Rechtsprechung
   BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81   

Springer ./. Wallraff

Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG

Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Springer/Wallraff

  • Telemedicus

    Wallraff I

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang und Tragweite der Pressefreiheit - Vertraulichkeit der Arbeit von Zeitungs- und Zeitschriftenredaktionen

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 66, 116
  • NJW 1984, 1741
  • MDR 1984, 729
  • VersR 1984, 997
  • WM 1984, 881
  • DVBl 1984, 716
  • afp 1984, 94



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (228)  

  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96  

    Fernmeldegeheimnis

    Staatlichen Stellen ist es grundsätzlich verwehrt, sich Einblick in die Vorgänge zu verschaffen, die zur Entstehung von Nachrichten oder Beiträgen führen, die in der Presse gedruckt oder im Rundfunk gesendet werden (vgl. BVerfGE 66, 116, 133 ff.).

    Es ist staatlichen Stellen jedoch grundsätzlich verwehrt, sich Einblicke in die Vorgänge bei der Vorbereitung einer Sendung zu verschaffen (vgl. BVerfGE 66, 116 ; 77, 65 ).

    Dementsprechend gewährleistet Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG den im Bereich von Presse und Rundfunk tätigen Personen und Organisationen subjektive Freiheitsrechte und schützt darüber hinaus in seiner objektivrechtlichen Bedeutung auch die institutionelle Eigenständigkeit der Presse und des Rundfunks - von der Beschaffung der Information bis zur Verbreitung der Nachrichten und Meinungen (vgl. BVerfGE 10, 118 ; 66, 116 ; 77, 65 ).

    Staatlichen Stellen ist es darüber hinaus grundsätzlich verwehrt, sich Einblick in die Vorgänge zu verschaffen, die zur Entstehung von Nachrichten oder Beiträgen führen, die in der Presse gedruckt oder im Rundfunk gesendet werden (vgl. BVerfGE 66, 116 ).

    Im Übrigen liegt in der Verschaffung staatlichen Wissens über die im Bereich journalistischer Recherche hergestellten Kontakte ein Eingriff in das Redaktionsgeheimnis, dem neben dem Vertrauensverhältnis der Medien zu ihren Informanten eigenständige Bedeutung zukommt (vgl. BVerfGE 66, 116 ).

  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07  

    Caroline von Monaco III

    Von einer - an welchen Maßstäben auch immer ausgerichteten - Bewertung des Druckerzeugnisses darf der Schutz der Pressefreiheit nicht abhängig gemacht werden (vgl. BVerfGE 66, 116 ).

    Die Gerichte haben zu beachten, dass die Garantie der Pressefreiheit nicht allein den subjektiven Rechten der Presse, sondern in gleicher Weise auch dem Schutz des Prozesses öffentlicher Meinungsbildung und damit der Meinungsbildungsfreiheit der Bürger dient (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 66, 116 ; 77, 346 ).

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96  

    Caroline von Monaco II

    Im Zentrum der grundrechtlichen Gewährleistung der Pressefreiheit steht das Recht, Art und Ausrichtung, Inhalt und Form eines Publikationsorgans frei zu bestimmen (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 52, 283 ; 66, 116 ; 80, 124 ; 95, 28 ).

    Schließlich läßt es sich verfassungsrechtlich nicht beanstanden, daß bei der Abwägung zwischen öffentlichem Informationsinteresse und Privatsphärenschutz der Methode der Informationsgewinnung Bedeutung beigemessen wird (vgl. BVerfGE 66, 116 ).

mehr
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht