Rechtsprechung
   BAG, 29.02.1984 - 5 AZR 92/82   

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https://dejure.org/1984,2078
BAG, 29.02.1984 - 5 AZR 92/82 (https://dejure.org/1984,2078)
BAG, Entscheidung vom 29.02.1984 - 5 AZR 92/82 (https://dejure.org/1984,2078)
BAG, Entscheidung vom 29. Februar 1984 - 5 AZR 92/82 (https://dejure.org/1984,2078)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 45, 171
  • NJW 1984, 2720 (Ls.)
  • NZA 1984, 33 (Ls.)
  • BB 1984, 1046
  • JR 1985, 396
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 04.05.1971 - 1 AZR 305/70

    Sechswochenzeitraum - Lohnzahlung - Arbeitsschicht - Lohnfortzahlung

    Auszug aus BAG, 29.02.1984 - 5 AZR 92/82
    Das Arbeitsentgelt wird nahtlos weitergezahlt (vgl. BAG Urteil vom 4. Mai 1971 - 1 AZR 305/70 - AP Nr. 3 zu § 1 LohnFG, zu 2 der Gründe mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 20.06.1979 - 5 AZR 361/78

    Ärztliche Bescheinigung - Erkranktes Kind - Pflegebedürftigkeit - Berufstätige

    Auszug aus BAG, 29.02.1984 - 5 AZR 92/82
    Auf den Tag der eigenen Eheschließung hat der Arbeitnehmer sehr wohl Einfluß (§ 13 Abschnitt 2.3); auch bei der Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege von erkrankten Kleinkindern (§ 13 Abschnitt 2.1) können die Ehegatten, sofern sie beide berufstätig sind, entscheiden, wer von ihnen das Kind pflegen will (vgl. BAG Urteil vom 20. Juni 1979 - 5 AZR 361/78 - AP Nr. 50 zu § 616 BGB, zu 4 der Gründe).
  • BAG, 29.02.1984 - 5 AZR 467/81
    Auszug aus BAG, 29.02.1984 - 5 AZR 92/82
    Der Hinweis des beklagten Arbeitgebers, im Parallelverfahren (5 AZR 467/81 - Urteil des Senats vom 29. Februar 1984) bei den übrigen im Abschnitt 13.2 geregelten Tatbeständen sei der Arbeitnehmer regelmäßig nur durch zwingende äußere Umstände an der Arbeitsleistung gehindert, diese Umstände seien seiner terminlichen Disposition entzogen, kann kein anderes Auslegungsergebnis rechtfertigen.
  • BAG, 25.04.1960 - 1 AZR 16/58

    Lohnfortzahlung - Arbeitsverhinderung

    Auszug aus BAG, 29.02.1984 - 5 AZR 92/82
    Nach § 616 Abs. 1 Satz 1 BGB entfällt eine Verpflichtung zur Arbeitsleistung, wenn dem Arbeitnehmer die Leistung unzumutbar ist (vgl. BAG 9, 179, 182 = AP Nr. 23 zu § 616 BGB, zu 2 b der Gründe).
  • LAG Niedersachsen, 08.02.2018 - 7 Sa 256/17

    Vergütungsanspruch für die Dauer eines Arztbesuches im Niedersächsischen Groß-

    Ein Fall unverschuldeter Arbeitsversäumnis kann auch bei einem Arztbesuch vorliegen, wenn der Arbeitnehmer von einem Arzt zu einer Untersuchung oder Behandlung einbestellt wird und der Arzt auf terminliche Wünsche des Arbeitnehmers keine Rücksicht nehmen will oder kann (BAG vom 19.02.1984, 5 AZR 92/82, Rn. 22).

    Erst wenn der Arzt sich auf diesen Wunsch des Patienten nicht einlässt, kommt es zu einer Pflichtenkollision (BAG vom 19.02.1984, 5 AZR 92/82, Rn. 25).

  • ArbG Berlin, 05.10.2012 - 28 Ca 10243/12

    Sind kurzfristige Dienstplanänderungen erlaubt?

    Das gilt unabhängig von der Frage, ob die Klägerin in der von ihr - glaubhaft - geltend gemachten Weise wegen des Arzttermins, der im Übrigen schon als solcher einen Befreiungsanspruch gegen die Beklagte hervorgebracht hätte 71 S. dazu statt vieler bereits BAG 29.2.1984 - 5 AZR 92/82 - BAGE 45, 171 = AP § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 22 = NJW 1984, 2720 [Leitsätze]: "1.

    S. dazu statt vieler bereits BAG 29.2.1984 - 5 AZR 92/82 - BAGE 45, 171 = AP § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 22 = NJW 1984, 2720 [Leitsätze]: "1.

    71) S. dazu statt vieler bereits BAG 29.2.1984 - 5 AZR 92/82 - BAGE 45, 171 = AP § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 22 = NJW 1984, 2720 [Leitsätze]: "1.

  • BAG, 29.02.1984 - 5 AZR 455/81

    Arbeitsentgelt: Lohnfortzahlung bei Arztbesuch

    Mit diesem Inhalt unterscheidet sich diese tarifliche Regelung von den Tarifbestimmungen, die Gegenstand der ebenfalls heute entschiedenen Rechtsstreitigkeiten waren (vgl. Urteile des Senats in den Verfahren 5 AZR 92/82 und 5 AZR 467/81).
  • BAG, 27.06.1990 - 5 AZR 365/89

    Lohnfortzahlung bei Arztbesuch

    Jedenfalls kommt der Wille der Tarifvertragsparteien, die gesetzliche Regelung weitgehend abzubedingen und auf abschließend aufgezählte Anwendungsfälle zu beschränken, in der tariflichen Bestimmung des § 10 Nr. 1 MTV nicht zum Ausdruck (vgl. dazu auch BAGE 45, 171, 176 = AP Nr. 22 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie, zu 3 b der Gründe).
  • VG Berlin, 16.11.2022 - 32 K 109.22

    Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen nach dem Infektionsschutzgesetz:

    Enthält der Katalog eine beispielhafte Aufzählung von Fällen der Entgeltfortzahlung, so ist dagegen im Zweifel keine abschließende Regelung gewollt (vgl. BAG, Urteil vom 25. April 1960 - 1 AZR 16/58 - juris Rn. 10 ("beispielsweise"); BAG, Urteil vom 29. Februar 1984 - 5 AZR 92/82 - juris Rn. 7, 21 ("insbesondere")).
  • BAG, 22.01.1986 - 5 AZR 34/85

    Arztbesuch während Arbeitszeit

    Daraus kann sich auch ein Lohnfortzahlungsanspruch wegen eines Arztbesuches ergeben, wenn der Arzt den Arbeitnehmer zu einer Untersuchung oder Behandlung bestellt hat und auf zeitliche Wünsche des Arbeitnehmers keine Rücksicht nehmen kann (vgl. BAGE 45, 171, 176 = AP Nr. 22 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie, zu 3 b der Gründe).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.11.2016 - L 4 KR 4432/14

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Traumatherapie bei nicht zur

    Hier kann gegebenenfalls davon ausgegangen werden, dass diese Institute ihre Arbeitszeit den Bedürfnissen der Arbeitnehmer anpassen und Behandlungen außerhalb der üblichen Arbeitszeit anbieten (BAG, Urteil vom 29. Februar 1984 - 5 AZR 92/82 - juris, Rn. 15 zu einer tarifvertraglichen Regelung).
  • LAG Schleswig-Holstein, 12.11.1992 - 4 Sa 135/92

    Verpflichtung zur Tariflohnzahlung für Arztbesuche während der Arbeitszeit;

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  • LAG Baden-Württemberg, 20.01.1988 - 9 Sa 102/86

    Arbeitsverhinderung des Arbeitnehmers; Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit;

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Rechtsprechung
   BAG, 29.02.1984 - 5 AZR 455/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,733
BAG, 29.02.1984 - 5 AZR 455/81 (https://dejure.org/1984,733)
BAG, Entscheidung vom 29.02.1984 - 5 AZR 455/81 (https://dejure.org/1984,733)
BAG, Entscheidung vom 29. Februar 1984 - 5 AZR 455/81 (https://dejure.org/1984,733)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 45, 165
  • NJW 1984, 2720 (Ls.)
  • MDR 1984, 785
  • NZA 1984, 33 (Ls.)
  • BB 1984, 1164
  • DB 1984, 1687
  • JR 1985, 396
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 14.01.1972 - 5 AZR 264/71

    Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit - Behebung der Krankheit - Krankenpflege

    Auszug aus BAG, 29.02.1984 - 5 AZR 455/81
    Von diesem medizinischen Begriff der Krankheit ist auch bei Anwendung des § 1 LohnFG auszugehen (BAG Urteil vom 1. Juni 1983 - 5 AZR 536/80 - AP Nr. 52 zu § 1 LohnFG, zu I 2 der Gründe - auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; BAG Urteil vom 5. April 1976 - 5 AZR 397/75 - AP Nr. 40 zu § 1 LohnFG; vgl. auch BAG Urteil vom 14. Januar 1972 - 5 AZR 264/71 - AP Nr. 12 zu § 1 LohnFG; BAG 10, 183, 184 = AP Nr. 21 zu § 63 HGB, zu 2 a der Gründe; Kaiser, LohnFG, § 1 Rz 21; Schmatz/Fischwasser, Vergütung der Arbeitnehmer bei Krankheit und Mutterschaft, 6. Aufl., § 1 LFZG Anm. III 1 a, S. C 111; Kehrmann/Pelikan, LohnFG, 2. Aufl., § 1 Rz 30).

    Zwar kann nach den Urteilen des Senats vom 14. Januar 1972 (5 AZR 264/71 - AP Nr. 12 zu § 1 LohnFG) und vom 5. April 1976 (5 AZR 397/75 - AP Nr. 40 zu § 1 LohnFG) eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit im Sinne des Lohnfortzahlungsrechts auch dann vorliegen, wenn erst die zur Behebung der Krankheit notwendige Krankenpflege den Arbeitnehmer an der Arbeitsleistung hindert.

  • BAG, 05.04.1976 - 5 AZR 397/75

    Krankheit - Durch Geburtsfehler verursachte gesundheitliche Störungen -

    Auszug aus BAG, 29.02.1984 - 5 AZR 455/81
    Von diesem medizinischen Begriff der Krankheit ist auch bei Anwendung des § 1 LohnFG auszugehen (BAG Urteil vom 1. Juni 1983 - 5 AZR 536/80 - AP Nr. 52 zu § 1 LohnFG, zu I 2 der Gründe - auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; BAG Urteil vom 5. April 1976 - 5 AZR 397/75 - AP Nr. 40 zu § 1 LohnFG; vgl. auch BAG Urteil vom 14. Januar 1972 - 5 AZR 264/71 - AP Nr. 12 zu § 1 LohnFG; BAG 10, 183, 184 = AP Nr. 21 zu § 63 HGB, zu 2 a der Gründe; Kaiser, LohnFG, § 1 Rz 21; Schmatz/Fischwasser, Vergütung der Arbeitnehmer bei Krankheit und Mutterschaft, 6. Aufl., § 1 LFZG Anm. III 1 a, S. C 111; Kehrmann/Pelikan, LohnFG, 2. Aufl., § 1 Rz 30).

    Zwar kann nach den Urteilen des Senats vom 14. Januar 1972 (5 AZR 264/71 - AP Nr. 12 zu § 1 LohnFG) und vom 5. April 1976 (5 AZR 397/75 - AP Nr. 40 zu § 1 LohnFG) eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit im Sinne des Lohnfortzahlungsrechts auch dann vorliegen, wenn erst die zur Behebung der Krankheit notwendige Krankenpflege den Arbeitnehmer an der Arbeitsleistung hindert.

  • BAG, 17.05.1962 - 2 AZR 313/61

    Spruch eines Tarifschiedsgerichts - Auslegung einer Tarifbestimmung - Tarifliche

    Auszug aus BAG, 29.02.1984 - 5 AZR 455/81
    Dagegen lag dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Mai 1962 (BAG 13, 137 = AP Nr. 36 zu § 1 ArbKrankhG) ein vergleichbarer Sachverhalt zugrunde.

    Denn dann hätten sich die Tarifvertragsparteien jegliche tarifliche Regelung ersparen können (vgl. auch insoweit das bereits erwähnte Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Mai 1962 - BAG 13, 137 = AP Nr. 36 zu § 1 ArbKrankhG, zu III a der Gründe; zur Auslegung des vergleichbaren Manteltarifvertrags für Arbeiter in der Metallindustrie in Nordwürttemberg/Nordbaden vom 20. Oktober 1973 vgl. auch BAG Urteil vom 25. August 1982 - 4 AZR 1147/79 - AP Nr. 1 zu § 26 ArbGG 1979 - auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

  • BAG, 29.02.1984 - 5 AZR 467/81
    Auszug aus BAG, 29.02.1984 - 5 AZR 455/81
    Mit diesem Inhalt unterscheidet sich diese tarifliche Regelung von den Tarifbestimmungen, die Gegenstand der ebenfalls heute entschiedenen Rechtsstreitigkeiten waren (vgl. Urteile des Senats in den Verfahren 5 AZR 92/82 und 5 AZR 467/81).
  • BSG, 16.12.1981 - GS 3/78

    Arbeitsunfähigkeit - Voraussetzung einer Ausfallzeit - Begriff der

    Auszug aus BAG, 29.02.1984 - 5 AZR 455/81
    Der Versicherte, den eine Krankheit arbeitsunfähig macht, erhält nach Maßgabe des § 182 Abs. 1 Nr. 2 RVO Krankengeld (vgl. hierzu BSG, GS, Beschluß vom 16. Dezember 1981 - GS 3/78 und 4/78 - BSGE 53, 22, 26).
  • BAG, 29.02.1984 - 5 AZR 92/82

    Anspruch auf Lohn für die Arbeitszeit, die aus Anlass eines Hörtestes bei einem

    Auszug aus BAG, 29.02.1984 - 5 AZR 455/81
    Mit diesem Inhalt unterscheidet sich diese tarifliche Regelung von den Tarifbestimmungen, die Gegenstand der ebenfalls heute entschiedenen Rechtsstreitigkeiten waren (vgl. Urteile des Senats in den Verfahren 5 AZR 92/82 und 5 AZR 467/81).
  • BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 1147/79

    Anspruch auf Zahlung des Arbeitsentgelts bei einer Schulung für ehrenamtliche

    Auszug aus BAG, 29.02.1984 - 5 AZR 455/81
    Denn dann hätten sich die Tarifvertragsparteien jegliche tarifliche Regelung ersparen können (vgl. auch insoweit das bereits erwähnte Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Mai 1962 - BAG 13, 137 = AP Nr. 36 zu § 1 ArbKrankhG, zu III a der Gründe; zur Auslegung des vergleichbaren Manteltarifvertrags für Arbeiter in der Metallindustrie in Nordwürttemberg/Nordbaden vom 20. Oktober 1973 vgl. auch BAG Urteil vom 25. August 1982 - 4 AZR 1147/79 - AP Nr. 1 zu § 26 ArbGG 1979 - auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 25.06.1981 - 6 AZR 940/78

    Krankheitsfall

    Auszug aus BAG, 29.02.1984 - 5 AZR 455/81
    Arbeitsunfähig infolge Krankheit ist der Arbeiter erst dann, wenn ein Krankheitsgeschehen ihn außerstande setzt, die ihm nach dem Arbeitsvertrag obliegende Arbeit zu verrichten, oder wenn er die Arbeit nur unter der Gefahr fortsetzen könnte, in absehbarer Zeit seinen Zustand zu verschlimmern (vgl. BAG Urteil vom 25. Juni 1981 - 6 AZR 940/78 - AP Nr. 52 zu § 616 BGB, zu II 4 der Gründe; Kehrmann/Pelikan, aaO, § 1 Rz 31 und 32).
  • BAG, 01.06.1983 - 5 AZR 536/80

    Lohnfortzahlung bei Alkoholabhängigkeit

    Auszug aus BAG, 29.02.1984 - 5 AZR 455/81
    Von diesem medizinischen Begriff der Krankheit ist auch bei Anwendung des § 1 LohnFG auszugehen (BAG Urteil vom 1. Juni 1983 - 5 AZR 536/80 - AP Nr. 52 zu § 1 LohnFG, zu I 2 der Gründe - auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; BAG Urteil vom 5. April 1976 - 5 AZR 397/75 - AP Nr. 40 zu § 1 LohnFG; vgl. auch BAG Urteil vom 14. Januar 1972 - 5 AZR 264/71 - AP Nr. 12 zu § 1 LohnFG; BAG 10, 183, 184 = AP Nr. 21 zu § 63 HGB, zu 2 a der Gründe; Kaiser, LohnFG, § 1 Rz 21; Schmatz/Fischwasser, Vergütung der Arbeitnehmer bei Krankheit und Mutterschaft, 6. Aufl., § 1 LFZG Anm. III 1 a, S. C 111; Kehrmann/Pelikan, LohnFG, 2. Aufl., § 1 Rz 30).
  • BAG, 17.11.1960 - 2 AZR 97/59

    Pflichtmäßiges Ermessen - Kur - Erhaltung der Erwerbsfähigkeit - Handlungsgehilfe

    Auszug aus BAG, 29.02.1984 - 5 AZR 455/81
    Von diesem medizinischen Begriff der Krankheit ist auch bei Anwendung des § 1 LohnFG auszugehen (BAG Urteil vom 1. Juni 1983 - 5 AZR 536/80 - AP Nr. 52 zu § 1 LohnFG, zu I 2 der Gründe - auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; BAG Urteil vom 5. April 1976 - 5 AZR 397/75 - AP Nr. 40 zu § 1 LohnFG; vgl. auch BAG Urteil vom 14. Januar 1972 - 5 AZR 264/71 - AP Nr. 12 zu § 1 LohnFG; BAG 10, 183, 184 = AP Nr. 21 zu § 63 HGB, zu 2 a der Gründe; Kaiser, LohnFG, § 1 Rz 21; Schmatz/Fischwasser, Vergütung der Arbeitnehmer bei Krankheit und Mutterschaft, 6. Aufl., § 1 LFZG Anm. III 1 a, S. C 111; Kehrmann/Pelikan, LohnFG, 2. Aufl., § 1 Rz 30).
  • BAG, 09.01.1985 - 5 AZR 415/82

    Bestrahlungsbehandlung - Bestrahlungstherapie - Ambulante Therapie - Erbkrankheit

    Zum Lohnausfall führten vielmehr die Wahl des Behandlungszeitpunktes und die große Entfernung zum Behandlungsort (vgl. hierzu das Urteil des Senats BAG 45, 165 = AP Nr. 52 zu § 1 LohnFG, zu 1 c der Gründe).

    Wäre das nicht gewollt gewesen, hätten sich die Tarifvertragsparteien jede tarifliche Katalogisierung der einzelnen Verhinderungstatbestände ersparen können (vgl. das bereits erwähnte Urteil des Senats vom 29. Februar 1984 BAG 45, 165 = AP Nr. 52 zu 3 der Gründe, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 02.12.2021 - 3 AZR 254/21

    Hinterbliebenenversorgung - Mindestehedauer

    Krankheit im medizinischen Sinne ist jeder regelwidrige körperliche oder geistige Zustand, der einer Heilbehandlung bedarf (st. Rspr. BAG 29. Februar 1984 - 5 AZR 455/81 - BAGE 45, 165) .
  • BGH, 10.03.2014 - AnwZ (Brfg) 58/12

    Verleihung der Bezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht": Anforderungen an

    Arbeitsunfähigkeit ist dagegen dann gegeben, wenn ein Krankheitsgeschehen den Arbeitnehmer außerstande setzt, die ihm nach dem Arbeitsvertrag obliegende Arbeit zu verrichten, oder wenn er die Arbeit nur unter der Gefahr fortsetzen könnte, in absehbarer Zeit seinen Zustand zu verschlimmern (vgl. BAGE 45, 165 ff.).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.11.2016 - L 4 KR 4432/14

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Traumatherapie bei nicht zur

    Dies gilt auch dann, wenn nur die Termingestaltung des Arztes den Lohnausfall verursacht hat (BAG, Urteil vom 29. Februar 1984 - 5 AZR 455/81 - juris, Rn. 16).
  • LAG Düsseldorf, 17.07.2003 - 11 (6) Sa 145/03

    Ausschluss des Annahmeverzugs des Arbeitgebers infolge Unmöglichkeit der

    Dieser arbeitsrechtliche Begriff der Arbeitsunfähigkeit ist mit dem krankenversicherungsrechtlichen in § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB V (früher § 182 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 RVO), wonach der arbeitsunfähig erkrankte Versicherte Krankengeld erhält - jedenfalls solange das Arbeitsverhältnis nicht beendet ist -, identisch (LAG Düsseldorf 19.03.2002 - 8 (4) Sa 20/02 - unveröffentlicht; vgl. auch GK-SGB V/Marschner, § 44 Rz. 6; zu § 182 RVO BAG 29.02.1984 - 5 AZR 455/81 - EzA § 616 BGB Nr. 27; BSG 07.08.1991 -1/3 RK 28/89 - EEK 1/1069; krit. Gitter, ZFA 1995, 123, 151).
  • LAG Schleswig-Holstein, 12.11.1992 - 4 Sa 135/92

    Verpflichtung zur Tariflohnzahlung für Arztbesuche während der Arbeitszeit;

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  • BAG, 17.04.1985 - 5 AZR 497/83

    Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle bei durch starkes Rauchen

    Arbeitsunfähig infolge Krankheit ist der Arbeiter, wenn ein Krankheitsgeschehen ihn außer Stand setzt, die ihm nach dem Arbeitsvertrag obliegende Arbeit zu verrichten, oder wenn er die Arbeit nur unter der Gefahr fortsetzen könnte, in absehbarer Zeit seinen Zustand zu verschlimmern (vgl. statt vieler BAG 45, 165, 167 = AP Nr. 64 zu § 616 BGB, zu 1 a der Gründe; sowie das zur Veröffentlichung vorgesehene Senatsurteil vom 9. Januar 1985 - 5 AZR 415/82 - zu I 1 der Gründe, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 20.03.1985 - 5 AZR 260/83

    Teilweise Arbeitsverhinderung - Anspruch auf Gehaltsfortzahlung - Unverschuldetes

    Arbeitsunfähig infolge Krankheit ist der Angestellte dann, wenn ein Krankheitsgeschehen ihn außer Stand setzt, die ihm nach dem Arbeitsvertrag obliegende Arbeit zu verrichten, oder wenn er die Arbeit nur unter der Gefahr fortsetzen könnte, in absehbarer Zeit seinen Zustand zu verschlimmern (vgl. statt vieler BAG 45, 165, 167 = AP Nr. 64 zu § 616 BGB, zu 1 a der Gründe; sowie das zur Veröffentlichung vorgesehene Senatsurteil vom 9. Januar 1985 - 5 AZR 415/82 - zu I 1 der Gründe; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Hamm, 20.07.1988 - 1 Sa 729/88

    Teil-Arbeitsunfähigkeit; Zuweisung anderer Tätigkeit; Direktionsrecht;

    Arbeitsunfähig infolge Krankheit ist der Arbeiter, wenn ein Krankheitsgeschehen ihn außerstande setzt, die ihm nach dem Arbeitsvertrag obliegende Arbeit zu verrichten, oder wenn er die Arbeit nur unter der Gefahr fortsetzen könnte, in absehbarer Zeit seinen Zustand zu verschlimmern (BAG DB 1981 S. 2628 und DB 1984 S. 1687 = AP Nr. 52, 64 zu § 616 BGB = EzA § 616 BGB Nr. 20, 27).
  • LAG Baden-Württemberg, 20.01.1988 - 9 Sa 102/86

    Arbeitsverhinderung des Arbeitnehmers; Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit;

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Rechtsprechung
   BFH, 09.08.1983 - VIII R 55/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,520
BFH, 09.08.1983 - VIII R 55/82 (https://dejure.org/1983,520)
BFH, Entscheidung vom 09.08.1983 - VIII R 55/82 (https://dejure.org/1983,520)
BFH, Entscheidung vom 09. August 1983 - VIII R 55/82 (https://dejure.org/1983,520)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    AO 1977 § 175 Abs. 1 Nr. 1

  • Wolters Kluwer

    Änderung eines Steuerbescheides - Erlaß eines früheren Steuerbescheides - Berücksichtigung des Grundlagenbescheids

  • rechtsportal.de

    AO (1977) § 175 Abs. 1 Nr. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Änderung des Folgebescheides aufgrund des ursprünglich nicht berücksichtigten Grundlagenbescheides zulässig

  • juris (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Änderung von Steuerbescheiden nach § 175 AO
    Korrektur von Steuerbescheiden als Folgebescheide (§ 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO)
    Unterbliebene Änderung beim Folgebescheid

Papierfundstellen

  • BFHE 139, 341
  • NJW 1984, 2720 (Ls.)
  • NVwZ 1984, 543
  • BB 1984, 393
  • BStBl II 1984, 86
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 05.05.1981 - VIII R 103/78

    Bekanntgabe des Steuerbescheides - Zeichnung des Eingabebogens - Erlaß eines

    Auszug aus BFH, 09.08.1983 - VIII R 55/82
    Ein Steuerbescheid kann auch dann noch nach § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 geändert werden, wenn der Grundlagenbescheid bereits bei Erlaß eines früheren Steuerbescheides hätte berücksichtigt werden können (Fortführung des BFH-Urteils vom 5. Mai 1981 VIII R 103/78, BFHE 134, 210, BStBl II 1982, 99).

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 5. Mai 1981 VIII R 103/78 (BFHE 134, 210, BStBl II 1982, 99) ausgeführt, daß § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 keine Ermessensvorschrift darstellt, daß also das FA verpflichtet ist, die Folgerungen aus einem Grundlagenbescheid zu ziehen, sei es, daß es nunmehr einen Folgebescheid erläßt, sei es, daß es einen bereits ergangenen Folgebescheid ändert.

    § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 durchbricht das Institut der Rechtssicherheit und gibt dem Institut der Gleichmäßigkeit der Besteuerung den Vorrang (vgl. BFHE 134, 210, BStBl II 1982, 99).

  • BFH, 10.07.1959 - VI 302/57 U

    Verhältnis von Einheitswertverfahren und Einkommensteuer-Veranlagungsverfahren

    Auszug aus BFH, 09.08.1983 - VIII R 55/82
    Der Steuerpflichtige könne und müsse seine Rechte im Rechtsbehelfsverfahren gegen den Grundlagenbescheid wahrnehmen; jede dabei erfolgende Änderung des Grundlagenbescheides wirke sich gemäß § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 ohne weiteres auf den Folgebescheid aus, auch wenn dieser bereits bestandskräftig sei (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Juli 1959 VI 302/57 U, BFHE 69, 179, BStBl III 1959, 330).
  • BFH, 21.02.2013 - V R 27/11

    Zur Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist bei ressortfremden Grundlagenbescheiden -

    Der Senat weicht entgegen der Auffassung der Klägerin in dem nach Schluss der mündlichen Verhandlung eingegangenen Schriftsatz vom 25. Februar 2013 nicht i.S. des § 11 FGO von den BFH-Urteilen vom 13. Dezember 1985 III R 204/81 (BFHE 145, 545, BStBl II 1986, 245) und vom 9. August 1983 VIII R 55/82 (BFHE 139, 341, BStBl II 1984, 86) ab.

    bb) Auch eine Abweichung vom BFH-Urteil in BFHE 139, 341, BStBl II 1984, 86 liegt nicht vor.

  • BFH, 14.04.1988 - IV R 219/85

    Werden die in einem Grundlagenbescheid festgestellten Besteuerungsgrundlagen in

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) könne die Anpassung an einen Grundlagenbescheid auch dann noch vorgenommen werden, wenn die Möglichkeit hierzu bereits vor Erlaß des Folgebescheids bestanden habe (Urteile vom 5. Mai 1981 VIII R 103/78, BFHE 134, 210, BStBl II 1982, 99, und vom 9. August 1983 VIII R 55/82, BFHE 139, 341, BStBl II 1984, 86).

    a) Die Bindungswirkung eines Grundlagenbescheids beinhaltet, daß das für den Erlaß eines Folgebescheids zuständige FA verpflichtet ist, die Folgerungen aus dem Grundlagenbescheid zu ziehen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 134, 210, BStBl II 1982, 99, und in BFHE 139, 341, BStBl II 1984, 86, sowie vom 6. November 1985 II R 255/83, BFHE 145, 117, BStBl II 1986, 168).

    Sie bezweckt die Ermittlung der zutreffenden Steuer, wobei sie der materiellen Richtigkeit des Folgebescheids den Vorrang vor der Bestandskraft eines bereits ergangenen Folgebescheids einräumt (Urteil in BFHE 139, 341, BStBl II 1984, 86).

    Aus diesen Erwägungen wird nach der Rechtsprechung des BFH die Verpflichtung zur Anpassung des Folgebescheids nicht beseitigt, wenn das für den Erlaß des Folgebescheids zuständige FA den ihm bereits bekanntgegebenen Grundlagenbescheid übersehen hat (Urteil in BFHE 139, 341, BStBl II 1984, 86).

    Da für eine selbständige steuerrechtliche Würdigung der im Grundlagenbescheid mit Bindungswirkung festgestellten Besteuerungsgrundlagen kein Raum ist (BFH-Urteil vom 9. Oktober 1985 I R 193/84, BFHE 144, 565, BStBl II 1986, 93; rechtskräftiges Urteil des FG Münster vom 20. Mai 1980 VII 5.009/79 E, EFG 1981, 65), hat das für den Erlaß des Folgebescheids zuständige FA die bei einer vorausgegangenen Auswertung des Grundlagenbescheids gemachten "Anpassungsfehler" durch entsprechende Änderungen zu berichtigen (ebenso Anmerkung zum Urteil in BFHE 139, 341, BStBl II 1984, 86, in Höchstrichterlicher Finanzrechtsprechung - HFR - 1984, 94).

  • BFH, 09.08.2006 - II R 24/05

    Saldierung materieller Fehler auch bei Teilverjährung, Bestimmung des

    Diese Norm ermächtigt nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung so lange zur Änderung eines Folgebescheids, wie sich die darin angesetzten Besteuerungsgrundlagen nicht mit den bindenden Feststellungen des entsprechenden Grundlagenbescheids decken (BFH-Entscheidungen vom 9. August 1983 VIII R 55/82, BFHE 139, 341, BStBl II 1984, 86; vom 17. Februar 1993 II R 15/91, BFH/NV 1994, 1, und vom 15. Mai 2003 XI B 171/02, BFH/NV 2003, 1286).
  • BFH, 10.08.2006 - II R 24/05

    Saldierung materieller Fehler auch bei Teilverjährung - Bestimmung des

    Diese Norm ermächtigt nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung so lange zur Änderung eines Folgebescheids, wie sich die darin angesetzten Besteuerungsgrundlagen nicht mit den bindenden Feststellungen des entsprechenden Grundlagenbescheids decken (BFH-Entscheidungen vom 9. August 1983 VIII R 55/82, BFHE 139, 341, BStBl II 1984, 86; vom 17. Februar 1993 II R 15/91, BFH/NV 1994, 1, und vom 15. Mai 2003 XI B 171/02, BFH/NV 2003, 1286).
  • BFH, 13.12.1985 - III R 204/81

    Feststellung des Versorgungsamtes über Körperbehinderung ist auch dann

    Eine belastende Änderung bei einer dem Streitfall vergleichbaren Zeitenabfolge hat der BFH z.B. im Urteil vom 9. August 1983 VIII R 55/82 (BFHE 139, 341, BStBl II 1984, 86) zugelassen.
  • BFH, 14.06.1991 - III R 64/89

    1. Übersehen eines vorliegenden Grundlagenbescheides führt nicht zur offenbaren

    Dies folgt aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), wonach ein Steuerbescheid auch dann noch nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO 1977 geändert werden kann, wenn der Grundlagenbescheid bei Erlaß eines früheren Steuerbescheides bereits vorlag und deshalb hätte berücksichtigt werden können (BFH-Urteile vom 9. August 1983 VIII R 55/82, BFHE 139, 341, BStBl II 1984, 86; vom 6. November 1985 II R 255/83, BFHE 145, 117, BStBl II 1986, 186; vom 4. Juli 1989 VIII R 217/84, BFHE 157, 427, BStBl II 1989, 792).

    Das FA war im Streitfall also nicht verpflichtet, in dem auf Grund der Außenprüfung ergangenen Änderungsbescheid vom 3. Juni 1983 zugleich auch die seit Januar 1983 vorliegende Mitteilung des Betriebsstätten-FA über den Verlust aus der A zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 139, 341, BStBl II 1984, 86, und in BFHE 157, 427, BStBl II 1989, 792).

  • BFH, 04.07.1989 - VIII R 217/84

    Verlust aus Gewerbebetrieb - Einheitliche und gesonderte Feststellung -

    Ein Steuerbescheid könne auch dann noch nach § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 geändert werden, wenn der Grundlagenbescheid bereits bei Erlaß eines früheren Steuerbescheids hätte berücksichtigt werden können (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 9. August 1983 VIII R 55/82, BFHE 139, 341, BStBl II 1984, 86).

    Das FA ist nicht verpflichtet, alle Korrekturmöglichkeiten in ein und demselben Einkommensteueränderungsbescheid auszuschöpfen (vgl. Urteile vom 17. Juli 1975 IV R 233/71, BFHE 116, 521, BStBl II 1975, 892, und in BFHE 139, 341, BStBl II 1984, 86, sowie Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 13. Aufl., § 175 AO 1977 Tz. 5).

  • BFH, 09.10.1985 - I R 193/84

    Zur Grundlagenfunktion des Körperschaftsteuerbescheides für den

    Ein Feststellungsbescheid gemäß § 47 KStG 1977 kann auch dann noch nach § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 geändert werden, wenn der als Grundlagenbescheid wirkende Körperschaftsteuerbescheid bereits beim früheren Erlaß des Feststellungsbescheides hätte berücksichtigt werden können (Anschluß an BFH-Urteil vom 9. August 1983 VIII R 55/82, BFHE 139, 341, BStBl II 1984, 86).

    Die Änderung des Folgebescheides ist auch dann möglich, wenn der Grundlagenbescheid bereits bei Erlaß eines früheren Folgebescheides vorlag, damals jedoch übersehen wurde (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 9. August 1983 VIII R 55/82, BFHE 139, 341, BStBl II 1984, 86).

  • BFH, 09.09.1988 - III R 253/84

    Berücksichtigung von im Grundlagenbescheid festgesetzten Besteuerungsgrundlagen

    Es ist das Ziel des § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977, die Bindungswirkung eines Grundlagenbescheids verfahrensrechtlich zur Geltung zu bringen, so daß das gesetzliche Gebot zur entsprechenden Änderung des Folgebescheids solange besteht, als ein Grundlagenbescheid in dem Folgebescheid noch nicht berücksichtigt worden ist (vgl. BFH-Urteile vom 9. August 1983 VIII R 55/82, BFHE 139, 341, BStBl II 1984, 86; vom 6. November 1985 II R 255/83, BFHE 145, 117, BStBl II 1986, 168).

    Das FA konnte die Änderung des Einkommensteuerbescheides 1970 als Folgebescheid nach § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 unabhängig von dem Vorliegen etwaiger anderer Änderungsmöglichkeiten vornehmen (vgl. BFHE 139, 341, BStBl II 1984, 86; Kühn/Kutter/Hofmann, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 15. Aufl., § 175 AO 1977 Anm. 2).

  • BFH, 19.01.1989 - IV R 2/87

    Folgebescheid - Anfechtung eines Feststellungsbescheid - Irreführendes Verhalten

    Wie der Bundesfinanzhof (BFH) mehrfach entschieden hat, würde dies aber ihre spätere Auswertung nicht hindern (BFH-Urteile vom 9. August 1983 VIII R 55/82, BFHE 139, 341, BStBl II 1984, 86; vom 9. Oktober 1985 I R 193/84, BFHE 144, 565, BStBl II 1986, 93; vom 6. November 1985 II R 255/83, BFHE 145, 117, BStBl II 1986, 168; vom 14. April 1988 IV R 219/85, BFHE 153, 285, BStBl II 1988, 711).
  • FG Hessen, 11.06.1997 - 7 K 2422/96

    Voraussetzungen für die Berichtigung eines fehlerhaften Steuerbescheids ;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2015 - 14 A 524/15
  • BFH, 25.09.1990 - IX R 188/87

    Befugnis des Finanzamtes die früheren Steuerbescheide zu ändern

  • FG München, 12.12.2000 - 7 K 5122/99

    Nichtbeachtung der Berichtigungsmöglichkeit nach Art. 2 ZustG zum DBA-österreich

  • BFH, 03.12.1991 - IX R 302/87

    Auswirkungen einer Feststellung der Grundstücksart als Zweifamilienhaus auf die

  • BFH, 26.02.1985 - IX R 59/82

    Ordnungsgemäßer Zeitpunkt der Änderung eines Steuerbescheids

  • FG Rheinland-Pfalz, 07.06.1995 - 1 K 1220/92

    Abgabenordnung; wiederholte Änderung eines Folgebescheids

  • FG München, 29.09.2003 - 10 K 1096/03

    Verwirklichung eines Grundlagenbescheides; Berücksichtigung eines lediglich vom

  • FG Hamburg, 11.03.1999 - V 98/96

    Befugnis zur Änderung eines Folgebescheides trotz Unterlassen der Auswertung

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Rechtsprechung
   BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 88/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,462
BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 88/81 (https://dejure.org/1983,462)
BAG, Entscheidung vom 19.07.1983 - 3 AZR 88/81 (https://dejure.org/1983,462)
BAG, Entscheidung vom 19. Juli 1983 - 3 AZR 88/81 (https://dejure.org/1983,462)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    SchwbG i. d. F. vom 29.4.1974 (BGBl I 1006) § 42; BetrAVG § 1; BetrAVG § 5; BGB § 242; RVO § 560 i. d. F. von § 21 Nr. 44 des Gesetzes über die Angleichung

  • rechtsportal.de

    Anrechnung des Verletztengeldes der gesetzlichen Unfallversicherung auf Betriebsrente

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 43, 161
  • NJW 1984, 2720 (Ls.)
  • ZIP 1983, 1370
  • VersR 1983, 1086
  • VersR 1988, 973
  • JR 1985, 176
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 241/82

    Betriebsrente - Unfallrente - Verletztenrente

    Auszug aus BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 88/81
    Hingegen dürfen Unfallrenten nur insoweit bei der Berechnung betrieblicher Versorgungsleistungen berücksichtigt werden, wie sie dem Ausgleich der unfallbedingten Verdienstminderung dienen (vgl. BAGE 43, 173).

    Er enthält das Verbot der sachfremden Differenzierung zwischen vergleichbaren Arbeitnehmern in einer bestimmten Ordnung und das Gebot, wesentlich Ungleiches entsprechend seiner Eigenart zu unterscheiden (BAG vom 19. Juli 1983 - 3 AZR 241/82-mit weiteren Nachweisen, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Diese Rechtsauffassung ist im Schrifttum auf erhebliche Kritik gestoßen (BAG vom 19. Juli 1983 - 3 AZR 241/82 - mit weiteren Nachweisen).

    Dagegen hat er in der Entscheidung vom 19. Juli 1983 (3 AZR 241/82) ausgeführt, daß auch dann, wenn der Arbeitgeber unter Anrechnung anderweitiger Bezüge eine Gesamtversorgung gewährleistet, dies mit Rücksicht auf die im Arbeitsverhältnis erbrachten Dienste und die zurückgelegte Dienstzeit geschieht.

    Sie gleicht die materiellen und immateriellen Schäden aus, also Verdienstminderungen ebenso wie unfallbedingten Mehraufwand, erhöhte Anstrengungen des Unfallgeschädigten und ganz allgemein die Minderung der Lebensfreude (BAG vom 19. Juli 1983 - 3 AZR 241/82 -, zu II 2c der Gründe).

    Soweit sie dagegen dazu dient, den Verdienstausfall des Verletzten pauschal zu entschädigen, sichert sie den Lebensstandard in vergleichbarer Weise wie betriebliche Versorgungsleistungen und kann sie daher bei der Bemessung des betrieblichen Ruhegeldes berücksichtigt werden (BAG vom 19. Juli 1983 - 3 AZR 241/82 -, zu II 2, 3 der Gründe mit weiteren Nachweisen).

    Als Aufteilungsmaßstab eignet sich das Recht der Kriegsopferversorgung, das eine vergleichbare Regelung enthält (BAG vom 19. Juli 1983 - 3 AZR 241/82 -, zu II 4 der Gründe).

    Da der von der Versorgungsordnung aufgestellte Anrechnungsmaßstab nicht der Billigkeit entspricht, muß er nach den Grundsätzen des Rechts der Kriegsopferversorgung ersetzt werden (Urteil des Senats vom 19. Juli 1983 - 3 AZR 241/82 -, zu II 4b,c der Gründe).

  • BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 504/78

    Gesetzliche Unfallversicherung - Anrechnung von Renten - Betriebliche

    Auszug aus BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 88/81
    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 17. Januar 1980 (BAG 32, 297 = AP Nr. 3 zu § 5 BetrAVG mit zust. Anm. von Krasney) einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz darin gesehen, daß ein Arbeitgeber die Verletztenrente auf das betriebliche Ruhegeld eines Unfallgeschädigten anrechnete und diesem infolgedessen ein geringeres Ruhegeld zahlen wollte als er Nichtversehrten zubilligte.

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 17. Januar 1980 unentschieden gelassen, ob die Zusage einer Gesamtversorgung bis zu einer Höchstbegrenzung großzügiger zu beurteilen ist als normale Anrechnungsklauseln (BAG 32, 297, 302 = AP Nr. 3 zu § 5 BetrAVG , zu I 3b der Gründe).

  • BAG, 13.07.1982 - 3 AZR 34/80

    Berufsunfähigkeit und betriebliche Invaliditätsrente

    Auszug aus BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 88/81
    Dabei ist es rechtlich nicht zu beanstanden, wenn ein Landesarbeitsgericht die Überzeugung von einer bestehenden Dienstunfähigkeit bereits für einen Zeitpunkt gewinnt, zu dem die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit noch nicht vom Träger der Sozialversicherung förmlich anerkannt ist (BAG vom 13. Juli 1982 - 3 AZR 34/80 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 16.11.1982 - 3 AZR 454/80

    Rentenansprüche im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 88/81
    Der Begriff umfaßt neben Löhnen und Gehältern, Zulagen und Provisionen auch Urlaubsentgelte und Gratifikationen; das tarifliche Übergangsgeld nach § 62 BAT wird ebenso in ständiger Rechtsprechung als Entgelt verstanden, das nicht durch gesetzliche Sozialleistungen gemindert werden darf (vgl. zuletzt Urteil vom 13. Juli 1982 - 3 AZR 576/80 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen - und Urteile vom 16. November 1982 - 3 AZR 454/80 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen - und 3 AZR 160/82 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; zur Änderung der Rechtslage durch das 2. Haushaltsstrukturgesetz vom 22. Dezember 1981 vgl. Urteil vom 16. November 1982 - 3 AZR 177/82 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 10.11.1982 - 5 AZR 349/80

    Wirksamkeit einer Vereinbarung - Rentengewährung - Rückerstattung eines

    Auszug aus BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 88/81
    Solche Leistungen haben zwar auch Entgeltcharakter, ihre Anrechnung führt aber nicht zu einer Zweckvereitelung des Sonderschutzes für Schwerbehinderte (BAG Urteil vom 10. November 1982 - 5 AZR 349/80 - zu I 2 der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 16.11.1982 - 3 AZR 177/82

    Haushaltsstrukturgesetz nach dem Schwerbehindertengesetz

    Auszug aus BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 88/81
    Der Begriff umfaßt neben Löhnen und Gehältern, Zulagen und Provisionen auch Urlaubsentgelte und Gratifikationen; das tarifliche Übergangsgeld nach § 62 BAT wird ebenso in ständiger Rechtsprechung als Entgelt verstanden, das nicht durch gesetzliche Sozialleistungen gemindert werden darf (vgl. zuletzt Urteil vom 13. Juli 1982 - 3 AZR 576/80 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen - und Urteile vom 16. November 1982 - 3 AZR 454/80 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen - und 3 AZR 160/82 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; zur Änderung der Rechtslage durch das 2. Haushaltsstrukturgesetz vom 22. Dezember 1981 vgl. Urteil vom 16. November 1982 - 3 AZR 177/82 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 16.11.1982 - 3 AZR 160/82

    Schwerbehinderung - Übergangsgeld

    Auszug aus BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 88/81
    Der Begriff umfaßt neben Löhnen und Gehältern, Zulagen und Provisionen auch Urlaubsentgelte und Gratifikationen; das tarifliche Übergangsgeld nach § 62 BAT wird ebenso in ständiger Rechtsprechung als Entgelt verstanden, das nicht durch gesetzliche Sozialleistungen gemindert werden darf (vgl. zuletzt Urteil vom 13. Juli 1982 - 3 AZR 576/80 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen - und Urteile vom 16. November 1982 - 3 AZR 454/80 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen - und 3 AZR 160/82 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; zur Änderung der Rechtslage durch das 2. Haushaltsstrukturgesetz vom 22. Dezember 1981 vgl. Urteil vom 16. November 1982 - 3 AZR 177/82 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 13.07.1982 - 3 AZR 576/80

    Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente nach dem SchwbG

    Auszug aus BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 88/81
    Der Begriff umfaßt neben Löhnen und Gehältern, Zulagen und Provisionen auch Urlaubsentgelte und Gratifikationen; das tarifliche Übergangsgeld nach § 62 BAT wird ebenso in ständiger Rechtsprechung als Entgelt verstanden, das nicht durch gesetzliche Sozialleistungen gemindert werden darf (vgl. zuletzt Urteil vom 13. Juli 1982 - 3 AZR 576/80 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen - und Urteile vom 16. November 1982 - 3 AZR 454/80 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen - und 3 AZR 160/82 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; zur Änderung der Rechtslage durch das 2. Haushaltsstrukturgesetz vom 22. Dezember 1981 vgl. Urteil vom 16. November 1982 - 3 AZR 177/82 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 31.03.1998 - B 4 RA 49/96 R

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen

    Während das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Ansicht vertrat, die Verletztenrente diene nicht allein dem Ausgleich des Verdienstausfalles, sondern der Entschädigung aller Auswirkungen eines Unfalls, neben unfallbedingtem Mehraufwand auch dem Ausgleich immaterieller Schäden, erhöhter Anstrengungen und Verdienstminderungen (BAG, VersR 1988, 973 , BAGE 43, 161, 170; 43, 173, 181), verneinte der Bundesgerichtshof (BGH) eine Kongruenz zwischen Verletztenrente und Schmerzensgeldanspruch; sachliche und zeitliche Deckungsgleichheit liege nicht vor, dh der Schadensersatzanspruch und die Leistung aus der Sozialversicherung dienten insoweit nicht dem Ausgleich eines Schadens gleicher Art; sozialversicherungsrechtlich sei ein Ausgleich für Einbußen nichtvermögensrechtlicher Art nicht vorgesehen (vgl BGH, VersR 1970, 1053 ; BG 1982, 704 f).
  • BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 172/02

    Betriebsrentenanpassung - Wertzuwächse des Unternehmens

    Dem Arbeitgeber ist es verboten, in einer von ihm bestimmten Ordnung zwischen vergleichbaren Arbeitnehmern sachfremd zu differenzieren (vgl. ua. BAG 19. Juli 1983 - 3 AZR 88/81 - BAGE 43, 161, 169; 19. August 1992 - 5 AZR 513/91 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 102 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 52, zu II 3 a der Gründe).
  • BAG, 08.10.1991 - 3 AZR 47/91

    Anpassung der Versorgung an geänderte Rechtsprechung

    Durch Urteile vom 19. Juli 1983 (BAGE 43, 161 [BAG 19.07.1983 - 3 AZR 88/81] = AP Nr. 9 zu § 5 BetrAVG mit Anm. v. Gitter und BAGE 43, 173 = AP Nr. 8 zu § 5 BetrAVG mit Anm. v. Gitter) gab der Senat diese Rechtsprechung wieder auf.

    Daß die Unfallrente angerechnet werden darf, soweit sie Verdienstminderungen ausgleichen soll (Urteile des Senats vom 19. Juli 1983, aaO), wird vom Kläger nicht angegriffen.

  • BSG, 08.12.1992 - 1 RK 11/92

    Krankenversicherung - vollständige Befreiung von der Zuzahlungspflicht -

    Auch das BAG geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß das Bundesversorgungsgesetz (BVG) (§ 31 Abs. 1) mangels anderer Maßstäbe der geeignete Maßstab zur Abgrenzung der zweckgebundenen Anteile der Unfallrente ist und daß deshalb der Teil der Unfallrente, der der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) bei vergleichbarer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) entspricht, bei der Bemessung der Betriebsrente anrechnungsfrei bleiben muß (vgl ua BAGE 43, 173, 178 ff = AP Nr. 8 zu § 5 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung - Ges. z. Verbesserung d. betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) - mit zustimmender Anm von Gitter; 43, 161, 170 = AP Nr. 9 zu § 5 BetrAVG; AP Nrn 11, 12, 25, 26 und Nr. 30 zu § 5 BetrAVG).
  • LAG Niedersachsen, 02.03.2001 - 3 Sa 1530/00

    Anrechnung einer gezahlten Unfallrente auf Leistungen der betrieblichen

    Hieraus ergibt sich nicht ohne weiteres, dass eine Anrechnung einer Unfallrente im Rahmen eines Gesamtversorgungssystems vom Gesetz ausdrücklich zugelassen worden ist (BAG, Urt. vom 19.07.1983 - 3 AZR 88/81 - AP 9 zu § 5 BetrAVG ; BAG, Urt. vom 13.09.1983 - 3 AZR 537/82 - AP 11 zu § 5 BetrAVG ).

    Als Aufteilungsmaßstab zieht das Bundesarbeitsgericht das Recht der Kriegsopferversorgung heran mit der Folge, dass mindestens der Teil der Verletztenrente bei der Bemessung der Gesamtversorgung unberücksichtigt bleiben muss, der der Grundrente eines Versorgungsberechtigten nach dem Bundesversorgungsgesetz (§ 31) entspricht (BAG, Urt. vom 19.07.1983 - 3 AZR 241/82 - AP 8 zu § 5 BetrAVG; BAG, Urt. vom 19.07.1983 - 3 AZR 88/81 - AP 9 zu § 5 BetrAVG; BAG, Urt. vom 13.09.1983 - 3 AZR 537/82 - AP 11 zu § 5 BetrAVG; BAG, Urt. vom 08.11.1983 - 3 AZR 64/82 - AP 12 zu § 5 BetrAVG; BAG, Urt. vom 24.03.1987 - 3 AZR 344/85 - AP 24 zu § 5 BetrAVG ; BAG, Urt. vom 06.06.1989 - 3 AZR 668/87 - AP 30 zu § 5 BetrAVG ).

  • BAG, 24.03.1987 - 3 AZR 344/85

    Anrechnung von Unfallrenten bei der Rentenberechnung - Ausgleich immaterieller

    Nach den Urteilen des Senats vom 19. Juli 1983 zur teilweisen Anrechenbarkeit von Unfallrenten im Rahmen von Höchstbegrenzungsklauseln (BAGE 43, 161 [BAG 19.07.1983 - 3 AZR 88/81]; 173 = AP Nr. 9 und 8 zu § 5 BetrAVG), kürzte die Beklagte ab 1. Oktober 1983 den Ruhegeldanspruch des Klägers nach § 6 Nr. 4 der Betriebsvereinbarung um 1.023,60 DM monatlich; zur Abgeltung seiner immateriellen Unfallschäden beließ sie dem Kläger nur den Betrag von 154,-- DM.

    124", mit zustimmender Anmerkung von Krasney = EzA BetrAVG § 5 Nr. 5, mit zustimmender Anmerkung von Höfer/vom Hofe = SAE 1984, 14, mit überwiegend zustimmender Anmerkung von von Hoyningen-Huene; BAGE 43, 161 [BAG 19.07.1983 - 3 AZR 88/81] = AP Nr. 9 zu § 5 BetrAVG; Urteil vom 13. September 1983 - 3 AZR 537/82 - AP Nr. 11 zu § 5 BetrAVG; Urteil vom 10. April 1984 - 3 AZR 39/83 - AP Nr. 17 zu § 5 BetrAVG; Urteil vom 6. August 1985 - 3 AZR 393/82 - DB 1986, 1181).

  • BAG, 02.02.1988 - 3 AZR 115/86

    Zulässige Wiedereinführung der teilweisen Anrechnung von Unfallrenten auf

    Daneben muss mindesten der Teil der Verletztenrente anrechnungsfrei bleiben, der der Grundrente eines Versorgungsberechtigten nach dem Bundesversorgungsgesetz bei vergleichbarer Minderung der Erwerbsfähigkeit entspricht (BAGE 43, 173 = AP Nr. 8 zu § 5 BetrAVG mit zustimmender Anm. von Gitter = AR-Blattei Betriebl. Altersversorgung Entscheidung 124 mit zust. Anm. von Krasney = EzA BetrAVG § 5 Nr. 5 mit zust. Anm. von Höfer/vom Hofe = SAE 1984, 14, mit zust. Anm. von von Hoyningen-Huene; BAGE 43, 161 = AP Nr. 9 zu § 5 BetrAVG mit zustimmender Anm. von Gitter; Urteil vom 13.09.1983 - 3 AZR 537/82 - AP Nr. 11 zu § 5 BetrAVG ; zustimmend auch Ahrend/Förster/Rühmann, BB 1984, 77 [84]).
  • BAG, 28.03.1984 - 5 AZR 249/82

    Übergangsgeld und Krankenbezüge bei Schwerbehinderten

    Das ist jedoch beim Übergangsgeld nicht der Fall (vgl. BAG Urteil vom 19. Juli 1983 - 3 AZR 88/81 - DB 1983, 2423, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    Sie sind nicht zu vergleichen mit Werks zulagen, die nur im Vorgriff auf Sozial]eistungen gezahlt werden und in ihrer Zweckbestimmung den Renten vergleichbar sind, die der Schwerbehinderte wegen seiner Behinderung aus der Sozialversicherungsrente zu erwarten hat (vgl. Urteil des Senats vom 10. November 1982 - 5 AZR 349/80 - AP Nr. 4 zu ? 42 SchwbG zu I 2 der Gründe; zu Versorgungsleistungen mit dieser Zweckbestimmung vgl. Urteil des Dritten Senats vom 19. Juli 1983 - 3 AZR 88/81 -).

  • BAG, 25.10.1983 - 3 AZR 137/81

    Krankengeldversicherung - Krankengeld - Berufsunfähigkeit - Betriebsrente -

    Hiervon ist der Senat beständig ausgegangen (zuletzt BAG, Urteil vom 19- Juli 1983 - 3 AZR 241/82 -, zu II 1 b der Gründe; Urteil vom 19. Juli 1983 - 3 AZR 88/81 -, zu IV der Gründe; beide Urteile sind zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Es kann aber anders als die vom Senat anerkannte Anrechnung von gesetzlichen Krankengeldern (Urteil vom 19. Juli 1983 - 3 AZR 88/81 - zu VI 2 der Gründe) bei der Bemessung der Berufsunfähigkeitsrente nicht berücksichtigt werden, weil es nach den Feststellungen des Landesarbeitsgerichts auf eigenen Beitragsleistungen der Klägerin beruht.

  • BAG, 06.06.1989 - 3 AZR 668/87

    Anrechnung einer Unfallrente auf die Betriebsrente - Teilweise Nichtanrechnung

    Soweit die Unfallrente dazu dient, den Verdienstausfall des Verletzten pauschal zu entschädigen, sichert sie den Lebensstandard in vergleichbarer Weise wie betriebliche Versorgungsleistungen, sie kann daher bei der Bemessung der Betriebsrente berücksichtigt werden (BAGE 43, 173, 178 ff. = AP Nr. 8 zu § 5 BetrAVG, zu II 2 und 3 der Gründe sowie 43, 161, 170 = AP Nr. 9 zu § 5 BetrAVG, zu V 1 der Gründe).
  • BAG, 08.05.1990 - 3 AZR 341/88

    Vorzeitige Betriebsrente und Höchstbegrenzungsklausel

  • LAG Düsseldorf, 19.03.2014 - 12 Sa 1326/13

    Gesetzliche Rente wegen voller Erwerbsminderung

  • BAG, 23.02.1988 - 3 AZR 100/86

    Anspruch auf Zahlung einer höheren Betriebsrente gegen die Unterstützungskasse -

  • BAG, 10.04.1984 - 3 AZR 39/83

    Verletztenrente - Unfallversicherung

  • BAG, 25.10.1983 - 3 AZR 357/81

    Zeitanteilige Rentenkürzung bei Versorgungsobergrenze

  • BAG, 25.08.1987 - 3 AZR 775/85

    Voraussetzungen der Gewährung einer Versorgungszusage bei der betrieblichen

  • BAG, 26.03.1996 - 3 AZR 1023/94

    Anrechnung von Hinterbliebenenrenten - Auslegung einer tarifvertraglichen

  • BAG, 08.04.1986 - 3 AZR 611/84

    Anrechnung eines Leistungszuschlags der gesetzlichen Knappschaftsversicherung auf

  • LSG Sachsen, 01.02.2001 - L 6 KN 18/99

    Anerkennung einer Berufskrankheit; Erkrankungen der Acromioclavikulargelenke,

  • BAG, 31.07.1984 - 3 AZR 205/84
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Rechtsprechung
   LG Hamburg, 16.03.1984 - 2 SM 4-4/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,5057
LG Hamburg, 16.03.1984 - 2 SM 4-4/84 (https://dejure.org/1984,5057)
LG Hamburg, Entscheidung vom 16.03.1984 - 2 SM 4-4/84 (https://dejure.org/1984,5057)
LG Hamburg, Entscheidung vom 16. März 1984 - 2 SM 4-4/84 (https://dejure.org/1984,5057)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 1904
  • NJW 1984, 2720 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 19.12.1975 - I ZR 99/74

    Umfang und Reichweite der Hinweispflicht des Gerichts

    Zur Frage, ob eine Pflicht seitens des Gerichts besteht, auf die Möglichkeit der Erhebung der Verjährungseinrede hinzuweisen und sich damit dem Vorwurf der Befangenheit auszusetzen, siehe Hamburg, NJW 1984, 1904.
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