Rechtsprechung
   BVerfG, 19.03.1984 - 2 BvR 1/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,935
BVerfG, 19.03.1984 - 2 BvR 1/84 (https://dejure.org/1984,935)
BVerfG, Entscheidung vom 19.03.1984 - 2 BvR 1/84 (https://dejure.org/1984,935)
BVerfG, Entscheidung vom 19. März 1984 - 2 BvR 1/84 (https://dejure.org/1984,935)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,935) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Sprayer von Zürich

Art. 5 GG, Kunstfreiheit und Eigentumsschutz

Volltextveröffentlichungen (3)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Sprayer von Zürich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der rechtswidrigen Tat im Auslieferungsrecht - Freiheit der Kunst und Eigentumsgarantie Dritter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auslieferungsverfahren - Rechtswidrige Tat - Vorsatz - Element der Schuld - Geltungsbereich des Grundgesetzes - Individuelles Freiheitsrecht - Kunstwerke - Entfaltung künstlerischer Aktivitäten - Eigentumsrechte anderer

  • hjil.de PDF, S. 38 (Kurzinformation)

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Harald Naegeli

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 1293
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 31.03.1977 - 4 ARs 8/77

    Zulässigkeit der Auslieferung zur Vollstreckung einer Haftstrafe - Auslieferung

    Auszug aus BVerfG, 19.03.1984 - 2 BvR 1/84
    Diese Ansicht steht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und Äußerungen in der Rechtswissenschaft (vgl. BGHSt 27, 168 [173 f.]; Vogler, in: Grützner/Pötz, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 2. Aufl., § 3 IRG , Rdn. 20 sowie Mörsberger, Das Prinzip der identischen Strafrechtsnorm im Auslieferungsrecht, Berlin 1969, S.76); für sie lassen sich gewichtige sachliche Erwägungen geltend machen.

    So hat der Bundesgerichtshof darauf hingewiesen, daß ein über die Zulässigkeit einer Auslieferung entscheidendes Gericht bei Vorliegen eines gegen einen Tatverdächtigen erlassenen ausländischen Haftbefehls, der nach § 5 des Deutschen Auslieferungsgesetzes (jetzt: § 10 Abs. 1 Satz 1 IRG ) als Grundlage der Auslieferung einem vollstreckbaren Erkenntnis gleichgestellt ist, nur überprüfen kann, ob die mitgeteilten Verdachtsgründe nach deutschem Recht den Tatbestand einer auslieferungsfähigen Straftat erfüllen; es stellte eine nicht gerechtfertigte Bevorzugung des bereits abgeurteilten Verfolgten dar, wenn an die Zulässigkeit seiner Auslieferung höhere Anforderungen gestellt würden als an die eines Verfolgten, gegen den noch ermittelt wird (BGHSt 27, 168 [174]).

  • BVerfG, 26.01.1982 - 2 BvR 856/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslieferung

    Auszug aus BVerfG, 19.03.1984 - 2 BvR 1/84
    Eine Überprüfung der Vereinbarkeit einer von einem ausländischen Gericht verhängten Strafe mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit käme nur dann in Betracht, wenn es sich bei diesem Grundsatz um einen Bestandteil des von den Gerichten der Bundesrepublik Deutschland nach Art. 25 GG zu beachtenden völkerrechtlich verbindlichen Mindeststandards oder der unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätze der öffentlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland handelte (vgl. BVerfGE 59, 280 [282 f.]).
  • BVerfG, 20.10.1977 - 2 BvR 631/77

    Fortsetzung der Strafvollstreckung gegen freigepressten Straftäter

    Auszug aus BVerfG, 19.03.1984 - 2 BvR 1/84
    Daß das Oberlandesgericht das Handeln des Beschwerdeführers hiernach nicht als "politisch" gewertet und den Umstand, daß sich der Beschwerdeführer bei seinem Handeln möglicherweise von politischen Beweggründen leiten ließ, nicht als geeignet angesehen hat, vom Vorliegen politischer Taten auszugehen, unterliegt keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfGE 46, 214 [221 f.]).
  • BGH, 13.11.1979 - 5 StR 166/79

    Verteilerkasten - § 303 StGB, Beeinträchtigung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs

    Auszug aus BVerfG, 19.03.1984 - 2 BvR 1/84
    Bei der Prüfung, ob die vom Oberlandesgericht Zürich als Sachbeschädigungen im Sinne von Art. 145 Abs. 1 des schweizerischen Strafgesetzbuches beurteilten Handlungen des Beschwerdeführers auch nach deutschem Strafrecht als Sachbeschädigungen anzusehen sind, ist das Oberlandesgericht im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 29, 129 [131 ff.]) davon ausgegangen, daß der objektive Tatbestand der Sachbeschädigung nach § 303 StGB dann erfüllt ist, wenn die Brauchbarkeit einer Sache durch eine die Substanz der Sache nicht unerheblich verletzende oder verändernde Einwirkung gemindert wird, oder wenn das ursprüngliche Erscheinungsbild einer Sache verändert wird und die Wiederherstellung dieses Erscheinungsbildes zwangsläufig eine derartige Einwirkung mit sich bringt.
  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus BVerfG, 19.03.1984 - 2 BvR 1/84
    Auch Meinungsäußerungen enthaltende künstlerische Aussagen unterfallen der - gegenüber Art. 5 Abs. 1 GG spezielleren - Bestimmung des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG (BVerfGE 30, 173 [200]).
  • BGH, 10.09.1981 - 4 ARs 15/81

    Zulässigkeit der Auslieferung - Begriff der politischen Tat - Beurteilung -

    Auszug aus BVerfG, 19.03.1984 - 2 BvR 1/84
    Wie der Bundesgerichtshof dies in einer Entscheidung vom 10. September 1981 (MDR 1981, 1030 f.) gefordert hat, hat das Oberlandesgericht sodann geprüft, ob der ersuchende Staat - hier die Schweizerische Eidgenossenschaft - das Verhalten des Beschwerdeführers als "politische" bewertet.
  • BVerfG, 14.03.1973 - 2 BvR 621/72

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschränkung des Besuchs- und Briefverkehrs von

    Auszug aus BVerfG, 19.03.1984 - 2 BvR 1/84
    Unzulässig ist allerdings die vom Beschwerdeführer erhobene Rüge, der Beschluß des Oberlandesgerichts verstoße gegen Art. 7 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (vgl. BVerfGE 34, 384 [395]; 41, 126 [149]); gleiches gilt für die Rüge, die Entscheidung des Oberlandesgerichts stehe mit den §§ 1 Abs. 3 und 73 des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen ( IRG ) nicht im Einklang.
  • BVerfG, 13.01.1976 - 1 BvR 631/69

    Reparationsschäden

    Auszug aus BVerfG, 19.03.1984 - 2 BvR 1/84
    Unzulässig ist allerdings die vom Beschwerdeführer erhobene Rüge, der Beschluß des Oberlandesgerichts verstoße gegen Art. 7 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (vgl. BVerfGE 34, 384 [395]; 41, 126 [149]); gleiches gilt für die Rüge, die Entscheidung des Oberlandesgerichts stehe mit den §§ 1 Abs. 3 und 73 des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen ( IRG ) nicht im Einklang.
  • BVerfG, 31.05.2016 - 1 BvR 1585/13

    Die Verwendung von Samples zur künstlerischen Gestaltung kann einen Eingriff in

    Jedes künstlerische Wirken bewegt sich jedoch zunächst im Schutzbereich des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG, gleich wie und wo es stattfindet (anders noch BVerfG, Beschluss des Vorprüfungsausschusses vom 19. März 1984 - 2 BvR 1/84, Sprayer von Zürich -, NJW 1984, S. 1293 [1294]).
  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05

    Roman Esra

    Gerade wenn man den Begriff der Kunst im Interesse des Schutzes künstlerischer Selbstbestimmung weit fasst und nicht versucht, mit Hilfe eines engen Kunstbegriffs künstlerische Ausdrucksformen, die in Konflikt mit den Rechten anderer kommen, von vornherein vom Grundrechtsschutz der Kunstfreiheit auszuschließen (so in der Tendenz BVerfG, Beschluss des Vorprüfungsausschusses vom 19. März 1984 - 2 BvR 1/84 -, NJW 1984, S. 1293 - "Sprayer von Zürich"), und wenn man nicht nur den Werkbereich, sondern auch den Wirkbereich in den Schutz einbezieht, dann muss sichergestellt sein, dass Personen, die durch Künstler in ihren Rechten beeinträchtigt werden, ihre Rechte auch verteidigen können und in diesen Rechten auch unter Berücksichtigung der Kunstfreiheit einen wirksamen Schutz erfahren.

    Das gilt im Verhältnis von Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht auch deshalb, weil die Durchsetzung dieses Rechts gegenüber der Kunstfreiheit stärker als andere gegenüber einem Kunstwerk geltend gemachte private Rechte (vgl. zum Eigentum BVerfG, Beschluss des Vorprüfungsausschusses vom 19. März 1984 - 2 BvR 1/84 -, NJW 1984, S. 1293) geeignet ist, der künstlerischen Freiheit inhaltliche Grenzen zu setzen.

  • BGH, 01.06.2017 - I ZR 115/16

    EuGH-Vorlage zur Zulässigkeit des Tonträger-Samplings

    Einerseits kann sich die Kunstfreiheit auch auf die eigenmächtige Inanspruchnahme oder Beeinträchtigung fremden geistigen Eigentums zum Zwecke der künstlerischen Entfaltung erstrecken, weil sich jedes künstlerische Wirken zunächst im Schutzbereich des Art. 13 Satz 1 EU-Grundrechtecharta bewegt, gleich wie und wo es stattfindet (zu Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG vgl. BVerfG, GRUR 2016, 690 Rn. 90; anders noch BVerfG, NJW 1984, 1293, 1294).
  • BVerwG, 09.11.1989 - 7 C 81.88

    Kunstfreiheit und straßenrechtliche Behandlung von Straßenkunst

    Der mit dem Zwang zur Einholung einer Erlaubnis verbundene Verlust an Spontaneität wiegt im übrigen auch deshalb nicht unverhältnismäßig schwer, weil er - gerade auch für die Straßenkünstler - durch einen Gewinn an Rechtssicherheit ausgeglichen wird (vgl. dazu auch Bismark, NJW 1985, 246 [BVerfG 19.03.1984 - 2 BvR 1/84]).
  • BVerwG, 13.04.1995 - 4 B 70.95

    Monumentalfiguren - § 35 Abs. 2, Abs. 3 BauGB, Art. 5 Abs. 3 GG, Baukunst,

    Die Kunstfreiheit erstreckt sich von vornherein nicht auf die eigenmächtige Inanspruchnahme fremden Eigentums oder die Beeinträchtigung sonstiger grundrechtlich geschützter Positionen (vgl. BVerfG - Vorprüfungsausschuß -, Beschluß vom 19. März 1984, NJW 1984, 1293).
  • LG Berlin, 10.05.2012 - 16 O 199/11

    Vervielfältigung und Verbreitung von ungenehmigten Filmaufnahmen zum Thema

    Die Reichweite der Gewährleistung erstreckt sich aber von vornherein nicht auf die eigenmächtige Inanspruchnahme oder Beeinträchtigung fremden Eigentums (BverfG NJW 1984, 1293).
  • LG Köln, 14.03.2018 - 28 O 362/17

    Verfügungsanspruch in Form eines Unterlassungsanspruchs wegen Verletzung des

    Teilweise wird der Begriff der Kunst im Interesse des Schutzes künstlerischer Selbstbestimmung eher weit gefasst und es wird nicht versucht, mit Hilfe eines engen Kunstbegriffs künstlerische Ausdrucksformen, die in Konflikt mit den Rechten anderer kommen, von vornherein vom Grundrechtsschutz der Kunstfreiheit auszuschließen (so in der Tendenz BVerfG [Vorprüfungsausschuss], NJW 1984, 1293 [1294] - Sprayer von Zürich ).
  • VG Hamburg, 26.02.2015 - 20 K 2855/13

    Zum Erfordernis einer Sondernutzungserlaubnis für die Installation eines

    Allerdings erstreckt sich die Reichweite der Kunstfreiheit aber von vornherein nicht auf die eigenmächtige Inanspruchnahme oder Beeinträchtigung fremden Eigentums zum Zwecke der künstlerischen Entfaltung (BVerfG, Beschl. v. 19.3.1984, 2 BvR 1/84, NJW 1984, 1293, 1294 - Sprayer von Zürich; BVerwG, Beschl. v. 13.4.1995, 4 B 70/95, NJW 1995, 2648f.).
  • OLG Karlsruhe, 10.08.2006 - 1 AK 1/06

    Zulässigkeit der Auslieferung nach Rumänien zur Strafvollstreckung: Nachweis der

    Der Kernbereich dieser Anforderungen zählt zu den unabdingbaren Grundsätzen der verfassungsrechtlichen Ordnung der Bundesrepublik und fordert auch im Auslieferungsverkehr Beachtung (BVerfGE 63, 332; 75, 1; NJW 1994, 2884; EuGRZ 1984, 271).
  • OLG Karlsruhe, 16.10.2006 - 1 AK 35/06

    Auslieferung: Berücksichtigung der Strafhöhe und der Nichtanrechnung erlittener

    Der Kernbereich dieser Anforderungen zählt zu den unabdingbaren Grundsätzen der verfassungsrechtlichen Ordnung der Bundesrepublik und fordert auch im Auslieferungsverkehr Beachtung (BVerfGE 63, 332; 75, 1; NJW 1994, 2884; EuGRZ 1984, 271).
  • OLG Köln, 26.05.1997 - 8 U 107/96

    Eigentumsrechtlicher Anspruch auf Räumung eines Grundstücks; Zivilrechtliche

  • AG München, 29.03.2018 - 274 C 4910/17

    Eigentumsverletzung durch Beschädigung eines Grabsteines

  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.1991 - 3 S 834/91

    Bauaufsicht: Einschreiten wegen nicht standsicherer Skulptur auf Privatgrundstück

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.09.1989 - 7 B 58/89

    Voraussetzungen für die Zulassung der Aufführung eines Gedichts auf einem

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht