Rechtsprechung
   VGH Bayern, 22.07.1982 - 22 B 81 A.2506   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,13722
VGH Bayern, 22.07.1982 - 22 B 81 A.2506 (https://dejure.org/1982,13722)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.07.1982 - 22 B 81 A.2506 (https://dejure.org/1982,13722)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Juli 1982 - 22 B 81 A.2506 (https://dejure.org/1982,13722)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,13722) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 680
  • NVwZ 1984, 257 (Ls.)
  • DVBl 1983, 274
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • OVG Niedersachsen, 17.11.2009 - 7 ME 116/09

    Konkurrentenverdrängungsklage um Marktzulassung

    Will ein nicht berücksichtigter Bewerber um eine Marktzulassung den einem Mitbewerber zugesprochenen Standplatz erstreiten - erstrebt er also seine Zulassung "innerhalb der festgelegten Kapazität" unter Verdrängung eines bei der Vergabe berücksichtigten Konkurrenten ("Konkurrentenverdrängungsklage"; Rennert, aaO, S. 1333) -, muss er daher neben dem Verpflichtungsantrag grundsätzlich Anfechtungsklage erheben, um die dem begünstigten Konkurrenten erteilte Zulassung für eine erneute Auswahlentscheidung wieder verfügbar zu machen (ebenso BayVGH, Urt. v. 22.07.1982 - 22 B 81 A.2506 -, NJW 1984, 680, 681 "Rezeptsammelstelle").
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2009 - 13 A 3109/08

    Geltendmachung eines Planaufnahmebegehrens bei der Behörde zur Aufnahme eines

    vgl. Ehlers, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/ Pietzner, a. a. O., Vorbemerkung § 40 Rn. 92, m. w. N.; vgl. auch Bay. VGH, Urteil vom 22. Juli 1982 - 22 B 81 A.2506, NJW 1984, 680, 681.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.06.1990 - 2 B 11182/90

    Privater Hörfunkveranstalter; Zulassung eines Bewerbers; Einstweiliger

    Erteilt die Behörde eine Erlaubnis unter Anordnung des Sofortvollzuges nicht dem Antragsteller, sondern einem Mitbewerber und beansprucht der Antragsteller die Berechtigung für sich, so muß er zunächst hiergegen Widerspruch einlegen und nach § 80 Abs. 5 VwGO die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung dieses Widerspruchs beantragen, um den Eintritt der Bestandskraft der behördlichen Entscheidung und ihren Sofortvollzug zugunsten des Mitbewerbers zu verhindern, und zugleich die vorläufige Erteilung der Erlaubnis an sich selbst gemäß § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO zu erreichen suchen (vgl. BayVGH, NJW 1982, 2134; 1984, 680, 681; OVG Lüneburg, Beschluß vom 16. September 1986, 10 OVG B 2076/86, Umdruck S. 8 ff., insoweit nicht abgedr.
  • VG München, 28.03.2023 - M 7 E 23.117

    Zulassung zu einem Volksfest

    In diesem Zusammenhang ist umstritten, ob ein nicht berücksichtigter Bewerber um eine Marktzulassung, der den einem Mitbewerber zugesprochenen Standplatz erstreiten will - also seine Zulassung "innerhalb der festgelegten Kapazität" unter Verdrängung eines bei der Vergabe berücksichtigten Konkurrenten ("Konkurrentenverdrängungsklage") erstrebt -, neben dem Verpflichtungsantrag grundsätzlich Anfechtungsklage erheben muss, um die dem begünstigten Konkurrenten erteilte Zulassung für eine erneute Auswahlentscheidung wieder verfügbar zu machen (vgl. NdsOVG, B.v. 17.11.2009 - 7 ME 116/09 - juris Rn. 3 m.w.N.; BayVGH, U.v. 22.7.1982 - 22 B 81 A 2506 - NJW 1984, 680, 681; vgl. zum Streitstand auch BayVGH, B.v. 11.2.2015 - 22 C 14.2735 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VG Magdeburg, 26.09.2018 - 7 A 819/16

    Erforderlichkeit von (Dritt-)Anfechtungsklagen gegen die Zulassung der

    Will ein nicht berücksichtigter Bewerber um eine Marktzulassung den einem Mitbewerber zugesprochenen Standplatz erstreiten - erstrebt er also seine Zulassung "innerhalb der festgelegten Kapazität" unter Verdrängung eines bei der Vergabe berücksichtigten Konkurrenten ("Konkurrentenverdrängungsklage"; Rennert, aaO, S. 1333) -, muss er daher neben dem Verpflichtungsantrag grundsätzlich Anfechtungsklage erheben, um die dem begünstigten Konkurrenten erteilte Zulassung für eine erneute Auswahlentscheidung wieder verfügbar zu machen (ebenso BayVGH, Urt. v. 22.07.1982 - 22 B 81 A.2506 -, NJW 1984, 680, 681 "Rezeptsammelstelle").
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.03.1996 - 6 A 12960/95

    Apothekeninhaber; Unterhaltung einer Rezeptsammelstelle; Auswahlkriterium;

    Beantragen mehrere Apothekeninhaber - wie im vorliegenden Fall - die Erlaubnis für die Unterhaltung derselben Rezeptsammelstelle, ist die zuständige Behörde nach Art. 12 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG verpflichtet, eine im Hinblick auf die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung sachgemäße Auswahlentscheidungen zu treffen, die weder einen Bewerber gleichheitswidrig bevorzugt noch die anderen gleichheitswidrig benachteiligt und damit in ihrer Berufsausübungsfreiheit verletzt (vgl. VGH München, Beschluß vom 15. Dezember 1981, NJW 1982, 2134 [2136]; Urteil vom 22. Juli 1982, NJW 1984, 680 [681]).
  • VG Stade, 21.07.2021 - 6 A 113/19

    Rezeptsammelstelle in H

    Der Auffassung ist nicht zu folgen, dass diese Einschränkung zulässig sei, weil es sich bei der Erlaubnis für die Rezeptsammelstelle um die Zulassung einer Ausnahme (so, sehr verklausuliert: Bayerischer VGH, Urteil vom 22. Juli 1982 - 22 B 81 A 2506, NJW 1984, 680 m.w.N., insbesondere unter Bezugnahme auf Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17. Juli 1974 - VI C 65.72 - BVerwGE 45, 340 [gemeint wohl: 349 f.]) handele, bei der eine Auswahlentscheidung unter Beachtung von Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) zu treffen sei (die dann im Ermessen der Behörde stehen soll).
  • VG Koblenz, 15.04.2002 - 3 K 2462/01

    Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Rezeptsammelstelle;

    Bewerben sich mehrere Apothekeninhaber um die Erlaubnis für ein und dieselbe Rezeptsammelstelle, muss der übergangene Mitbewerber - wie sonst auch bei entsprechenden Fallgestaltungen der Konkurrentenklage - neben der Verpflichtungsklage auf Erteilung der Erlaubnis an sich selbst auch gleichsam logisch vorrangig Anfechtungsklage erheben, um die dem bisher Begünstigten erteilte Erlaubnis durch Aufhebung des Erlaubnisbescheides diesem zu entziehen und überhaupt erst wieder verfügbar zu machen (VGH München, NJW 1984, 680 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht