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   BVerwG, 30.09.1983 - 4 C 18.80   

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https://dejure.org/1983,273
BVerwG, 30.09.1983 - 4 C 18.80 (https://dejure.org/1983,273)
BVerwG, Entscheidung vom 30.09.1983 - 4 C 18.80 (https://dejure.org/1983,273)
BVerwG, Entscheidung vom 30. September 1983 - 4 C 18.80 (https://dejure.org/1983,273)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Hauptverfahren - Beweisantrag - Unzumutbarkeit der Immissionen - Eidesstattliche Versicherung - Vorläufiges Rechtsschutzverfahren - Immissionen - Zulässiges Maß - Schwerer und unerträglicher Eingriff in das Eigentum - Baurechtliches Rücksichtnahmegebot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 250
  • NJW 1984, 256
  • NVwZ 1984, 179 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1983 - 4 C 18.80
    Diese Feststellung spricht nicht für, sondern gegen eine erdrückende Wirkung: Der erkennende Senat hat zwar in seinem Urteil vom 13. März 1981 - BVerwG 4 C 1.78 - (Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 44) die erdrückende Wirkung eines zwölfgeschossigen Hochhauses bejaht, dessen elfgeschossiger Gebäudeteil nur 15 bis 23 m von einem zweigeschossigen Wohnhaus entfernt war.
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1983 - 4 C 18.80
    Das Gebot der Rücksichtnahme gewährleistet nämlich - etwa für Anlagen, die nicht nach § 4 BImSchG und der 4. BImSchV genehmigungsbedürftig sind - einen gerade am Immissionsschutzrecht ausgerichteten Drittschutz (vgl. Urteil des Senats vom 25. Februar 1977 - BVerwG 4 C 22.75 -, BVerwGE 52, 122 [126 f.]).
  • BVerwG, 30.09.1983 - 4 C 74.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Baurecht - BImSchG - Beeinträchtigung

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1983 - 4 C 18.80
    Daß das Rücksichtnahmegebot, soweit es um die Abwehr von Immissionen geht, keinen über § 5 Nr. 1 BImSchG hinausreichenden Schutz vermitteln kann, hat der Senat in seinem Urteil vom heutigen Tage in der Sache BVerwG 4 C 74.78 näher ausgeführt.
  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines

    Der erkennende Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß das Bundesimmissionsschutzgesetz die Grenze der Zumutbarkeit von Umwelteinwirkungen für Nachbarn und damit das Maß der gebotenen Rücksichtnahme mit Wirkung auch für das Baurecht im Umfang seines Regelungsbereiches grundsätzlich allgemein festlegt (BVerwG, Urteil vom 30. September 1983 BVerwG 4 C 74.78 BVerwGE 68, 58 ; Urteil vom 30. September 1983 - BVerwG 4 C 18.80 - NJW 1984, 250; Urteil vom 18. Mai 1995 a.a.O., S. 246 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.06.2017 - 4 C 3.16

    Aufklärung; Außenbereich; Baugenehmigung; Ferkelaufzuchtstall; Gebot der

    Der Schutz vor Immissionen im Bauplanungsrecht über § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB ist dabei kein anderer und fällt nicht geringer aus als der Schutz vor Immissionen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. September 1983 - 4 C 74.78 - BVerwGE 68, 58 , vom 30. September 1983 - 4 C 18.80 - Buchholz 406.25 § 5 BImSchG Nr. 8 S. 26 = juris Rn. 13, vom 24. September 1992 - 7 C 7.92 - Buchholz 406.12 § 15 BauNVO Nr. 22 = juris Rn. 17 und vom 7. August 2012 - 7 C 7.11 - Buchholz 406.25 § 15 BImSchG Nr. 9 = juris Rn. 19 m.w.N.; Beschluss vom 22. Februar 1988 - 7 B 28.88 - Buchholz 406.25 § 5 BImSchG Nr. 11 S. 1 = juris Rn. 3).
  • BVerwG, 04.07.1986 - 4 C 31.84

    Zur Abgrenzung der Anwendungsbereiche des Bergrechts, des Baurechts und des

    § 22 BImSchG konkretisiert für die im Sinne des § 4 Abs. 1 BImSchG nicht genehmigungsbedürftige Anlagen - ebenso wie § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG für genehmigungsbedürftige (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. September 1983 - BVerwG 4 C 74, 78 - und - BVerwG 4 C 18.80 - ) - die gebotene Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft allgemein und folglich auch mit Wirkung für das Bebauungsrecht.
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