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   BayObLG, 16.05.1984 - 1 ObOWi 127/84   

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https://dejure.org/1984,1480
BayObLG, 16.05.1984 - 1 ObOWi 127/84 (https://dejure.org/1984,1480)
BayObLG, Entscheidung vom 16.05.1984 - 1 ObOWi 127/84 (https://dejure.org/1984,1480)
BayObLG, Entscheidung vom 16. Mai 1984 - 1 ObOWi 127/84 (https://dejure.org/1984,1480)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • verkehrslexikon.de

    Gegenüber einem ortsunkundigen Verkehrsteilnehmer entfaltet ein durch Schneebefall unkenntliches Verkehrszeichen keine Wirksamkeit

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Wirksamkeit schneebedeckter Verkehrszeichen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 41

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verkehrszeichen; Unkenntlich; Schnee; Schneefall; Regelung; Wirkung

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 2110
  • BayObLGSt 1984, 57
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Oldenburg, 16.08.1979 - Ss 434/79

    Markierung eines Fußgängerüberweges; Feste Schneedecke; Fortbestehen der Wirkung

    Auszug aus BayObLG, 16.05.1984 - 1 ObOWi 127/84
    Der vom OLG Oldenburg in seinem Beschluß vom 16.8.1979 (VRS 58, 285 ) vertretenen Auffassung, die vorübergehende Verdeckung eines Zeichens durch Schnee sei, weil das Zeichen als solches noch vorhanden sei, anders zu behandeln als dessen dauernde Unkenntlichkeit durch Abnutzung, vermag der Senat aus den dargelegten Gründen jedenfalls nicht in dieser Allgemeinheit zu folgen.
  • BayObLG, 08.09.1971 - RReg. 1 St 56/71
    Auszug aus BayObLG, 16.05.1984 - 1 ObOWi 127/84
    Demgemäß wurden nur noch andeutungsweise vorhandene Fahrbahnmarkierungen und ebenso total verrostete und hierdurch in ihrem Inhalt nicht mehr zuverlässig zu erkennende Schilder als wirkungslos erachtet (BayObLG VRS 28, 227; BayObLGSt 1971, 143 f.; OLG Frankfurt VRS 34, 308; OLG Hamm DAR 1963, 310; VRS 39, 340; OLG Oldenburg VRS 35, 250; vgl. auch BGH VRS 41, 307).
  • OLG Hamm, 30.09.2010 - 3 RBs 336/09

    Verkehrsschild, Sichtbarkeitsgrundsatz

    Werden Verkehrsregelungen aufgrund von Abnutzung oder Witterungsbedingungen derart unkenntlich, dass die Erkennbarkeit im o.g. Sinne nicht mehr vorhanden ist, so verlieren sie ihre Wirksamkeit (vgl. OVG Münster a.a.O.; BayObLG NJW 1984, 2110; König in Jagusch/ Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 39 Rdnr. 32 m.w.N.; Heß in Burmann/ Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 21. Aufl., § 39 StVO Rdnr. 18 a m.w.N.).
  • OLG Köln, 15.09.1998 - Ss 395/98

    überklebtes Verkehrszeichen - § 267 StGB, (hier keine) zusammengesetzte Urkunde,

    Die vom aufgestellten Verkehrszeichen ausgehenden Gebote oder Verbote sind deshalb als Verwaltungsakte verbindlich (BayOblG NJW 1984, 2110; VGH München VRS 82, 388; OVG Münster VRS 57, 396; Jagusch/Hentschel,a.a.O., § 45 StVO Rn.41).
  • OLG Köln, 21.05.1993 - Ss 174/93

    Halteverbotsschild; Aufstellung; Dauerparker; Urlaubsantritt; Umparken;

    Verkehrszeichen sind Verwaltungsakte in der Form einer Allgemeinverfügung (BVerwGE 27, 181 = VRS 33, 149; BVerwG NJW 1978, 656; BayObLG NJW 1984, 2110).

    Grundsätzlich muß der Verkehrsteilnehmer beim Eintreffen Gelegenheit erhalten, durch Betrachten des Verkehrszeichens von der darin verkörperten behördlichen Anordnung Kenntnis zu nehmen; Verkehrszeichen, deren Inhalt nicht mehr zuverlässig erkennbar ist, sind daher wirkungslos (BayObLG NJW 1984, 2110 m.w.N.).

    Anderenfalls wäre die vorüber-gehende Nichterkennbarkeit, z.B. weil das Verkehrszeichen tief verschneit ist (vgl. BayObLG NJW 1984, 2110), ein Freibrief, beliebig lange zu parken.

  • OLG Stuttgart, 20.08.1998 - 1 Ss 514/98
    Der Verwaltungsakt ergeht jeweils, sobald ein Verkehrsteilnehmer in den Wirkungsbereich des Verkehrszeichens gelangt (vgl. BGHSt 20, 125., 130; BayObLG NJW 1984, 2110 = VRS 67, 233; OLG Köln NZV 1993, 406 ).

    So sind nach der Rechtsprechung beispielsweise total verrostete und dadurch in ihrem Inhalt nicht mehr erkennbare Verkehrsschilder (vgl. BayObLG VRS 28, 227), völlig verschneite Verkehrsschilder (vgl. BayObLG NJW 1984, 2110) oder nur noch in Resten erkennbare Fahrbahnmarkierungen eines Fußgängerüberwegs (BGH VRS 41, 307) nicht verbindlich; dasselbe gilt für ein Durchfahrtsverbotsschild, das so hoch und unzweckmäßig in einem Straßenknick angebracht wurde, daß es im Scheinwerferlicht nicht auffallen mußte (vgl. BGH VRS 5, 309.).

  • OLG Karlsruhe, 27.02.2001 - 2 Ss 87/00

    Wirksamkeit von Verkehrszeichen (hier: Geschwindigkeitsbeschränkung); Verhängung

    Vorschriftszeichen nach der Straßenverkehrsordnung sind Verwaltungsakte in Form der Allgemeinverfügung, die jeweils ergehen, sobald ein Verkehrsteilnehmer in den Wirkungsbereich des Verkehrszeichens gelangt (vgl. BGHSt 20, 125, 130; BayObLG NJW 1984, 2110 = VRS 67, 233; OLG Köln NZV 1993, 406; OLG Stuttgart Justiz 1998, 604 f), und die von jedem, dessen Handlungsfreiheit sie beschränken, im Verwaltungsrechtswege angefochten werden können.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.09.1984 - 12 A 170/82
    Zwar wäre die durch Verkehrszeichen Nr. 220 und 267 anzuordnende Einbahnstraßenregelung wohl als Verwaltungsakt in Form der Allgemeinverfügung anzusehen (BVerfG, NJW 1965, 2395; BVerwGE 27, 181 [182ff.] = NJW 1967, 1627; BVerwGE 59, 221 [224ff] = NJW 1980, 1640; zuletzt BayObLG, NJW 1984, 2110 m. w. Nachw.); die Bekl. war auch zuständige Behörde; die Erklärung erging schriftlich, und die angekündigte Maßnahme war gewiß zulässig.
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