Weitere Entscheidung unten: VerfGH Bayern, 09.03.1984

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   BVerfG, 15.03.1984 - 1 BvR 200/84   

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BVerfG, 15.03.1984 - 1 BvR 200/84 (https://dejure.org/1984,1564)
BVerfG, Entscheidung vom 15.03.1984 - 1 BvR 200/84 (https://dejure.org/1984,1564)
BVerfG, Entscheidung vom 15. März 1984 - 1 BvR 200/84 (https://dejure.org/1984,1564)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Richterablehnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rechtliches Gehör: Anforderungen an die Rüge der Verletzung des Grundsatzes

Verfahrensgang

  • ArbG Frankfurt/Main - 12 BV 8/82
  • BVerfG, 15.03.1984 - 1 BvR 200/84

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 1874
  • ZIP 1984, 736
  • BB 1984, 787
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • VerfGH Berlin, 16.05.2002 - VerfGH 134/01

    Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ablehnung eines Richters wegen

    Willkürlich können Entscheidungen im Ablehnungsverfahren nur sein, wenn sie sich bei Anwendung und Auslegung der hier maßgeblichen Bestimmungen der Strafprozeßordnung derart weit von dem verfassungsrechtlichen Bild des gesetzlichen Richters entfernen, daß sie nicht mehr verständlich erscheinen, offensichtlich unhaltbar oder schlechthin abwegig sind und sich der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruhen (BVerfGE 19, 38 ; BVerfG, NJW 1984, 1874; BVerfGE 29, 45 ).

    Wegen eines Verstoßes gegen das Willkürverbot kommt daher ein verfassungsgerichtliches Eingreifen nur in seltenen Ausnahmefällen und jedenfalls nicht schon immer dann in Betracht, wenn die Rechtsanwendung oder das eingeschlagene Verfahren bei der Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs Fehler aufweisen sollte (BVerfG, NJW 1984, 1874; Beschluß vom 21. Februar 2002 - VerfGH 74/98 -).

  • VerfGH Berlin, 03.05.2001 - VerfGH 53 A/01

    Keine Verletzung des Rechts auf gesetzlichen Richter durch Ablehnung der

    Willkürlich können die angegriffenen Entscheidungen nur sein, wenn sie sich bei Auslegung und Anwendung des hier maßgeblichen § 42 Abs. 2 ZPO so weit von dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt haben, dass sie bei verständiger Würdigung der die Verfassung von Berlin beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheinen und offensichtlich unhaltbar sind (vgl. zum Bundesrecht BVerfG, Beschluss des Vorprüfungsausschusses vom 15. März 1984 - 1 BvR 200/84 - NJW 1984, 1874; BVerfGE 29, 45, 48 f).
  • OLG Brandenburg, 06.03.2023 - 1 Ws 111/22

    Kein Ordnungsgeld für Schöffen wegen nicht rechtzeitigem Erscheinen zur

    Eine Richterentziehung würde bei alledem bei einer auf einem Verfahrensirrtum beruhenden gesetzwidrigen Besetzung nicht vorliegen (vgl. BVerfGE NJW 1971, 1033), denn sie setzt eine objektiv willkürliche Maßnahme voraus, d.h. eine Maßnahme, die auf unsachlichen, sich von den gesetzlichen Maßstäben völlig entfernenden Erwägungen beruht und unter keinen Umständen mehr vertretbar erscheint (vgl. BVerfG NJW 1976, 2128; BVerfG NJW 1984, 1874; BGH 26, 206, 211; OLG Karlsruhe NStZ 1981, 272; Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, 65. Aufl., § 16 GVG Rn. 6, 8, § 52 GVG Rn. 4).
  • OLG Koblenz, 23.05.1996 - 1 Ss 4/96
    Von Willkür kann in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. in NJW 1984, 1874 und in StV 1994, 3 ) nur die Rede sein, wenn sich die gerichtliche Entscheidung bei Auslegung und Anwendung einer Zuständigkeitsnorm so weit vom Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, daß sie nicht mehr zu rechtfertigen ist.
  • ArbG Berlin, 28.06.2007 - 91 Ca 7826/07

    Keine Ablehnung eines Berufsrichters wegen Befangenheit aufgrund seiner

    Somit stehen die Vorschriften über die Richterablehnung in einem Spannungsverhältnis zu dem Gebot des gesetzlichen Richters und es ist daher bei der Beurteilung der Richterablehnung zu beachten, dass eine "großzügige" Handhabung von Ablehnungsanträgen eine Manipulation des entscheidenden Richters im konkreten Fall begünstigen kann und damit den Grundsatz des gesetzlichen Richters gefährdet (vgl. Anm. z. Beschluss  d. BVerfG v. 15. März 1984 1 BvR 200/84 EzA § 49 ArbGG Nr. 4 Anm. Vollkommer S. 30).
  • BGH, Ermittlungsrichter, 29.03.1989 - 1 BGs 101/89

    Terroristen - Beteiligung am Hungerstreik - RAF-Gefangener - Tatverdacht -

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  • OLG Düsseldorf, 19.08.1996 - 1 Ws 723/96
    Objektiv willkürlich ist eine Entscheidung, wenn sie auf unsachlichen, sich von den gesetzlichen Maßstäben völlig entfernenden Erwägungen beruht und unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt mehr vertretbar erscheint (vgl. BVerfG NJW 1984, 1874 ).
  • OLG Saarbrücken, 02.07.1996 - Ss 49/96

    Vorliegen eines Verstoßes gegen die Besetzung des Gerichtes bei Aufteilung der

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  • OLG Frankfurt, 14.01.2015 - 2 Ss OWi 14/15

    Einspruch gegen Bußgeldbescheid zu Unrecht verworfen, aber keine

    Wegen eines Verstoßes gegen das Willkürverbot kommt ein gerichtliches Eingreifen nur in seltenen Ausnahmefällen in Betracht, nicht aber schon dann, wenn die Rechtsanwendung oder das eingeschlagene Verfahren Fehler aufweist (BVerfG, Urteil vom 15.03.1984 - 1 BvR 200/84).
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Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 09.03.1984 - 68-VI-81   

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