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   BGH, 08.07.1983 - V ZR 204/82   

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https://dejure.org/1983,562
BGH, 08.07.1983 - V ZR 204/82 (https://dejure.org/1983,562)
BGH, Entscheidung vom 08.07.1983 - V ZR 204/82 (https://dejure.org/1983,562)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 1983 - V ZR 204/82 (https://dejure.org/1983,562)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grundstückseigentümer - Baulast Übernahme - Kfz-Einstellplätze - Öffentlich-rechtliche Verpflichtung - Begünstigtes Grundstück - Nutzungsanspruch - Duldung der Nutzung

  • baurechtstipps.de (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Baulast

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • BGHZ 88, 97
  • NJW 1984, 124
  • MDR 1983, 922
  • DNotZ 1984, 176 (Ls.)
  • DVBl 1983, 1149
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.01.1981 - V ZR 58/79

    Baulast

    Auszug aus BGH, 08.07.1983 - V ZR 204/82
    Die von einem Grundstückseigentümer zugunsten eines anderen Grundstücks übernommene Baulast, Kraftfahrzeugeinstellplätze anlegen und nutzen zu lassen, bewirkt nur eine öffentlichrechtliche Verpflichtung, die weder dem Eigentümer des begünstigten Grundstücks einen Nutzungsanspruch gewährt noch grundsätzlich den Beklagten verpflichtet, die Nutzung zu dulden (Ergänzung zu BGHZ 79, 201 ff. = NJW 1981, 980).*).

    Der Senat hat aber wiederholt zu § 434 BGB entschieden, daß sie eine öffentlichrechtliche Baubeschränkung ist und als solche kein Recht begründet, das von einem Dritten geltend gemacht werden könne (WM 1965, 1118 (1119); NJW 1978, 1429 (1430) = LM § 434 BGB Nr. 4; zum Stand des Meinungsstreits vgl. die Darlegungen des Senats in BGHZ 79, 201 (208 f.) = NJW 1981, 980).

  • OLG Düsseldorf, 06.07.1981 - 5 Ss OWi 311/81
    Auszug aus BGH, 08.07.1983 - V ZR 204/82
    Ob ausnahmsweise etwas anderes gilt, wenn der Bauherr solch unangemessene Bedingungen stellt, daß dies einer "Stellplatzverweigerung" gleichkommt (in diesem Sinne Koch-Molodovsky, BayBauO, 8. Aufl., Art. 62, 63 Erl. 10), kann offenbleiben; eine Zwangszuweisung der Stellplätze kommt keinesfalls in Betracht (vgl. Mang-Simon, Art. 62 Rdnr. 44; Schlez, BadWürttBauO, 2. Aufl., § 69 Rdnr. 101; s. auch OLG Düsseldorf, NJW 1981, 2312 (2313) .
  • BGH, 10.03.1978 - V ZR 69/76

    Öffentlich-rechtliche Baulast als Recht eines Dritten im Sinne von § 434 BGB -

    Auszug aus BGH, 08.07.1983 - V ZR 204/82
    Der Senat hat aber wiederholt zu § 434 BGB entschieden, daß sie eine öffentlichrechtliche Baubeschränkung ist und als solche kein Recht begründet, das von einem Dritten geltend gemacht werden könne (WM 1965, 1118 (1119); NJW 1978, 1429 (1430) = LM § 434 BGB Nr. 4; zum Stand des Meinungsstreits vgl. die Darlegungen des Senats in BGHZ 79, 201 (208 f.) = NJW 1981, 980).
  • BGH, 15.06.1965 - V ZR 20/63

    Besetzung des Berufungsgerichts - Anforderungen an die Bestimmtheit des

    Auszug aus BGH, 08.07.1983 - V ZR 204/82
    Der Senat hat aber wiederholt zu § 434 BGB entschieden, daß sie eine öffentlichrechtliche Baubeschränkung ist und als solche kein Recht begründet, das von einem Dritten geltend gemacht werden könne (WM 1965, 1118 (1119); NJW 1978, 1429 (1430) = LM § 434 BGB Nr. 4; zum Stand des Meinungsstreits vgl. die Darlegungen des Senats in BGHZ 79, 201 (208 f.) = NJW 1981, 980).
  • OLG Hamm, 06.07.2017 - 5 U 152/16

    Baulast kann Grundstücksnutzung durch Nachbarn rechtfertigen

    Nach Ansicht des BGH begründet die von einem Grundstückseigentümer zugunsten eines anderen übernommene Baulast jedoch nur eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die weder dem Eigentümer des begünstigten Grundstücks einen Nutzungsanspruch gewährt noch grundsätzlich den Beklagten verpflichtet, die Nutzung zu dulden (BGH, Urteil vom 08. Juli 1983 - V ZR 204/82 -, BGHZ 88, 97-102); Staudinger/Karl-Heinz Gursky (2012) BGB § 1004, Rn. 187).

    Auch kann den Beklagten hier, anders als in dem vom BGH am 08. Juli 1983 (Az. V ZR 204/82, BGHZ 88, 97-102) entschiedenen Fall nicht entgegengehalten werden, dass sie die Zahlung eines Entgeltes für die Nutzung des Flurstückes abgelehnt hätten, denn hier haben die Kläger den Beklagten schon nicht die Nutzung gegen Entgelt angeboten.

  • OLG Oldenburg, 30.01.2014 - 1 U 104/13

    Pflicht zur Kanalbeseitigung trotz öffentlich-rechtlicher Baulast

    Eine solche Duldungspflicht ergibt sich insbesondere nicht aus einer etwaigen Baulast, und zwar unabhängig davon, ob bzw. welche Leitungen tatsächlich unter einer solchen Baulast liegen, denn die Baulast bewirkt keine privatrechtlichen Nutzungsansprüche bzw. Duldungspflichten (Palandt/Bassenge, BGB, 73. Aufl., Einl v § 854 RN 15 m. w. N.; BGH NJW 1984, 124, OLG Düsseldorf OLGZ 1992, 208 Urteil des Senats vom 26.9.2013 - 1 U 25/13)).
  • BGH, 03.02.1989 - V ZR 224/87

    Übernahme einer Baulast aufgrund einer Dienstbarkeit

    In diesem Fall wäre zwar das Benutzungsrecht erloschen, weil eine Baulast der begünstigten Privatperson grundsätzlich kein Recht gegenüber dem Verpflichteten gewährt (BGHZ 88, 97, 100; Gädtke/Böckenförde/Temme, BauO NW 7. Aufl. § 78 Rdn. 25; Rößler, BauO NW 3. Aufl. § 78 Anm. 1 S. 468).
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