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   BAG, 08.12.1983 - 2 AZR 337/82   

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BAG, 08.12.1983 - 2 AZR 337/82 (https://dejure.org/1983,549)
BAG, Entscheidung vom 08.12.1983 - 2 AZR 337/82 (https://dejure.org/1983,549)
BAG, Entscheidung vom 08. Dezember 1983 - 2 AZR 337/82 (https://dejure.org/1983,549)
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Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 1651
  • NZA 1984, 31
  • BB 1984, 855
  • DB 1984, 1202
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 18.02.1977 - 2 AZR 770/75

    Zugang der Kündigung - Anschriftenänderung des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 08.12.1983 - 2 AZR 337/82
    Eine schriftliche Willenserklärung ist zugegangen, sobald sie in verkehrsüblicher Weise in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers oder eines anderen, der ihn nach der Verkehrsanschauung in der Empfangnahme von Briefen vertreten konnte, gelangt ist und für den Empfänger unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit besteht, von dem Schreiben Kenntnis zu nehmen (vgl. BAG Urteile vom 16. Januar 1976 - 2 AZR 619/74 - zu 2 a der Gründe, vom 13. Oktober 1976 - 5 AZR 510/75 - zu I 2 der Gründe und vom 18. Februar 1977 - 2 AZR 770/75 - zu A II 3 b der Gründe, AP Nr. 7, 8 und 10 zu § 130 BGB, jeweils m.w.N.).

    Ein solcher Fall ist nur anzunehmen, wenn das Zugangshindernis dem Empfänger zuzurechnen ist und der Erklärende nicht damit zu rechnen brauchte (vgl. BAG Urteil vom 18. Februar 1977 - 2 AZR 770/75 - AP Nr. 10 zu § 130 BGB, zu II 3 d der Gründe).

  • BAG, 13.10.1976 - 5 AZR 510/75

    Angestellter Leiter eines Hotels - Zugang einer Willenserklärung - Buchhalter -

    Auszug aus BAG, 08.12.1983 - 2 AZR 337/82
    Eine schriftliche Willenserklärung ist zugegangen, sobald sie in verkehrsüblicher Weise in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers oder eines anderen, der ihn nach der Verkehrsanschauung in der Empfangnahme von Briefen vertreten konnte, gelangt ist und für den Empfänger unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit besteht, von dem Schreiben Kenntnis zu nehmen (vgl. BAG Urteile vom 16. Januar 1976 - 2 AZR 619/74 - zu 2 a der Gründe, vom 13. Oktober 1976 - 5 AZR 510/75 - zu I 2 der Gründe und vom 18. Februar 1977 - 2 AZR 770/75 - zu A II 3 b der Gründe, AP Nr. 7, 8 und 10 zu § 130 BGB, jeweils m.w.N.).

    Nach den Urteilen vom 16. Januar 1976 und 13. Oktober 1976 (aaO) ist es für den Zugang unerheblich, wann der Empfänger die Erklärung tatsächlich zur Kenntnis genommen hat und ob er daran durch Krankheit oder sonstige besondere Umstände zunächst gehindert war.

  • RG, 10.11.1933 - VII 192/33

    1. Bis wann darf der Antragende den Eingang der Antwort des Abwesenden "unter

    Auszug aus BAG, 08.12.1983 - 2 AZR 337/82
    1921, Nr. 131: Einwurf in den Geschäftsbriefkasten nach Ende der üblichen Geschäftszeit; RGZ 142, 402, 407 und BAG 13, 313 = AP Nr. 4 zu § 130 BGB: Einsortierung in das Postschließfach des Empfängers nach den üblichen Abholzeiten; herrschende und, soweit es, wie vorliegend auf die Rechtzeitigkeit des Zugangs ankommt, allgemeine Meinung im Schrifttum; vgl. Ermann/Brox, BGB, 7. Aufl., 1. Band, § 130 Rz 8; MünchKomm-Förschler, BGB, § 130 Rz 15; Palandt/Heinrichs, BGB, 43. Aufl., § 130 Anm. 3 b; Soergel/Hefermehl, BGB, 11. Aufl., § 130 Rz 10, 12; Staudinger/Dilcher, BGB, 12. Aufl., § 130 Rz 25, 30, 31).

    Wenn auch für die Frage, wann die tatsächliche Kenntnisnahme des Empfängers von dem in seinen Machtbereich gelangten Schriftstück zu erwarten ist, der objektive Maßstab der Gepflogenheiten des Verkehrs maßgebend ist, so ist dieser doch auf die Art des Empfängers bezogen anzuwenden, soweit diese Art dem Absender bekannt sein mußte (so bereits RGZ 142, 402, 408).

  • BAG, 16.01.1976 - 2 AZR 619/74

    Kündigung - Zugang - Möglichkeit der Kenntnisnahme - Tatsächliche Kenntnisnahme -

    Auszug aus BAG, 08.12.1983 - 2 AZR 337/82
    Eine schriftliche Willenserklärung ist zugegangen, sobald sie in verkehrsüblicher Weise in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers oder eines anderen, der ihn nach der Verkehrsanschauung in der Empfangnahme von Briefen vertreten konnte, gelangt ist und für den Empfänger unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit besteht, von dem Schreiben Kenntnis zu nehmen (vgl. BAG Urteile vom 16. Januar 1976 - 2 AZR 619/74 - zu 2 a der Gründe, vom 13. Oktober 1976 - 5 AZR 510/75 - zu I 2 der Gründe und vom 18. Februar 1977 - 2 AZR 770/75 - zu A II 3 b der Gründe, AP Nr. 7, 8 und 10 zu § 130 BGB, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 16.12.1980 - 7 AZR 1148/78

    Aarbeitsvertragliche Verpflichtung zur unaufgeforderten Mitteilung der

    Auszug aus BAG, 08.12.1983 - 2 AZR 337/82
    Demgegenüber ist nach dem Urteil des Siebten Senats vom 17. Dezember 1980 (BAG 34, 305 = AP Nr. 11 zu § 130 BGB) eine empfangsbedürftige Willenserklärung zugegangen, wenn und sobald der Erklärende die Kenntnisnahme des Adressaten berechtigterweise erwarten konnte.
  • BAG, 15.11.1962 - 2 AZR 301/62

    Eingeschriebener Brief - Zugang

    Auszug aus BAG, 08.12.1983 - 2 AZR 337/82
    1921, Nr. 131: Einwurf in den Geschäftsbriefkasten nach Ende der üblichen Geschäftszeit; RGZ 142, 402, 407 und BAG 13, 313 = AP Nr. 4 zu § 130 BGB: Einsortierung in das Postschließfach des Empfängers nach den üblichen Abholzeiten; herrschende und, soweit es, wie vorliegend auf die Rechtzeitigkeit des Zugangs ankommt, allgemeine Meinung im Schrifttum; vgl. Ermann/Brox, BGB, 7. Aufl., 1. Band, § 130 Rz 8; MünchKomm-Förschler, BGB, § 130 Rz 15; Palandt/Heinrichs, BGB, 43. Aufl., § 130 Anm. 3 b; Soergel/Hefermehl, BGB, 11. Aufl., § 130 Rz 10, 12; Staudinger/Dilcher, BGB, 12. Aufl., § 130 Rz 25, 30, 31).
  • RG, 14.04.1920 - I 275/19

    1. Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Vinkulationskaufs. 2. Wann gilt

    Auszug aus BAG, 08.12.1983 - 2 AZR 337/82
    Erreicht eine Willenserklärung die Empfangseinrichtungen des Adressaten (Briefkasten, Postschließfach) zu einer Tageszeit, zu der nach den Gepflogenheiten des Verkehrs eine Entnahme oder Abholung durch den Adressaten nicht mehr erwartet werden kann, so ist die Willenserklärung an diesem Tag nicht mehr zugegangen (ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts; vgl. RGZ 99, 20, 23: Einwurf in den Briefkasten zur Nachtzeit; RG WarnR.
  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 483/14

    Kündigung - Zugang - Zugangsvereitelung - Klagefrist

    Ob die Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, ist nach den "gewöhnlichen Verhältnissen" und den "Gepflogenheiten des Verkehrs" zu beurteilen (BAG 22. März 2012 - 2 AZR 224/11 - Rn. 21; 8. Dezember 1983 - 2 AZR 337/82 - zu B II 2 a der Gründe; BGH 3. November 1976 - VIII ZR 140/75 - zu 2 b aa der Gründe, BGHZ 67, 271; Palandt/Ellenberger § 130 BGB Rn. 5; Staudinger/Dilcher BGB § 130 Rn. 21) .

    So bewirkt der Einwurf in einen Briefkasten den Zugang, sobald nach der Verkehrsanschauung mit der nächsten Entnahme zu rechnen ist (BAG 22. März 2012 - 2 AZR 224/11 - Rn. 21; vgl. auch 8. Dezember 1983 - 2 AZR 337/82 - zu B II 2 a der Gründe; Palandt/Ellenberger § 130 BGB Rn. 6; Reichold in jurisPK-BGB 5. Aufl. § 130 Rn. 12) .

  • BAG, 22.03.2012 - 2 AZR 224/11

    Zugang eines Kündigungsschreibens - Wahrung der Klagefrist - nachträgliche

    Ob die Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, ist nach den "gewöhnlichen Verhältnissen" und den "Gepflogenheiten des Verkehrs" zu beurteilen (BAG 8. Dezember 1983 - 2 AZR 337/82 - zu B II 2 a der Gründe, AP BGB § 130 Nr. 12 = EzA BGB § 130 Nr. 13; BGH 3. November 1976 - VIII ZR 140/75 - zu 2 b aa der Gründe, BGHZ 67, 271; Palandt/Ellenberger aaO; Staudinger/Dilcher BGB § 130 Rn. 21) .

    So bewirkt der Einwurf in einen Briefkasten den Zugang, sobald nach der Verkehrsanschauung mit der nächsten Entnahme zu rechnen ist (vgl. BAG 8. Dezember 1983 - 2 AZR 337/82 - aaO; Palandt/Ellenberger aaO Rn. 6; jurisPK-BGB/Reichold 5. Aufl. § 130 Rn. 12) .

  • BGH, 14.02.2019 - IX ZR 181/17

    Rechtsanwaltshaftung: Ungeprüfte Übernahme der Angaben des Mandanten zum

    Erreicht eine Erklärung den Briefkasten des Empfängers dagegen zu einer Tageszeit, zu der nach den Gepflogenheiten des Verkehrs eine Entnahme durch den Adressaten nicht mehr erwartet werden kann, ist die Willenserklärung nicht mehr an diesem Tag, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen (vgl. etwa BAG, NJW 1984, 1651 f).
  • BAG, 16.03.1988 - 7 AZR 587/87

    Wirksamer Zugang einer während der Urlaubsreise des Arbeitnehmers an die

    Da den Feststellungen des Landesarbeitsgerichts nicht entnommen werden kann, daß der Einwurf des Kündigungsschreibens vor oder zu den normalen Postzustellzeiten erfolgte, geht der Senat zugunsten des Klägers davon aus, daß der Zugang erst am 18. September 1986 erfolgte (vgl. BAG Urteil vom 8. Dezember 1983 - 2 AZR 337/82 - AP Nr. 12 zu § 130 BGB).
  • OLG Stuttgart, 06.03.2012 - 10 U 102/11

    VOB-Vertrag: Verständnis einer Skontoklausel für Abschlagszahlungen; Ausnahme vom

    Ebenso wie beim Einwurf eines Briefes in einen Haus-oder Firmenbriefkasten am Abend oder am späteren Nachmittag - außerhalb der üblichen Postzustellungszeiten (vgl. BAG Urt. v. 08.12.1983 - 2 AZR 337/82 NJW 1984, 1651, juris Rn. 11ff; OLG Hamm Urt. v. 25.04.1994 - 8 U 188/93 NJW-RR 1995, 1187ff) oder zu Zeiten, an denen wie z.B. an Silvester nachmittags branchenüblich nicht gearbeitet wird (BGH Urt. v. 05.12.2007 - XII ZR 148/05; NJW 2008, 843; juris Rn. 9), wäre von einem Zugang erst am nächsten (Werk-)Tag auszugehen.
  • KG, 20.06.2019 - 8 U 132/18

    Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses bei mehrmaliger verzögerter Mietzahlung

    Streitig und ungeklärt ist jedoch, ob heute wegen Zustellungen durch andere Dienstleister als die Post AG auch am Nachmittag eine veränderte Verkehrsanschauung besteht, die dazu führt, dass auch eine Briefkastenkontrolle am späten Nachmittag erwartet werden kann (hierfür Palandt/Ellenberger, BGB, 78. Aufl., § 130 Rn 6: bis 18.00 Uhr sei Leerung zu erwarten, frühere Vorstellung der Vormittags-Leerung sei "überholt"; noch weitergehend - das Abstellen auf die Verkehrsanschauung und damit eine Theorie der "Unzeit" ablehnend - Staudinger/Singer/Benedict, BGB, Neub. 2017, § 130 Rn 75; für die herkömmliche Ansicht etwa Erman/Arnold, BGB, 15. Aufl., § 130 Rn 12: bei Einwurf um 16.30 Uhr erst Zugang am nächsten Tag, unter Verweis auf BAG NJW 1984, 1651 und RG Warn RSpr. 1921, 131; offen gelassen in BGH NJW 2008, 843 Tz 9; gegen die generelle Annahme eines Zugangs bei Einwurf bis 17.00 Uhr wegen "Liberalisierung" der Zustellzeiten mangels Feststellung der Vorinstanz zu einer solchen Verkehrsanschauung BAG, Urt. v. 22.03.2012 - 2 AZR 224/11 Tz 34).
  • VerfGH Bayern, 15.10.1992 - 117-VI-91

    (VerfGH München: Überprüfung einer mietgerichtlichen Entscheidung unter dem

    Eine Willenserklärung ist im Sinn des § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB nach Auffassung von Rechtsprechung und Schrifttum dann zugegangen, wenn sie so in den Bereich des Empfängers gelangt ist, daß dieser unter normalen Verhältnissen die Möglichkeit hat, vom Inhalt der Erklärung Kenntnis zu nehmen; ob diese Möglichkeit bestand, ist unter Zugrundelegung der "gewöhnlichen Verhältnisse" und "der Gepflogenheiten des Verkehrs" zu beurteilen (vgl. RGZ 99, 20/23; 144, 289/292; BGHZ 67, 271/275; BAG NJW 1984, 1651; Heinrichs in Palandt, RdNr. 5 zu § 130 BGB; Dilcher in Staudinger, BGB, 12. Aufl. 1980, RdNr. 21 zu § 130).

    Der Einwurf eines Briefs in den Hausbriefkasten des Empfängers bewirkt nach dieser Auslegung den Zugang an dem Tag, an dem nach der Verkehrsanschauung mit der Leerung noch zu rechnen ist; erreicht eine Erklärung den Briefkasten des Empfängers zu einer Tageszeit, zu der nach den Gepflogenheiten des Verkehrs eine Entnahme durch den Adressaten nicht mehr erwartet werden kann, so ist die Willenserklärung an diesem Tag nicht mehr zugegangen (vgl. RGZ 142, 402/407; BAG NJW 1984, 1651; Heinrichs, a.a.O., RdNr. 6 zu § 130 BGB; Dilcher, a.a.O., RdNrn. 23, 25 zu § 130 BGB).

    Eine Willenserklärung ist im Sinn des § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB nach Auffassung von Rechtsprechung und Schrifttum dann zugegangen, wenn sie so in den Bereich des Empfängers gelangt ist, daß dieser unter normalen Verhältnissen die Möglichkeit hat, vom Inhalt der Erklärung Kenntnis zu nehmen; ob diese Möglichkeit bestand, ist unter Zugrundelegung der "gewöhnlichen Verhältnisse" und "der Gepflogenheiten des Verkehrs" zu beurteilen (vgl. RGZ 99, 20/23; 144, 289/292; BGHZ 67, 271/275; BAG NJW 1984, 1651; Heinrichs in Palandt, RdNr. 5 zu § 130 BGB; Dilcher in Staudinger, BGB, 12. Aufl. 1980, RdNr. 21 zu § 130).

    Der Einwurf eines Briefs in den Hausbriefkasten des Empfängers bewirkt nach dieser Auslegung den Zugang an dem Tag, an dem nach der Verkehrsanschauung mit der Leerung noch zu rechnen ist; erreicht eine Erklärung den Briefkasten des Empfängers zu einer Tageszeit, zu der nach den Gepflogenheiten des Verkehrs eine Entnahme durch den Adressaten nicht mehr erwartet werden kann, so ist die Willenserklärung an diesem Tag nicht mehr zugegangen (vgl. RGZ 142, 402/407; BAG NJW 1984, 1651; Heinrichs, a.a.O., RdNr. 6 zu § 130 BGB; Dilcher, a.a.O., RdNrn. 23, 25 zu § 130 BGB).

  • LAG Köln, 17.09.2010 - 4 Sa 721/10

    Zugang der Kündigung bei Einwurf in Hausbriefkasten während des Nachmittags

    Die Beklagte meint, das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 08.12.1983 (2 AZR 337/82), sei nicht mehr zeitgemäß.

    Nach Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (08.12.1983 - 2 AZR 337/82) gilt allgemein für den Zugang einer schriftlichen Willenserklärung zunächst Folgendes: Das Schreiben muss in verkehrsüblicher Art in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers oder eines empfangsbereiten Dritten gelangen und für den Empfänger muss unter gewöhnlichen Umständen eine Kenntnisnahme zu erwarten sein.

  • BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 400/83

    Wirksame Abmahnung einer Arbeitnehmerin als Voraussetzung der Kündigung - Zugang

    Dagegen ist es für den Zugang unerheblich, wann der Empfänger die Erklärung tatsächlich zur Kenntnis genommen hat und ob er daran durch besondere Umstände (Krankheit) zunächst gehindert war (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 8. Dezember 1983 - 2 AZR 337/82 - NZA 1984, 31 = NJW 1984, 1651, zu B I der Gründe, m.w.N.).
  • LAG Baden-Württemberg, 14.12.2018 - 9 Sa 69/18

    Kündigung - Zugang

    So bewirkt der Einwurf in einen Briefkasten den Zugang, sobald nach der Verkehrsanschauung mit der nächsten Entnahme zu rechnen ist (BAG 22. März 2012 - 2 AZR 224/11 - Rn. 21; vgl. auch 8. Dezember 1983 - 2 AZR 337/82 - zu B II 2 a der Gründe; Palandt/Ellenberger § 130 BGB Rn. 6; Reichold in jurisPK-BGB 5. Aufl. § 130 Rn. 12).
  • BSG, 07.10.2004 - B 3 KR 14/04 R

    Wirksame Urteilszustellung im sozialgerichtlichen Verfahren, notwendige

  • BAG, 14.08.2002 - 5 AZR 169/01

    Tarifliche Ausschlußfrist; Nachweis der Geltendmachung durch Telefax

  • LAG Düsseldorf, 19.09.2000 - 16 Sa 925/00

    Zugang einer Kündigung durch Einwurf in den Briefschlitz der Haustür eines

  • LAG München, 02.02.2011 - 11 Sa 17/10

    Nachträgliche Klagezulassung

  • BAG, 14.11.1984 - 7 AZR 174/83

    Ungehörige Kündigung wegen Zugangs am Heiligen Abend?

  • BAG, 31.10.1985 - 6 AZR 557/84

    Jugendvertreter - Weiterbeschäftigung - Fristberechnung

  • LAG Sachsen, 11.05.2015 - 4 Ta 19/15

    Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage einer arbeitsunfähig erkrankten

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.06.2010 - 6 Sa 747/10

    Zugang eines Kündigungsschreibens bei Einwurf in den Hausbriefkasten

  • LG Krefeld, 21.09.2022 - 2 S 27/21

    Kündigung um 22:30 Uhr eingeworfen und mündlich darüber informiert: Wann ist sie

  • BAG, 17.09.1998 - 8 AZR 276/97
  • LAG Nürnberg, 05.01.2004 - 9 Ta 162/03

    Zugang einer Kündigungserklärung - Antrag auf nachträgliche Klagezulassung im

  • LAG Berlin, 11.12.2003 - 16 Sa 1926/03

    Zugang einer Kündigung durch Einwurf in den Briefkasten um 16:00 Uhr;

  • LG Waldshut-Tiengen, 09.07.2009 - 1 S 19/09

    Betriebskostenabrechnung an Silvester-Nachmittag ist verspätet

  • OLG Düsseldorf, 19.07.2011 - 24 U 186/10

    Rechte des Mieters bei geringer Feuchtigkeit oder nicht erheblicher Vorenthaltung

  • LAG Düsseldorf, 17.03.1998 - 16 Sa 632/96

    Kündigung: außerordentliche Kündigung eines Oberarztes wegen eines

  • BAG, 10.07.1984 - 2 AZN 337/84

    Rechtsmittel - Rechtssatz - Divergenz - Rechtliche Würdigung

  • BAG, 11.08.1988 - 2 AZR 11/88

    Zugang der Kündigung während des Urlaubs - Zeitpunkt der Kenntnisnahme der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2022 - 8 Sa 11/21

    Zeugenbeweis beim Zugang eines Kündigungsschreibens

  • OLG Karlsruhe, 09.02.2018 - 8 U 117/17

    Gewerberaummiete für eine Gaststätte: Wirksamkeit einer Kündigung des neuen

  • AG Lüdenscheid, 23.09.2011 - 93 C 21/11

    Unwirksamkeit eines Nachzahlungsanspruchs von Nebenkosten bei fehlendem

  • LAG Hessen, 25.06.2007 - 19 Sa 1381/06

    Zugang einer Kündigung

  • LAG Berlin, 22.01.1999 - 6 Sa 106/98

    Kündigung: Zugang der Erklärung bei Einwurf in den Hausbriefkasten

  • LG Stuttgart, 20.12.2001 - 20 O 467/01

    Rechtzeitiger Zugang eines anwaltlichen Kündigungsschreibens

  • LAG Bremen, 17.02.1988 - 3 Ta 79/87

    Zugang eines Kündigungsschreibens

  • LAG Berlin, 16.11.1987 - 9 Sa 78/87

    Zugang; Arbeitsvertrag; Kündigung; Urlaub; Einschreiben; Empfangsbote

  • LAG Berlin, 07.05.1999 - 6 Sa 166/99

    Kündigung: Zugang einer durch Boten in den Hausbriefkasten geworfenen Erklärung

  • AG Waldshut-Tiengen, 27.03.2009 - 3 C 24/09
  • LAG Nürnberg, 19.09.1995 - 2 Sa 203/95

    Entscheidung über nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage; Kündigung

  • ArbG Aachen, 29.06.2017 - 8 Ca 4220/16

    Zugang einer Kündigung; Einwurf eines Kündigungsschreibens des Arbeitnehmers in

  • LAG Hessen, 30.04.2004 - 3 Sa 1184/03
  • LAG Hessen, 27.05.1982 - 9 Sa 117/82

    Konstituierende Sitzung des Betriebsrates und die Kündigungsbenachrichtigung des

  • LAG Hessen, 09.07.1984 - 11 Ta 68/84
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