Rechtsprechung
   BGH, 23.05.1984 - IVa ZR 229/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1272
BGH, 23.05.1984 - IVa ZR 229/82 (https://dejure.org/1984,1272)
BGH, Entscheidung vom 23.05.1984 - IVa ZR 229/82 (https://dejure.org/1984,1272)
BGH, Entscheidung vom 23. Mai 1984 - IVa ZR 229/82 (https://dejure.org/1984,1272)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,1272) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für den Widerruf einer Schenkung - Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks - Würdigung eines Verhaltens als schwere Verfehlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 91, 273
  • NJW 1984, 2089
  • MDR 1984, 824
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (8)

  • RG, 04.08.1938 - IV 104/38

    Kann sich der Beschenkte einer schweren Verfehlung, die den Widerruf der

    Auszug aus BGH, 23.05.1984 - IVa ZR 229/82
    Das Verhalten eines Dritten dem Schenker gegenüber kann im Rahmen des § 530 BGB nur ausnahmsweise, nämlich dann Bedeutung gewinnen, wenn nach den gesamten Umständen der Beschenkte zu gegenläufigem Handeln sittlich verpflichtet ist, er das jedoch unterläßt (RGZ 158, 141, 144; Staudinger/Reuss 12. Aufl. § 530 Rdn. 6).

    Die Sachverhalte, bei denen das Reichsgericht eine Unterlassung des Beschenkten als Anlaß für einen Schenkungswiderruf ausreichen ließ (RGZ 158, 141; RG Gruch. 67, 562, 565), betrafen Angriffe, die durch ihre Rücksichtslosigkeit und Dauer erheblich über das hinausgingen, was dem Ehemann der Beklagten selbst nach Auffassung des Berufungsgerichts vorzuwerfen ist.

    Werden der Inhalt der Akten betreffend das Eilverfahren und die Aussagen der vom Berufungsgericht vernommenen Zeugen zugrunde gelegt, dann sprechen eine Reihe von Umständen dafür, daß die Beklagte versucht hat, in dieser Angelegenheit "sonst zum Guten zu wirken" (RGZ 158, 141, 143).

  • BGH, 24.03.1983 - IX ZR 62/82

    Widerruf einer Schenkung unter Ehegatten

    Auszug aus BGH, 23.05.1984 - IVa ZR 229/82
    Dem Revisionsgericht obliegt jedoch die Prüfung, ob dem Tatrichter ein Irrtum über Rechtsbegriffe unterlaufen ist oder ob er erheblichen Prozeßstoff Übergangen hat (BGHZ 87, 145, 149 [BGH 24.03.1983 - IX ZR 62/82] m.w.N.).

    Da eine schwere Verfehlung objektiv ein erhebliches Gewicht und subjektiv einen erkennbaren Mangel an Dankbarkeit voraussetzt, wenn sie als Ausdruck groben Undanks gewertet werden soll, müssen nach § 530 BGB in einer Gesamtschau alle Umstände des Einzelfalles gewürdigt werden (BGHZ 87, 145, 149 [BGH 24.03.1983 - IX ZR 62/82] m.w.N., außerdem RG JW 1907, 744 und RG Gruch.

  • BGH, 07.06.1961 - V ZR 18/60
    Auszug aus BGH, 23.05.1984 - IVa ZR 229/82
    Mit dieser nicht näher begründeten Formulierung, die als "obiter dictura" verwendet wurde, auf der die Entscheidung also nicht beruhte, wollte der Bundesgerichtshof ersichtlich nicht von seiner bisherigen Rechtsprechung abweichen; denn das insoweit grundlegende Urteil vom 7. Juni 1961 (V ZR 18/60 - LM BGB § 2337 Nr. 1 = FamRZ 1961, 437, 438) wird als einziger Beleg zitiert.
  • BGH, 09.07.1982 - V ZR 142/81

    Anspruch auf Herausgabe und Übereignung eines Grundstücks bei einem Widerruf

    Auszug aus BGH, 23.05.1984 - IVa ZR 229/82
    Da die Annahme des Berufungsgerichts, dem Kläger sei Einbruchsdiebstahl vorgeworfen worden, von den bisherigen Feststellungen nicht getragen wird, kann dem angefochtenen Urteil nicht entnommen werden, wo das Berufungsgericht die Grenze zwischen hinzunehmender leichter und beachtlicher schwerer Verfehlung im Falle eines Handelns des Beschenkten selbst ziehen will (dazu BGH, Urteil vom 9.7.1982 - V ZR 142/81 - WM 1982, 1057).
  • BGH, 07.03.1984 - IVa ZR 152/82

    Schenkung aufgrund einer sittlichen Pflicht

    Auszug aus BGH, 23.05.1984 - IVa ZR 229/82
    Sonst kann gegenläufiges Handeln nicht sittliche Pflicht sein; eine solche ist nur zu bejahen, wenn das Handeln geradezu sittlich geboten ist (vgl. Senatsurteil vom 7.3.1984 - IVa ZR 152/82 - LM BGB § 2330 Nr. 5).
  • BGH, 25.03.1977 - V ZR 48/75

    Berücksichtigung des engen Verwandtschaftsverhältnisses zwischen dem Schenker und

    Auszug aus BGH, 23.05.1984 - IVa ZR 229/82
    Unter diesen Umständen konnte nämlich der Kern der Antragsbegründung, daß der Bruder der Beklagten Gegenstände aus dem Haus entfernt habe, daß dies mutmaßlich auf den Einfluß des Klägers zurückzuführen sei, daß sich der Kläger selbst einmal in die Wohnung in S. R. begeben und dort Gegenstände an sich genommen habe, entgegen der Würdigung des Berufungsgerichts einen gewissen realen Hintergrund haben (vgl. dazu BGH, Urteil vom 25.3.1977 - V ZR 48/75 - LM BGB § 530 Nr. 7 unter II).
  • BGH, 07.03.1962 - V ZR 132/60

    Sittenwidrige Schenkung einer Gemeinde im Nationalsozialismus

    Auszug aus BGH, 23.05.1984 - IVa ZR 229/82
    Die vom Berufungsgericht in diesem Zusammenhang erwogene Zurechnung nach § 166 BGB scheidet dagegen im Regelungsbereich des § 530 BGB aus (BGH, Urteil vom 7.3.1962 - V ZR 132/60 - NJW 1962, 955, 956 [BGH 07.03.1962 - V ZR 132/60] unter III 2 f, insoweit BGHZ 36, 395 ff. nicht abgedruckt).
  • BGH, 01.03.1974 - IV ZR 58/72

    Feststellung der Berechtigung zur Entziehung des Pflichtteils - Ausschluss von

    Auszug aus BGH, 23.05.1984 - IVa ZR 229/82
    Ausgangspunkt des Berufungsgerichts für sein Verständnis des in §§ 530, 2337, 2343 BGB gleich verwendeten Begriffs "Verzeihung" ist offensichtlich die Formulierung im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 1. März 1974 (IV ZR 58/72 - LM BGB § 2333 Nr. 2 Bl. 2 unten = NJW 1974, 1084, 1085 = WM 1974, 543, 544):.
  • BGH, 25.03.2014 - X ZR 94/12

    Zum Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks

    Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung aller relevanten Umstände des Einzelfalles zu beurteilen (BGHZ 87, 145, 149; BGH, Urteil vom 23. Mai 1984 - IVa ZR 229/82, BGHZ 91, 273, 278; Urteil vom 13. November 2012 - X ZR 80/11, NJW-RR 2013, 618 Rn. 11).
  • BGH, 13.11.2012 - X ZR 80/11

    Schenkungswiderruf wegen groben Undanks: Widerruf einer Wohnrechtseinräumung für

    Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung aller relevanten Umstände des Einzelfalles zu beurteilen (BGHZ 87, 145, 149; BGH, Urteil vom 23. Mai 1984 - IVa ZR 229/82, BGHZ 91, 273, 278; BGH, FamRZ 2006, 196).
  • BGH, 09.04.1986 - IVa ZR 125/84

    Annahme einer sittlichen Pflicht zu einer Schenkung als Belohnung für geleistete

    Eine sittliche Pflicht ist nur zu bejahen, wenn das Handeln geradezu sittlich geboten ist (BGHZ 91, 273, 277) [BGH 23.05.1984 - IVa ZR 229/82].
  • BGH, 13.06.2002 - V ZB 30/01

    Eintragungsfähigkeit des Rückübereignungsanspruchs aufgrund groben Undanks des

    Zwar bleibt die Frage, wann eine als grober Undank zu wertende schwere Verfehlung im Sinne von § 530 Abs. 1 BGB anzunehmen ist, weitgehend der nach den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalles vorzunehmenden tatrichterlichen Beurteilung überlassen (BGHZ 87, 145, 149; 91, 273, 278; 140, 275, 277; BGH, Urt. v. 30. Juni 1993, XII ZR 210/91, NJW-RR 1993, 1410, 1411).
  • BGH, 19.01.1999 - X ZR 60/97

    Eheliche oder ehebedingte Verfehlungen als grober Undank eines beschenkten

    Die Feststellung, ob grober Undank des Beschenkten gegenüber dem Schenker gegeben ist, verlangt eine Prüfung aller Umstände des Falles (BGHZ 91, 273, 278; BGHZ 87, 145, 149) darauf hin, ob und inwieweit erkennbar wird, daß der Beschenkte dem Schenker nicht die durch Rücksichtnahme geprägte Dankbarkeit entgegenbringt, die der Schenker erwarten kann.
  • BGH, 27.09.1991 - V ZR 55/90

    Feststellung schwerer Verfehlung des Beschenkten durch Revisionsgericht

    Das Verhalten eines Dritten kann für den Beschenkten Anlaß zu gegenläufigem Verhalten bieten und ihm angelastet werden, wenn nach den Umständen des Falles ein solches gegenläufiges Verhalten sittlich geboten war (BGHZ 91, 273, 277 m.w.N.; vgl. auch Senatsurt. v. 30. März 1984, V ZR 281/82).
  • OLG Nürnberg, 08.05.2012 - 12 U 2016/11

    Pflichtteilsrecht: Entziehungsgrund der Begehung schwerer Straftaten und der

    Es ist auch nicht erforderlich, dass der Erblasser sich der mit der Verzeihung eintretenden Unwirksamkeit der Pflichtteilsentziehung bewusst ist; ausreichend ist, dass er den moralischen Gehalt seines Verhaltens begreift (BGH, Urteil vom 07.06.1961 - V ZR 18/60, MDR 1961, 840; Urteil vom 18.12.1964 - V ZR 207/62, MDR 1965, 287; Urteil vom 01.03.1974 - IV ZR 58/72, MDR 1974, 742; Urteil vom 23.05.1984 - IVa ZR 229/82, BGHZ 91, 273; OLG Frankfurt, Urteil vom 22.09.1993 - 17 U 43/92, juris; OLG Köln MDR 1997, 66; OLG Köln ZEV 1998, 144; OLG Hamm NJW-RR 2007, 1235; Palandt/Weidlich, BGB 71. Aufl. § 2337 Rn. 1; Lange in: MünchKomm-BGB, 5. Aufl. § 2337 Rn. 1ff., 7; Olshausen in: Staudinger, BGB Neubearbeitung 2006 § 2137 Rn. 1ff.).

    Allerdings kann für eine Verzeihung der Wegfall des Kränkungsempfindens dann möglicherweise nicht ausreichen, wenn sich der Gekränkte vom Kränkenden - etwa sogar infolge einer durch die Kränkung in Gang gesetzten Entfremdung - innerlich völlig gelöst hat, wenn also Gleichgültigkeit eingetreten ist; umgekehrt schließt sogar ein in gewissem Umfang noch bestehendes Bewusstsein der früheren Kränkung - "vergeben, aber nicht vergessen" - eine Verzeihung nicht notwendig aus (BGH, Urteil vom 07.06.1961 a.a.O.; Urteil vom 23.05.1984 a.a.O.; OLG Frankfurt, Urteil vom 22.09.1993 a.a.O.; OLG Köln ZEV 1998, 144; Palandt/Weidlich a.a.O. § 2337 Rn. 1; Lange in: MünchKomm-BGB, 5. Aufl. § 2337 Rn. 1; vgl. Olshausen in: Staudinger a.a.O. § 2337 Rn. 19ff.).

  • OLG Brandenburg, 21.06.2016 - 6 U 101/14

    Schenkung: Widerruf einer schenkungsweisen Zuwendung von Kommandit- und

    Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung aller relevanten Umstände des Einzelfalles zu beurteilen (BGHZ 87, 145, 149; BGHZ 91, 273, 278).
  • OLG Frankfurt, 21.02.2005 - 16 U 71/04

    Widerruf einer Schenkung: Vorliegen eines Schenkungsvertrags; Vermutung für das

    Das Landgericht geht in dem angefochtene Urteil zwar grundsätzlich zutreffend davon aus, dass die Verfehlung grundsätzlich vom Beschenkten selbst begegangen sein muss, wenn der Schenker darauf sein Widerrufsrecht stützen will und dass das Verhalten Dritter dem Beschenkten nicht zugerechnet wird (MK-Kollhosser § 530 Rz. 8, BGH NJW 1962, 955, 956; 1984, 2089, 2090).

    Das Verhalten eines Dritten dem Schenker gegenüber kann aber ausnahmsweise Bedeutung gewinnen, wenn nach den gesamten Umständen der Beschenkte zu gegenläufigem Handeln sittlich verpflichtet ist, er dies jedoch unterlässt (BGH NJW 1984, 2089, 2090).

    Abgesehen davon, dass der Ehemann der Beklagten keine Tätlichen begangen hat und auch die Drohung nicht gegenüber der Klägerin unmittelbar, sondern gegenüber Dritten erfolgt ist, ist bei der Frage, ob die Beklagten zu gegenläufigem Handeln verpflichtet war, insbesondere ihren Ehemann insoweit zu ermahnen und zur Unterlassung derartiger Äußerungen anzuhalten, sowie ihr Bedauern der Klägerin auszusprechen, auch das Verhalten der Klägerin zu berücksichtigen (BGH NJW 1984, 2089).

  • OLG Frankfurt, 20.04.2017 - 13 U 118/10

    Schenkungswiderruf bei vorweggenommener Erbfolge

    Zur Feststellung, ob grober Undank des Beschenkten gegenüber dem Schenker vorliegt, ist eine Prüfung aller Umstände des Falles daraufhin vorzunehmen, ob und inwieweit erkennbar wird, dass der Beschenkte dem Schenker nicht die durch Rücksichtnahme geprägte Dankbarkeit entgegenbringt, die der Schenker erwarten kann (vgl. BGHZ 91, 273, 278; BGHZ 87, 145, 149).
  • BGH, 11.10.2005 - X ZR 270/02

    Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung bei Widerruf einer Schenkung wegen

  • BGH, 14.12.1992 - II ZR 10/92

    Widerruf einer Schenkung - Begriff der schweren Verfehlung - Undank -

  • BGH, 13.06.2002 - V ZB 31/01

    Eintragungsfähigkeit des Rückübereignungsanspruchs aufgrund groben Undanks des

  • BVerwG, 28.10.1993 - 2 C 39.91

    Sittliche Verpflichtung zur Unterhaltsgewährung zwischen Lebenspartnern -

  • OLG Brandenburg, 29.06.2005 - 4 U 196/04

    Wirksame Kündigung eines Darlehens als Voraussetzung für dessen Fälligkeit;

  • OLG Oldenburg, 05.03.1996 - 12 U 60/95

    Rückforderung einer Schenkung durch einen Sozialhilfeträger; Rückgabe eines

  • BayObLG, 21.02.1996 - 1Z RR 15/94

    Voraussetzungen für Annahme einer Schenkung bei Hofübergabevertrag

  • OLG Köln, 04.06.1996 - 22 U 220/95

    Voraussetzungen der Pflichtteilsentziehung

  • OLG München, 07.05.1999 - 21 U 5590/98

    Anspruch auf Rückauflassung eines Hausgrundstücks; Übertragungsvertrag als

  • OLG München, 19.11.1991 - 25 U 5838/90
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.10.2006 - L 8 B 44/06
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht