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   OLG München, 25.10.1983 - 5 U 2270/83   

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https://dejure.org/1983,4580
OLG München, 25.10.1983 - 5 U 2270/83 (https://dejure.org/1983,4580)
OLG München, Entscheidung vom 25.10.1983 - 5 U 2270/83 (https://dejure.org/1983,4580)
OLG München, Entscheidung vom 25. Oktober 1983 - 5 U 2270/83 (https://dejure.org/1983,4580)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude; Vorliegen eines Reisemangels auf Grund einer Überbuchung; Gesichtspunkt von Treu und Glauben

  • reise-recht-wiki.de

    Entschädigung für zu Hause verbrachten Urlaub

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 132
  • VersR 1984, 546
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.09.1982 - VII ZR 22/82

    Buchung einer Pauschalreise - Anspruchs auf Ersatz für vertane Urlaubszeit -

    Auszug aus OLG München, 25.10.1983 - 5 U 2270/83
    Der Beklagten ist die Erfüllung des mit dem Kläger geschlossenen Reisevertrags damit unmöglich gewesen (vgl. MüKo Rdn 11 zu § 651 f BGB; BGH, NJW 83, 35).

    Der entgegen der ursprünglichen Planung zuhause zugebrachte Urlaub kann "vertan" sein, muss es aber nicht (vgl. vor allem BGH NJW 83, 35; NJW 83, 218; BGHZ 77, 116 (122/123)).

    c) Für die Bemessung der Entschädigung gemäß § 651 f Abs. 2 BGB sind neben dem Ausmaß der Beeinträchtigung des Urlaubszwecks (s. dazu oben b) die Höhe des Reisepreises (hier 3.869,- DM, pro Tag und Person also rund 50,- DM) und der Aufwand von Bedeutung, der für die Beschaffung eines Ersatzurlaubs erforderlich wäre (vgl. BGH NJW 83, 35 (36); BGH NJW 83, 218).

    Der Senat weicht auch nicht von einem Urteil des Bundesgerichtshofs ab; er folgt vielmehr den vom Bundesgerichtshof aufgestellten Rechtsgrundsätzen auch bei den Fragen, denen die Beklagte die entscheidende Bedeutung beimisst (vgl. BGH NJW 83, 35 zur Frage, ob der Reisende die an einem anderen Ort gelegene Ersatzunterkunft annehmen muss, und BGH NJW 83, 218 zur Frage der Entschädigung bei zuhause verbrachtem Urlaub und zur Höhe der Entschädigung).

  • BGH, 21.10.1982 - VII ZR 61/82

    Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit von Schülern

    Auszug aus OLG München, 25.10.1983 - 5 U 2270/83
    Der entgegen der ursprünglichen Planung zuhause zugebrachte Urlaub kann "vertan" sein, muss es aber nicht (vgl. vor allem BGH NJW 83, 35; NJW 83, 218; BGHZ 77, 116 (122/123)).

    c) Für die Bemessung der Entschädigung gemäß § 651 f Abs. 2 BGB sind neben dem Ausmaß der Beeinträchtigung des Urlaubszwecks (s. dazu oben b) die Höhe des Reisepreises (hier 3.869,- DM, pro Tag und Person also rund 50,- DM) und der Aufwand von Bedeutung, der für die Beschaffung eines Ersatzurlaubs erforderlich wäre (vgl. BGH NJW 83, 35 (36); BGH NJW 83, 218).

    Der Senat weicht auch nicht von einem Urteil des Bundesgerichtshofs ab; er folgt vielmehr den vom Bundesgerichtshof aufgestellten Rechtsgrundsätzen auch bei den Fragen, denen die Beklagte die entscheidende Bedeutung beimisst (vgl. BGH NJW 83, 35 zur Frage, ob der Reisende die an einem anderen Ort gelegene Ersatzunterkunft annehmen muss, und BGH NJW 83, 218 zur Frage der Entschädigung bei zuhause verbrachtem Urlaub und zur Höhe der Entschädigung).

  • BGH, 12.05.1980 - VII ZR 158/79

    "Vertane Urlaubszeit"

    Auszug aus OLG München, 25.10.1983 - 5 U 2270/83
    Der entgegen der ursprünglichen Planung zuhause zugebrachte Urlaub kann "vertan" sein, muss es aber nicht (vgl. vor allem BGH NJW 83, 35; NJW 83, 218; BGHZ 77, 116 (122/123)).

    Für die Ehefrau des Klägers fällt schließlich besonders ins Gewicht, dass sie sich daheim wieder den Hausarbeiten widmen muss, mit denen sie am Urlaubsort völlig verschont geblieben wäre (vgl. BGHZ 77, 116 (122/123)).

  • OLG Frankfurt, 28.10.1981 - 17 U 31/81
    Auszug aus OLG München, 25.10.1983 - 5 U 2270/83
    Der Kläger und seine Angehörigen haben aber auch den Anspruch aus § 651 f Abs. 2 BGB; Ein Mangel im Sinne dieser Vorschrift liegt auch dann vor, wenn dem Reiseveranstalter die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglich geschuldeten Reiseleistung nicht möglich ist; die Reise ist dann vereitelt (MüKo aaO; BGH aaO; OLG Frankfurt NJW 82, 1539).

    Der Senat kann sich insoweit den Ausführungen des Oberlandesgerichts Frankfurt (NJW 82, 1539) nicht anschließen; die dort vertretene Meinung wird nach Ansicht des Senats den tatsächlichen Gegebenheiten nicht gerecht.

  • LG Stuttgart, 16.01.1986 - 16 S 222/85
    Ein Mangel i. S. dieser Vorschrift liegt vor, wenn dem Reiseveranstalter die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglich geschuldeten Reiseleistung nicht möglich ist; die Reise ist dann vereitelt (vgl. OLG München, NJW 84, 132; BGH, NJW 83, 35).

    Diese muß aber gleichwertig sein (vgl. OLG München, NJW 84, 132).

    Eine wesentliche Änderung des Inhalts und des Gesamtzuschnitts der Reise ist aber nicht gleichwertig (vgl. OLG München, NJW 84, 132 und die weiteren dort genannten Zitate).

    Mit dem OLG München (NJW 84, 132, 133) vermag die Kammer den Ausführungen des OLG Frankfurt (NJW 82, 1539, 1540), welche das Amtsgericht in seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat, nicht zu folgen, da die dort vertretene Meinung den tatsächlichen Gegebenheiten nicht gerecht wird.

  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.1994 - 1 S 2909/93

    Unzulässige Feststellungsklagen hinsichtlich der Rechtswidrigkeit des Einsatzes

    Hierfür ist neben dem Grundrechtseingriff erforderlich, daß der Eingriff geeignet war, das Ansehen des Betroffenen nach objektiver Beurteilung in der Öffentlichkeit herabzusetzen (vgl. VGH Bad.Württ., Urteile v. 5.11.1983 - 9 S 959/82 -, NJW 1984, 132 u. v. 5.2.1986 - 1 S 2073/85-, VBlBW 1986, 303) und es der Feststellung der Rechtswidrigkeit bedarf, um die Klägerin der Öffentlichkeit gegenüber zu rehabilitieren (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 15.3.1977 - 1 C 27.75-, DÖV 1977, 571).
  • AG Kleve, 15.05.1996 - 2 C 92/96

    Kündigung eines Reisevertrages wegen Überbuchung, Alternativangebot

    Den durch diesen Hotelwechsel wäre der Inhalt und der Gesamtzuschnitt der Reise so wesentlich verändert worden, dass das Ersatzquartier in Puerto de la Cruz selbst dann nicht als gleichwertiges Alternativhotel anzusehen wäre, wenn die Ausstattung und der Standard des Hotels den vertraglichen Zusicherungen der Beklagten und damit den berechtigten Erwartungen der Reisenden entsprochen hätte (OLG E, NJW-RR 1989, 1078, OLG N, NJW 1984, 132, mwM).
  • AG Baden-Baden, 31.08.1993 - 6 C 19/93
    Dieser Umstand ist zwar grundsätzlich im Rahmen von § 651 d Abs. 2 BGB erheblich (vgl. Tempel, a.a.O., S. 430), der Reisende muss aber insoweit keinen Ortswechsel hinnehmen (vgl. Tonner, § 651 c, Rdnr. 20; Tempel, a.a.O., S. 424; LG Frankfurt, NJW 1985, 1474; OLG München, NJW 1984, 132).
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