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   VGH Hessen, 18.01.1984 - V OE 72/81   

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VGH Hessen, 18.01.1984 - V OE 72/81 (https://dejure.org/1984,7045)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18.01.1984 - V OE 72/81 (https://dejure.org/1984,7045)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18. Januar 1984 - V OE 72/81 (https://dejure.org/1984,7045)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 2716
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Koblenz, 14.11.2002 - 5 U 1189/02

    Grundstückskaufvertrag: Auslegung hinsichtlich der vom Verkäufer zu tragenden

    so auszulegen ist, dass auch die sonst nach dem maßgeblichen Kommunalabgabengesetz vom Grundstückseigentümer zu tragenden Kosten der Herstellung von Wasserleitungsanschlüssen und Kanalanschlüssen abgegolten sind ( Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat, Urteil vom 18. Januar 1984, Az: V OE 72/81 in Gemeindehaushalt 1985, 144-145; vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 11. Oktober 1976, 22 U 332/75 in BauR 1977, 205-207 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.2003 - 2 S 36/03

    Koppelungsverbot - Folgelasten einer Abrundungssatzung; öffentlich-rechtlicher

    Somit ist eine Auslegung des Begriffs Erschließungskosten dergestalt, dass auch die Abgeltung von Wasserleitungs- und Anschlusskosten erfasst ist, durchaus möglich (so etwa Hess.VGH, Urteil vom 18.1.1984 - V OE 72/81 -, NJW 1984, 2716).
  • OVG Thüringen, 27.04.2006 - 4 EO 948/04
    Für eine Auslegung im Sinne der Antragstellerin mag sprechen, dass unter "Erschließungskosten" nicht nur der Erschließungsbeitrag für die straßenmäßige Erschließung verstanden werden kann, d.h. der bundesrechtlich geregelte Erschließungsbeitrag ( §§ 127 ff. BauGB ), sondern auch die (Anschluss-)Beiträge für die wasser- und abwasserseitige Erschließung, die grundsätzlich ebenso zur Baureifmachung eines Grundstücks gehören (vgl. für die umfassendere Auslegung des Begriffs insoweit HessVGH, Urteil vom 18.01.1984 - V OE 72/81 -, NJW 1984, 2716 [2717]).
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