Rechtsprechung
   BayObLG, 16.05.1984 - 1 ObOWi 127/84   

Volltextveröffentlichungen

  • verkehrslexikon.de

    Gegenüber einem ortsunkundigen Verkehrsteilnehmer entfaltet ein durch Schneebefall unkenntliches Verkehrszeichen keine Wirksamkeit

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1984, 2110



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Wird zitiert von ... (6)  

  • OLG Köln, 21.05.1993 - Ss 174/93  

    Urlaub schützt vor geänderten Halteverbotsregelungen

    Ver-kehrszeichen sind Verwaltungsakte in der Form einer Allgemeinverfügung (BVerwGE 27, 181 = VRS 33, 149; BVerwG NJW 1978, 656; BayObLG NJW 1984, 2110).

    Grundsätzlich muß der Verkehrsteilnehmer beim Eintreffen Gelegenheit erhalten, durch Be-trachten des Verkehrszeichens von der darin verkör-perten behördlichen Anordnung Kenntnis zu nehmen; Verkehrszeichen, deren Inhalt nicht mehr zuverläs-sig erkennbar ist, sind daher wirkungslos (BayObLG NJW 1984, 2110 m.w.N.).

    Anderenfalls wäre die vorüber-gehende Nichterkennbarkeit, z.B. weil das Verkehrs-zeichen tief verschneit ist (vgl. BayObLG NJW 1984, 2110), ein Freibrief, beliebig lange zu parken.

  • OLG Stuttgart, 20.08.1998 - 1 Ss 514/98  

    StVO §§ 39, 41 Abs. 2 Nr. 7

    Der Verwaltungsakt ergeht jeweils, sobald ein Verkehrsteilnehmer in den Wirkungsbereich des Verkehrszeichens gelangt (vgl. BGHSt 20, 125., 130; BayObLG NJW 1984, 2110 = VRS 67, 233; OLG Köln NZV 1993, 406 ).

    So sind nach der Rechtsprechung beispielsweise total verrostete und dadurch in ihrem Inhalt nicht mehr erkennbare Verkehrsschilder (vgl. BayObLG VRS 28, 227), völlig verschneite Verkehrsschilder (vgl. BayObLG NJW 1984, 2110) oder nur noch in Resten erkennbare Fahrbahnmarkierungen eines Fußgängerüberwegs (BGH VRS 41, 307) nicht verbindlich; dasselbe gilt für ein Durchfahrtsverbotsschild, das so hoch und unzweckmäßig in einem Straßenknick angebracht wurde, daß es im Scheinwerferlicht nicht auffallen mußte (vgl. BGH VRS 5, 309.).

  • OLG Hamm, 30.09.2010 - 3 RBs 336/09  

    [Verkehrsschild, Sichtbarkeitsgrundsatz]

    Werden Verkehrsregelungen aufgrund von Abnutzung oder Witterungsbedingungen derart unkenntlich, dass die Erkennbarkeit im o.g. Sinne nicht mehr vorhanden ist, so verlieren sie ihre Wirksamkeit (vgl. OVG Münster a.a.O.; BayObLG NJW 1984, 2110; König in Jagusch/ Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 39 Rdnr. 32 m.w.N.; Heß in Burmann/ Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 21. Aufl., § 39 StVO Rdnr. 18 a m.w.N.).
mehr
  • OLG Köln, 15.09.1998 - Ss 395/98  

    überklebtes Verkehrszeichen - § 267 StGB, (hier keine) zusammengesetzte

    Die vom aufgestellten Verkehrszeichen ausgehenden Gebote oder Verbote sind deshalb als Verwaltungs-akte verbindlich (BayOblG NJW 1984, 2110; VGH München VRS 82, 388; OVG Münster VRS 57, 396; Jagusch/Hentschel,a.a.O., § 45 StVO Rn.41).
  • OLG Karlsruhe, 27.02.2001 - 2 Ss 87/00  

    Wirksamkeit von Verkehrszeichen (hier: Geschwindigkeitsbeschränkung); Verhängung

    Vorschriftszeichen nach der Straßenverkehrsordnung sind Verwaltungsakte in Form der Allgemeinverfügung, die jeweils ergehen, sobald ein Verkehrsteilnehmer in den Wirkungsbereich des Verkehrszeichens gelangt (vgl. BGHSt 20, 125, 130; BayObLG NJW 1984, 2110 = VRS 67, 233; OLG Köln NZV 1993, 406; OLG Stuttgart Justiz 1998, 604 f), und die von jedem, dessen Handlungsfreiheit sie beschränken, im Verwaltungsrechtswege angefochten werden können.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.09.1984 - 12 A 170/82  
    Zwar wäre die durch Verkehrszeichen Nr. 220 und 267 anzuordnende Einbahnstraßenregelung wohl als Verwaltungsakt in Form der Allgemeinverfügung anzusehen (BVerfG, NJW 1965, 2395; BVerwGE 27, 181 [182ff.] = NJW 1967, 1627; BVerwGE 59, 221 [224ff] = NJW 1980, 1640; zuletzt BayObLG, NJW 1984, 2110 m. w. Nachw.); die Bekl. war auch zuständige Behörde; die Erklärung erging schriftlich, und die angekündigte Maßnahme war gewiß zulässig.
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