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   BGH, 17.05.1984 - II ZR 280/83   

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https://dejure.org/1984,1009
BGH, 17.05.1984 - II ZR 280/83 (https://dejure.org/1984,1009)
BGH, Entscheidung vom 17.05.1984 - II ZR 280/83 (https://dejure.org/1984,1009)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 1984 - II ZR 280/83 (https://dejure.org/1984,1009)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nutzung einer VISA-Kreditkarte während einer Geschäftsreise - Fristlose Kündigung des Kreditkartenvertrags nach Unterbleiben von Zahlungen auf die monatlich übersandten Abrechnungen - Nichtanerkennung von Belastungsbelegen - Missbrauch der Kreditkarte von Bediensteten ...

  • Universität des Saarlandes

    Kreditkartenvertrag; Beweislast bei Unterschriftsfälschung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 91, 221
  • NJW 1984, 2460
  • ZIP 1984, 1075
  • MDR 1985, 29
  • BB 1984, 1897
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 24.09.2002 - XI ZR 420/01

    Unwiderruflichkeit einer Kreditkartenzahlung

    Kommt er dieser Verpflichtung nach, steht ihm ein Aufwendungsersatzanspruch gemäß §§ 670, 675 Abs. 1 BGB gegen den Karteninhaber zu (BGHZ 91, 221, 223 f.).

    Der Aufwendungsersatzanspruch setzt gemäß Nr. 5 Satz 1 Spiegelstrich 1 der "Bedingungen für den EUROCARD-Service" voraus, daß der Karteninhaber einen vom Vertragsunternehmer ausgestellten Beleg unterschreibt und dem Kreditkartenherausgeber damit die Weisung im Sinne der §§ 665, 675 Abs. 1 BGB (BGHZ 91, 221, 224) erteilt, seine Verbindlichkeit zu tilgen.

    Die Unterzeichnung des Belastungsbelegs ist keine von den zugrunde liegenden Schuldverhältnissen abstrakte (vgl. Martinek/Oechsler aaO § 67 Rdn. 33) Anweisung im Sinne des § 783 BGB, sondern eine Weisung im Sinne der §§ 665, 675 Abs. 1 BGB (BGHZ 91, 221, 224) im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages zwischen dem Kreditkartenherausgeber und dem Kreditkarteninhaber und zugleich die Bedingung, mit deren Eintritt der Anspruch des Vertragsunternehmens gegen das Kreditkartenunternehmen aufgrund eines rahmenmäßig vereinbarten abstrakten Schuldversprechens entsteht.

  • BGH, 23.04.1991 - XI ZR 128/90

    Formularmäßige Abwälzung des Mißbrauchsrisikos einer Kundenkreditkarte

    Der Bundesgerichtshof hat bisher lediglich für die AGB von Kreditkartenunternehmen entschieden, daß diese das Risiko der Fälschung von Belastungsbelegen durch Bedienstete von Vertragsunternehmen nicht auf den Karteninhaber abwalzen dürfen, weil ein derartiges Risiko der Sphäre des Kartenunternehmers zuzurechnen ist (BGHZ 91, 221, 224).
  • BGH, 29.03.1994 - XI ZR 69/93

    Unwirksamkeit einzelner Klauseln in den AGB eines Kreditkartenunternehmens

    a) Das Berufungsgericht hat die Kreditkartenverträge zwischen der Beklagten und ihren Kunden mit Recht als entgeltliche Geschäftsbesorgungsverträge im Sinne des § 675 BGB eingestuft (BGHZ 91, 221, 223 f.), auf die § 671 Abs. 1 BGB nicht anwendbar ist.
  • OLG Köln, 14.11.2001 - 13 U 8/01

    Widerruf von Kreditkartenzahlungen gegenüber der emittierenden Bank

    Der Ausgeber der Kreditkarte - hier die beklagte Bank - übernimmt es gegen Zahlung einer Vergütung, die vom Kreditkarteninhaber gegenüber dem Vertragsunternehmen eingegangenen Zahlungspflichten zu erfüllen, wenn darüber vom Vertragsunternehmen Belastungsbelege vorgelegt werden, die - so jedenfalls der hier allein zu beurteilende Regelfall - der Inhaber unter Verwendung der Kreditkarte unterzeichnet hat (BGH, NJW 1984, 2460; Senat, WM 1993, 369).
  • OLG Saarbrücken, 10.03.2008 - 5 W 58/07

    Anspruch des Verwalters auf Aufwendungsersatz und Honorar?

    Dabei spielt es keine Rolle, ob die Aufwendungen dem Beauftragten durch den Auftrag unmittelbar aufgegeben sind oder ob sie die Geschäftsbesorgung vorbereiten, fördern oder sich in deren Nachwirkung ergeben (vgl. RGZ 75, 208 (212 f); 122, 298 (303); BGH, Urt. v. 17.05.1984 - II ZR 280/83,NJW 1984, 2460 f; MünchKomm(BGB)-Seiler, 4. Auflage, § 670 BGB, Rdnr. 8).
  • BGH, 15.01.1987 - III ZR 153/85

    Wirksamkeit eines am Ende eines Nachtclubbesuchs von einem zur Barzahlung

    Im Verhältnis zum Kreditkartenunternehmen stellen derartige Belastungsbelege Weisungen des Kreditkarteninhabers gemäß §§ 675, 665 BGB dar (BGHZ 91, 221, 224) [BGH 17.05.1984 - II ZR 280/83].
  • LG Osnabrück, 04.02.2003 - 7 S 641/02

    Aufwendungsersatzanspruch aus einem Auftragsverhältnis eines Kunden gegenüber

    Seit den Entscheidungen des BGH (NJW 1984, 2460 und NJW 1991, 1886), die allerdings keine Belastungsbuchungen betrafen, ist man sich daher darin einig, dass das Kreditinstitut das Beweisrisiko (der durch angeblichen Kartenmißbrauch fehlenden Weisung) tragen muss.
  • AG Krefeld, 25.05.2007 - 3 C 299/06

    Kein wirksamer Kreditkartenbelastungsbeleg bei nachträglichem Abdruck der Karte

    Dabei handelt es sich um einen entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen dem Kreditkartenherausgeber und dem Karteninhaber gemäß § 675 BGB, durch den sich der Herausgeber gegen die Zahlung einer Vergütung verpflichtet, die Verbindlichkeiten des Karteninhabers bei dem Vertragsunternehmen zu tilgen (BGHZ 91, 221).
  • OLG Bamberg, 23.06.1993 - 8 U 21/93

    Unwirksamkeit einer in den AGB eines Kreditkartenunternehmens enthaltenen Klausel

    a) Zum einen erfaßt sie jedenfalls ihrem reinen Wortlaut nach auch das Risiko der Fälschung von Belastungsbelegen durch Bedienstete von Vertragsunternehmen, denen die Karte bestimmungsgemäß ausgehändigt wird, was nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht zulässig ist (vgl. BGHZ 91, 221).
  • OLG Karlsruhe, 28.11.1990 - 1 U 189/90

    Widerruf von Anweisungen eines Kredikarteninhabers ; Als Anweisungskonstruktion

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  • AG Berlin-Schöneberg, 09.09.1996 - 8 C 258/96
  • KG, 08.06.1993 - 13 U 119/93

    Einordnung eines vom Kreditkarteninhaber unterschriebenen Belastungsbelegs als

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