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   BGH, 06.07.1983 - IVa ZR 118/82   

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https://dejure.org/1983,3824
BGH, 06.07.1983 - IVa ZR 118/82 (https://dejure.org/1983,3824)
BGH, Entscheidung vom 06.07.1983 - IVa ZR 118/82 (https://dejure.org/1983,3824)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 1983 - IVa ZR 118/82 (https://dejure.org/1983,3824)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vereinbarung über die Zahlung eines Nutzungsentgelts für die Überlassung eines Betriebsgrundstücks durch eine Erbengemeinschaft - Vereinbarung zwischen Miterben über die unentgeltliche Überlassung des Gebrauchs eines Geländes - Vorliegen einer unentgeltlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 45
  • MDR 1984, 127
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.03.1961 - II ZR 190/59

    Verwaltung einer Gemeinschaft

    Auszug aus BGH, 06.07.1983 - IVa ZR 118/82
    Mit dem Ausscheiden des Klägers aus der oHG konnte dieser gemäß § 745 Abs. 2 BGB eine Regelung verlangen, die dem Interesse aller Teilhaber, also auch seinem eigenen Interesse nach billigem Ermessen entsprach (vgl. BGHZ 34, 367 und die Anmerkung von Fischer bei LM BGB § 745 Nr. 4), nämlich hier eine Regelung, die ihm seinen Anteil an einer angemessenen Vergütung sicherte.
  • BGH, 29.06.1966 - V ZR 163/63

    Gebrauchsvorteile als "Früchte" - Differenzierung zwischen "Früchten" und

    Auszug aus BGH, 06.07.1983 - IVa ZR 118/82
    Er konnte statt dessen aber auch - ohne Zwischenschaltung der Klage auf eine solche Regelung - sogleich auf Zahlung oder hier - im Hinblick auf § 2038 Abs. 2 Satz 2 BGB und die Einigung der Parteien - auf Feststellung eines (demnächst zu berücksichtigenden) Verrechnungspostens zu seinen Gunsten klagen, und zwar nach der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht erst für die Zeit ab Klageerhebung, sondern schon von dem Zeitpunkt an, als er Vergütung erstmals beanspruchte (BGH, Urteile vom 17.12.1973 - II ZR 59/72 - und vom 4.2.1982 - IX ZR 88/80 - LM BGB § 745 Nr. 9 und 11; - möglicherweise - anders noch Urteil vom 29.6.1966 - V ZR 163/63 - LM BGB § 743 Nr. 3/4 - NJW 1966, 1707).
  • BGH, 17.12.1973 - II ZR 59/72

    Anspruch auf Ersatz entgangener Erträge aus einem gemeinschaftlich verwalteten

    Auszug aus BGH, 06.07.1983 - IVa ZR 118/82
    Er konnte statt dessen aber auch - ohne Zwischenschaltung der Klage auf eine solche Regelung - sogleich auf Zahlung oder hier - im Hinblick auf § 2038 Abs. 2 Satz 2 BGB und die Einigung der Parteien - auf Feststellung eines (demnächst zu berücksichtigenden) Verrechnungspostens zu seinen Gunsten klagen, und zwar nach der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht erst für die Zeit ab Klageerhebung, sondern schon von dem Zeitpunkt an, als er Vergütung erstmals beanspruchte (BGH, Urteile vom 17.12.1973 - II ZR 59/72 - und vom 4.2.1982 - IX ZR 88/80 - LM BGB § 745 Nr. 9 und 11; - möglicherweise - anders noch Urteil vom 29.6.1966 - V ZR 163/63 - LM BGB § 743 Nr. 3/4 - NJW 1966, 1707).
  • BGH, 04.02.1982 - IX ZR 88/80

    Verwaltung und Benutzung einer beiden Ehegatten gehörenden Eigentumswohnung nach

    Auszug aus BGH, 06.07.1983 - IVa ZR 118/82
    Er konnte statt dessen aber auch - ohne Zwischenschaltung der Klage auf eine solche Regelung - sogleich auf Zahlung oder hier - im Hinblick auf § 2038 Abs. 2 Satz 2 BGB und die Einigung der Parteien - auf Feststellung eines (demnächst zu berücksichtigenden) Verrechnungspostens zu seinen Gunsten klagen, und zwar nach der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht erst für die Zeit ab Klageerhebung, sondern schon von dem Zeitpunkt an, als er Vergütung erstmals beanspruchte (BGH, Urteile vom 17.12.1973 - II ZR 59/72 - und vom 4.2.1982 - IX ZR 88/80 - LM BGB § 745 Nr. 9 und 11; - möglicherweise - anders noch Urteil vom 29.6.1966 - V ZR 163/63 - LM BGB § 743 Nr. 3/4 - NJW 1966, 1707).
  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    d) Erfüllen die Mitglieder schuldhaft ihre Verpflichtung gegenüber dem Verband zur Beschlussfassung nicht, so kann der Verband seine Mitglieder zwar nicht unmittelbar auf Zahlung in Anspruch nehmen, wie das bei Regelungen über Entgelte und Beiträge in einer zweigliedrigen Gemeinschaft anerkannt ist (BGH, Urt. v. 17. Dezember 1973, II ZR 59/72, NJW 1974, 364, 365; Urt. v. 4. Februar 1982, IX ZR 88/80, NJW 1982, 1753, 1754; Urt. v. 6. Juli 1983, IVa ZR 118/82, NJW 1984, 45, 46; Urt. v. 13. April 1994, XII ZR 3/93, NJW 1994, 1721; MünchKomm-BGB/Karsten Schmidt, 4. Aufl. § 745 Rdn. 36).
  • LG Mönchengladbach, 22.04.2016 - 11 O 1/16

    Geltendmachung von Auskunfts- und Nutzungsentschädigungsansprüchen in einer

    Ein Zahlungsanspruch anstelle eines bloßen Anspruchs auf Willenserklärung kann bestehen, soweit die zu beanspruchende Neuregelung in regelmäßigen Zahlungen oder in der Erhöhung solcher Zahlungen besteht (vgl. BGH NJW 1974, 364; BGH NJW 1984, 45).
  • BGH, 14.11.1988 - II ZR 77/88

    Anspruch eines Teilhabers, der aus einer gemeinsam mit einem anderen Teilhaber

    Diese Frage ist entsprechend der in § 745 Abs. 2 BGB getroffenen Regelung, nach der jeder Teilhaber eine dem Interesse aller Teilhaber nach billigem Ermessen entsprechende Benutzung geltend machen kann, grundsätzlich dahingehend zu beantworten, daß der Kläger die Sicherung seines Anteils an einer angemessenen Vergütung vom Beklagten verlangen kann (vgl. BGH, Urt. v. 6. Juli 1983 - IVa ZR 118/82, NJW 1984, 45 f).

    Dieses Begehren kann der Kläger auch in Form einer Zahlungsklage verfolgen, weil sich der Anspruch auf Neuregelung der Benutzung aus dem Gesetz ergibt und von dem Richter nur festgestellt, nicht aber erst im Wege der Gestaltungsklage begründet wird (BGH, Urt. v. 17. Dezember 1973 - II ZR 59/72, NJW 1974, 364, 365; Urt. v. 4. Februar 1982 - IX ZR 88/80, NJW 1982, 1753, 1754; Urt. v. 17. Mai 1983 - IX ZR 14/82, NJW 1983, 1845, 1847; Urt. v. 6. Juli 1983 a.a.O.; Karsten Schmidt in MünchKomm., 2. Aufl. 1986, §§ 744, 745 Rdnr. 30).

    Da die Klage aus § 745 Abs. 2 BGB, wie bereits ausgeführt, nicht auf eine rechtsgestaltende Entscheidung, sondern auf eine Leistung gerichtet ist, kann die Zahlung nicht erst von dem Zeitpunkt der Klageerhebung, sondern schon von dem Zeitpunkt an verlangt werden, in dem erstmals Vergütung beansprucht worden ist (vgl. BGH, Urt. v. 17. Dezember 1973 a.a.O.; Urt. v. 4. Februar 1982 a.a.O.; Urt. v. 6. Juli 1983 a.a.O.; Robert Fischer in Anm. z. BGH LM BGB § 745 Nr. 4).

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