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Rechtsprechung
   BGH, 17.05.1984 - 4 StR 139/84   

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BGH, 17.05.1984 - 4 StR 139/84 (https://dejure.org/1984,1146)
BGH, Entscheidung vom 17.05.1984 - 4 StR 139/84 (https://dejure.org/1984,1146)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 1984 - 4 StR 139/84 (https://dejure.org/1984,1146)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zeuge - Ladung - Ersuchen - Ausland - Übersetzung - Rechtshilfeersuchen - Unterschrift

Papierfundstellen

  • BGHSt 32, 342
  • NJW 1984, 2050
  • MDR 1984, 769
  • JR 1985, 76
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.03.1968 - 4 StR 615/67

    Rechtmäßigkeit der Verlesung einer Niederschrift über die richterliche Vernehmung

    Auszug aus BGH, 17.05.1984 - 4 StR 139/84
    Da der Zeuge O unerreichbar war, war die Strafkammer vielmehr gehalten, diese Niederschriften zu verlesen, um ihrer Amtsaufklärungspflicht zu genügen (BGHSt 22, 118, 120).
  • BGH, 14.07.1981 - 1 StR 815/80

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handelns mit Betäubungsmitteln; Wahrung einer

    Auszug aus BGH, 17.05.1984 - 4 StR 139/84
    Diese Vorschrift ist zwingender Natur, von Amts wegen zu beachten und dem Verfügungsrecht der Beteiligten nicht unterworfen; sie gilt nicht nur für die gerichtlichen Verhandlungen und Entscheidungen, sondern auch für den gesamten Schriftverkehr mit dem Gericht (BGHSt 30, 182/183).
  • BGH, 28.01.2010 - 3 StR 274/09

    Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz aufgehoben

    In einem solchen Fall bleibt der Zeuge für die persönliche Vernehmung in der Hauptverhandlung unerreichbar, als nur kommissarisch oder audiovisuell vernehmbarer Zeuge ist er ein völlig ungeeignetes Beweismittel im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO (BGHSt 13, 300, 302; 22, 118, 122; BGH JR 1984, 129; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 14; BGH NStZ 2004, 347, 348).
  • BGH, 09.12.1999 - 5 StR 312/99

    Schuldfrage; Glaubwürdigkeit; Beauftragter Richter; Einführung durch dienstliche

    Vielmehr ist dem eingeschränkten Erkenntniswert der kommissarischen Vernehmung bereits bei der Entscheidung über einen entsprechenden Beweisantrag Rechnung zu tragen; dieser kann - etwa bei der oben beschriebenen Situation - wegen Unerreichbarkeit und/oder Ungeeignetheit des Beweismittels abzulehnen sein (st. Rspr.; vgl. BGHSt 22, 118, 122; BGH StV 1981, 601; w.N. bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 14).
  • OLG Hamm, 25.10.2016 - 3 RVs 72/16

    Berufung; Verwerfung; Nichterscheinen; Ladung; Gerichtssprache; Rügevorbringen;

    - einschließlich der Belehrung gem. § 329 StPO - in deutscher Sprache abzufassen (vgl. BGH NJW 1984, 2050; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., GVG, § 184 Rdnr. 3).
  • OLG Celle, 12.08.2003 - 22 Ss 86/03

    Störung des Eisenbahnbetriebs und Nötigung durch Behinderung der Durchführung

    Ein Rechtsfehler liegt zwar vor, wenn das Gericht einen Beweisermittlungsantrag aus einem der Gründe des § 244 Abs. 3 S. 2 StPO ablehnt und sich im Urteil mit der Begründung in Widerspruch setzt (vgl. Alsberg/Nüse/Meyer, a.a.O., S. 91; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 14).
  • BayObLG, 09.10.2020 - 202 StRR 94/20

    Anforderungen an Verfahrensrüge bei beanstandetem Ladungsmangel eines der

    Da die Gerichtssprache nach § 184 Satz 1 GVG deutsch ist, ist die Ladung vielmehr zwingend in deutscher Sprache abzufassen (vgl. neben BayObLG a.a.O. schon BGH, Urt. v. 17.05.1984 - 4 StR 139/84 = BGHSt 32, 342 = NJW 1984, 2050 = wistra 1984, 185; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O. § 329 Rn. 9 a.E.), wodurch die Ansprüche eines sprachunkundigen Angeklagten auf ein rechtsstaatliches faires Verfahren, umfassenden und effektiven gerichtlichen Rechtsschutz sowie rechtliches Gehör jedoch nicht geschmälert oder gar beeinträchtigt werden dürfen mit der Folge, dass allein deshalb nicht von einer mangelhaften, das Fernbleiben des Angeklagten entschuldigenden Wirkung i.S.v. § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO auszugehen ist (treffend BayObLG und OLG Hamm jeweils a.a.O.; ferner OLG Köln a.a.O.; vgl. auch Beck-OK/Eschelbach a.a.O. § 329 Rn. 27 und Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O. § 329 Rn. 9 a.E.).
  • BGH, 09.03.1999 - 1 StR 693/98

    Begriff des Beweisantrages; Ungeeignetheit eines Beweises

    Zwar ist bei der Prüfung der völligen Ungeeignetheit in Grenzen eine Vorwegnahme der Beweiswürdigung und dabei auch Freibeweis zulässig (vgl. BGH NStZ 1985, 14 bei Pfeiffer/Miebach; LR-Gollwitzer StPO 25. Aufl. § 244 Rdn. 277, 278).
  • BGH, 04.01.1989 - 3 StR 415/88

    Ablehnung des Beweisantrags auf Vernehmung eines Zeugen wegen Unerreichbarkeit -

    An einer Beweisaufnahme im Ausland teilzunehmen, war das Landgericht auch aus Gründen der Aufklärungspflicht (vgl. hierzu BGHR StPO § 244 Abs. 2 Auslandszeuge 1) nicht gehalten, zumal eine Teilnahme deutscher Richter an einer Beweisaufnahme im Ausland - ihre Möglichkeit mit der Berechtigung, den Zeugen zu befragen, unterstellt - in der deutschen Strafprozeßordnung nicht geregelt, geschweige denn vorgeschrieben ist (vgl. BGH StV 1981, 601; BGH, Urteil vom 17. Mai 1984 - 4 StR 139/84; BGHR StPO § 251 Abs. 1 Nr. 2 Auslandsvernehmung 1).
  • BGH, 14.07.2011 - 3 StR 106/11

    Wahrunterstellung (Beweisantrag; Beweisermittlungsantrag; Bindung)

    Ob es sich bei dem Beweisbegehren um einen Beweisantrag handelte, ist dabei irrelevant (BGH, Urteil vom 6. Juli 1983 - 2 StR 222/83, BGHSt 32, 44, 45 f.; Urteil vom 9. Mai 1984 - 3 StR 455/83, bei Pfeiffer/Miebach, NStZ 1985, 14).
  • BGH, 21.02.1985 - 1 StR 15/85

    Unerreichbarkeit eines im Ausland zu ladenden Zeugen; Weigerung des Erscheinens

    Zu einer Beweisaufnahme im Ausland oder zu der Teilnahme an einer Beweisaufnahme im Ausland war die Strafkammer nicht verpflichtet (vgl. BGH StrVert 1981, 601; 1984, 60; BGH wistra 1984, 77; BGH, Urt. vom 11. November 1980 - 1 StR 527/80; Urt.vom 29. Oktober 1981 - 4 StR 512/81; Urt. vom 17. Mai 1984 - 4 StR 139/84).
  • OLG Stuttgart, 16.02.2005 - 4 Ss 582/04

    Bußgeldverfahren: Verfahrensfehlerhafte Nichteinhaltung zugesagter

    Jedoch darf das Gericht - worauf die Generalstaatsanwaltschaft zu Recht hinweist - auch dann von einer zugesagten Wahrunterstellung nicht abweichen, wenn die Beweisbehauptung nicht genügend konkretisiert war und der Antrag aus anderen Gründen hätte abgelehnt werden können; dies gebietet der Grundsatz des fairen Verfahrens (vgl. BGHSt 32, 44; 40, 169 [185]; BGH NStZ-RR 1998, 13; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 14 Nr. 12, 13; Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., § 244 Rdnr. 71).
  • OLG Düsseldorf, 12.07.2001 - 2b Ss 81/01

    Versäumnis der Revisionseinlegungsfrist ; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

  • OLG Düsseldorf, 12.07.2001 - 4 Ws 248/01

    Versäumnis der Revisionseinlegungsfrist ; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

  • LAG Hessen, 22.05.1995 - 16 Sa 1406/92

    Erstattungsanspruch des Arbeitgebers gegen Versorgungskasse - Darlegungslast

  • BayObLG, 13.12.1995 - 4St RR 263/95

    Verurteilung wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit

  • OLG Hamm, 23.04.1998 - 3 Ss 230/98

    Antrag auf Entscheidung des Revisionsgerichts, unbekannter Aufenthalt, Abgrenzung

  • BGH, 21.02.1985 - 1 StR 13/85
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 31.05.1983 - 2 Ss 193/83 - 103/83 III   

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https://dejure.org/1983,2101
OLG Düsseldorf, 31.05.1983 - 2 Ss 193/83 - 103/83 III (https://dejure.org/1983,2101)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.05.1983 - 2 Ss 193/83 - 103/83 III (https://dejure.org/1983,2101)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. Mai 1983 - 2 Ss 193/83 - 103/83 III (https://dejure.org/1983,2101)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 2050
  • MDR 1984, 606
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerfG, 17.06.2009 - 2 BvR 1076/09

    Verfassungsbeschwerde gegen Abschiebung beziehungsweise Überstellung aus den USA

    Der Beschwerdeführer kann sich deshalb als natürliche Person nicht auf den Auslieferungsvertrag, dessen Verletzung und Umgehung berufen (vgl. allgemein hierzu: RGSt 42, 309 ff.; BGHSt 18, 218 ; Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 31. Mai 1983 - 2 Ss 193/83 - 103/83 III -, NJW 1984, S. 2050 ; Vogler, Auslieferungsrecht und Grundgesetz, 1969, S. 329).
  • BGH, 30.05.1985 - 4 StR 187/85

    völkerrechtswidrige Entführung aus den Niederlanden - Art. 25 GG, kein

    Die Verletzung holländischer Hoheitsrechte könnte nur dann als Verfahrenshindernis gemäß Art. 25 GG in Betracht kommen, wenn die Niederlande Ansprüche aus der völkerrechtswidrigen Verletzung ihrer Gebietshoheit gegenüber der Bundesrepublik geltend machen würden und diese Ansprüche ihrer Art nach der Durchführung des Strafverfahrens entgegenstünden, so wenn die Niederlande Wiedergutmachung in Form der unverzüglichen Rückführung des Entführten verlangen würden (vgl. auch BGH, Urteil vom 1. Februar 1985 - 2 StR 482/84; OLG Düsseldorf NJW 1984, 2050 [OLG Düsseldorf 31.05.1983 - 2 Ss 193/83 103/83 III]).

    Dem Angeklagten selbst können weder aus dem Rückforderungsanspruch des verletzten Staates noch aus Verletzungen des Auslieferungsrechts eigene Rechte erwachsen, die seiner Strafverfolgung entgegenstehen (vgl. BGHSt 18, 218, 220; BGH bei Holtz MDR 1980, 631; BGH NStZ 1984, 563; OLG Düsseldorf NJW 1984, 2050 [OLG Düsseldorf 31.05.1983 - 2 Ss 193/83 103/83 III]).

  • BGH, 19.12.1986 - 2 StR 588/86

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

    Die Erfüllung dieses Anspruchs wird dadurch nicht in Frage gestellt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17. Juli 1985 - 2 BvR 1190/84; BGH NStZ 1984, 563; 1985, 464; BGH StV 1985, 273; OLG Düsseldorf NJW 1984, 2050 [OLG Düsseldorf 31.05.1983 - 2 Ss 193/83 103/83 III]).".
  • OLG München, 17.06.2008 - 5St RR 28/08

    Veranstalten von Sportwetten: Straflosigkeit für Inhaber einer

    In Fällen der Verletzung des allgemeinen Völkerrechts, insbesondere bei Verhaftung eines Beschuldigten auf fremdem Hoheitsgebiet und seiner Verbringung in den Geltungsbereich der Strafprozessordnung unter Verletzung der Auslieferungsprivilegien, kann sich ebenfalls ein Verfahrenshindernis ergeben (vgl. dazu BVerfG NJW 1986, 1427/1428; BGH StV 1985, 273; BGH StV 1985, 273/274; BGH NStZ 1985, 464; OLG Düsseldorf NJW 1984, 2050).
  • BGH, 23.10.1985 - 2 StR 401/85

    Verfahrenshindernis wegen Bestehen eines Wiedergutmachungsanspruchs -

    Die Erfüllung dieses Anspruchs wird dadurch nicht in Frage gestellt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17. Juli 1985 - 2 BvR 1190/84; BGH NStZ 1984, 563; 1985, 464; BGH StV 1985, 273; OLG Düsseldorf NJW 1984, 2050 [OLG Düsseldorf 31.05.1983 - 2 Ss 193/83 103/83 III]).
  • LG Koblenz, 24.11.2004 - 9 KLs 2090 Js 3735/03

    Zur Frage des Bestehens eines Verfahrenshindernisses (hier: Verstoß gegen das

    Die völkerrechtswidrige Entführung oder die sonstige Verletzung der Gebietshoheit eines fremden Staates stellt regelmäßig kein Verfahrenshindernis dar (Löwe- Rosenberg StPO, 25. Aufl., § 206; Rn. 56; BVerfG NJW 1986, 3021; BVerfG NStZ 1995, 95, 96; BGH NStZ 1984, 563; OLG Hamburg, NStZ 1995, 552, 553, OLG Düsseldorf, NJW 1984, 2050, 2051 f).

    Jedem Staat ist es völkerrechtlich untersagt, Personen, die sich gegen seine Gesetze vergangen haben, auf dem Gebiet eines anderen Staates ­ ohne oder gegen den Willen des territorialen Souveräns ­ zu verfolgen, festzunehmen und aus dessen Hoheitsgebiet wegzuführen (OLG Düsseldorf NJW 1984, 2050, 2051).

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