Rechtsprechung
BAG, 06.12.1983 - 1 ABR 43/81 (Berlin) |
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- Kanzlei Prof. Schweizer
Mitbestimmung bei Datensichtgeräten
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BetrVG 1972 § 87; BetrVG 1972 § ... 88; BetrVG 1972 § 90; BetrVG 1972 § 91; BetrVG 1972 § 111; BetrVG 1972 § 112; GewO § 120 a; ArbSichG § 3; ArbSichG § 9; MuSchG § 4; AZO § 12; AZO § 18; AZO § 20; VBG 1 § 2; VBG 1 § 4
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bildschirmarbeitsplätze - Betriebsratsmitbestimmung
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 24.07.1980 - 31 BV 3/79
- LAG Berlin, 31.03.1981 - 8 TaBV 5/80
- BAG, 06.12.1983 - 1 ABR 43/81 (Berlin)
Papierfundstellen
- BAGE 44, 285
- NJW 1984, 1476
- NZA 1984, 47 (Ls.)
- VersR 1984, 560
- BB 1984, 850
- DB 1984, 775
- JR 1985, 264
Wird zitiert von ... (85) Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 09.09.1975 - 1 ABR 20/74
Betriebsrat: Mitbestimmung bei einer Erneuten Inbetriebnahme eines …
Auszug aus BAG, 06.12.1983 - 1 ABR 43/81
Er hat in seiner Entscheidung vom 9. September 1975 (BAG 27, 256 = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung) dazu ausgesprochen, daß die Überwachung nicht erst mit der Auswertung der durch die technischen Geräte ermittelten und aufgezeichneten Informationen beginne.Der Senat hat § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG in seiner bisherigen Rechtsprechung stets dahin verstanden, daß es trotz des Wortes "bestimmt" nicht auf die subjektive Überwachungsabsicht des Arbeitgebers ankomme, sondern allein entscheidend sei, ob die technische Einrichtung objektiv geeignet ist, Verhalten und Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen, d.h. Verhaltens- und Leistungsinformationen über den Arbeitnehmer zu erheben und aufzuzeichnen (BAG 27, 256 = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung; Beschluß vom 10. Juli 1979 - 1 ABR 50/78 - AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung).
Diese Rechtsprechung hat durchweg Zustimmung gefunden (Hinz in Anm. AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung; Nickel in Anm. zur Entscheidung vom 9. September 1975 in AuR 1976, 93 f.;… Dietz/Richardi, aaO, § 87 Rz 327;… Galperin/Löwisch, aaO, § 87 Rz 145;… Fitting/Auffarth/Kaiser, aaO, § 87 Rz 36 c;… GK-Wiese, aaO, § 87 Rz 205;… Kammann/Hess/Schlochauer, aaO, § 87 Rz 117;… Denck, aaO, RdA 1982, 296 f.; Kilian, Bildschirmarbeitsplätze und Mitbestimmung, NJW 1981, 2545, 2549;… Ehmann, aaO, S. 108;… Klinkhammer, aaO, AuR 1983, 323; anderer Ansicht Buchner, SAE 1975, 152; Peterek, SAE 1976, 191;… Stege/Weinspach, aaO, § 87 Rz 107).
So werden etwa die durch einen Fahrtenschreiber aufgezeichneten Daten einem Arbeitnehmer erst dadurch zugeordnet, daß festgestellt wird, welcher Arbeitnehmer das Fahrzeug während des Aufzeichnungszeitraumes gefahren hat (Beschluß vom 9. September 1975 - BAG 27, 256 = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung).
- BAG, 10.07.1979 - 1 ABR 50/78
Fahrtenschreiber als technische Einrichtung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
Auszug aus BAG, 06.12.1983 - 1 ABR 43/81
Auch aus seiner Entscheidung vom 10. Juli 1979 (- 1 ABR 50/78 - AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung) folgt nichts anderes.Der Senat hat § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG in seiner bisherigen Rechtsprechung stets dahin verstanden, daß es trotz des Wortes "bestimmt" nicht auf die subjektive Überwachungsabsicht des Arbeitgebers ankomme, sondern allein entscheidend sei, ob die technische Einrichtung objektiv geeignet ist, Verhalten und Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen, d.h. Verhaltens- und Leistungsinformationen über den Arbeitnehmer zu erheben und aufzuzeichnen (BAG 27, 256 = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung; Beschluß vom 10. Juli 1979 - 1 ABR 50/78 - AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung).
- BAG, 28.07.1981 - 1 ABR 65/79
Arbeitszeit: Begriff der Ruhepause - Lärmpause - Arbeitssicherheit - …
Auszug aus BAG, 06.12.1983 - 1 ABR 43/81
Das hat der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 28. Juli 1981 (BAG 36, 138 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitssicherheit) ausgesprochen und entspricht der einhelligen Ansicht in der Literatur (…Dietz/ Richardi, aaO, § 87 Rz 346, 349;… Galperin/Löwisch, aaO, § 87 Rz 154, 155;… GK-Wiese, aaO, § 87 Rz 220;… Fitting/Auffarth/ Kaiser, aaO, vor § 89 Rz 24 f.;… Stege/Weinspach, aaO, § 87 Rz 122, 123;… Kammann/Hess/Schlochauer, aaO, § 87 Rz 125;… Ehmann, aaO, S. 76;… Denck, aaO, ZfA 1976, 447 ff.; Kohte, Mitbestimmung und Gesundheitsschutz, AiB 1983, 51, 52).Die hier angesprochenen Pausen, bei deren Lage der Betriebsrat mitzubestimmen hat, sind Ruhepausen, durch die die Arbeitszeit unterbrochen wird, die also selbst nicht zur Arbeitszeit gehören und deshalb auch nicht vergütet werden (Beschluß des Senats vom 28. Juli 1981 - BAG 36, 138 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitssicherheit).
- BAG, 10.04.1979 - 1 ABR 34/77
Mitbestimmungsrecht über Möglichkeiten zur Erfüllung des § 2 Abs. 1 ASiG
Auszug aus BAG, 06.12.1983 - 1 ABR 43/81
Sie beschränkt nicht danach bestehende Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates (vgl. Beschluß des Senats vom 10. April 1979 - BAG 31, 357 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitssicherheit). - BAG, 08.03.1977 - 1 ABR 33/75
Mitbestimmungsrecht bezüglich Kontengebühren
Auszug aus BAG, 06.12.1983 - 1 ABR 43/81
Als eine Annexregelung, die ebenfalls dem erzwingbaren Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates unterfällt, kann nur eine Regelung verstanden werden, die sich nicht von der Regelung der an sich mitbestimmungspflichtigen Angelegenheit trennen läßt, weil beide notwendigerweise miteinander verbunden sind und die eine Regelung nicht ohne die andere getroffen werden kann (Beschluß vom 8. März 1977 - BAG 29, 40 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Auszahlung). - BAG, 21.12.1982 - 1 ABR 14/81
Mitbestimmung bei Rufbereitschaft
Auszug aus BAG, 06.12.1983 - 1 ABR 43/81
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates entfallen nicht deswegen, weil ein von einer mitbestimmten Regelung bezweckter Schutz der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber freiwillig zugestanden wird (vgl. Beschluß des Senats vom 21. Dezember 1982 - 1 ABR 14/81 - AP Nr. 9 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt). - BAG, 16.03.1982 - 1 ABR 63/80
Betriebsratsmitbestimmung
Auszug aus BAG, 06.12.1983 - 1 ABR 43/81
Der Senat hat daher auch entschieden, daß vom erzwingbaren Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 87 Abs. 1 Nr. 12 BetrVG eine Regelung nicht gedeckt ist, die dem Betriebsrat ein weitergehendes Mitbestimmungsrecht, etwa bei der Bestellung des jeweiligen Beauftragten für das betriebliche Vorschlagswesen, bei der Entscheidung über die Annahme einzelner Verbesserungsvorschläge oder bei der Entscheidung über die Höhe der Prämie einräumen soll (Beschluß vom 16. März 1982 - BAG 38, 148 = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Vorschlagswesen).
- BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 51/02
Verdachtskündigung - Videoüberwachung - Beweisverwertung - Mitbestimmung
b) Der Sinn des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG besteht darin, Eingriffe in den Persönlichkeitsbereich der Arbeitnehmer durch Verwendung anonymer technischer Kontrolleinrichtungen nur bei gleichberechtigter Mitbestimmung des Betriebsrats zuzulassen (BAG 9. September 1975 - 1 ABR 20/74 - BAGE 27, 256; 6. Dezember 1983 - 1 ABR 43/81 - BAGE 44, 285). - BAG, 27.01.2004 - 1 ABR 7/03
Mitbestimmung bei Einsatz von Arbeitnehmern in Kundenbetrieb mit …
aa) "Überwachung" im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ist ein Vorgang, durch den Informationen über das Verhalten oder die Leistung des Arbeitnehmers erhoben und - jedenfalls in der Regel - irgendwie aufgezeichnet werden, um sie auch späterer Wahrnehmung zugänglich zu machen (vgl. BAG 6. Dezember 1983 - 1 ABR 43/81 - BAGE 44, 285, 310 = AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 7 = EzA BetrVG § 87 Betriebliche Ordnung Nr. 7, zu C V 2 der Gründe).Zur Überwachung "bestimmt" sind technische Einrichtungen dann, wenn sie objektiv geeignet sind, Verhaltens- oder Leistungsinformationen über den Arbeitnehmer zu erheben und aufzuzeichnen; auf die subjektive Überwachungsabsicht des Arbeitgebers kommt es nicht an (BAG 6. Dezember 1983 - 1 ABR 43/81 - aaO).
- LAG Düsseldorf, 12.01.2015 - 9 TaBV 51/14
Keine facebook-Seite des Arbeitgebers ohne Mitbestimmung?
Hieraus könnten unmittelbar Erkenntnisse über das Arbeitsverhalten des betroffenen Mitarbeiters gewonnen werden (vgl. nur BAG v. 06.12.1983 - 1 ABR 43/81, RZ. 179, juris; BAG v. 26.07.1994 - 1 ABR 6/94, juris).Das Erfassen der Leistung oder des Verhaltens einer ganzen Abteilung oder Gruppe reicht nicht aus (BAG v. 06.12.1983 - 1 ABR 43/81, Rz. 179, juris).
Eine Ausnahme sei nur dann denkbar, wenn erfasste Verhaltens- und Leistungsdaten nur einer Gruppe von Arbeitnehmern zugeordnet werden können, die als Gruppe auch für eine bestimmte Leistung oder ein bestimmtes Verhalten gemeinschaftlich verantwortlich ist (BAG v. 26.07.1994 - 1 ABR 6/94, juris; BAG v. 18.02.1986 - 1 ABR 21/84, juris; BAG v. 06.12.1983 - 1 ABR 43/81, RZ. 179, juris).
So werden etwa die durch einen Fahrtenschreiber aufgezeichneten Daten einem Arbeitnehmer erst dadurch zugeordnet, dass festgestellt wird, welcher Arbeitnehmer das Fahrzeug während des Aufzeichnungszeitraumes gefahren hat (BAG v. 06.12.1983 - 1 ABR 43/81, Rz. 179, juris).
- BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 47/95
Mitbestimmung bei Bildschirmarbeit
Solcherart auf einzelne Regelungsgegenstände bezogene Feststellungsanträge sind zulässig (Senatsbeschluß vom 6. Dezember 1983 - 1 ABR 43/81 - BAGE 44, 285 = AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu B II 3 der Gründe).Die Literatur ist dem fast einhellig gefolgt (vgl. BAGE 44, 285, 290 = AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu B I der Gründe;… Fitting/Kaiser/Heither/Engels, BetrVG, 18. Aufl., § 76 Rz 93;… Kreutz, GK-BetrVG, 5. Aufl., § 76 Rz 94, jeweils m.w.N.).
aa) Die vom Gesamtbetriebsrat in diesem Zusammenhang angeführten "Sicherheitsregeln für Bildschirmarbeitsplätze im Bürobereich" (ZH l/618) der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft sind keine gesetzlichen Vorschriften im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG und auch keine Unfallverhütungsvorschriften (Senatsbeschluß vom 6. Dezember 1983, BAGE 44, 285 = AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu C II 2 a der Gründe).
Das Bundesarbeitsgericht hat die Frage bisher ausdrücklich offengelassen (BAGE 44, 285, 299 = AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu C II 2 a der Gründe).
(1) Allerdings ist der Senat in seinem bereits zitierten Beschluß vom 6. Dezember 1983 (BAGE 44, 285, 300 = AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu C II 2 b der Gründe) davon ausgegangen, daß Arbeitsunterbrechungen nicht zum Regelungsgegenstand von § 120 a GewO gehörten.
aa) In seinem Beschluß vom 6. Dezember 1983 ist der Senat davon ausgegangen, daß derartige Untersuchungen nicht zum Regelungsgegenstand des § 120 a GewO gehörten (BAGE 44, 285, 306 = AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu C IV 1 der Gründe;… insoweit zustimmend Richardi, Anm. zu AP, aaO, unter III 4).
c) Wie der Senat in seinem Beschluß vom 6. Dezember 1983 (BAGE 44, 285, 306 ff. = AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu C IV 2 bis 4 der Gründe) im einzelnen ausgeführt hat, ergibt sich auch aus anderen arbeitsschutzrechtlichen Rahmenvorschriften keine Verpflichtung des Arbeitgebers, Bildschirmarbeitnehmern die hier streitigen Untersuchungen anzubieten.
- BAG, 14.09.1984 - 1 ABR 23/82
Mitbestimmung bei technischer Überwachung
Der Senat hat diese Frage in seiner Bildschirm-Entscheidung vom 6. Dezember 1983 (- 1 ABR 43/81 - zur Veröffentlichung vorgesehen) ausdrücklich offengelassen. - LAG Köln, 19.07.2019 - 9 TaBV 125/18
Internal Investigations; Mitbestimmungswidrige Überprüfung und Weiterleitung von …
Die (manuelle) Weitergabe stellt einen Annex zur Überwachung dar, der ebenfalls dem erzwingbaren Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates unterfällt, weil er die Überwachungsmaßnahme verlängert (zur Annexzuständigkeit BAG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 1 ABR 43/81 -, BAGE 44, 285-323, Rn. 199). - BAG, 27.05.1986 - 1 ABR 48/84
Mitbestimmung bei Telefondatenerfassung
Damit hat der Betriebsrat bei der Einführung und Anwendung eines Telefondatenerfassungssystems der vorliegenden Art nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht (Beschluß vom 6. Dezember 1983, BAGE 44, 285 [BAG 06.12.1983 - 1 ABR 43/81] = AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung; Beschluß vom 23. April 1985 - 1 ABR 2/82 - AP Nr. 12 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung). - BAG, 01.07.2003 - 1 ABR 20/02
Mitbestimmung bei bezahlten tariflichen Kurzpausen
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats läßt dies ein rechtliches Interesse an der gesonderten Feststellung der Reichweite des Mitbestimmungsrechts nicht entfallen (BAG 2. April 1996 - 1 ABR 47/95 - BAGE 82, 349, 355, zu B II 1 a der Gründe; 6. Dezember 1983 - 1 ABR 43/81 - BAGE 44, 285, 290, zu B I der Gründe mwN).Dementsprechend hat der Senat weder bezahlte Lärmpausen noch bezahlte Unterbrechungen der Arbeit an Bildschirmgeräten als Pausen iSd. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG angesehen, deren Einführung der Betriebsrat verlangen könnte (BAG 28. Juli 1981 - 1 ABR 65/79 - BAGE 36, 138, 143 f., zu II 1 a der Gründe; 6. Dezember 1983 - 1 ABR 43/81 - AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 87 Bildschirmarbeitsplatz Nr. 1, zu C II 3 der Gründe).
- BVerwG, 30.08.1985 - 6 P 20.83
Zur Beteiligung des Personalrates bei der Einrichtung von …
Als "Gestaltung" von Arbeitsplätzen im Sinne des § 79 Abs. 3 Nr. 12 LPVG BW ist nicht nur die Umgestaltung bereits vorhandener Arbeitsplätze, sondern auch die Errichtung und Ausgestaltung neuer Arbeitsplätze anzusehen (im Ergebnis ebenso für den Anwendungsbereich des § 91 BetrVG: Bundesarbeitsgericht, Beschluß vom 6. Dezember 1983 - 1 ABR 43/81 -). - BAG, 17.03.1987 - 1 ABR 59/85
Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers - Datenschutz
Der Senat hat schon in seiner Bildschirmentscheidung (Beschluß vom 6. Dezember 1983, BAGE 44, 285 [BAG 06.12.1983 - 1 ABR 43/81] = AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung) ausgesprochen, daß der Betriebsrat vom Arbeitgeber rechtzeitig und umfassend zu unterrichten ist über die jeweiligen Programme und deren Arbeitsweise. - BAG, 21.08.1990 - 1 ABR 72/89
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates - Lohnfestsetzung - Festlegung des …
- BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 10/86
Mitbestimmung über die Arbeitszeit Teilzeitbeschäftigter
- BAG, 15.05.2001 - 1 ABR 39/00
Mitbestimmung bei Prämienlohn
- BAG, 23.10.1984 - 1 ABR 2/83
Mitbestimmung bei Einführung von Führungsrichtlinien
- LAG Berlin-Brandenburg, 09.04.2014 - 4 TaBV 638/14
Einigungsstelle - Unzuständigkeit - Verhandlungsunwilligkeit des Arbeitgebers
- BVerwG, 16.12.1987 - 6 P 32.84
Personalvertretungsrechtliche Mitbestimmung bei EDV-gestütztem …
- LAG Hamburg, 02.05.2012 - H 6 TaBV 103/11
Mitbestimmung bei der Verwendung von "Google Maps"
- BAG, 26.05.1988 - 1 ABR 9/87
Mitbestimmung bei behördlicher Anordnung
- BAG, 23.04.1985 - 1 ABR 2/82
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der Einführung eines rechnergesteuerten …
- BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 63/87
Anschlußrechtsbeschwerde - Betriebsvereinbarung
- BAG, 17.09.1991 - 1 ABR 74/90
Vorlage von Unterlagen an den Wirtschaftsausschuß
- BAG, 18.02.1986 - 1 ABR 21/84
Mitbestimmung bei technischer Überwachung - Kienzle-Schreiber
- BAG, 23.04.1985 - 1 ABR 39/81
Mitbestimmungsrecht des Gesamtbetriebsrats des technischen Überwachungsvereins - …
- BAG, 16.11.2011 - 7 ABR 28/10
Berechtigung des Gesamtbetriebsrats zur Durchführung einer …
- BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 61/84
Mitbestimmung bei der Anordnung von Überstunden
- LAG Baden-Württemberg, 08.12.1987 - 14 TaBV 18/87
Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat; …
- LAG Sachsen, 21.10.2022 - 4 TaBV 9/22
Bestimmtheitsgebot in Beschlussverfahren zu Mitbestimmungsfragen; Technische …
- LAG Hamm, 23.04.2008 - 10 TaBV 131/07
Mitbestimmung des Betriebsrats; Feststellungsinteresse; Beginn und Ende der …
- BAG, 16.06.1987 - 1 ABR 41/85
Betriebsänderung und Betriebsübergang
- LAG München, 10.08.2021 - 3 TaBV 31/21
Einigungsstelle, offensichtliche Unzuständigkeit, Mitbestimmung, Zeiterfassung
- BAG, 15.12.1992 - 1 ABR 24/92
Betriebsrat: Mitbestimmung bei Einführung einer Überwachungseinrichtung
- ArbG Hamburg, 07.11.1985 - 1 GaBV 8/85
Anspruch auf Unterlassung der Inbetriebnahme eines EDV-Systems durch einstweilige …
- BAG, 04.07.1989 - 1 ABR 40/88
Vorrang des Tarifvertrages nach § 87 Abs. 1 BetrVG - Unanfechtbarkeit eines …
- LAG Düsseldorf, 25.08.2014 - 9 TaBV 39/14
Überprüfung der arbeitsgerichtlichen Einsetzung des Vorsitzenden einer …
- BVerwG, 29.08.2001 - 6 P 10.00
Mitbestimmung des Personalrats; Überwachung von Verhalten oder Leistung von …
- BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 53/86
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Regelung der Arbeitszeit …
- BAG, 13.03.1984 - 1 ABR 57/82
Mitbestimmung bei Provisionen
- BAG, 17.12.1985 - 1 ABR 78/83
Anspruch des Betriebsrats auf Aufstellung eines Sozialplans anlässlich der …
- LAG Berlin-Brandenburg, 31.07.2013 - 17 TaBV 222/13
Überwachungseinrichtungen - Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats
- VGH Hessen, 29.03.1989 - BPV TK 3992/87
Personalvertretung: Einführung einer Telefongebührenerfassung
- ArbG Stuttgart, 25.07.2013 - 17 BV 37/13
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Vernetzung via VPN
- LAG Hessen, 14.02.2006 - 4 TaBV 1/06
Bestellung - Einigungsstelle
- VGH Hessen, 29.03.1989 - BPV TK 3572/87
Personalvertretung: Einführung der EDV
- LAG Niedersachsen, 30.11.1995 - 1 TaBV 56/95
Möglichkeit der Einführung von Leistungs- anstelle von Zeitlohn zur Herstellung …
- BAG, 25.04.1989 - 1 ABR 91/87
Umfang des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats - Anspruch auf Urlaubsgeld - …
- LAG Düsseldorf, 04.02.2013 - 9 TaBV 129/12
Einsetzung einer Einigungsstelle
- LAG Hessen, 31.01.2006 - 4 TaBV 208/05
Anforderungen an die Bestellung einer Einigungsstelle - Luftfahrtunternehmen
- ArbG Bonn, 20.04.2016 - 5 BV 108/15
Mitbestimmungsrecht des Konzernbetriebsrats bei der Erstellung und Durchführung …
- ArbG Oldenburg, 06.01.2011 - 7 BV 8/10
Arbeitsverhalten; Beisitzer; Einigungsstelle; Einsetzung; Mitbestimmungsrecht; …
- LAG Hamburg, 09.04.2009 - 8 TaBV 10/08
ERA Hamburg - Zeitpunkt des Inkrafttretens - Nachwirkung bei Verbandsaustritt - …
- LAG Hamburg, 01.02.2007 - 8 TaBV 18/06
Einsetzung einer Einigungsstelle - offensichtliche Unzuständigkeit - …
- BAG, 12.01.1988 - 1 AZR 352/86
Anspruch gegen die Bundespost auf Nichtvorlage der den Arbeitnehmer betreffenden …
- ArbG Hamburg, 23.12.2014 - 27 BVGa 4/14
Durchführung einer Mitarbeiterbefragung - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats - …
- BAG, 04.06.1987 - 6 ABR 63/85
Berechtigung der Hinzuziehung betriebsfremder Sachverständiger
- LAG Berlin, 30.07.1985 - 3 TaBV 6/85
Sachverständiger; Betriebsrat; Mitbestimmung; Rechenanlage
- LAG Düsseldorf, 29.09.2009 - 17 TaBV 107/09
Einigungsstelle zur Einführung und Ausgestaltung des betrieblichen …
- BAG, 13.02.1990 - 1 ABR 11/89
Betriebsrat: Mitbestimmung bei Überwachung eines betrieblichen Alkoholverbots
- ArbG Hamburg, 14.07.2015 - 9 BV 30/14
Betriebliche Mitbestimmung: Gesundheitsschutz - Mitarbeiterbefragung
- VGH Hessen, 27.02.1991 - BPV TK 2675/90
Mitbestimmungsrecht bei Einführung einer EDV-gestützten Parkerlaubnisverwaltung
- BAG, 13.03.1984 - 1 ABR 49/82
Mitbestimmung Gesamtbetriebsrat
- LAG Baden-Württemberg, 24.01.2005 - 15 TaBV 10/04
Im Bestellungsverfahren nach § 98 ArbGG sind auch Vorfragen wie die …
- LAG Hamburg, 20.01.2015 - 2 TaBVGa 1/15
Mitarbeiterbefragung zur Gefährdungsbeurteilung - Mitbestimmung beim …
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.06.2006 - 5 TaBV 14/06
Einigungsstelle
- BAG, 27.06.1989 - 1 ABR 24/88
Betriebsänderung im Sinne von § 111 Satz 2 Nr. 4 BetrVG : Einführung der …
- ArbG Düsseldorf, 29.01.2015 - 5 BV 250/14
Betriebliche Mitbestimmung im Hinblick auf die Dynamisierung der Arbeitsentgelte; …
- LAG Hamm, 06.03.2009 - 10 TaBV 143/08
Sozialplanpflicht; Betriebsänderung; Personalabbau; mehrere Entlassungswellen; …
- LAG Baden-Württemberg, 13.03.2000 - 15 TaBV 4/99
Zuständigkeit der Einigungsstelle bei Beschwerden von Arbeitnehmern
- LAG Hessen, 11.09.2012 - 4 TaBV 192/12
Bestimmter Antrag - Regelungsgegenstand - Bestellung einer Einigungsstelle; …
- BAG, 27.11.1986 - 6 ABR 63/83
Anforderungen an das Rechtsschutzinteresse im Beschlussverfahren
- VGH Baden-Württemberg, 14.11.1989 - 15 S 452/89
Initiativrecht des Personalrats zum Abschluß einer Dienstvereinbarung
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.11.1986 - 18 L 6/85
Erstattung von Kosten für ein Gutachten; Aufgaben des Personalrats; …
- BAG, 27.05.1986 - 1 ABR 35/84
Mitbestimmung bei Telefondatenerfassung - Gerichtliche Feststellung der …
- BAG, 20.12.1983 - 1 ABR 72/82
- LAG Hessen, 03.06.2014 - 4 TaBV 61/14
Zulässigkeit der nachträglichen Änderung des Gegenstandes der Einigungsstelle
- LAG Hessen, 18.03.1993 - 12 TaBV 106/93
Betriebsvereinbarung: Überwachung der Durchführung
- BAG, 06.11.1984 - 1 ABR 61/81
Betriebsrat - Mitbestimmungsrecht - Rechtsbeschwerdeverfahren - …
- BAG, 26.01.1988 - 1 ABR 18/86
Zustimmung des Betriebsrats bei der Einführung technischer Überwachungssysteme in …
- OVG Bremen, 29.10.1985 - PV-B 9/85
Verlust von Briefsendungen und Päckchensendungen bei einem Postamt; Einbau einer …
- BAG, 14.03.1985 - 2 AZR 111/84
Anforderungen an die Unterrichtung des Betriebsrates über die Kündigungsgründe - …
- BVerwG, 15.11.1984 - 6 PB 20.84
Rechtsmittel
- BAG, 18.08.1987 - 1 ABR 32/87
Verfahren auf Feststellung eines Mitbestimmungsrechts - Gegenstand eines …
- BAG, 20.12.1983 - 1 ABR 30/83
- LAG Schleswig-Holstein, 27.03.2019 - 6 TaBV 8/19
Einigungsstelle, Einsetzung einer Einigungsstelle, Unzuständigkeit …
- BAG, 27.05.1986 - 1 ABR 41/84
- LAG Schleswig-Holstein, 06.11.1986 - 2 TaBV 33/86
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats für die Durchführung einer Zeitmeßstudie ; …
Rechtsprechung
BAG, 08.11.1994 - 1 ABR 20/94 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Arbeitszeitmessung durch manuelle Stoppuhr als technische Überwachung - Mitbestimmung des Betriebsrates bei Messung des Zeitaufwandes mittels einer Stoppuhr
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 6, Nr. 1
Mitbestimmung bei Zeitmessungen - Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 6 und Nr. 1
Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei REFA-Zeitmessungen mittels Stoppuhr - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Neumünster, 27.10.1993 - 3a BV 47/93
- LAG Schleswig-Holstein, 10.02.1994 - 4 TaBV 42/93
- BAG, 08.11.1994 - 1 ABR 20/94
Papierfundstellen
- NJW 1984, 1476
- NZA 1984, 47
- NZA 1995, 313
- BB 1984, 850
- BB 1994, 2348
- BB 1995, 517
- DB 1984, 775
- DB 1994, 2351
- DB 1995, 783
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 18.02.1986 - 1 ABR 21/84
Mitbestimmung bei technischer Überwachung - Kienzle-Schreiber
Auszug aus BAG, 08.11.1994 - 1 ABR 20/94
Insoweit unterscheiden sich die hier zu beurteilenden Zeitmessungen grundlegend von einer technischen Datenerhebung z.B. durch Fahrtenschreiber oder sog. Kienzle-Schreiber, die der Senat als eine technische Überwachung und damit als mitbestimmungspflichtig nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG angesehen hat (Beschluß vom 10. Juli 1979 - 1 ABR 50/78 - AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung; BAGE 51, 143 = AP Nr. 13 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung).Nach der Rechtsprechung des Senats (so BAGE 46, 367, 375 f. = AP Nr. 9 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu B IV der Gründe; BAGE 51, 143, 149 = AP Nr. 13 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu B II 3 b der Gründe) liegt die Gefährdung des Persönlichkeitsrechts der Arbeitnehmer durch eine technisierte Ermittlung von Verhaltens- und Leistungsdaten zum einen darin, daß auf diese Weise eine ungleich größere Anzahl von Daten erhoben werden kann als bei der Überwachung durch Menschen, und daß dies praktisch ununterbrochen geschehen kann.
- BAG, 14.09.1984 - 1 ABR 23/82
Mitbestimmung bei technischer Überwachung
Auszug aus BAG, 08.11.1994 - 1 ABR 20/94
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats fällt unter den Begriff der technischen Überwachung nur ein Vorgang, bei dem zumindest die Erhebung von Daten oder deren Auswertung auf technischem Wege erfolgt (BAGE 46, 367, 377 ff. = AP Nr. 9 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu B V der Gründe; Beschluß vom 23. April 1985 - 1 ABR 39/81 - AP Nr. 11 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu B II der Gründe).Nach der Rechtsprechung des Senats (so BAGE 46, 367, 375 f. = AP Nr. 9 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu B IV der Gründe; BAGE 51, 143, 149 = AP Nr. 13 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu B II 3 b der Gründe) liegt die Gefährdung des Persönlichkeitsrechts der Arbeitnehmer durch eine technisierte Ermittlung von Verhaltens- und Leistungsdaten zum einen darin, daß auf diese Weise eine ungleich größere Anzahl von Daten erhoben werden kann als bei der Überwachung durch Menschen, und daß dies praktisch ununterbrochen geschehen kann.
- BAG, 15.12.1992 - 1 ABR 24/92
Betriebsrat: Mitbestimmung bei Einführung einer Überwachungseinrichtung
Auszug aus BAG, 08.11.1994 - 1 ABR 20/94
Sie selbst bewirkt aber keine Überwachung, worauf der Senat bereits in seinem Beschluß vom 15. Dezember 1992 (- 1 ABR 24/92 - CR 1994, 111, 113) hingewiesen hat.
- BAG, 23.04.1985 - 1 ABR 39/81
Mitbestimmungsrecht des Gesamtbetriebsrats des technischen Überwachungsvereins - …
Auszug aus BAG, 08.11.1994 - 1 ABR 20/94
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats fällt unter den Begriff der technischen Überwachung nur ein Vorgang, bei dem zumindest die Erhebung von Daten oder deren Auswertung auf technischem Wege erfolgt (BAGE 46, 367, 377 ff. = AP Nr. 9 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu B V der Gründe; Beschluß vom 23. April 1985 - 1 ABR 39/81 - AP Nr. 11 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu B II der Gründe). - BAG, 10.07.1979 - 1 ABR 50/78
Fahrtenschreiber als technische Einrichtung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
Auszug aus BAG, 08.11.1994 - 1 ABR 20/94
Insoweit unterscheiden sich die hier zu beurteilenden Zeitmessungen grundlegend von einer technischen Datenerhebung z.B. durch Fahrtenschreiber oder sog. Kienzle-Schreiber, die der Senat als eine technische Überwachung und damit als mitbestimmungspflichtig nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG angesehen hat (Beschluß vom 10. Juli 1979 - 1 ABR 50/78 - AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung; BAGE 51, 143 = AP Nr. 13 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung). - BAG, 16.12.1986 - 1 ABR 35/85
Beschlußverfahren - Beitritt - Sachantrag - Zulässigkeit der Antragsänderung - …
Auszug aus BAG, 08.11.1994 - 1 ABR 20/94
Nach der Rechtsprechung des Senats (so BAGE 46, 367, 375 f. = AP Nr. 9 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu B IV der Gründe; BAGE 51, 143, 149 = AP Nr. 13 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu B II 3 b der Gründe) liegt die Gefährdung des Persönlichkeitsrechts der Arbeitnehmer durch eine technisierte Ermittlung von Verhaltens- und Leistungsdaten zum einen darin, daß auf diese Weise eine ungleich größere Anzahl von Daten erhoben werden kann als bei der Überwachung durch Menschen, und daß dies praktisch ununterbrochen geschehen kann.
- BAG, 29.06.2004 - 1 ABR 21/03
Videoüberwachung am Arbeitsplatz - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
Durch die Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG soll gerade auch der Gefahr begegnet werden, dass der Arbeitnehmer zum Objekt einer Überwachungstechnik wird und sein Wissen darum zu erhöhter Abhängigkeit und zur Behinderung der freien Entfaltung seiner Persönlichkeit führt (BAG 18. Februar 1986 - 1 ABR 21/84 - BAGE 51, 143, 149 = AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 13 = EzA BetrVG 1972 § 87 Kontrolleinrichtung Nr. 14, zu B II 3 b der Gründe; 8. November 1994 - 1 ABR 20/94 - AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 27 = EzA BetrVG 1972 § 87 Kontrolleinrichtung Nr. 20, zu B I1 der Gründe). - BAG, 27.01.2004 - 1 ABR 7/03
Mitbestimmung bei Einsatz von Arbeitnehmern in Kundenbetrieb mit …
Sinn der Vorschrift ist es, Eingriffe in den Persönlichkeitsbereich der Arbeitnehmer durch Verwendung technischer Kontrolleinrichtungen nur bei gleichberechtigter Mitbestimmung des Betriebsrats zuzulassen (BAG 24. November 1981 - 1 ABR 108/79 - BAGE 37, 112, 118 = AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebes Nr. 3 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Ordnung Nr. 7, zu B 2 der Gründe; 8. November 1994 - 1 ABR 20/94 - AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 27 = EzA BetrVG 1972 § 87 Kontrolleinrichtung Nr. 20, zu B I 1 der Gründe). - LAG Düsseldorf, 12.01.2015 - 9 TaBV 51/14
Keine facebook-Seite des Arbeitgebers ohne Mitbestimmung?
Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG setzt daher voraus, dass die technische Einrichtung selbst und automatisch die Daten über bestimmte Vorgänge verarbeitet (BAG v. 10.12.2013 - 1 ABR 43/12, juris; BAG v. 08.11.1994 - 1 ABR 20/94, juris).Die Einbindung in eine von ihm nicht beeinflussbare Überwachungstechnik kann zu erhöhter Abhängigkeit führen und damit die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit hindern (BAG v. 10.12.2013 - 1 ABR 43/12, juris; BAG v. 08.11.1994 - 1 ABR 20/94, juris).
- BAG, 10.12.2013 - 1 ABR 43/12
Mitbestimmung des Betriebsrats beim Einsatz eines Routenplaners zu …
Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG setzt daher voraus, dass die technische Einrichtung selbst und automatisch die Daten über bestimmte Vorgänge verarbeitet (BAG 8. November 1994 - 1 ABR 20/94 - zu B I 1 der Gründe) .Die Einbindung in eine von ihm nicht beeinflussbare Überwachungstechnik kann zu erhöhter Abhängigkeit führen und damit die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit hindern (BAG 8. November 1994 - 1 ABR 20/94 - zu B I 1 der Gründe) .
- LAG Berlin-Brandenburg, 22.03.2017 - 23 TaBVGa 292/17
Rechtstellung des Betriebsrats hinsichtlich der Kontrolle der …
Obergerichtlich entschiedene Konstellationen, in denen ein Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG Im Hinblick auf getroffene Regelungen zum Arbeitsverhalten fehlte, sind z.B. die Folgenden: Erfassung der Arbeitszeit von Redakteuren zum Zwecke des Nachweises von Überstunden (BAG…, Beschluss vom 04.08.1981 - 1 ABR 54/78 -Juris Rn. 63); Ausfüllen von Tätigkeitsberichten (LAG München, Beschluss vom 26.02.1982 - 8 TaBV 37/81 - Amtsblatt BY 1982, C29-C30 und Juris); Erfassung der Arbeitszeit für bestimmte Projekte zwecks Abrechnung und Kalkulation (BAG…, Beschluss vom 24.11.1981 - 1 ABR 108/79 - Juris, Rn. 13 ff) unter Hinweis darauf, dass allein die Möglichkeit einer Leistungskontrolle durch die manuelle Erfassung nicht maßgeblich sei; Registrierung von Arbeitsabläufen (BAG, Beschluss vom 08.11.1994 - 1 ABR 20/94 - Juris Rn. 21); Führen von An- und Abwesenheitslisten zur Ermittlung von Fehltagen (LAG München…, Beschluss vom 13.02.2014 - 3 TaBV 84/13 - Juris Rn. 43 ff). - KAG Augsburg, 16.06.2015 - 2 MV 21/14 Eine technische Einrichtung stellt jedes optische, mechanische, akustische oder elektronische Gerät dar (vgl. etwa Kania in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 15. Aufl. 2015, § 87 BetrVG, Rn. 48, mit Hinweis auf BAG, Beschl. v. 08.11.1994 - 1ABR 20/94 = NZA 1995, 313 = AP Nr. 27 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung).
Das Zustimmungsrecht nach § 36 Abs. 1 Nr. 9 MAVO setzt daher ebenso wie das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG voraus, dass die technische Einrichtung selbst und automatisch die Daten über bestimmte Vorgänge verarbeitet (vgl. den eine "Facebook"-Seite des Arbeitgebers betreffenden Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 12.01.2015 - 9 TaBV 51/14, gegen den Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht - 1ABR 7/15 - eingelegt worden ist; vgl. auch BAG, Beschl. v. 08.11.1994 - 1ABR 20/94 = NZA 1995, 313 = AP Nr. 27 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung; BAG, Beschl. v. 10.12.2013 - 1ABR 43/12 = NZA 2014, 439 = AP Nr. 45 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung - jeweils mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung).