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   BGH, 16.01.1984 - II ZR 100/83   

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https://dejure.org/1984,1298
BGH, 16.01.1984 - II ZR 100/83 (https://dejure.org/1984,1298)
BGH, Entscheidung vom 16.01.1984 - II ZR 100/83 (https://dejure.org/1984,1298)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 1984 - II ZR 100/83 (https://dejure.org/1984,1298)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 628
    Ansprüche der Internatsschule gegen die Eltern nach fristloser Kündigung des Internatsvertrages wegen grober Verstöße eines Schülers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Internatsvertrag - Schadensersatzforderung der Schule bei fristloser Kündigung wegen grober Verstöße des Schülers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Internatsschule - Internatsvertrag - Kündigung - Grobe Verstöße - Schulordnung - Internatsordnung - Schadensersatz - Aufhebung des Dienstverhältnisses

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 2039
  • NJW 1984, 2093
  • MDR 1985, 29
  • FamRZ 1984, 868
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.06.1982 - VIII ZR 89/81

    Formularmäßige Pauschalierung des Schadens

    Auszug aus BGH, 16.01.1984 - II ZR 100/83
    Zu diesem Punkte kann allerdings schon gesagt werden, daß Wortlaut und Sinn der Klausel bei verständiger Würdigung den Beklagten die Möglichkeit offen lasen nachzuweisen, daß dem Kläger kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist; auch ist insoweit ohne Belang, daß die Klausel dem anderen Vertragsteil nicht ausdrücklich diesen Nachweis vorbehält (vgl. BGH, Urt. v. 16. Juni 1982 - VIII ZR 89/81, LM § 1 Ziff. 5 AGBG Nr. 2).
  • BGH, 14.04.2010 - VIII ZR 123/09

    Wirksame Klausel zur Schadenspauschalierung in Auto-Kaufvertrag

    Nach § 11 Nr. 5 Buchst. b AGBG war eine Schadenspauschalierung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, wenn dem anderen Vertragsteil der Nachweis abgeschnitten wurde, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale (dazu BGH, Urteil vom 16. Januar 1984 - II ZR 100/83, NJW 1984, 2093, unter II 4).

    Dass die Beklagte die Schadenshöhe in den Tatsacheninstanzen dahingehend bestritten hatte, zeigt die Revision jedoch ebenso wenig auf wie Tatsachenvortrag, nach dem der branchentypische Durchschnittsschaden, an dem sich die Schadenspauschale auszurichten hat (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 1984, aaO; Hensen in: Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 10. Aufl., § 309 Nr. 5 BGB Rdnr. 15), derartige Rechtsverfolgungskosten mit einschließt.

  • BGH, 10.02.2021 - KZR 63/18

    BGH billigt Pauschalierungsklausel für Schäden durch Kartellabsprachen

    Dabei darf die Pauschale der Höhe nach den normalerweise eintretenden branchentypischen Durchschnittsschaden nicht übersteigen (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 1984 - II ZR 100/83, NJW 1984, 2093, 2094; BGHZ 131, 356, 359).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.03.2024 - VerfGH 49/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung der Berufung in einem

    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. Januar 1984 - II ZR 100/83, welches das Missverständnis genährt habe, dass es bei § 309 Nr. 5 Buchst. a BGB auf den branchentypischen Schaden ankomme, sei durch jüngere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs überholt.

    Mit Urteil vom 10. Februar 2021 - KZR 63/18 - hat der Bundesgerichtshof kurz nach Erlass des vom Beschwerdeführer mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Beschlusses seine Ausführungen im Urteil vom 16. Januar 1984 - II ZR 100/83 - bekräftigt und ausgeführt, dass die Pauschale nach § 309 Nr. 5 Buchst. a BGB der Höhe nach den normalerweise eintretenden branchentypischen Durchschnittsschaden nicht übersteigen dürfe.

  • BGH, 28.02.1985 - IX ZR 92/84

    Kündigung eines formularmäßigen Internatsvertrages

    Es ist zutreffend und wird auch vor der Revision nichts angegriffen, daß das Berufungsgericht den Internatsschulvertrag rechtlich als Dienstvertrag behandelt (vgl. dazu BGH, Urt. v. 16. Januar 1984 - II ZR 100/83 = FamRZ 1984, 868 = NJW 1984, 2093 ; Senatsurteil vom 24. Mai 1984 - IX ZR 149/83 = NJW 1984, 2091 ).
  • BGH, 20.02.1986 - VII ZR 318/84

    Gewährleistungsausschluß beim Erwerb neuer Eigentumswohnungen und Häuser;

    Ein formelhafter - ohne ausführliche Belehrung und eingehende Erörterung seiner einschneidenden Rechtsfolgen gemäß § 242 BGB unwirksamer - teilweiser Ausschluß der Gewährleistung für Sachmängel beim Erwerb neuerrichteter oder noch zu errichtender Eigentumswohnungen und Häuser in notariellen Verträgen kann auch dann vorliegen, wenn die Freizeichnung "alle erkennbaren Mängel" betrifft (Fortführung von BGHZ 74, 204; BGH NJW 1982, 2243; 1984, 2094) [BGH 16.01.1984 - II ZR 100/83].
  • LG Aachen, 14.04.2020 - 12 O 303/19

    Geschlechtsumwandlung: Neugebackener Junge bleibt in Mädchenschule

    Der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten ist eröffnet, der Streitgegenstand ist zivilrechtlicher Art. Der Schulvertrag mit einer privaten Ersatzschule stellt Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB dar (vgl. BGH, NJW 1984, 2093; OLG Köln, Urteil vom 20.03.2020 - 20 U 240/19; OLG Celle, NJW-RR 1995, 1465; OVG NRW, Beschluss vom 23.07.1997 - 19 E 169/97).
  • BGH, 20.10.2011 - IX ZR 10/11

    Erfüllung eines Dienstverhältnisses des Insolvenzschuldners durch den

    Allerdings war dieses Rechtsverhältnis nach seinem Schwerpunkt als Dienstvertrag einzuordnen (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 1984 - II ZR 100/83, NJW 1984, 2093; vom 17. Januar 2008 - III ZR 74/07, BGHZ 175, 102 Rn. 11).
  • OLG Brandenburg, 05.07.2006 - 13 U 41/06

    Privatschulvertrag: Rechtliche Einordnung; Voraussetzungen einer fristlosen

    Die Verfügungskläger müssen sich das den Kündigungsausspruch tragende Verhalten in ihrer Rechtsposition als Vertragspartner der Verfügungsbeklagten zurechnen lassen, weil es den von ihnen im Vertragsverhältnis geschuldeten Pflichtenkreis betrifft (vgl. BGH NJW 1984, 2093, 2094).
  • OLG Frankfurt, 08.03.2018 - 2 U 25/17

    Unwirksamkeit einer AGB für Abgeltung vorzeitiger Vertragsbeendigung

    Der Regelung des § 309 Nr. 5 BGB liegt der Gedanke zugrunde, dass ein pauschalisierter Schadenersatz zwar nicht als solches unzulässig ist, sich aber an dem tatsächlich zu erwartenden Durchschnittsschaden orientieren muss und daher lediglich der Rationalisierung der Geschäftsabwicklung aus praktischen Bedürfnissen dient, wenn und soweit ein solches nach Pauschalisierungen besteht (BGH NJW 1984, 2093 [BGH 16.01.1984 - II ZR 100/83] ; NJW 1982, 2316 [2317] [BGH 16.06.1982 - VIII ZR 89/81] ; Fuchs in Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 12. Aufl. 2016, § 309 BGB, Rn. 3; Roloff in Erman, BGB, 15. Aufl. 2017, § 309 BGB, Rn. 41/45).
  • BGH, 24.05.1984 - IX ZR 149/83

    Fristlose Kündigung eines Internatsschulvertrages

    Das rechtfertigt es, den Vertrag grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht zu unterstellen (vgl. BGH, Urt. v. 16. Januar 1984 - II ZR 100/83 -, zur Veröffentlichung bestimmt; MünchKomm/Voelskow, vor § 535 BGB Rnr. 30).
  • OLG Dresden, 06.09.2011 - 5 U 1627/10

    Pauschaler Schadensersatz; Vorteilsausgleich im Mietrecht

  • LG Saarbrücken, 26.04.2011 - 2 S 28/10

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Kraftfahrzeughändlers für den Neuwagenkauf:

  • OLG Düsseldorf, 06.11.2001 - 23 U 16/01

    Wirtschaftsprüfer; Steuerberater; Kündigung eines Beratervertrages; Anfertigung

  • OLG Karlsruhe, 11.10.2002 - 1 U 107/02

    Privater Internatsschulvertrag: Wirksamkeit außerordentlicher Kündigung wegen

  • OLG Stuttgart, 03.05.1985 - 2 U 230/84

    Wirksamkeit einer Klausel über einen pauschalierten Schadensersatz und

  • OLG München, 08.07.1986 - 13 U 4778/85
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