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   BAG, 07.09.1983 - 7 AZR 101/82   

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https://dejure.org/1983,1553
BAG, 07.09.1983 - 7 AZR 101/82 (https://dejure.org/1983,1553)
BAG, Entscheidung vom 07.09.1983 - 7 AZR 101/82 (https://dejure.org/1983,1553)
BAG, Entscheidung vom 07. September 1983 - 7 AZR 101/82 (https://dejure.org/1983,1553)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 43, 271
  • NJW 1984, 941 (Ls.)
  • BB 1984, 1554
  • DB 1984, 355
  • JR 1985, 132
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 149/82

    Rundfunkfreiheit und freie Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 07.09.1983 - 7 AZR 101/82
    Einer Beweisaufnahme hätte es nur dann bedurft, wenn die Klägerin das Vor liegen der für ein ArbeitsVerhältnis notwendigen Merkmale im einzelnen dargelegt hätte (vgl. zum Arbeitnehmerbegriff BAG 30, 163, 168 f . = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 1 und 2 der Gründe; BAG Urteil vom 13. Januar 1983 - 5 AZR 149/82 - zur Veröffentlichung bestimmt, zu B II 1 und 2 der Gründe).
  • BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 819/76

    Arbeitnehmereigenschaft von Autoren und Regisseuren - Befristung von

    Auszug aus BAG, 07.09.1983 - 7 AZR 101/82
    Einer Beweisaufnahme hätte es nur dann bedurft, wenn die Klägerin das Vor liegen der für ein ArbeitsVerhältnis notwendigen Merkmale im einzelnen dargelegt hätte (vgl. zum Arbeitnehmerbegriff BAG 30, 163, 168 f . = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 1 und 2 der Gründe; BAG Urteil vom 13. Januar 1983 - 5 AZR 149/82 - zur Veröffentlichung bestimmt, zu B II 1 und 2 der Gründe).
  • BAG, 30.11.1962 - 3 AZR 86/59

    Anwalt - Gut geschultes Personal - Rechtsmittelfrist -

    Auszug aus BAG, 07.09.1983 - 7 AZR 101/82
    Soweit es sich um eine Rüge nach § 139 ZPO handelt, muß im einzelnen angegeben werden, welche Fragen hätten gestellt werden müssen und was die Partei darauf erwidert hätte (BAG Urteil vom 23. Februar 1962 - 1 AZR 49/61 - AP Nr. 8 zu § 322 ZPO; BAG 13, 340 = AP Nr. 37 zu § 233 ZPO; BAG Urteil vom 14. Februar 1964 - 1 AZR 296/63 - AP Nr. 10 zu § 565 ZPO, zu 1 a der Gründe).
  • BAG, 05.08.1965 - 2 AZR 439/64

    Apotheke - Selbständiger Betrieb - Apothekerpraktikant - Lehrling - Lehrvertrag

    Auszug aus BAG, 07.09.1983 - 7 AZR 101/82
    b) Eine derartige am Sinn und Zweck des § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG orientierte Betrachtungsweise liegt auch der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 5. August 1965 - 2 AZR 439/64 - (AP Nr. 2 zu § 21 KSchG) zugrunde.
  • BAG, 14.02.1964 - 1 AZR 296/63

    Mitverschulden - Schadenersatzanspruch - Amtsprüfung - Aufhebung des

    Auszug aus BAG, 07.09.1983 - 7 AZR 101/82
    Soweit es sich um eine Rüge nach § 139 ZPO handelt, muß im einzelnen angegeben werden, welche Fragen hätten gestellt werden müssen und was die Partei darauf erwidert hätte (BAG Urteil vom 23. Februar 1962 - 1 AZR 49/61 - AP Nr. 8 zu § 322 ZPO; BAG 13, 340 = AP Nr. 37 zu § 233 ZPO; BAG Urteil vom 14. Februar 1964 - 1 AZR 296/63 - AP Nr. 10 zu § 565 ZPO, zu 1 a der Gründe).
  • BAG, 11.06.1963 - 4 AZR 180/62

    Verkündung eines Berufungsurteils - Abfassung der Geschäftsstelle - Revision -

    Auszug aus BAG, 07.09.1983 - 7 AZR 101/82
    Die Nichtausübung des Fragerechts gibt deshalb einen Revisionsgrund nur dann ab, wenn das Berufungsgericht nach dem Verhandlungsergebnis hätte erkennen müssen, daß die Parteien Beweismittel und etwaige noch notwendige nähere Behauptungen hätten beibringen können und wollen (BAG Urteil vom 23- August 1956 - 2 AZR 405/55 - AP Nr. 1 zu § 139 ZPO; BAG Urteil vom 11. Juni 1963 - 4 AZR 180/62 - AP Nr. 1 zu § 320 ZPO).
  • BAG, 23.02.1962 - 1 AZR 49/61

    Schlüssigkeit der Prozeßrügen - Umfang der Rechtskraftwirkung

    Auszug aus BAG, 07.09.1983 - 7 AZR 101/82
    Soweit es sich um eine Rüge nach § 139 ZPO handelt, muß im einzelnen angegeben werden, welche Fragen hätten gestellt werden müssen und was die Partei darauf erwidert hätte (BAG Urteil vom 23. Februar 1962 - 1 AZR 49/61 - AP Nr. 8 zu § 322 ZPO; BAG 13, 340 = AP Nr. 37 zu § 233 ZPO; BAG Urteil vom 14. Februar 1964 - 1 AZR 296/63 - AP Nr. 10 zu § 565 ZPO, zu 1 a der Gründe).
  • BAG, 23.08.1956 - 2 AZR 405/55

    Arbeitsgerichtsverfahren: Regelungsgehalt des § 129 ZPO

    Auszug aus BAG, 07.09.1983 - 7 AZR 101/82
    Die Nichtausübung des Fragerechts gibt deshalb einen Revisionsgrund nur dann ab, wenn das Berufungsgericht nach dem Verhandlungsergebnis hätte erkennen müssen, daß die Parteien Beweismittel und etwaige noch notwendige nähere Behauptungen hätten beibringen können und wollen (BAG Urteil vom 23- August 1956 - 2 AZR 405/55 - AP Nr. 1 zu § 139 ZPO; BAG Urteil vom 11. Juni 1963 - 4 AZR 180/62 - AP Nr. 1 zu § 320 ZPO).
  • BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 339/92

    Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung

    Die Nichtausübung des Fragerechts gibt deshalb einen Revisionsgrund nur dann ab, wenn das Berufungsgericht nach dem Verhandlungsergebnis hätte erkennen müssen, daß die Parteien etwaige noch notwendige nähere Behauptungen aufstellen oder Beweismittel hätten beibringen können und wollen (BAGE 43, 271 = AP Nr. 3 zu § 23 KSchG 1969).
  • BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 516/90

    Auflösend bedingter Umschulungsvertrag

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind auf Umschulungsverhältnisse die Vorschriften des BBiG über das Berufsausbildungsverhältnis im Sinne der §§ 3 ff. BBiG nicht anwendbar (BAG Urteil vom 20. Februar 1975 - 5 AZR 240/74 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe; BAGE 35, 59, 66 = AP Nr. 25 zu § 5 BetrVG 1972, zu III 3 c der Gründe; BAGE 43, 271, 276 = AP Nr. 3 zu § 23 KSchG 1969, zu III 2 c der Gründe; zustimmend: Natzel, Berufsbildungsrecht, 3. Aufl., S. 336; Gedon/Spiertz, BBiG, Stand August 1990, § 47 Anm. 1; Weber, BBiG, Stand Juli 1990, § 47 Anm. 2; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 6. Aufl., § 16 VII, S. 63; Knopp/Kraegeloh, BBiG, 3. Aufl., § 47 Rz 2; Knigge, AR-Blattei "Berufsausbildung I", F III 2 b; ArbG Würzburg, Urteil vom 21. April 1983 - 3 Ca 4/83 - EzB BGB § 626 Nr. 20).
  • BAG, 19.01.2006 - 6 AZR 638/04

    Umschulungsvertrag - Schriftformerfordernis

    In Abgrenzung zum Arbeitsverhältnis steht sowohl bei Auszubildenden als auch bei Umschülern iSd. § 47 Abs. 3 BBiG aF nicht die Arbeitsleistung, sondern der Ausbildungszweck im Vordergrund (BAG 7. September 1983 - 7 AZR 101/82 -BAGE 42, 271).
  • BAG, 05.04.1995 - 4 AZR 183/94

    Eingruppierung als "Leiter von Kindertagesstätten"

    Soweit es sich um eine Rüge nach § 139 ZPO handeln sollte, hätte die Klägerin im einzelnen angeben müssen, welche Fragen hätten gestellt werden müssen und was sie darauf erwidert hätte (BAGE 43, 271 = AP Nr. 3 zu § 23 KSchG 1969).
  • BAG, 21.03.1990 - 7 AZR 198/89

    Langfristige nichtgewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung

    Diese Vorschrift hat nämlich nicht die Bedeutung, daß die Parteien von ihrer Pflicht, ihre Behauptungen zu substantiieren und unter Beweis zu stellen, entlastet werden sollen (BAG Urteil vom 7. September 1983 - 7 AZR 101/82 -, zu II 1 der Gründe, insoweit nicht veröffentlicht in AP Nr. 3 zu § 23 KSchG 1969).
  • BAG, 21.02.1985 - 2 AZR 72/84

    Personenbedingte Kündigung wegen dauerhafter subjektiver Unmöglichkeit der

    Daran sind strenge Anforderungen zu stellen (BAG Urteil vom 7. September 1983 - 7 AZR 101/82 - AP Nr. 3 zu § 23 KSchG 1969, unter II 1 der Gründe, insoweit nicht veröffentlicht).

    Die weitere Rüge des Klägers, das Landesarbeitsgericht habe § 139 ZPO verletzt, ist schon deswegen unzulässig, weil er zwar angibt, er hätte bei entsprechendem Hinweis für seinen vorbezeichneten Vortrag Beweis durch Sachverständigengutachten angetreten, aber nicht, für welche zu begutachtenden Punkte, und welche Tatsachen der Beweis ergeben hätte (vgl. dazu BAG Urteil vom 7. September 1983, aaO, unter II 1 der Gründe; Baumbach/Lauterbach/Hartmann/Albers, ZPO, 43. Aufl., § 554 Anm. 4 E).

  • BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 591/85

    Klassifizierung eines Betriebs als dem "Säurebau" oder dem "Fliesenlegerhandwerk"

    Diese Rüge geht jedoch schon deshalb fehl, weil die Revision nicht angibt, welche Fragen hätten gestellt werden müssen und was die Beklagten darauf erwidert hätten (BAG Urteil vom 23. Februar 1962 - 1 AZR 49/61 - AP Nr. 8 zu § 322 ZPO; Urteil vom 6. Juni 1973 - 4 AZR 387/72 - AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT; Urteil vom 7. September 1983 - 7 AZR 101/82 - in Auffarth/Schönherr, ArbGG, B § 72-80/16).
  • BAG, 16.10.1991 - 2 AZR 197/91

    Außerordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten - Umdeutung

    Hingegen sollen die Parteien nicht von ihrer Pflicht entlastet werden, ihre Behauptungen zu substantiieren und unter Beweis zu stellen (BAGE 43, 271 = AP Nr. 3 zu § 23 KSchG 1969).
  • BAG, 11.03.1993 - 6 AZR 234/91

    Beginn und Ende der Arbeitszeit im öffentlichen Dienst - Vielzahl von

    Soweit es sich um die Rüge der Verletzung des § 139 ZPO handelt, muß im einzelnen angegeben werden, welche Fragen hätten gestellt werden müssen und was die Partei darauf erwidert hätte (vgl. BAG Urteil vom 7. September 1983 - 7 AZR 101/82 -, zu II 1 der Gründe, insoweit n.v.).
  • BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 593/85

    Anspruch auf Auskunftserteilung nach den Verfahrenstarifverträgen des Baugewerbes

    Diese Rüge geht jedoch schon deshalb fehl, weil die Revision nicht angibt, welche Fragen hätten gestellt werden müssen und was die Beklagten darauf erwidert hätten (BAG Urteil vom 23. Februar 1962 - 1 AZR 49/61 - AP Nr. 8 zu § 322 ZPO; Urteil vom 6. Juni 1973 - 4 AZR 387/72 - AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT; Urteil vom 7. September 1983 - 7 AZR 101/82 - in Auffarth/Schönherr, ArbGG, B § 72-80/16).
  • BAG, 14.03.1990 - 7 AZR 270/89

    Rechtfertigung der Befristung eines Arbeitsvertrages - Neueinstellung eines

  • LAG Köln, 28.09.2000 - 5 Sa 1000/00

    Praktikantin; Auszubildende; Erzieherin; Elternrat; Kündigung

  • BAG, 11.08.1992 - 1 AZR 18/88

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf

  • BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 592/85

    Bindung eines gemeinnützigen Arbeitgebers an den Bundesrahmentarifvertrag für das

  • BAG, 19.01.1994 - 10 AZR 548/92

    Abgrenzung einer baugewerblichen Tätigkeit zum Schreinerhandwerk für die

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2005 - L 12 AL 165/04

    Arbeitslosenversicherung

  • SG Düsseldorf, 26.04.2004 - S 19 AL 253/02
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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.03.1984 - 7 B 167.82   

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https://dejure.org/1984,1416
BVerwG, 15.03.1984 - 7 B 167.82 (https://dejure.org/1984,1416)
BVerwG, Entscheidung vom 15.03.1984 - 7 B 167.82 (https://dejure.org/1984,1416)
BVerwG, Entscheidung vom 15. März 1984 - 7 B 167.82 (https://dejure.org/1984,1416)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 2112
  • NJW 1984, 941
  • BB 1985, 152
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 27.03.1958 - I C 169.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1984 - 7 B 167.82
    Das Bundesverwaltungsgericht hat schon vor dem Inkrafttreten des Gesetzes über das Postwesen (PostG) vom 28. Juli 1969 (BGBl. I S. 1006) am 1. Januar 1970 wiederholt darauf hingewiesen, daß das Postgeheimnis nicht so weit geht, erforderliche betriebsbedingte Maßnahmen zu verhindern (BVerwGE 6, 299 [301] und 32, 129 [132]).
  • BVerwG, 03.06.1969 - VII C 108.67

    Postalische Bedenken - Ein wissenschaftliches Aufklärungsbuch, das als anstößig

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1984 - 7 B 167.82
    Das Bundesverwaltungsgericht hat schon vor dem Inkrafttreten des Gesetzes über das Postwesen (PostG) vom 28. Juli 1969 (BGBl. I S. 1006) am 1. Januar 1970 wiederholt darauf hingewiesen, daß das Postgeheimnis nicht so weit geht, erforderliche betriebsbedingte Maßnahmen zu verhindern (BVerwGE 6, 299 [301] und 32, 129 [132]).
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88

    Fangschaltungen

    In Rechtsprechung und Lehre wird deswegen vielfach auf "betriebsbedingte Schranken" (so Dürig, in: Maunz/Dürig, GG-Kommentar, Art. 10 Rdnr. 66), "immanente Schranken" (so OLG Köln, NJW 1970, S. 1857) oder in postbetrieblichen Erfordernissen begründete "innere Begrenzungen" (so BVerwG, NJW 1984, S. 2112) des Schutzes von Art. 10 Abs. 1 GG verwiesen.
  • OVG Bremen, 28.06.1994 - 1 BA 30/92

    Statthaftigkeit der Speicherung personenbezogener Daten durch

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  • LG Köln, 18.08.2010 - 26 O 260/08

    Zustellung von Postsendungen bzw. Express-Sendungen an die Nachbarn und sonstige

    Die Regelung in § 51 Abs. 2 Ziff. 4 PostO stellt nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts keinen Verstoß gegen das Postgeheimnis dar (Beschl. v. 15.03.1984, Az. 7 B 167/82, NJW 1984, S. 2112 f.).
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Rechtsprechung
   BAG, 19.09.1983 - 5 AZN 446/83   

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https://dejure.org/1983,1296
BAG, 19.09.1983 - 5 AZN 446/83 (https://dejure.org/1983,1296)
BAG, Entscheidung vom 19.09.1983 - 5 AZN 446/83 (https://dejure.org/1983,1296)
BAG, Entscheidung vom 19. September 1983 - 5 AZN 446/83 (https://dejure.org/1983,1296)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Prozeßkostenhilfe - Beschwerdefrist - Begründung - Versäumnis - Wiedereinsetzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 43, 297
  • NJW 1984, 941
  • MDR 1984, 84
  • BB 1984, 788
  • JR 1985, 176
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.03.1975 - IV ARZ (VZ) 29/74

    Reiseentschädigung an mittellose Partei

    Auszug aus BAG, 19.09.1983 - 5 AZN 446/83
    Besteht der Sinn dieser Bestimmung darin, daß dem Antragsteller seine Vermögenslosigkeit nicht zum Nachteil gereichen darf, muß man über Ziff. 1 der Bestimmung hinaus eine - einstweilige - Befreiung auch für alle diejenigen Kosten annehmen, die nach § 91 ZPO von der unterliegenden Partei zu tragen sind (vgl. zu § 115 ZPO a. F. BGHZ 64, 139, 142 f.), wobei freilich an die Notwendigkeit und die unmittelbare Verknüpfung von Auslagen mit dem Rechtsstreit strenge Anforderungen zu stellen sind; es ist nicht Sinn der Prozeßkostenhilfe, mittellosen Parteien eine besonders aufwendige Prozeßführung zu gestatten oder ihre außergerichtliche Interessenwahrung zu finanzieren (Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 20. Auf1.1978, § 115 Rz 3; vgl. LG Stuttgart MDR 1973, 594; OLG Hamm MDR 1976, 319).
  • OLG Hamm, 10.07.1975 - 6 W 18/75
    Auszug aus BAG, 19.09.1983 - 5 AZN 446/83
    Besteht der Sinn dieser Bestimmung darin, daß dem Antragsteller seine Vermögenslosigkeit nicht zum Nachteil gereichen darf, muß man über Ziff. 1 der Bestimmung hinaus eine - einstweilige - Befreiung auch für alle diejenigen Kosten annehmen, die nach § 91 ZPO von der unterliegenden Partei zu tragen sind (vgl. zu § 115 ZPO a. F. BGHZ 64, 139, 142 f.), wobei freilich an die Notwendigkeit und die unmittelbare Verknüpfung von Auslagen mit dem Rechtsstreit strenge Anforderungen zu stellen sind; es ist nicht Sinn der Prozeßkostenhilfe, mittellosen Parteien eine besonders aufwendige Prozeßführung zu gestatten oder ihre außergerichtliche Interessenwahrung zu finanzieren (Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 20. Auf1.1978, § 115 Rz 3; vgl. LG Stuttgart MDR 1973, 594; OLG Hamm MDR 1976, 319).
  • BGH, 19.06.2007 - XI ZB 40/06

    Nachholung der Berufungsbegründung bei Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Zugleich sollte hierdurch die Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte zum Lauf der Rechtsmittelbegründungsfristen nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe umgesetzt werden, wobei ausdrücklich auf die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts in NJW 1984, 941 (zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 72a Abs. 3 ArbGG) und des Bundesverwaltungsgerichts, Beschluss vom 17. April 2002 - 3 B 137/01, DVBl. 2002, 1050 ff. (zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO) Bezug genommen wurde.

    Andernfalls wäre die mittellose Partei genötigt, das Rechtsmittel zu begründen, bevor sie weiß, ob ihr wegen Versäumung der Einlegungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt wird (vgl. BAGE 43, 297, 298 = NJW 1984, 941).

  • KG, 30.05.2006 - 4 U 116/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Beginn und Dauer der

    Die Änderung setzt damit eine Rechtsprechung der Obersten Bundesgerichte zum Lauf der Rechtsmittelbegründungsfristen nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe um (vgl. BAG NJW 1984, 941; BVerwG, Beschluss vom 17. April 2002, Aktenzeichen: 3 B 137/01, DVBl. 2002, 1050 ff.) Beide Gerichte haben entschieden, dass im Falle der Versäumung der Begründungsfrist der unbemittelten Partei eine Frist von einem Monat zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde zur Verfügung steht.

    Sowohl das Bundesarbeitsgericht als auch das Bundesverwaltungsgericht haben im Rahmen des Wiedereinsetzungsverfahrens nicht eine Frist von zwei Monaten zur Begründung als sachgerecht erachtet, sondern haben sich bei der Annahme einer einmonatigen Frist von dem Gedanken leiten lassen, dass einem Beschwerdeführer, wenn er die Frist zur Einlegung der Beschwerde voll ausschöpft, nur noch ein weiterer Monat für die Begründung verbleibt (BAG NJW 1984, 941 und BVerwG DVBl. 1050).

    Hiergegen kann auch nicht eingewendet werden, dass ein Rechtsmittelführer genötigt werde, das Rechtsmittel zu begründen, bevor er weiß, ob ihm wegen der Versäumung der Einlegungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt wird (BAG NJW 1984, 941, 943).

  • BGH, 11.06.2008 - XII ZB 184/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Beantragung von Prozesskostenhilfe zur

    Zum einen wurde - in Anlehnung an die Rechtsprechung anderer oberster Gerichtshöfe des Bundes zu den dortigen Verfahrensordnungen - in Betracht gezogen, dem im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren erfolgreichen Rechtsmittelführer nach der Zustellung des Beschlusses über die Wiedereinsetzung in die Frist zur Begründung seines Rechtsmittels jedenfalls die Frist zu belassen, um welche die im Gesetz vorgesehene Begründungsfrist die Einlegungsfrist überschreitet (vgl. hierzu BSG SozR 1500 § 67 SGG Nr. 13 und SozR 1500 § 164 SGG Nr. 9; BVerwGE 36, 340, 345 ff.; BAGE 43, 297, 298 f.).
  • BGH, 09.07.2003 - XII ZB 147/02

    Nachholung der Berufungsbegründung nach Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    des Bundesarbeitsgerichts zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 72 a Abs. 3 ArbGG (NJW 1984, 941).
  • BGH, 05.07.2007 - V ZB 48/06

    Verlängerung der Wiedereinsetzungsfrist für die Versäumung der Frist zur

    Er hat die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (NJW 1984, 941) und des Bundesverwaltungsgerichts (NVwZ 2002, 992) aufgreifen wollen (Entwurfsbegründung in BT-Drucks. 15/1508 S. 17).
  • BAG, 26.01.2006 - 9 AZA 11/05

    Prozesskostenhilfe - Wiedereinsetzung - Nichtzulassungsbeschwerde

    Aus diesem Grund muss er bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist alle Voraussetzungen für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe schaffen (vgl. BAG 19. September 1983 - 5 AZN 446/83 - BAGE 43, 297; BGH 18. Oktober 2000 - IV ZB 9/00 - NJW-RR 2001, 570; BFH 13. Juli 2005 - X S 13/05 (PKH) -).
  • BFH, 13.03.2003 - VII B 196/02

    Wirksamkeit einer öffentlichen Zustellung

    Allenfalls könnte unbeschadet dieser Unabhängigkeit der Beschwerdebegründungsfrist von dem Lauf der Beschwerdefrist in Betracht kommen, einem Kläger, dem wegen der Versäumung der Beschwerdeeinlegungsfrist Wiedereinsetzung gewährt worden ist, in Fortentwicklung der den Fristvorschriften des § 116 FGO zugrunde liegenden Rechtsgedanken im Anschluss an die Zustellung des Beschlusses, durch den dieses geschehen ist, eine Frist von einem weiteren Monat für die Begründung der Beschwerde einzuräumen (so Bundesverwaltungsgericht --BVerwG--, Beschluss vom 18. März 1992 5 B 29.92, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht --NVwZ-- 1992, 974; Bundesarbeitsgericht --BAG--, Beschluss vom 19. September 1983 5 AZN 446/83, BAGE 43, 297; Bundessozialgericht --BSG--, Beschluss vom 20. Oktober 1977 1 BA 55/77, SozR 1500 § 164 Nr. 9; Pietzner in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, Verwaltungsgerichtsordnung, § 133 Rdnr. 62).
  • BFH, 18.05.1994 - I R 111/93

    Revisionsbegründungsfrist nach beantragter Wiedereinsetzung wegen Versäumung der

    Dieser Rechtsprechung haben sich im Ergebnis der Zweite Strafsenat des Bundesgerichtshofs - BGH - (vgl. Beschluß vom 8. Januar 1982 2 StR 751/80, BGHSt 30, 335; bestätigt mit Beschluß vom 25. Oktober 1989 2 StR 459/89, BGH-Rechtsprechung, StPO, § 345 Abs. 1 Fristbeginn 3), das Bundessozialgericht - BSG - (Entscheidungen vom 20. Oktober 1977 1 BA 55/77, Monatsschrift für Deutsches Recht 1978, 171; vom 10. Mai 1978 7 BAr 18/78, SozR 1500, § 67 Nr. 13 unter "Fortführung" der Entscheidung des BSG vom 29. Oktober 1958 11/8 RV 1301/56, BSGE 8, 207) und das Bundesarbeitsgericht - BAG - (Entscheidung vom 19. September 1983 5 AzN 446/83, BAGE 43, 297) für den Fall eines vorangegangenen Prozeßkostenhilfeverfahrens angeschlossen.

    Etwas anderes soll nach der Rechtsprechung des BVerwG und des BAG nur noch dann gelten, wenn dem Antrag auf Wiedereinsetzung ein selbständiges Verfahren (Prozeßkostenhilfeverfahren) vorangegangen ist (vgl. BVerwG-Beschluß vom 18. März 1992 5 B 29/92, NJW 1992, 2307; BVerwG-Beschluß vom 2. April 1992 5 C 24/91, Buchholz, a. a. O., 310, § 139 VwGO Nr. 84; BAG in BAGE 43, 297).

  • BFH, 04.09.2002 - XI R 67/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    cc) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) soll allerdings einem Rechtsmittelführer, der PKH beantragt und deshalb die Frist für die Einlegung des von ihm beabsichtigten Rechtsmittels versäumt hat, dann, wenn ihm nach der Bewilligung von PKH wegen dieser Versäumnis Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt wird, für die Begründung des Rechtsmittels eine weitere Frist von einem Monat zur Verfügung stehen (BVerwG-Beschluss vom 18. März 1992 5 B 29.92, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1992, 2307, unter Verweis auf Bundessozialgericht --BSG-- und Bundesarbeitsgericht --BAG--; BVerwG-Beschluss vom 2. April 1992 5 C 24.91, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310, § 139 Nr. 84, m.w.N.; ebenso BAG, Beschluss vom 19. September 1983 5 AZN 446/83, BAGE 43, 297).
  • BAG, 07.07.2011 - 2 AZN 294/11

    Nichtzulassungsbeschwerde - Wiedereinsetzung

    Die (bisherige) Rechtsprechung, nach welcher die Frist zur Nachholung der Begründung des Rechtsmittels für eine mittellose Partei nicht bereits mit der Bewilligung der Prozesskostenhilfe, sondern erst mit der Zustellung des die Wiedereinsetzung in die Frist zur Einlegung des versäumten Rechtsmittels gewährenden Beschlusses beginnt (so für die Zeit vor Inkrafttreten von § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO BAG 19. September 1983 - 5 AZN 446/83 - BAGE 43, 297; auch unter Geltung von § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO weiterhin BGH 26. Mai 2008 - II ZB 19/07 - zu II 2 d der Gründe, NJW-RR 2008, 1306; zweifelnd BGH 11. Juni 2008 - XII ZB 184/05 - zu II 2 b cc der Gründe, NJW-RR 2008, 1313) , ist auf Anträge einer nicht mittellosen Partei nicht übertragbar (BGH 17. Mai 2010 - II ZB 12/09 - zu II 3 b der Gründe, WM 2010, 1521) .
  • BVerwG, 18.03.1992 - 5 B 29.92

    Beschwerdebegründungsfrist - Wiedereinsetzung - Versäumung der

  • BAG, 12.02.1997 - 5 AZN 1106/96

    Nichtzulassungsbeschwerde und Prozeßkostenhilfe

  • OLG Stuttgart, 23.05.2006 - 5 U 78/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Beginn der Wiedereinsetzungsfrist gegen

  • BAG, 26.07.1988 - 1 ABN 16/88

    Nichtzulassungsbeschwerde - Wiedereinsetzungsantrag

  • OLG Hamburg, 30.10.2006 - 3 Ws 134/06

    Klagerzwingung, Antragsfrist nach Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • BSG, 16.04.2008 - B 8 SO 41/07 B
  • BSG, 07.09.2009 - B 4 AS 57/09 B
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