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   BGH, 28.01.1983 - 1 StR 820/81   

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https://dejure.org/1983,363
BGH, 28.01.1983 - 1 StR 820/81 (https://dejure.org/1983,363)
BGH, Entscheidung vom 28.01.1983 - 1 StR 820/81 (https://dejure.org/1983,363)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 1983 - 1 StR 820/81 (https://dejure.org/1983,363)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung - Möglichkeit des vorteilhaften Vertragsschlusses im Interesse des betreuten Vermögens - Vereitelung der Möglichkeit eines dem betreuten Vermögen vorteilhaften und sich vermögensmehrend auswirkenden Vertragsschlusses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 266

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 31, 232
  • NJW 1983, 1807
  • MDR 1983, 680
  • StV 1983, 319
  • StV 1983, 326
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (28)

  • BGH, 01.04.1969 - 1 StR 614/68

    Verurteilung wegen Untreue und Betrug - Schuldhafte Verletzung von Treuepflichten

    Auszug aus BGH, 28.01.1983 - 1 StR 820/81
    Dadurch, daß B. diese konkreten, sicheren Möglichkeiten eines günstigeren Erwerbs nicht wahrgenommen hat, hat er den einzelnen Stiftungen pflichtwidrig Nachteile zugefügt (vgl. BGH, Urt. v. 1. April 1969 - 1 StR 614/68 - mitgeteilt bei Dallinger MDR 1969, 534, 535; BGH GA 1971, 210; BGH, Beschl. v. 10. Januar 1979 - 3 StR 347/78 - mitgeteilt bei Holtz MDR 1979, 456; Samson in SK § 266 Rdn. 38; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 21. Aufl. § 266 Rdn. 46).

    Auszugehen ist davon, daß der Verlust einer nur mehr oder minder gesicherten Aussicht eines Geschäftsabschlusses noch nicht als Vermögensschaden im Sinne des § 266 StGB angesehen werden kann (BGH, Beschl. v. 10. Januar 1979 - 3 StR 347/78 - bei Holtz MDR 1979, 456: vgl. ferner BGH, Urt. v. 1. April 1969 - 1 StR 614/68 - mitgeteilt bei Dallinger MDR 1969, 534, 535: BGH GA 1971, 210).

  • BGH, 10.01.1979 - 3 StR 347/78

    Gefährdung des Vermögens einer Abschreibungsgesellschaft durch Unterlassen der

    Auszug aus BGH, 28.01.1983 - 1 StR 820/81
    Dadurch, daß B. diese konkreten, sicheren Möglichkeiten eines günstigeren Erwerbs nicht wahrgenommen hat, hat er den einzelnen Stiftungen pflichtwidrig Nachteile zugefügt (vgl. BGH, Urt. v. 1. April 1969 - 1 StR 614/68 - mitgeteilt bei Dallinger MDR 1969, 534, 535; BGH GA 1971, 210; BGH, Beschl. v. 10. Januar 1979 - 3 StR 347/78 - mitgeteilt bei Holtz MDR 1979, 456; Samson in SK § 266 Rdn. 38; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 21. Aufl. § 266 Rdn. 46).

    Auszugehen ist davon, daß der Verlust einer nur mehr oder minder gesicherten Aussicht eines Geschäftsabschlusses noch nicht als Vermögensschaden im Sinne des § 266 StGB angesehen werden kann (BGH, Beschl. v. 10. Januar 1979 - 3 StR 347/78 - bei Holtz MDR 1979, 456: vgl. ferner BGH, Urt. v. 1. April 1969 - 1 StR 614/68 - mitgeteilt bei Dallinger MDR 1969, 534, 535: BGH GA 1971, 210).

  • OLG Hamm, 26.04.1968 - 3 Ss 25/68
    Auszug aus BGH, 28.01.1983 - 1 StR 820/81
    Die Beschwerdeführer können zwar geltend machen, daß die Stiftungen die Grundstücke zu Preisen erworben haben, die dem von einem (vom Angeklagten B. zugezogenen) Sachverständigen geschätzten Verkehrswert entsprachen, und daß ein Schaden nicht darin liegt, wenn eine allgemeine, unbestimmte Hoffnung, einen Vermögenswert zu erlangen, nicht wahrgenommen wird (OLG Hamm NJW 1968, 1940 [OLG Hamm 26.04.1968 - 3 Ss 25/68] m.w.N.).
  • BGH, 06.05.1952 - 1 StR 60/52
    Auszug aus BGH, 28.01.1983 - 1 StR 820/81
    Daher besteht unabhängig von § 14 Abs. 2 StGB eine Treuepflicht für jeden, der selbst in einer der in § 266 (2. Alternative) StGB beschriebenen Beziehungen zu dem Inhaber des geschädigten Vermögens steht; es kann dabei genügen, wenn das die Treuepflicht begründende Rechtsgeschäft mit einem Dritten zugunsten des zu Betreuenden abgeschlossen worden ist (BGHSt 2, 324 [BGH 06.05.1952 - 1 StR 60/52]; Lenckner a.a.O.; ebenso § 266 Rdn. 33).
  • BGH, 29.01.1975 - KRB 4/74

    Marktinformationsvertrag

    Auszug aus BGH, 28.01.1983 - 1 StR 820/81
    Insbesondere verkennt der Beschwerdeführer, daß die vom Tatrichter gezogenen Schlüsse nicht zwingend, sondern nur möglich sein müssen (BGHSt 26, 56, 63) [BGH 29.01.1975 - KRB 4/74]; die behaupteten Denkfehler liegen nicht vor.
  • BGH, 08.01.1975 - 2 StR 567/74

    Verurteilung eines Tatbeteiligten als Gehilfen bei Fehlen von besonderen

    Auszug aus BGH, 28.01.1983 - 1 StR 820/81
    Eine doppelte Milderung des Strafrahmens nach § 27 Abs. 2 S. 2 und § 28 Abs. 1 StBG kommt allerdings nicht in Betracht, weil Beihilfe nur deshalb angenommen worden ist, weil dem Angeklagten H. ein besonderes persönliches Merkmal (Treuepflicht) fehlte (BGHSt 26, 53 [BGH 08.01.1975 - 2 StR 567/74]).
  • BGH, 02.07.1969 - 4 StR 175/69

    Müttergenesungswerk - Fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz (Hinweis: die

    Auszug aus BGH, 28.01.1983 - 1 StR 820/81
    Rechtsfehlerfrei ist, daß das Landgericht den Fall der Kirchenstiftung St. Pe. und Pa. in Trudering als selbständige Tat eingeordnet hat (vgl. BGHSt 23, 33, 35) [BGH 02.07.1969 - 4 StR 175/69].
  • BGH, 14.10.1980 - 1 StR 577/80

    Anforderungen an einen richterlichen Beschluss, mit dem ein Beweisantrag wegen

    Auszug aus BGH, 28.01.1983 - 1 StR 820/81
    Doch kann ein Beruhen des Urteils auf der unzulänglichen Begründung verneint werden, da die tatsächlichen Erwägungen des Tatgerichts auf der Hand liegen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 1980 - 1 StR 577/80 - bei Holz MDR 1981, 102).
  • BGH, 15.02.1956 - 1 StR 475/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.01.1983 - 1 StR 820/81
    Es erübrigt sich, näher auf den Gesichtspunkt einzugehen, daß für den Begriff des Nachteils das einzelne vom Treugeber geführte Geschäft, soweit es eine wirtschaftliche Einheit bildet, maßgeblich ist (RGDJ 1938, 231; BGH, Urt. v. 11.2.1955 - 1 StR 409/54; Hübner in LK 10. Aufl. § 266 Rdn. 91), und daß ein Vergütungs- oder Erstattungsanspruch demjenigen, der fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen hat, nicht das Recht gibt, eigenmächtig und ohne Vorlage überprüfbarer Nachweise dem Vermögen des Treugebers Nachteil zuzufügen (BGH, Urt. v. 15.2.1956 - 1 StR 475/55).
  • BGH, 08.08.1978 - 1 StR 296/78

    Annahme des Treubruchstatbestandes bei durch eine Lohnhauptsachbearbeiterin

    Auszug aus BGH, 28.01.1983 - 1 StR 820/81
    Der Angeklagte besaß daher auch nach Art und Umfang der ihm übertragenen Tätigkeit einen ausreichenden Spielraum für eigenverantwortliches Wirken (vgl. BGH, Urt. v. 8. August 1978 - 1 StR 296/78; Hübner in LK 10. Aufl, § 266 Rdn. 30 ff).
  • BGH, 11.02.1955 - 1 StR 409/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.02.1976 - 1 StR 863/75

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Absoluter Revisionsgrund der vorschriftswidrigen

  • BGH, 19.01.1965 - 1 StR 497/64

    Abführung des Erlöses aus einem wettbewerbswidrigen Geschäft an den

  • BGH, 07.06.1956 - 3 StR 136/56

    Verwertbarkeit von in einem ärztlichen Gutachten festgestellten Tatsachen ohne

  • BGH, 05.03.1953 - 5 StR 676/52

    Materielle und formelle Voraussetzungen der Verbindung und Trennung von Verfahren

  • BGH, 18.09.1959 - 4 StR 208/59
  • BGH, 07.10.1964 - 2 StR 194/64

    Rechtsmittel

  • BGH, 02.12.1981 - 2 StR 229/81

    Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

  • OLG Zweibrücken, 08.10.1976 - Ws 186/76
  • BGH, 30.10.1968 - 4 StR 281/68

    Verwertbarkeit eines an eine Zusatzuntersuchung eines anderen Sachverständigen

  • OLG Frankfurt, 12.04.1965 - 3 Ss 287/65
  • BGH, 22.04.1952 - 1 StR 96/52

    Verletzung des Fragerechts des Verteidigers - Abweisung einer Frage wegen

  • BGH, 14.10.1980 - 5 StR 206/80

    Zurückweisung der unbegründeten Wiederholung bereits beantworteter Fragen als

  • BGH, 23.09.1960 - 3 StR 29/60

    Beweisbedürftigkeit/Feststellungsbedürftigkeit von Tatsachen bei abstrakten

  • BGH, 13.02.1959 - 4 StR 470/58

    Gerichtliche Verwertung von zusätzlichen, durch eigene Befragung des

  • BGH, 26.10.1962 - 4 StR 318/62

    Blutschande - §§ 252, 52 StPO, Beweisverwertungsverbot auch für Angaben des

  • BGH, 27.01.1981 - 5 StR 143/80

    Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit eines Richters eine Woche nach

  • BVerfG, 22.02.1960 - 2 BvR 36/60

    Ausschließung von Richtern des BVerfG - Rechtsnatur der Entscheidung über

  • BGH, 02.11.2011 - 2 StR 375/11

    Irrtümliche Notwehr bei Tötung eines Polizeibeamten

    Erwerbsund Gewinnaussichten können nur ausnahmsweise Vermögensbestandteil sein, wenn sie so verdichtet sind, dass ihnen der Rechtsverkehr bereits einen wirtschaftlichen Wert beimisst, weil sie mit einiger Wahrscheinlichkeit einen Vermögenszuwachs erwarten lassen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 1962 - 1 StR 496/61, BGHSt 17, 147, 148; Urteil vom 19. Januar 1965 - 1 StR 497/64, 20, 143, 145 f.; Urteil vom 28. Januar 1983 - 1 StR 820/81, 31, 232, 234).
  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    So hat schon das Reichsgericht beispielsweise den aus dem Unterlassen einer verzinslichen Anlage von Geldern resultierenden Zinsausfallschaden als tatbestandsrelevanten Nachteil anerkannt (vgl. RG, Urteil vom 10. Juli 1888, GA 36 , S. 400); der Bundesgerichtshof bejaht in ständiger Rechtsprechung die Erfüllung des Untreuetatbestands, wenn der Täter die Möglichkeit eines besonders vorteilhaften Vertragsschlusses des Vermögensinhabers mit einem Dritten dadurch vereitelt, dass er sich von dem Dritten für den Fall des Vertragsschlusses eine Zuwendung versprechen lässt, die der Dritte aus dem vom Vermögensinhaber zu leistenden - entsprechend erhöhten - Entgelt bestreitet (sog. Kickback-Zahlung, vgl. etwa BGHSt 31, 232; 50, 299 ; BGH, Beschluss vom 20. Januar 1984 - 3 StR 520/83 -, wistra 1984, S. 109; Urteil vom 8. Mai 2003 - 4 StR 550/02 -, NStZ 2003, S. 540 ; Urteil vom 9. Juli 2009 - 5 StR 263/08 -, NJW 2009, S. 3248).
  • BGH, 13.09.2010 - 1 StR 220/09

    Revision des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Arbeitnehmerorganisation AUB

    Mit den im Tatzeitraum geleisteten Zahlungen an den Angeklagten S., die den Fortbestand der AUB sicherstellten, wurde aus Sicht der Verantwortlichen der Siemens AG - jedenfalls im Tatzeitraum - der mit den Zahlungen angestrebte wirtschaftliche Vorteil, auf den bei der Gesamtsaldierung allein abzustellen ist (BGH, Urteil vom 28. Januar 1983 - 1 StR 820/81, BGHSt 31, 232, 234 f.; BGH, Urteil vom 4. November 1997 - 1 StR 273/97, BGHSt 43, 293, 298; BGH, Urteil vom 29. August 2008 - 2 StR 587/07, BGHSt 52, 323 Rn. 45 ff.; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08 u.a., Rn. 142, 153, 150), bereits erreicht.
  • BGH, 09.07.2009 - 5 StR 263/08

    Bestechlichkeit und Untreue eines Verantwortlichen des

    Im Rahmen seiner Vermögensbetreuungspflicht nach § 266 Abs. 1 StGB, die mit der Pflichtwidrigkeit im Rahmen des § 332 StGB korrespondiert, durfte der Angeklagte die Möglichkeit eines für das Vermögen des Versorgungswerks vorteilhaften Vertragsabschlusses aus finanziellem Eigeninteresse nicht vereiteln oder unberücksichtigt lassen (vgl. BGHSt 31, 232, 235; BGH NStZ 2003, 540, 541).
  • BGH, 14.07.2021 - 6 StR 282/20

    Freispruch des früheren Oberbürgermeisters von Hannover und Verurteilung dessen

    aa) Die Möglichkeit einer Übertragung von Vermögensbetreuungspflichten ist durch den Bundesgerichtshof anerkannt (vgl. BGH, Urteile vom 6. Mai 1952 - 1 StR 60/52, BGHSt 2, 324; vom 10. November 1959 - 5 StR 337/59, BGHSt 13, 330, 331 f.; vom 28. Januar 1983 - 1 StR 820/81, BGHSt 31, 232; vom 13. Mai 2004 - 5 StR 73/03, BGHSt 49, 147, 161; Beschlüsse vom 23. August 1995 - 5 StR 371/95, BGHSt 41, 224, 229; vom 31. Juli 2009 - 2 StR 95/09, BGHSt 54, 52, 58 f.).
  • BGH, 09.06.2004 - 5 StR 136/04

    Zu den Anforderungen an eine Verurteilung wegen Rabattbetrugs

    Etwas anderes gilt aber dann, wenn die unterlassene Vermögensmehrung sich nicht nur auf eine tatsächliche Erwerbs- oder Gewinnaussicht bezieht, sondern bereits so verdichtet ist, daß ihr der Geschäftsverkehr deswegen bereits wirtschaftlichen Wert beimißt, weil sie mit Wahrscheinlichkeit einen Vermögenszuwachs erwarten läßt (BGHSt 17, 147, 148; vgl. auch BGHSt 20, 143, 145; 31, 232, 234 zur Untreue).
  • BAG, 25.11.2021 - 8 AZR 226/20

    Beginn der Verjährung bei Wettbewerbsverstoß - Stufenklage

    Dabei übersieht die Klägerin jedoch, dass Gewinnerwartungen nur dann als ein durch § 263 Abs. 1 StGB geschützter Vermögensbestandteil anzuerkennen sind, wenn sich im maßgeblichen Zeitpunkt der Vermögensverfügung des Getäuschten (dazu etwa BGH 19. Mai 2021 - 1 StR 496/20 - Rn. 12 mwN) die Aussicht des Geschädigten auf einen Erwerb bereits so verdichtet hatte, dass nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge die Möglichkeit einer Vermögensmehrung bestand, und es sich nicht nur um eine wirtschaftlich noch nicht fassbare, flüchtige Hoffnung handelte, die vom Schutzbereich des § 263 StGB nicht erfasst ist (vgl. Schönke/Schröder/Perron 30. Aufl. § 263 Rn. 87 f. mwN; zum Begriff des Vermögensschadens in § 266 StGB vgl. BGH 28. Januar 1983 - 1 StR 820/81 - zu C I 3 b der Gründe, BGHSt 31, 232) .
  • BGH, 08.05.2003 - 4 StR 550/02

    Untreue (Nachteil; Vermögensbetreuungspflicht; Beihilfe bei kollusivem

    Im Rahmen dieser Vermögensbetreuungspflicht durfte der Angeklagte die Möglichkeit eines dem betreuten Vermögen vorteilhaften Vertragsabschlusses nicht vereiteln oder unberücksichtigt lassen, um unter Berufung darauf, daß Leistung und Gegenleistung äquivalent sind, für sich oder einen Dritten einen Betrag zu erlangen, den der Treugeber mit Sicherheit erspart hätte, wenn die Möglichkeit des vorteilhaften Vertragsschlusses im Interesse des betreuten Vermögens genutzt worden wäre (BGHSt 31, 232 ff. = NJW 1983, 1807 ff.; BGH wistra 1984, 109 und 189, 224).
  • BGH, 01.04.2008 - 3 StR 493/07

    Urteile gegen Hauptangeklagte im "Heros-Verfahren" rechtskräftig

    Durch die Übertragung der Geldbearbeitungsdienstleistungen auf die N. traf die qualifizierte Vermögensbetreuungspflicht auch diese Gesellschaft (vgl. BGHSt 2, 324; BGH NJW 1983, 1807; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 31), die als juristische Person mit einer eigenen Betriebsorganisation auch die im Verhältnis zu dem beauftragenden anderen Unternehmen erforderliche Selbständigkeit zur Erfüllung dieser Aufgaben besaß (vgl. BGHSt 13, 330, 331 f.).

    Ist die Treuepflicht einem Unternehmen übertragen worden, so kann ein Angestellter neben dem Unternehmensinhaber oder - bei juristischen Personen - deren gesetzlichen Vertreter jedoch dann Träger der qualifizierten Vermögensbetreuungspflicht sein, wenn ihm die diese Pflicht begründenden Tätigkeiten übertragen werden und er aufgrund der ihm eingeräumten Befugnisse bei der Erfüllung dieser Aufgaben hin reichend selbständig agieren kann (BGH NJW 1983, 1807; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 31).

  • BGH, 09.12.1987 - 3 StR 104/87

    5 Jahre verzögerte Zuleitung an den BGH - § 347 StPO, willkürliche und

    Denn selbst wenn trotzdem ein Anspruch der S.-Bank AG auf Herausgabe dieser "bemakelten" Gewinne bestand, könnte die Nichtgeltendmachung des Anspruchs nur dann zu einem Vermögensnachteil im Sinne des Untreuetatbestandes führen, wenn zu Lasten der Angeklagten feststände, daß nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise bei Erfüllung des Anspruchs die Vermögenslage der Bank insgesamt günstiger gewesen wäre (vgl. BGHSt 31, 232, 234 f.; 15, 342, 343; BGH NJW 1975, 1234 f.; BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 1979 - 3 StR 347/78, vom 28. April 1981 - 5 StR 131/81 - und vom 1. März 1983 - 5 StR 784/82).
  • BGH, 25.01.1995 - 5 StR 491/94

    Steuerliche Gestellungspflicht nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO ist kein besonderes

  • BGH, 02.02.2010 - 4 StR 345/09

    Vermögensschaden beim Betrug auf der Grundlage der HOAI (Abrechnung von

  • OLG Koblenz, 14.07.2011 - 2 Ss 80/11

    Untreue: Überweisung von einem Bankkonto des Vollmachtgebers auf das Konto des

  • BGH, 23.03.2000 - 4 StR 19/00

    Voraussetzungen an die Feststellung eines Irrtums (Bankmitarbeiter); Betrug;

  • BGH, 10.11.2009 - 4 StR 194/09

    Untreue (Vermögensnachteil durch "Kick-Back-Zahlung": Bewertung von

  • BGH, 22.02.2022 - StB 2/22

    Ablehnung des Antrags auf Verteidigerwechsel (sofortige Beschwerde;

  • OLG Hamm, 30.06.2016 - 4 RVs 58/16

    Betrug; Untreue; Schuldspruchberichtigung durch das Revisionsgericht

  • BGH, 14.01.1998 - 1 StR 504/97

    Untreue in Form des Treubruchstatbestands

  • BGH, 20.01.1984 - 3 StR 520/83

    Abschöpfung verschleierter Aufschläge durch Zwischengeschäfte beim Immobilienkauf

  • OLG Frankfurt, 02.10.2012 - 1 Ws 38/12

    Verwirklichung des Untreuetatbestandes durch einen Landrat, der einer

  • BGH, 17.02.1983 - 1 StR 325/82

    Vernehmung durch den Rechtshilferichter - Unerreichbarkeit eines im Ausland

  • OLG Köln, 29.01.1993 - 2 Wx 48/92

    Prüfungsmaßstab eines Nachlassgerichts bei Anfechtung einer letztwilligen

  • BGH, 08.05.1984 - 1 StR 835/83

    Strafbarkeit wegen Betruges in Tateinheit mit Untreue - Anforderungen an die Rüge

  • BGH, 22.02.2022 - StB 3/22

    Ablehnung des Antrags auf Verteidigerwechsel (sofortige Beschwerde;

  • BGH, 29.09.1987 - VI ZR 300/86

    GmbH - Geschäftsführer - Partner - Unerlaubte Handlung - § 266 StGB

  • OLG Stuttgart, 02.04.1990 - 3 Ss 57/90

    Begriff des Geschäftsgeheimnisses ; Interesse an der Geheimhaltung ; Verwertung

  • BGH, 29.11.1983 - 1 StR 401/83

    Verurteilung wegen Untreue - Aussetzung der Strafe zur Bewährung - Benutzung

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