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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 16.06.1982 - 1 A 194/80   

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https://dejure.org/1982,1263
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 16.06.1982 - 1 A 194/80 (https://dejure.org/1982,1263)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16.06.1982 - 1 A 194/80 (https://dejure.org/1982,1263)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16. Juni 1982 - 1 A 194/80 (https://dejure.org/1982,1263)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 1776
  • NVwZ 1984, 596 (Ls.)
  • BauR 1982, 557
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.11.2008 - 3 L 281/03

    Klage einer Nachbargemeinde gegen geplanten Verbrauchermarkt

    Dies führt jedoch nicht dazu, dass ein Bebauungsplan schon deshalb seine Geltung verliert, weil er noch nicht an ein in einem zeitlich nachfolgenden Regionalplan enthaltenes Ziel angepasst wurde (VGH München, Urt. v. 16.11.1993 - 8 B 92.3559 -, BRS 55 Nr. 45; OVG Lüneburg, Urt. v. 16.06.1982 -1 A 194/80 -, BRS 39 Nr. 58).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.11.2015 - 2 L 1/13

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windenergieanlage -

    Es bedarf insbesondere keiner Klärung, ob ein Bebauungsplan unwirksam oder funktionslos wird, wenn seine Darstellungen oder Festsetzungen nachträglich festgesetzten Zielen der Raumordnung widersprechen (vgl. einerseits BVerwG, Beschl. v. 08.03.2006 - BVerwG 4 BN 56.05 -, juris RdNr. 7; NdsOVG, Urt. v. 01.09.2005 - 1 KN 108/05 - UA S. 16; HessVGH, Urt. v. 04.07.2013 - 4 C 2300/11.N -, juris RdNr. 40; Waechter, DÖV 2010, 493 und andererseits NdsOVG, Urt. v. 16.06.1982 - 1 A 194/80 -, juris; BayVGH, Urt. v. 16.11.1993 - 8 B 92.3559 -, juris RdNr. 15; OVG MV, Urt. v. 17.02.2004 - 3 K 12/00 -, juris RdNr. 33; Urt. v. 05.11.2008 - 3 L 281/03 -, juris RdNr. 133; HessVGH, Beschl. v. 10.09.2009 - 4 B 2068/09 -, juris RdNr. 4; Battis, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 12. Aufl. 2014, § 1 RdNr. 42; Kümper, ZfBR 2012, 631 ; Runkel, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 1 RdNr. 69; Schrödter, ZfBR 2013, 535 ; ders., in: Schrödter, BauGB, 8. Aufl. 2015, § 1 RdNr. 127 ff.).
  • VGH Hessen, 10.09.2009 - 4 B 2068/09

    Eilantrag der Nachbargemeinde gegen die Genehmigung des Umbaus und der

    Danach steht fest, dass das Inkrafttreten eines Regionalplans einen seinen Zielfestsetzungen widersprechenden und deshalb anpassungsbedürftigen Bebauungsplan nicht ungültig und auch nicht funktionslos macht (Bayerischer VGH, Urteil vom 16. November 1993 - 8 B 92.3559 - BRS 55 Nr. 45; ebenso bereits OVG Lüneburg, Urteil vom 16. Juni 1982 - 1 A 194/80 - BRS 39 Nr. 58).
  • BVerwG, 15.04.2003 - 4 BN 25.03

    Festlegung der Ziele der Raumordnung im Sinne des § 3 Nr. 2 Raumordnungsgesetz

    Das OVG Lüneburg (Urteil vom 16. Juni 1982, NJW 1984, 1776) und der Bayerische VGH (Urteil vom 7. Juni 2000, BayVBl 2001, 175) haben sich zwar auf den Standpunkt gestellt, dass auch solche planerischen Vorgaben die Merkmale eines Ziels der Raumordnung aufweisen.
  • VerfGH Bayern, 21.06.2016 - 15-VII-15

    Popularklage gegen eine Veränderungssperre

    Denn durch § 15 BauGB sollen nicht die Möglichkeiten einer effizienten Planungssicherung durch Erlass einer Veränderungssperre eingeschränkt werden (OVG SH vom 16.6.1982 NJW 1984, 1776/1777; Stock, a. a. O.).
  • VG Leipzig, 13.12.2011 - 4 K 963/10

    Stadt Leipzig unterliegt im Streit um das "FOC" Wiedemar

    Ein Wegfall gemeindlicher Bauleitpläne bei Inkrafttreten entgegenstehender Zielfestsetzungen eines später veröffentlichten Regionalplans wäre bedenklich, weil er auf der konkreten und unmittelbar geltenden Planungsebene ein Vakuum hinterließe." Das Inkrafttreten eines Regionalplans macht damit einen seinen Zielfestsetzungen widersprechenden und deshalb anpassungsbedürftigen Bebauungsplan nicht ungültig und auch nicht funktionslos (so auch BayVGH, Urt. v. 16.11.1993 - 8 B 92.3559 -, BRS 55 Nr. 45 ; OVG Lüneburg, Urt. v. 16.6.1982 - 1 A 194/80 -, BRS 39 Nr. 58 ).
  • VGH Bayern, 16.11.1993 - 8 B 92.3559

    Landesplanung: Gültigkeit eines Bebauungsplans trotz fehlender Anpassung an den

    Allein die Aufstellung eines Regionalplans macht somit einen widersprechenden und deshalb anpassungsbedürftigen Bebauungsplan nicht ungültig, und zwar weder im Sinne seiner Nichtigkeit noch im Sinne seiner "Funktionslosigkeit" (vgl. Bielenberg in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB , RdNr. 78 zu S 1; Schrödter, BauBG, 5. Auflage 1992, RdNr. 66 zu § 1; vgl. auch bereits OVG Lüneburg vom 16.6.1982 BRS 39 Nr. 58 S. 118/121).
  • VGH Hessen, 18.12.1991 - 4 NG 1417/90

    Normenkontrolle - zum Nachteil - Realisierung mietvertraglicher Nutzung;

    Mit den in dem Protokoll über die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Antragsgegnerin vom 17.11.1989 enthaltenen Erwägungen, daß mit der vom Antragsteller angestrebten Nutzungsänderung in eine Vergnügungsstätte, die in der Baunutzungsverordnung lediglich bei Kerngebieten und besonderen Wohngebieten erwähnt werde, die Entwicklung als typisches Gewerbegebiet durchbrochen werde und daß weitere Nutzungsänderungen, etwa durch Einrichtung von Verbrauchermärkten, die Gebietsstruktur verändern würden, hat die Antragsgegnerin zum Ausdruck gebracht, daß nicht schon Zurückstellungen nach § 15 BBauG zur Sicherung der Planung ausreichen (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 16.06.1982 - 1 A 194/80 -, NJW 1984, 1776).
  • VGH Bayern, 13.12.2016 - 15 N 14.1019

    Verlängerung einer Veränderungssperre

    Die Gemeinde darf sich bei ihrer Entscheidung für das im Einzelfall zu ergreifende Sicherungsinstrument am Gesichtspunkt der Erforderlichkeit orientieren (vgl. BayVerfGH, E. v. 21.6.2016 - Vf. 15-VII-15 - juris Rn. 52 unter Hinweis auf OVG Lüneburg, U. v. 16.6.1982 - 1 A 194/80 - BauR 1982, 557 f.: Beim Erlass einer Veränderungssperre findet prinzipiell keine "Abwägung" statt; ebenso ist ein "Sicherungsermessen" regelmäßig zu verneinen).
  • VG Hannover, 06.11.2017 - 4 A 3645/15

    Einfacher Bebauungsplan; Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans; Wetterradar;

    Ein Wegfall gemeindlicher Pläne bei Inkrafttreten entgegenstehender Zielfestsetzungen eines später veröffentlichten Regionalplans wäre schon deshalb bedenklich, weil er auf der konkreten und unmittelbar geltenden Planungsebene ein Vakuum hinterließe (vgl. HessVGH, Bes. v. 10.09.09 - 4 B 2068/09 - OVG Lüneburg, Urt. v. 16.06.82 - 1 A 194/80 -, jeweils Juris; Schrödter, BauGB, 8. Auflage 2015, § 1 Rn. 126 ff.).
  • VG Leipzig, 27.04.2004 - 4 K 2210/99

    Anspruch auf Erlass eines bauplanungsrechtlichen Vorbescheides zur Errichtung von

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