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BVerfG, 04.08.1983 - 2 BvR 1118/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Fortgeltung eines Gesetzes - Militärregierung Deutschland - Anwendung - Innerdeutscher Handel
Papierfundstellen
- NJW 1984, 39
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 09.07.1997 - 5 StR 544/96
BGH verwirft die Revision von Dr. Schalck-Golodkowski
a) Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen zum MRG Nr. 53 solche Bedenken erhoben (BVerfGE 12, 281, 293 ff.; 18, 353, 364; 62, 169, 181 ff.; vgl. auch die Entscheidungen des Vorprüfungsausschusses in NJW 1984, 39 und EuGRZ 1983, 438). - BVerfG, 17.03.1999 - 2 BvR 1565/97
Erfolglose Verfassungsbeschwerde von Dr. Alexander Schalck-Golodkowski
Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach entschieden, daß das System des Verbots mit Erlaubnisvorbehalt für den Bereich des Interzonenhandels keinen durchgreifenden Bedenken unterliegt (vgl. BVerfGE 12, 281 ; 18, 353 ; 62, 169 ; NJW 1984, S. 39). - BGH, 02.04.1996 - GSSt 2/95
Deutsche Einheit und die Strafbarkeit wegen Zuwiderhandlungen gegen die …
Die unterschiedlichen Systeme rechtfertigten auch unterschiedliche Sanktionen (BVerfG - Vorprüfungsausschuß - NJW 1984, 39, 40 und EUGRZ 1993, 438).
- BGH, 09.11.1994 - VIII ZR 41/94
Nichtigkeit eines mangels behördlicher Genehmigung schwebend unwirksamen …
Von den hiervon betroffenen "fremden Wirtschaftsgebieten" war jedoch das "Währungsgebiet der Mark der Deutschen Demokratischen Republik" nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 AWG in der Fassung bis zur Änderung durch Anlage I Kapitel V Sachgebiet F Abschnitt II Nr. 1 des Einigungsvertrages ausgeschlossen (zur Verfassungsmäßigkeit der alliierten Devisenbewirtschaftungsgesetze für den hier in Rede stehenden Bereich des innerdeutschen Handels vgl. BVerfGE 18, 353 [BVerfG 16.02.1965 - 1 BvL 15/62]; BVerfG (Vorprüfungsausschuß) Beschluß vom 4. August 1983 - 2 BvR 1118/83 = NJW 1984, 39). - BGH, 10.01.2001 - 5 StR 435/00
Anwendung des Art. 315a Abs. 2 EGStGB (Verjährungshemmung) bei Vergehen gegen das …
Die Taten sind - nachdem seit ihrer Beendigung zehn Jahre, das Doppelte der gesetzlichen Verjährungsfrist (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB i.V.m. Art. VIII MRG Nr. 53; vgl. zur Strafdrohung BVerfG - Vorprüfungsausschuß -EuGRZ 1983, 438 und NJW 1984, 39), vor Erlaß des angefochtenen Urteils abgelaufen sind, absolut verjährt (§ 78 Abs. 1 Satz 1, § 78c Abs. 3 Satz 2 StGB). - LAG München, 02.07.1987 - 4 (5) Sa 703/86
Beweiswert eines Beweises durch Zeugen vom Hörensagen
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