrrecht - Meinungsfreiheit - Stabsoffizier - Friedensdemonstration
- VG Augsburg, 03.04.2012 - Au 3 K 11.314
Anspruch auf fehlerfreie Ermessensentscheidung über nachträgliche …
- VG Augsburg, 18.06.2013 - Au 3 K 12.503
Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung
- BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 1047/07
Verfassungsbeschwerde gegen eine beamtenrechtliche Missbilligung aufgrund von …
- Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 20.11.2020 - DG 2/12
Pflicht eines Richters zur Zurückhaltung und Mäßigung hinsichtlich Feststellung …
- VG Magdeburg, 14.02.2012 - 8 A 6/11
Disziplinarrecht: beamtenrechtliches Mäßigungs- und Zurückhaltungsgebot, …
- BVerfG, 26.09.2001 - 2 BvR 496/00
- DGH Rheinland-Pfalz, 25.05.1993 - DGH 2/93
Vorläufige Untersagung der richterlichen Amtsgeschäfte wegen Näheverhältnis zum …
- BVerwG, 08.02.1984 - 2 B 17.83
Gwährleistung des Rechts auf freie Meinungsäußerung bei Beamten - Zulässigkeit …
- Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 19.08.2022 - DG 4/21
- VG Frankfurt/Oder, 02.09.1996 - 7 L 415/96
Genehmigung zum Betrieb eines Hubschrauber-Sonderlandeplatzes; Durchführung von …
- OVG Niedersachsen, 25.06.1998 - 12 K 1418/98
Verwirkung des Klagerechts einer einem Flughafen; Abfertigungsposition; …
- OVG Niedersachsen, 25.06.1998 - 12 K 5578/97
Zum Nachbarbegriff bei Baulichkeiten auf; Abfertigungsgebäude; Flughafen; …
- VGH Hessen, 18.10.1984 - 2 TE 2437/84
- VG Hannover, 19.12.2022 - 18 A 4471/21
Beleidigung; Disziplinarrecht; Hingabepflicht; Mäßigungsgebot; Fahrlässige …
- VG Stuttgart, 15.10.2008 - 3 K 4361/07
Klagen gegen Ã"nderung der Regelung des Flugplatzverkehrs auf dem …