Rechtsprechung
BGH, 13.10.1983 - VIII ZB 4/83 |
Volltextveröffentlichung
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Teilungserklärung - Veräußerung des Wohnungseigentums - Rückstände - Gesamtschuldnerische Haftung - Rechtsgeschäftlicher Erwerber - Zwangsversteigerung
Papierfundstellen
- BGHZ 88, 302
- NJW 1984, 308
- DNotZ 1984, 556 (Ls.)
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 25.05.1983 - VIII ZR 55/82
Auslegung des Begriffs "werkstattgeprüft"
Auszug aus BGH, 13.10.1983 - VIII ZB 4/83
Nur auf diese Weise läßt sich der Gefahr einander widersprechender Auslegungen begegnen, die im Interesse der Rechtsklarheit und -sicherheit gerade durch die Vorschrift des § 28 II FGG vermieden werden soll (vgl. die ähnlichen Erwägungen des VIII. Zivilsenats zur Nachprüfbarkeit der Auslegung des im Gebrauchtwagenhandel häufig verwendeten Begriffs "werkstattgeprüft" durch das RevGer., BGH, NJW 1983, 2192, zum Abdruck in BGHZ bestimmt). - BGH, 17.01.1968 - V ZB 9/67
Unterteilung von Wohnungseigentum
Auszug aus BGH, 13.10.1983 - VIII ZB 4/83
Diese bildet die Grundlage für das Zusammenleben der Wohnungseigentümer ähnlich einer Satzung (vgl. BGHZ 49, 250 (258) = NJW 1968, 499; Ertl, DNotZ 1981, 152 m. w. Nachw.). - BGH, 17.01.1975 - V ZR 116/73
Voraussetzungen für das Entstehen eines Erbbaurechts - Anforderungen an die …
Auszug aus BGH, 13.10.1983 - VIII ZB 4/83
Es ist auf Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt (st. Rspr., vgl. z. B. BGHZ 59, 205 (208, 209) = NJW 1972, 1464; BGH, WM 1975, 498; …
- OLG Köln, 02.12.1980 - 16 Wx 117/80
- BGH, 16.06.1972 - V ZR 93/70
Erbbaurecht für Werkstattgebäude
Auszug aus BGH, 13.10.1983 - VIII ZB 4/83
Es ist auf Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt (st. Rspr., vgl. z. B. BGHZ 59, 205 (208, 209) = NJW 1972, 1464; BGH, WM 1975, 498; … - BVerwG, 30.08.1972 - VII B 43.71
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 13.10.1983 - VIII ZB 4/83
nicht überprüft werden (vgl. BayObLGZ 1964, 161 (167) m. w. Nachw.; s. auch BVerwG, JZ 1973, 26). - BayObLG, 22.12.1976 - BReg. 2 Z 20/76
Auszug aus BGH, 13.10.1983 - VIII ZB 4/83
Unter dem Begriff "Veräußerung" wird allgemein die rechtsgeschäftliche Übertragung unter Lebenden verstanden, im Gesetz zum Eigentumsübergriff kraft Gesetzes oder durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung (vgl. BayObLGZ 1976, 328 (330)). - BGH, 24.11.1978 - V ZB 11/77
Zur Übertragung von Sondernutzungsrechten von Kfz-Abstellplätzen
Auszug aus BGH, 13.10.1983 - VIII ZB 4/83
a) Wird eine Vereinbarung, die - wie hier - eine Mithaftklausel enthält, zum Inhalt des Sondereigentums gemacht, bedeutet dies zwar nicht, daß die Haftung des Erwerbers als selbständiges, vom Wohnungseigentum losgelöstes dingliches Recht zu betrachten ist und die Hausgeldansprüche, ähnlich einer Hypothek, auf dem Wohnungseigentum lasten (vgl. hierzu BGHZ 73, 145 (148) = NJW 1979, 548;… vgl. auch Weitnauer, § 10 Rdnr. 13e).
- OLG Karlsruhe, 10.02.1987 - 4 W 41/86
Verbot der selbständigen Vermietung eines Appartements; Einseitig aufgestellte …
Es handelt sich um ein "Vertragsstatut" (BGHZ 88, 302/304 f. = NJW 1984, 308; …Es ist auf Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächst liegende Bedeutung der Erklärung ergibt (ständige Rechtsprechung, vgl.z.B. BGHZ 59, 205/208 f. = NJW 1972, 1464; BGHZ 88, 302/305 f. = NJw 1984, 308 = LM Nr. 7 zu §§ 8, 10 WEG mit Anmerkung Walchshöfer; …
Da es sich bei Grundbucheintragungen nicht um Individualerklärungen handelt, ist die Entstehungsgeschichte der Eintragung unerheblich, wenn sie nicht aus den Eintragungsunterlagen erkennbar wird (BGH, DNotZ 1976, 16/17); auch die Interessenlage kann nur berücksichtigt werden, wenn sie keine Zweifel zuläßt und für jeden Dritten ohne weiteres zutage liegt (BGHZ 88, 302/307 = NJW 1984, 308).
- OLG Hamm, 03.05.2007 - 15 W 418/06
Gebühr für eine Identitätserklärung
Eine Vorlage lässt sich insoweit auch nicht mit dem Hinweis auf eine Meinungsverschiedenheit über die Anwendung der Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB begründen (vgl. BGH NJW 1984, 308). - OLG Zweibrücken, 26.08.2008 - 3 W 14/08
Geschäftswertfestsetzung: Auslegung einer Regelung in einem …
Es bestehen auch keine Meinungsverschiedenheiten über die Anwendung der Auslegung der §§ 133, 157 BGB (vgl. BGH NJW 1984, 308;… OLG Hamm, a.a.O.).
- OLG Hamm, 16.04.2007 - 15 W 308/06
Zivilrechtliche Entgeltvereinbarung im Falle der Umsatzsteuererhebung nach § 13b …
- OLG Hamm, 18.01.2000 - 3 Ss 558/99
Betrug, mittelbare Falschbeurkundung, Anmeldung eines Kraftfahrzeuges, Vorlage …
Eine solche materiellrechtliche Handlungseinheit im Sinne des § 52 StGB stellt nach der Rechtsprechung stets eine einheitliche prozessuale Tat dar (vgl. BGH NJW 1984, 308;… Kleinknecht/ Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 264 Rdz. 6 m.w.N.). - KG, 18.08.1993 - 24 W 7292/92
Keine Erwerberhaftung durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer
Allerdings betreffen die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGHZ 88, 302 = NJW 1984, 308 und BGHZ 99, 358 = NJW 1987, 1638) als auch die darin genannten Entscheidungen BayObLG Rpfleger 1979, 352 = DNotZ 1980, 48 sowie OLG Düsseldorf Rpfleger 1983, 387, die beiläufig die vorgenannte Meinung befürworten, Fälle des Erwerbs im Wege der Zwangsversteigerung, in denen die Erwerberhaftung an der zwingenden Regelung des § 56 Satz 2 ZVG scheitern soll. - BayObLG, 10.03.1988 - BReg. 2 Z 123/87
Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Teilungserklärung; Gemeinschaftsordnung; …
a) Entgegen der Ansicht der Antragsgegnerin ist sie trotz eines Erwerbs ihrer Wohnungen im Wege der Zwangsversteigerung an die Bestimmung der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung gemäß § 10 Abs. 2 WEG gebunden, weil diese Bestimmungen als Inhalt des erworbenen Sondereigentums eingetragen sind (vgl. auch BGH NJW 1984, 308/309).