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   BGH, 28.03.1984 - IVb ZR 58/82   

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https://dejure.org/1984,2579
BGH, 28.03.1984 - IVb ZR 58/82 (https://dejure.org/1984,2579)
BGH, Entscheidung vom 28.03.1984 - IVb ZR 58/82 (https://dejure.org/1984,2579)
BGH, Entscheidung vom 28. März 1984 - IVb ZR 58/82 (https://dejure.org/1984,2579)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer in zulässiger Weise eingelegten unselbständigen Anschlussberufung bei Ergehen einer abschließenden Entscheidung über die Berufung vor Verhandlung über die Anschlussberufung - Zulässigkeit der Erweiterung der unselbständigen Anschlussberufung nach der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 2951
  • MDR 1984, 1014
  • FamRZ 1984, 680
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.10.1983 - VII ZR 41/83

    Anschließung an unselbständiges Anschlußrechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.03.1984 - IVb ZR 58/82
    Sie setzt den Berufungsbeklagten in den Stand, auf die Berufung des Gegners ohne verfahrensrechtliche Fesseln reagieren zu können und die Grenzen der neuen Verhandlung mitzubestimmen (vgl. zu allem zuletzt BGH Urteil vom 27. Oktober 1983 - VII ZR 41/83 - zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt - m.w.N.).

    Eine Anschließung des Berufungsklägers an die unselbständige Anschlußberufung des Berufungsbeklagten ist nicht möglich; ebenso kann ein bereits verbeschiedener Berufungsantrag nicht mehr erweitert werden (BGH Urteil vom 27. Oktober 1983 aaO).

  • OLG Düsseldorf, 26.01.1982 - 6 UF 56/81
    Auszug aus BGH, 28.03.1984 - IVb ZR 58/82
    Das Oberlandesgericht hat mit seinem Schlußurteil (auszugsweise veröffentlicht in FamRZ 1982, 921) dem ursprünglichen Anschlußberufungsantrag - Zahlung weiterer 115 DM monatlich (= insgesamt 775 DM monatlich) - voll entsprochen, jedoch den weitergehenden Antrag als unzulässig verworfen.
  • BGH, 22.09.1961 - V ZB 23/61
    Auszug aus BGH, 28.03.1984 - IVb ZR 58/82
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist freilich für den Fall, daß ein über die Berufung abschließend entscheidendes Urteil erlassen wird, eine nach Schluß der letzten mündlichen Verhandlung eingereichte unselbständige Anschlußberufung gegenstandslos, weil dann, wenn das Berufungsverfahren durch die erlassene Entscheidung abgeschlossen ist, keine Möglichkeit mehr besteht, die Anträge der Anschlußberufung in einer mündlichen Verhandlung anzubringen (BGHZ 37, 131, 132 f.; BGH Beschluß vom 22. September 1961 - V ZB 23/61 - NJW 1961, 2309).
  • BGH, 22.04.1982 - VII ZR 160/81

    Prozeßförderungspflicht des Anschlußberufungsklägers

    Auszug aus BGH, 28.03.1984 - IVb ZR 58/82
    Der Grund hierfür liegt nicht darin, daß damit (s. insoweit BGH Urteil vom 22. April 1982 - VII ZR 160/81 - NJW 1982, 1708, 1709) die "Frist" für die Anschließung abläuft (in diesem Sinne aber offenbar Gilles aaO).
  • BGH, 16.05.1962 - VIII ZR 48/62

    Nachverfahren nach § 302 ZPO

    Auszug aus BGH, 28.03.1984 - IVb ZR 58/82
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist freilich für den Fall, daß ein über die Berufung abschließend entscheidendes Urteil erlassen wird, eine nach Schluß der letzten mündlichen Verhandlung eingereichte unselbständige Anschlußberufung gegenstandslos, weil dann, wenn das Berufungsverfahren durch die erlassene Entscheidung abgeschlossen ist, keine Möglichkeit mehr besteht, die Anträge der Anschlußberufung in einer mündlichen Verhandlung anzubringen (BGHZ 37, 131, 132 f.; BGH Beschluß vom 22. September 1961 - V ZB 23/61 - NJW 1961, 2309).
  • BGH, 28.04.1980 - VII ZR 27/80
    Auszug aus BGH, 28.03.1984 - IVb ZR 58/82
    Die Revision ist unabhängig von der Zulassung dieses Rechtsmittels durch das Oberlandesgericht statthaft; § 621 d Abs. 2 ZPO gilt sinngemäß auch bei der Verwerfung der Anschlußb erufung als unzulässig (vgl. BGH Urteil vom 28. April 1980 - VII ZR 27/80 - NJW 1980, 2313, 2314).
  • BGH, 07.05.2015 - VII ZR 145/12

    Vergütungsklage nach Bestellerkündigung eines Werklieferungsvertrages: Behandlung

    Darüber hinaus soll die Anschlussberufung prozessuale Waffengleichheit schaffen, indem sie den Berufungsbeklagten in den Stand setzt, auf eine Berufung des Gegners ohne verfahrensrechtliche Fesseln reagieren und die Grenzen der neuen Verhandlung mitbestimmen zu können (BGH, Urteil vom 28. März 1984 - IVb ZR 58/82, NJW 1984, 2951, 2952).
  • BGH, 03.02.2016 - XII ZB 629/13

    Versorgungsausgleichssache: Teilanfechtung einer erstinstanzlichen Entscheidung

    In diesem Sinne dient die Möglichkeit der Anschließung auch der Verfahrensökonomie, weil dadurch vermieden werden soll, dass ein Beteiligter, der sich mit der ergangenen Entscheidung zufrieden geben will, nur wegen des erwarteten Rechtsmittels eines anderen Beteiligten selbst ein vorsorgliches Rechtsmittel einlegt (vgl. Senatsurteil vom 28. März 1984 - IVb ZR 58/82 - FamRZ 1984, 680; BGHZ 88, 360, 362 = NJW 1984, 437, 438).
  • BGH, 06.07.2005 - XII ZR 293/02

    Zulässigkeit der Erweiterung der Anschlussberufung

    Das folgt bereits aus dem Prinzip der prozessualen Waffengleichheit als verfahrensrechtlich gebotenem Erfordernis des Gleichheitssatzes (BVerfGE 52, 131, 144; NJW 1987, 2570), das bedingt, daß der Berufungsbeklagte im Stande ist, auch auf die erweiterte Berufung des Gegners reagieren zu können und die Grenzen der Verhandlung mitzubestimmen (Senatsurteil vom 28. März 1984 - IVb ZR 58/82 - NJW 1984, 2951, 2952).
  • OLG Brandenburg, 23.01.2019 - 4 U 59/15

    Architektenvertrag: Abwehr von Mängelansprüchen durch Berufung auf Nichtigkeit

    Darüber hinaus soll die Anschlussberufung prozessuale Waffengleichheit schaffen, indem sie den Berufungsbeklagten in den Stand setzt, auf eine Berufung des Gegners ohne verfahrensrechtliche Fesseln reagieren und die Grenzen der neuen Verhandlung mitbestimmen zu können (BGH, Urteil vom 28. März 1984 - IVb ZR 58/82 -).
  • OLG Brandenburg, 07.09.2006 - 12 U 111/04

    VOB-Vertrag: Anspruch auf Vergütungsanpassung wegen Preisgrundlagenänderungen;

    Eine solche Erweiterung des Anschlussberufungsan-trages kann jedoch bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung über die Berufung vorgenommen werden, sofern die in der Anschließungsschrift vorgetragenen Gründe die Antragserweiterung inhaltlich decken (vgl. BGH, NJW 1984, 2951, 2952; BGH NJW 1993, 269, 270; Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 25. Aufl. § 520 Rn. 19).
  • OLG Düsseldorf, 01.02.2018 - 2 U 33/15

    Umfang des Patentschutzes für ein Verfahren

    Darüber hinaus soll die Anschlussberufung prozessuale Waffengleichheit schaffen, indem sie den Berufungsbeklagten in die Lage versetzt, auf eine Berufung des Gegners ohne verfahrensrechtliche Fesseln reagieren und die Grenzen der neuen Verhandlung mitbestimmen zu können (BGH, NJW 1984, 2951, 2952).
  • BGH, 14.05.1998 - III ZR 182/97

    Echtsmittelbefugnis des Anschlußberufungsführers

    Der Kläger macht mit Recht geltend, daß das Rechtsmittel der Revision nach § 547 ZPO auch eröffnet ist, wenn das Berufungsgericht eine unselbständige Anschlußberufung als unzulässig verwirft (BGH, Urteile vom 28. April 1980 - VII ZR 27/80 - NJW 1980, 2313, 2314; vom 28. März 1984 - IVb ZR 58/82 - NJW 1984, 2951, 2952; Senatsbeschluß vom 22. Mai 1984 - III ZB 9/84 - NJW 1986, 852; Urteil vom 3. Juni 1987 - IVb ZR 68/86 - NJW-RR 1987, 1534).

    In der Sache, die dem Urteil vom 28. März 1984 (NJW 1984, 2951, 2952) zugrunde lag, bezog sich die Verwerfungsentscheidung auf die (verneinte) Frage, ob die Erweiterung der unselbständigen Anschlußberufung nach der abschließenden Verhandlung über die Berufung zulässig ist.

  • OLG Nürnberg, 02.03.2021 - 3 U 321/16

    Marke, Schadensersatz, Verwechslungsgefahr, Patent, Berufung, Zeichen,

    Die Zurückweisung der Berufung durch Urteil berührt die Wirksamkeit der Anschließung nicht (BGH, Urteil vom 28.03.1984 - IVb ZR 58/82, juris-Rn. 4).
  • BVerfG, 09.01.2006 - 1 BvR 2483/05

    Die Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde verlangt auch die Nutzung der

    a) Durch die Anschlussberufung (§ 524 ZPO) kann der Beschwerdeführer - obwohl für ihn weder die Berufungssumme erreicht noch die Berufung zugelassen ist (vgl. § 511 Abs. 2 ZPO) - eine Überprüfung des ihn belastenden Teils des erstinstanzlichen Urteils herbeiführen (vgl. BGH, NJW 1984, S. 2951 ).
  • BGH, 03.06.1987 - IVb ZR 68/86

    Säumigkeit des Berufungsklägers im Verhandlungstermin

    Auch gegen die Verwerfung einer Anschlußberufung in einer Unterhaltssache ist nach § 621d Abs. 2 ZPO die zulassungsfreie Revision eröffnet (vgl. Senatsurteil vom 28. März 1984 - IVb ZR 58/82 - FamRZ 1984, 680).
  • OLG Schleswig, 06.07.2017 - 5 U 24/17

    Erfolgreiche positive Feststellungsklage in erster Instanz: Notwendigkeit der

  • OVG Thüringen, 16.12.2004 - 3 KO 1003/04

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht, Verwaltungsprozessrecht; Russische

  • BGH, 29.09.1992 - VI ZR 234/91

    Erweiterung der Anschlußberufung durch mündliche Antragstellung -

  • LAG Hamburg, 19.12.2017 - 4 Sa 60/17
  • OLG Brandenburg, 13.07.2006 - 12 U 111/04
  • OLG München, 22.12.2021 - 29 U 470/18

    Gesundheitliche Unbedenklichkeit eines Badezusatzes in Gestalt kleiner Törtchen

  • LAG Hamburg, 19.12.2017 - 4 Sa 56/17
  • LAG Hamburg, 27.02.2018 - 4 Sa 73/17
  • BGH, 12.04.1995 - XII ZR 104/94

    Statthaftigkeit der Revision in Familiensachen; Anforderungen an die Begründung

  • LAG Hamburg, 27.02.2018 - 4 Sa 86/17
  • LAG Hamburg, 27.02.2018 - 4 Sa 79/17
  • OLG Köln, 07.12.1994 - 11 U 38/94

    Keine zulässige Anschlußberufung nach Schluß der mündlichen Verhandlung über die

  • BGH, 10.10.1984 - IVb ZR 40/83

    Verlustigkeitsbeschluss bei Streit der Parteien über Wirksamkeit einer

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