Rechtsprechung
BGH, 09.01.1985 - 3 StR 502/84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Übergang der Nebenklagebefugnis hinsichtlich einer vorsätzlichen Körperverletzung beim Tode des Verletzten - Rüge der Verletzung formellen und materiellen Rechts - Voraussetzungen für eine zusätzliche Verurteilung wegen gefährlicher und schwerer Körperverletzung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 33, 114
- NJW 1985, 1175
- MDR 1985, 510
- NStZ 1985, 407 (Ls.)
Wird zitiert von ... (18) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 13.02.1980 - 3 StR 5/80
Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses - Zuständigkeit der …
Auszug aus BGH, 09.01.1985 - 3 StR 502/84
Der Nebenkläger kann ein Rechtsmittel einlegen, wenn seine Anschlußbefugnis gegeben ist und er in seiner Funktion als Nebenkläger beschwert ist (BGHSt 29, 216, 217/218).Weitere Voraussetzung für die Zulässigkeit des Angriffs gegen den Schuldspruch ist, daß er die Beschwerdeführerin in ihrer Funktion als Nebenklägerin beschwert, weil sie ihn gerade im Hinblick auf die Behandlung eines nebenklagefähigen Delikts für rechtsfehlerhaft hält (BGHSt 29, 216, 217/218; BGH NJW 1970, 205).
- BGH, 04.11.1969 - 1 StR 359/69
Revision eines Nebenklägers - Rüge von Verfahrensfehlern betreffend …
Auszug aus BGH, 09.01.1985 - 3 StR 502/84
Hierfür genügt es, daß das Grunddelikt der vorsätzlichen Körperverletzung nach § 223 StGB der Nebenklage zugänglich ist (vgl. BGH bei Holtz MDR 1978, 461 für den Fall der Gesetzeskonkurrenz von versuchtem Totschlag und Körperverletzung; BGH NJW 1970, 205 für die Gesetzeskonkurrenz von Bedrohung und versuchter Nötigung).Weitere Voraussetzung für die Zulässigkeit des Angriffs gegen den Schuldspruch ist, daß er die Beschwerdeführerin in ihrer Funktion als Nebenklägerin beschwert, weil sie ihn gerade im Hinblick auf die Behandlung eines nebenklagefähigen Delikts für rechtsfehlerhaft hält (BGHSt 29, 216, 217/218; BGH NJW 1970, 205).
- BGH, 19.01.1968 - 4 StR 559/67
Versuch eines Diebstahls - Erkundung der Tauglichkeit - Inbesitznahme der Sache
Auszug aus BGH, 09.01.1985 - 3 StR 502/84
Da eine Beschränkung der von der Nebenklägerin gewünschten Strafverfolgung auf das Tötungsdelikt weder erklärt noch sonst eindeutig erkennbar war, umfaßte das Nebenklagebegehren und damit der Strafantrag den gesamten geschichtlichen Vorgang, welcher der Beschuldigung zugrunde lag (vgl. BGH NJW 1951, 368; Urt. vom 19. Januar 1968 - 4 StR 559/67 - m. w. Nachw.).
- BGH, 31.10.1984 - 1 StR 605/84
Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Rüge der Verletzung …
Auszug aus BGH, 09.01.1985 - 3 StR 502/84
Sie liegt beispielsweise den Entscheidungen vom 7. Januar 1975 - 1 StR 573/74 , vom 25. Februar 1975 - 1 StR 4/75 - und vom 31. Oktober 1984 - 1 StR 605/84 - zugrunde. - BGH, 25.02.1975 - 1 StR 4/75
Voraussetzung der Mordqualifikation der Heimtücke - Vorliegen einer verminderten …
Auszug aus BGH, 09.01.1985 - 3 StR 502/84
Sie liegt beispielsweise den Entscheidungen vom 7. Januar 1975 - 1 StR 573/74 , vom 25. Februar 1975 - 1 StR 4/75 - und vom 31. Oktober 1984 - 1 StR 605/84 - zugrunde. - BGH, 07.01.1975 - 1 StR 573/74
Voraussetzungen des Mordes aus niedrigen Beweggründen - Auswirkungen einer …
Auszug aus BGH, 09.01.1985 - 3 StR 502/84
Sie liegt beispielsweise den Entscheidungen vom 7. Januar 1975 - 1 StR 573/74 , vom 25. Februar 1975 - 1 StR 4/75 - und vom 31. Oktober 1984 - 1 StR 605/84 - zugrunde. - BGH, 20.12.1957 - 1 StR 33/57
Nebenkläger - Rechtsmittel - Rechtsmittelgegner - Notwendige Auslagen - …
- BGH, 14.11.1961 - 5 StR 445/61
Entscheidung über die Hinzuziehung eines weiteren Sachverständigen wegen …
Auszug aus BGH, 09.01.1985 - 3 StR 502/84
Unzulässig ist ein den Strafausspruch angreifendes Rechtsmittel des Nebenklägers nur dann, wenn er eine höhere Bestrafung wegen Straftaten erreichen will, die der Nebenklage nicht zugänglich sind (BGH GA 1962, 116 f.). - BGH, 31.01.1978 - 5 StR 29/78
Erlöschen einer Vollmacht zur Einlegung und Rücknahme von Rechtsmitteln durch …
Auszug aus BGH, 09.01.1985 - 3 StR 502/84
Hierfür genügt es, daß das Grunddelikt der vorsätzlichen Körperverletzung nach § 223 StGB der Nebenklage zugänglich ist (vgl. BGH bei Holtz MDR 1978, 461 für den Fall der Gesetzeskonkurrenz von versuchtem Totschlag und Körperverletzung; BGH NJW 1970, 205 für die Gesetzeskonkurrenz von Bedrohung und versuchter Nötigung). - RG, 01.05.1905 - 5710/04
Gesetz zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 (R.G.Bl. S. 441). …
- BGH, 22.04.1999 - 4 StR 3/99
Täterschaft; Eigenhändige Ausführung; Vergewaltigung; Mittäterschaft
Der nach § 230 StGB für eine Verurteilung des Angeklagten wegen Körperverletzung (§ 223 Abs. 1 StGB) - statt wegen gefährlicher Körperverletzung nach § 224 StGB - erforderliche Strafantrag läge in der am 22. Juli 1998 bei Gericht eingegangenen Anschlußerklärung "wegen Vergewaltigung und Körperverletzung" (vgl. BGHSt 33, 114, 116). - BGH, 07.08.1986 - 4 StR 308/86
Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Beendigung des Versuchs, …
Die durch den vorausgehenden Faustschlag verwirklichte (vorsätzliche) Körperverletzung tritt in Anbetracht des einheitlichen Tatgeschehens ebenfalls zurück (BGH NJW 1985, 1175, 1176). - BGH, 10.02.1988 - 3 StR 556/87
Anforderungen an die Revisionsbegründung
Vor dem Inkrafttreten des Ersten Gesetzes zur Verbesserung der Stellung des Verletzten im Strafverfahren (Opferschutzgesetz) vom 18. Dezember 1986 (BGBl I S. 2496) konnte der Nebenkläger in Fällen dieser Art Revision einlegen, um eine höhere Bestrafung zu erreichen (BGHSt 33, 114, 118) [BGH 09.01.1985 - 3 StR 502/84].
- BGH, 28.10.2021 - 4 StR 118/21
Beweiswürdigung (Zeugenaussage: teilweises Glauben des Zeugen, Notwendigkeit …
Der fristgerechte Strafantrag liegt aber in der am 27. Mai 2020 beim Landgericht eingegangenen Anschlusserklärung (Bd. II, Bl. 372), in welcher sich die Geschädigte "der Anklage vom 15.05.2020 als Nebenklägerin angeschlossen" und damit ihrem Begehren nach Strafverfolgung hinsichtlich des gesamten geschichtlichen Vorgangs, welcher dem Angeklagten zur Last lag (vgl. BGH, Urteil vom 9. Januar 1985 - 3 StR 502/84, BGHSt 33, 114, 116), hinreichend Ausdruck verliehen hat. - BGH, 14.12.1988 - 3 StR 410/88
Formerfordernis eines Strafantrags
Der damit innerhalb der Strafantragsfrist erfolgte Anschluß als Nebenklägerin genügt als Strafantrag (BGHSt 33, 114, 116) [BGH 09.01.1985 - 3 StR 502/84].Da eine Beschränkung der von den geschädigten Frauen gewünschten Strafverfolgung nicht erklärt oder sonst eindeutig erkennbar war, umfaßt der Strafantrag jeweils den gesamten geschichtlichen Vorgang, welcher der Beschuldigung zugrundelag (BGHSt 33, 114, 116 [BGH 09.01.1985 - 3 StR 502/84] mit weiteren Nachweisen).
- BGH, 13.05.1998 - 3 StR 148/98
Nebenklagebefugnis der Angehörigen bei Tod des Opfers einer Körperverletzung
Zwar hat der Senat in seiner Entscheidung BGHSt 33, 114 ausgesprochen, daß die Nebenklagebefugnis hinsichtlich einer ohne Tötungsvorsatz zugefügten vorsätzlichen Körperverletzung beim späteren Tod des Verletzten auf die in § 77 Abs. 2 StGB bezeichneten nahen Angehörigen des Verletzten übergehen kann. - BGH, 12.07.1990 - 4 StR 247/90
Revision des Nebenklägers zu Gunsten des Angeklagten
Ein Nebenkläger ist aber nicht beschwert, wenn der Angeklagte wegen des Nebenklagedelikts verurteilt worden ist (vgl. BGHSt 29, 216, 218; 33, 114, 115, 117) [BGH 09.01.1985 - 3 StR 502/84]. - BGH, 29.04.1999 - 4 StR 3/99
Mittäterschaftliche Begehung einer Vergewaltigung, wenn der Täter nicht selbst …
Der nach § 230 StGB für eine Verurteilung des Angeklagten wegen Körperverletzung (§ 223 Abs. 1 StGB) - statt wegen gefährlicher Körperverletzung nach § 224 StGB - erforderliche Strafantrag läge in der am 22. Juli 1998 bei Gericht eingegangenen Anschlußerklärung "wegen Vergewaltigung und Körperverletzung" (vgl. BGHSt 33, 114, 116). - KG, 30.11.2023 - 2 ORs 31/23
Beschränkung eines Strafantrages; Strafbarkeit der Aufzeichnung und Speicherung …
Ist eine Beschränkung der gewünschten Strafverfolgung weder erklärt, noch sonst eindeutig erkennbar, umfasst der Strafantrag den gesamten geschichtlichen Vorgang, welcher der Beschuldigung zugrunde liegt (vgl. BGHSt 33, 114, 116;… Senat aaO;… LK-StGB/Greger/Weingarten, 13. Aufl., § 77 Rn. 20-21;… MüKoStGB-Mitsch aaO § 77b Rn. 40). - OLG Düsseldorf, 22.11.2000 - 2a Ss 295/00
Verfolgungsverjährung nach Wegfall des rechtskräftigen Urteils durch …
Der Nebenkläger ist, wie sich aus § 395 Abs. 4, 401 Abs. 1 Satz 1 StPO ergibt, zur Rechtsmitteleinlegung berechtigt, soweit er durch die Entscheidung in seiner Stellung als Nebenkläger beschwert ist (BGHSt 29, 216, 218; 33, 114, 115). - BGH, 18.09.1986 - 4 StR 432/86
Strafbarkeit wegen fortgesetzten sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen und …
- OLG Düsseldorf, 20.11.1996 - 1 Ws 999/96
- OLG Köln, 18.02.1994 - Ss 30/94
- BGH, 03.11.1993 - 4 StR 583/93
Anforderungen an die Annahme einer Tateinheit beim jeweiligen Rückgriff auf den …
- OLG Düsseldorf, 01.12.1998 - 1 Ws 799/98
- KG, 20.08.2021 - 121 Ss 92/21
Feststellung von Prozessvoraussetzungen im Freibeweisverfahren
- BGH, 10.02.1993 - 2 StR 608/92
Änderung des Schuldspruchs
- BGH, 30.01.1987 - 2 StR 713/86
Nichtberechtigung zur Nebenklage bei Rücknahme einer Strafanzeige - Möglichkeit …
Rechtsprechung
BGH, 15.01.1985 - 1 StR 680/84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an "vorübergehende Abtrennung" eines Strafverfahrens - Sinn und Zweck einer "vorübergehenden Abtrennung"
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Auszüge)
StPO (1975) §§ 230, 261, 338 Nr. 5
Abtrennung und Wiederverbindung von gemeinschaftlich angeklagten und verhandelten Verfahren
Papierfundstellen
- BGHSt 33, 119
- NJW 1985, 1175
- MDR 1985, 422
- NStZ 1985, 422 (Ls.)
- StV 1985, 180
- StV 1986, 3
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 25.10.1971 - 2 StR 238/71
Verfahrensfehler der unterlassenen Zustellung einer berichtigten Anklageschrift - …
Auszug aus BGH, 15.01.1985 - 1 StR 680/84
Wird das Verfahren gegen einen Angeklagten abgetrennt, weil das Verfahren gegen einen Mitangeklagten entscheidungsreif ist und durch Urteil beendet werden soll, so liegt eine "vorübergehende Abtrennung" i.S.v. BGHSt 24, 257 [BGH 25.10.1971 - 2 StR 238/71] auch dann nicht vor, wenn die getrennten Verfahren wieder verbunden werden, weil das Verfahren gegen den Mitangeklagten entgegen vorheriger Erwartung nicht beendet werden kann.Zwar ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine "vorübergehende Abtrennung" des Verfahrens dann unzulässig, wenn "in der inzwischen fortgesetzten Hauptverhandlung gegen den (oder die) anderen Angeklagten Vorgänge verhandelt werden, die mit den in dem abgetrennten Verfahren erhobenen und zur Verurteilung führenden Vorwürfen zusammenhängen" (BGHSt 24, 257 [BGH 25.10.1971 - 2 StR 238/71]; ebenso BGHSt 30, 74; 32, 100 [BGH 05.10.1983 - 2 StR 298/83]; BGH StrVert.
Sinn dieser Rechtsprechung ist, eine Umgehung des in § 230 StPO festgelegten Gebots ständiger Anwesenheit des Angeklagten zu verhindern (BGHSt 24, 257, 259) [BGH 25.10.1971 - 2 StR 238/71].
- BGH, 01.04.1981 - 2 StR 791/80
Verurteilung zur Beihilfe durch Unterlassen - Durchführung der Hauptverhandlung …
Auszug aus BGH, 15.01.1985 - 1 StR 680/84
Zwar ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine "vorübergehende Abtrennung" des Verfahrens dann unzulässig, wenn "in der inzwischen fortgesetzten Hauptverhandlung gegen den (oder die) anderen Angeklagten Vorgänge verhandelt werden, die mit den in dem abgetrennten Verfahren erhobenen und zur Verurteilung führenden Vorwürfen zusammenhängen" (BGHSt 24, 257 [BGH 25.10.1971 - 2 StR 238/71]; ebenso BGHSt 30, 74; 32, 100 [BGH 05.10.1983 - 2 StR 298/83]; BGH StrVert.In diesem Fall ist die Behauptung, bestimmte Feststellungen des Urteils beruhten auf solchen Vorgängen und seien deshalb unter Verstoß gegen § 261 StPO zustande gekommen, nicht erforderlich (BGHSt 30, 74, 75).
- BGH, 22.05.1979 - 1 StR 158/79
Bildung der Überzeugung des Gerichts auf Grund von Vorgängen, die in Abwesenheit …
Auszug aus BGH, 15.01.1985 - 1 StR 680/84
1984, 364; BGH, Beschluß vom 24. April 1979 - 4 StR 112/79; Urteil vom 15. Mai 1979 - 5 StR 101/79; Beschluß vom 22. Mai 1979 - 1 StR 158/79). - BGH, 05.10.1983 - 2 StR 298/83
Abtrennung von Verfahren bei mehreren, wegen derselben Straftat, angeklagten …
Auszug aus BGH, 15.01.1985 - 1 StR 680/84
Zwar ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine "vorübergehende Abtrennung" des Verfahrens dann unzulässig, wenn "in der inzwischen fortgesetzten Hauptverhandlung gegen den (oder die) anderen Angeklagten Vorgänge verhandelt werden, die mit den in dem abgetrennten Verfahren erhobenen und zur Verurteilung führenden Vorwürfen zusammenhängen" (BGHSt 24, 257 [BGH 25.10.1971 - 2 StR 238/71]; ebenso BGHSt 30, 74; 32, 100 [BGH 05.10.1983 - 2 StR 298/83]; BGH StrVert. - BGH, 15.05.1979 - 5 StR 101/79
Voraussetzungen der Zulässigkeit einer nur vorübergehenden Abtrennung von …
Auszug aus BGH, 15.01.1985 - 1 StR 680/84
1984, 364; BGH, Beschluß vom 24. April 1979 - 4 StR 112/79; Urteil vom 15. Mai 1979 - 5 StR 101/79; Beschluß vom 22. Mai 1979 - 1 StR 158/79).
- BGH, 11.08.1993 - 3 StR 361/92
Gesamtvorsatz bei fortgesetzter Handlung
Er hat deshalb ausgesprochen, daß ein Haschischhändler dann die späteren Einzelhandlungen seines Handeltreibens in den wesentlichen Grundzügen ihrer zukünftigen Gestaltung ins Auge gefaßt hat, wenn er sich eines eingespielten Einfuhr- und Verkaufssystems bedient, das ihm bei späteren Handlungen nicht zu jeweils neuen Tatentschlüssen nötigt (vgl. BGH, Urteil vom 12. November 1974 - 1 StR 538/74; BGH bei Holtz MDR 1979, 106 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; BGH StV 1981, 125; BGHSt 33, 121, 122) [BGH 15.01.1985 - 1 StR 680/84]. - BGH, 21.10.1997 - 5 StR 356/97
Verfahrensabtrennung nach Geständnis eines Angeklagten und erneute Verbindung der …
Durch diese Vorgehensweise wurde das Anwesenheitsgebot nicht umgangen (vgl. dazu BGHSt 24, 257, 258 [BGH 25.10.1971 - 2 StR 238/71]; 33, 119, 120), [BGH 15.01.1985 - 1 StR 680/84]denn das Landgericht war bei dieser Sachlage rechtlich nicht gehindert, die abgetrennten Verfahren erneut zu verbinden.Insofern unterschied sich die Verfahrenslage nicht von derjenigen, die sich ergibt, wenn zwei bisher völlig getrennt geführte Verfahren verbunden werden (BGHSt 33, 119, 120) [BGH 15.01.1985 - 1 StR 680/84].
- BGH, 26.01.1987 - 3 StR 327/86
Schuldhafte Versäumung der Revisionseinlegungsfrist
Eine nur vorübergehende Verfahrensabtrennung ist dann unzulässig, wenn in der inzwischen fortgesetzten Hauptverhandlung gegen die anderen Angeklagten Vorgänge verhandelt werden, die mit den im abgetrennten Verfahren erhobenen und zur Verurteilung führenden Vorwürfen zusammenhängen (BGHSt 24, 257, 259 [BGH 25.10.1971 - 2 StR 238/71]; 30, 74, 75; 32, 100, 101 [BGH 05.10.1983 - 2 StR 298/83]; 270, 273; 33, 119, 120 [BGH 15.01.1985 - 1 StR 680/84]; BGH StV 1984, 364; 1986, 465, 466). - BGH, 08.12.1987 - 1 StR 588/87
Vorübergehende Verfahrensabtrennung als Revisionsgrund - Anforderungen an …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist eine vorübergehende Verfahrensabtrennung dann unzulässig, wenn in der inzwischen fortgesetzten Hauptverhandlung gegen den anderen Angeklagten Vorgänge verhandelt werden, die mit dem im abgetrennten Verfahren erhobenen und zur Verurteilung führenden Vorwürfen zusammenhängen (vgl. BGHSt 24, 257, 259 [BGH 25.10.1971 - 2 StR 238/71]; 30, 74, 75; 32, 100, 101 [BGH 05.10.1983 - 2 StR 298/83]; 33, 119, 120 [BGH 15.01.1985 - 1 StR 680/84]; Beschluß vom 3. Juni 1986 bei Pfeiffer/Miebach in NStZ 1987, 16).