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VGH Hessen, 18.01.1984 - V OE 72/81 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1984, 2716
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Koblenz, 14.11.2002 - 5 U 1189/02
Grundstückskaufvertrag: Auslegung hinsichtlich der vom Verkäufer zu tragenden …
so auszulegen ist, dass auch die sonst nach dem maßgeblichen Kommunalabgabengesetz vom Grundstückseigentümer zu tragenden Kosten der Herstellung von Wasserleitungsanschlüssen und Kanalanschlüssen abgegolten sind ( Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat, Urteil vom 18. Januar 1984, Az: V OE 72/81 in Gemeindehaushalt 1985, 144-145; vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 11. Oktober 1976, 22 U 332/75 in BauR 1977, 205-207 ). - VGH Baden-Württemberg, 17.07.2003 - 2 S 36/03
Koppelungsverbot - Folgelasten einer Abrundungssatzung; öffentlich-rechtlicher …
Somit ist eine Auslegung des Begriffs Erschließungskosten dergestalt, dass auch die Abgeltung von Wasserleitungs- und Anschlusskosten erfasst ist, durchaus möglich (so etwa Hess.VGH, Urteil vom 18.1.1984 - V OE 72/81 -, NJW 1984, 2716). - OVG Thüringen, 27.04.2006 - 4 EO 948/04 Für eine Auslegung im Sinne der Antragstellerin mag sprechen, dass unter "Erschließungskosten" nicht nur der Erschließungsbeitrag für die straßenmäßige Erschließung verstanden werden kann, d.h. der bundesrechtlich geregelte Erschließungsbeitrag ( §§ 127 ff. BauGB ), sondern auch die (Anschluss-)Beiträge für die wasser- und abwasserseitige Erschließung, die grundsätzlich ebenso zur Baureifmachung eines Grundstücks gehören (vgl. für die umfassendere Auslegung des Begriffs insoweit HessVGH, Urteil vom 18.01.1984 - V OE 72/81 -, NJW 1984, 2716 [2717]).