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   BAG, 02.03.1983 - 5 AZR 194/80   

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https://dejure.org/1983,1638
BAG, 02.03.1983 - 5 AZR 194/80 (https://dejure.org/1983,1638)
BAG, Entscheidung vom 02.03.1983 - 5 AZR 194/80 (https://dejure.org/1983,1638)
BAG, Entscheidung vom 02. März 1983 - 5 AZR 194/80 (https://dejure.org/1983,1638)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Lohnfortzahlung - Lohnfortzahlungsanspruch - Arbeitsunfähigkeit - Krankheitsfall - Arbeitsaufnahme

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Lohnfortzahlung bei unterbrochenem Arbeitsverhältnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 42, 65
  • NJW 1984, 994
  • VersR 1983, 742
  • BB 1984, 64
  • JR 1984, 308
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 15.09.1961 - 1 AZR 157/60

    Wiederholte Erkrankung eines Arbeiters - Grundleiden - Einheitliche Krankheit -

    Auszug aus BAG, 02.03.1983 - 5 AZR 194/80
    Ausnahmsweise können zwei rechtlich selbständige Arbeitsverhältnisse, die der Arbeiter zu demselben Arbeitgeber begründet hatte, wie ein einheitliches Arbeitsverhältnis zu behandeln sein, wenn zwischen diesen Arbeitsverhältnis sen ein enger sachlicher Zusammenhang besteht (Aufgabe von BAG 11, 265 = AP Nr. 33 zu § 1 ArbKrankhG).

    Insofern gibt der Senat deshalb die zu § 1 ArbKrankhG vertretene Auffassung (BAG 11, 265, 269 = AP Nr. 33 zu § 1 ArbKrankhG) auf.

  • BAG, 23.12.1971 - 1 AZR 126/71

    Fortsetzungskrankheit - Arbeitsgemeinschaft

    Auszug aus BAG, 02.03.1983 - 5 AZR 194/80
    Die bisherigen Entscheidungen zur Berechnung der Sechs-Wochen-Frist des § 1 LohnFG betrafen Fälle, in denen der Arbeiter ein Arbeitsverhältnis zu einem anderen Arbeitgeber begründet hatte und in diesem zweiten Arbeitsverhältnis LohnfortzahlungsanSprüche geltend machte (vgl. BAG 24, 90 = AP Nr. 10 zu § 1 LohnFG mit zust. Anm. von Meisel zum Fall des Wechsels zu einer Arbeitsgemeinschaft und zur Rückkehr in das Stammarbeiterverhältnis; BAG AP Nr. 11 zu § 1 LohnFG mit 6.
  • BAG, 06.12.1976 - 2 AZR 470/75

    Arbeitsverhältnis: Bemessung der Wartezeit nach § 1 KSchG bei mehreren

    Auszug aus BAG, 02.03.1983 - 5 AZR 194/80
    Auf die Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG werden die Zeiten eines früheren Arbeitsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber dann angerechnet, wenn das neue Arbeitsverhältnis in einem engen sachlichen Zusammenhang mit dem früheren ArbeitsVerhältnis steht (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAG 28, 252 = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit; BAG Urteil vom 18. Januar 1979 - 2 AZR 254/77 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit; zuletzt Ur teil vom 11. November 1982 - 2 AZR 552/81 -, zu B II 2 a der Gründe, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 02.12.1981 - 5 AZR 89/80

    Lohnfortzahlungsanspruch - Anspruch auf Lohnfortzahlung - Arbeitsunfähigkeit -

    Auszug aus BAG, 02.03.1983 - 5 AZR 194/80
    Für diesen Sonderfall enthält das Gesetz einen ab gewandelten Zumutbarkeitsmaßstab (BAG Urteil vom 27. Juli 1977 - 5 AZR 318/76 - AP Nr. 43 zu § 1 LohnFG, zu 2 c der Gründe; Urteil des Senats vom 2. Dezember 1981 - 5 AZR 89/80- AP Nr. 48 zu § 1 LohnFG, zu II 1 b der Gründe, diese Entscheidung ist auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 11.11.1982 - 2 AZR 552/81

    Befristeter Arbeitsvertrag mit Lehrer

    Auszug aus BAG, 02.03.1983 - 5 AZR 194/80
    Auf die Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG werden die Zeiten eines früheren Arbeitsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber dann angerechnet, wenn das neue Arbeitsverhältnis in einem engen sachlichen Zusammenhang mit dem früheren ArbeitsVerhältnis steht (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAG 28, 252 = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit; BAG Urteil vom 18. Januar 1979 - 2 AZR 254/77 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit; zuletzt Ur teil vom 11. November 1982 - 2 AZR 552/81 -, zu B II 2 a der Gründe, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 18.01.1979 - 2 AZR 254/77

    Rechtlich unterbrochene Arbeitsverhältnisse - Enger sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus BAG, 02.03.1983 - 5 AZR 194/80
    Auf die Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG werden die Zeiten eines früheren Arbeitsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber dann angerechnet, wenn das neue Arbeitsverhältnis in einem engen sachlichen Zusammenhang mit dem früheren ArbeitsVerhältnis steht (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAG 28, 252 = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit; BAG Urteil vom 18. Januar 1979 - 2 AZR 254/77 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit; zuletzt Ur teil vom 11. November 1982 - 2 AZR 552/81 -, zu B II 2 a der Gründe, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 27.07.1977 - 5 AZR 318/76

    Psychose - Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit - Grippe - Fortsetzungskrankheit

    Auszug aus BAG, 02.03.1983 - 5 AZR 194/80
    Für diesen Sonderfall enthält das Gesetz einen ab gewandelten Zumutbarkeitsmaßstab (BAG Urteil vom 27. Juli 1977 - 5 AZR 318/76 - AP Nr. 43 zu § 1 LohnFG, zu 2 c der Gründe; Urteil des Senats vom 2. Dezember 1981 - 5 AZR 89/80- AP Nr. 48 zu § 1 LohnFG, zu II 1 b der Gründe, diese Entscheidung ist auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 13.01.1972 - 5 AZR 314/71

    Wiederholungszeitraum - Arbeitsunfähigkeit - Erneute Arbeitsunfähigkeit -

    Auszug aus BAG, 02.03.1983 - 5 AZR 194/80
    Der Anspruch auf Lohnfortzahlung entsteht in jedem Arbeitsverhältnis uneingeschränkt immer dann, wenn seine gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind (BAG Urteil vom 13. Januar 1972 - 5 AZR 314/71 - AP Nr. 11 zu § 1 LohnFG, Bl. 2).
  • ArbG Flensburg, 08.08.1979 - 1 Ca 501/79
    Auszug aus BAG, 02.03.1983 - 5 AZR 194/80
    8. August 1979 - 1 Ca 501/79 - wird zu.
  • BAG, 20.08.2003 - 5 AZR 436/02

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Wartezeit

    Beziehen sich die Arbeitsunfähigkeitszeiten dagegen auf verschiedene Arbeitsverhältnisse, entstehen jeweils neue Ansprüche nach § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG (vgl. BAG 23. Dezember 1971 - 1 AZR 126/71 - BAGE 24, 90, 93 f. = AP LohnFG § 1 Nr. 10 = EzA LohnFG § 1 Nr. 13; 2. März 1983 - 5 AZR 194/80 - BAGE 42, 65, 67 ff. = AP LohnFG § 1 Nr. 51 = EzA LohnFG § 1 Nr. 65).
  • BAG, 22.08.2001 - 5 AZR 699/99

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses

    Wird ein Arbeitnehmer neu eingestellt und besteht zwischen dem neuen Arbeitsverhältnis und dem vorangegangenen Arbeitsverhältnis ein sachlicher Zusammenhang, ist es nach der zu dem inhaltsgleichen § 1 Abs. 1 Satz 2 LohnFG ergangenen Senatsrechtsprechung gerechtfertigt, Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Erkrankung, für die der Arbeitnehmer bereits Lohnfortzahlung von demselben Arbeitgeber erhalten hat, auf den Entgeltfortzahlungszeitraum anzurechnen (Senat 2. März 1983 - 5 AZR 194/80 - BAGE 42, 65, 69).
  • BAG, 06.09.1989 - 5 AZR 621/88

    Gehaltsfortzahlung: Beginn bei Arbeitsunfähigkeit

    Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle entsteht in jedem neuen Arbeitsverhältnis des Angestellten unabhängig von gleichartigen Ansprüchen aus einem vorausgegangen Arbeitsverhältnis (Weiterentwicklung u a von BAGE 42, 65 = AP Nr. 51 zu § 1 LohnFG).

    Diese Grundsätze haben der Erste wie auch der erkennende Senat mehrfach für Anwendungsfälle des § 1 Abs. 1 LFZG entwickelt (BAGE 24, 90, 93 = AP Nr. 10 zu § 1 LohnFG, zu 2 der Gründe, mit zustimmender Anmerkung von Meisel; BAG Urteil vom 13. Januar 1972 - 5 AZR 314/71 - AP Nr. 11 zu § 1 LohnFG, mit zustimmender Anmerkung von Paulsdorff; BAGE 42, 65, 67 f. = AP Nr. 51 zu § 1 LohnFG, zu 2a der Gründe).

  • LAG Bremen, 12.07.1995 - 2 Sa 12/95

    Tarifbindung ; Deutsche Bundespost ; Bestehen eines Teilzeitarbeitsverhältnisses;

    Es besteht zwischen diesen Arbeitsverhältnissen daher ein enger sachlicher Zusammenhang, der zur Annahme eines einheitlichen Arbeitsverhältnisses zwingt (vgl. BAG, Urteil vom 02.03.1983 - 5 AZR 194/80 -, AP Nr. 51 zu § 1 Lohnfortzahlungsgesetz ).
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